Wie ermittelt ein Unternehmer den Verbrauch bei einem Elektroauto?
Unternehmer, die ein Elektroauto oder ein extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen nutzen, ermitteln Ihre Kfz-Kosten ebenso wie bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger als der Kraftstoffverbrauch bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor. Der Unternehmer, der ein Kfz mit Verbrennungsmotor nutzt, fährt zur Tankstelle und erhält eine Tankquittung. Damit kann er den Verbrauch problemlos nachweisen.
Strom aus der privaten oder einer fremden Steckdose: Die Abrechungsvarianten
Ein reines Elektroauto muss - wie sollte es auch anders sein – immer wieder an die Ladestation bzw. Steckdose. Soweit der Unternehmer das Elektrofahrzeug unterwegs bei einem fremden Dritten aufladen lässt, kann er die Kosten, die ihm dafür in Rechnung gestellt werden als „laufende Kfz-Betriebskosten“ erfassen. Im Regelfall wird das Elektroauto nach der Rückkehr in die private Wohnung dort auch aufgeladen, z. B. in einer privaten Garage. Somit stellt sich die Frage, wie der Anteil des Stromverbrauchs ermittelt werden kann, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wird. Dabei sind folgende Varianten denkbar:
- Der Stromverbrauch lässt sich anhand der technischen Daten und der zurückgelegten Kilometerleistung rechnerisch ermitteln.
- Nach der Anschaffung des Elektrofahrzeugs steigt der Stromverbrauch. Die gegenüber dem bisherigen Verbrauch gestiegenen Kosten werden dem Elektroauto zugeordnet. Nachteil: Es lässt sich nicht nachvollziehen, ob nicht ggf. ein verändertes Verbraucherverhalten sich auf den Stromverbrauch ausgewirkt hat.
- Die beste Lösung ist, wenn der Unternehmer an der Steckdose in der Garage, die für das Aufladen des Fahrzeugs genutzt wird, einen preiswerten Stromzähler installieren lässt (dieser Stromzähler ist wiederum als Betriebsausgabe abziehbar).
Das Energieunternehmen stellt eine einheitliche Rechnung für den gesamten Verbrauch aus. Zahlt der Unternehmer die Rechnung von seinem Privatkonto, bucht er die Kosten, die auf das Elektroauto entfallen, als Privateinlage (Buchungssatz: Laufende Kfz-Betriebskosten an Privateinlage). Gehört das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen einer GmbH (bzw. UG, haftungsbeschränkt), dann kann der Gesellschafter sich die Auslagen für den Stromverbauch von der GmbH erstatten lassen.
Diese Informationen sind auch für Sie interessant:
Elektrofahrzeuge: Wie die private Nutzung ermittelt und gebucht wird
-
GWG-Grenzen 2025 und Abschreibungsmöglichkeiten
13.768
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
4.417
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
4.2873
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
3.969
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
3.813
-
Private Nutzung von Elektrofahrzeugen 1 %-Methode: Welche Regelung gilt ab wann?
3.695
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.5232
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
2.608
-
Trinkgeld als Betriebsausgabe geltend machen und buchen
2.507
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
2.488
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung November 2025
01.12.2025
-
Wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen bei EÜR richtig erfasst werden
27.11.20252
-
Variante 3: Fahrtenbuch bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Variante 1 und 2: Fahrtenbuch und 1-%-Regelung ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug
25.11.2025
-
Variante 4: 1-%-Methode bei der Einkommen- und Umsatzsteuer
25.11.2025
-
Diese Varianten können Unternehmer wählen – bei betrieblicher Nutzung über 50 %
25.11.2025
-
Ermittlung der Kostendeckelung für die private Pkw-Nutzung beim Jahresabschluss
25.11.2025
-
Variante 5: 1-%-Methode und sachgerechte Schätzung bei der USt
25.11.2025
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
24.11.2025
-
„Wir zahlen nicht - die Leistung war unvollständig!“ Bessere Abstimmung zwischen Sales und Finance
17.11.2025