Fahrzeuge: Was ist bei der betrieblichen Nutzung anders?

Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, müssen verkehrssicher sein und Vorgaben der Arbeitssicherheit erfüllen. Werden sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, gilt die Straßenverkehrsordnung. Doch je nach Einsatz kommen weitere Anforderungen hinzu.

Zunächst kann man sagen, dass betrieblich genutzte Fahrzeuge die Vorausetzungen erfüllen müssen, die für Fahrzeuge generell verlangt werden. Die Fahrer müssen Verkehrsregeln einhalten, sich anschnallen oder einen Helm tragen. Auch wenn es um Navigationsgeräte geht oder ums Telefonieren, gelten die allgemeingültigen Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Die Mitarbeiter müssen in der betrieblichen Nutzung von Fahrzeugen unterwiesen werden

Wenn der Fahrer ein mobiles Navigationsgerät nutzt, sollte er unterwiesen werden, wie es zu benutzten ist und welche Risiken damit verbunden sein können.

Betriebliche Nutzung von Fahrzeugen: Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Umständen möglich

Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen gibt es die Möglichkeit, dass sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sondern ausschließlich im Betriebsgelände, das nicht allgemein benutzt wird, zum Einsatz kommen. In diesem Fall darf das Fahrzeug von einer geeigneten Person über 18 Jahren auch ohne Fahrerlaubnis geführt werden. Dazu muss sie vom Arbeitgeber aber beauftragt und unterwiesen sein.

Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, müssen jährlich auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden

Dies muss durch eine sachkundige Person erfolgen. Sie prüft den verkehrs- und arbeitssicheren Zustand. Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen müssen außerdem, wie alle diese Fahrzeuge, zur Hauptuntersuchung.

Kennzeichnungen für einen sicheren Betrieb

Alle Fahrzeuge müssen an einer gut sichtbaren und zugänglichen Stelle dauerhaft folgende Angaben angebracht haben:

  • das zulässige Gesamtgewicht und

  • die zulässige Achslast.

Bei Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss außerdem angegeben sein:

  • das Leergewicht sowie

  • das Baujahr.

Hat das Fahrzeug eine Anhängerkupplung muss auch eine Kennzeichnung für die zulässige Anhängerlast vorhanden sein.

Weitere Informationen bietet das Faltblatt „Fahrzeuge“ der Unfallkasse Post und Telekom (UK PT).

Eine Checkliste zur Kontrolle, ob bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen alle sicherheitsrelevanten Aspekte, wie technische Sicherheit, Ladungssicherung etc., berücksichtigt werden, finden Sie hier.