23-Kilo-Grenze für die Paketzustellung immer noch nicht geklärt
Bündnis 90/Die Grünen und die SPD hatten Ende 2024 einen Gesetzentwurf zur „Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche“ (20/14243) in den Bundestag eingebracht. Dieser sah eine allgemeine 23-Kilo-Gewichtsgrenze bei der Ein-Personen-Zustellung vor. In der Spanne 20 bis 23 Kilo sollte die Ein-Personen-Zustellung weiterhin möglich sein, aber nur mit technischen Hilfsmitteln.
Union: Differenzierung nötig
Das Gesetzesvorhaben ist im Januar 2025 am Widerstand von CDU/CSU vorläufig gescheitert. Der CSU-Abgeordnete Hansjörg Durz kommentierte das Nein der Unionsfraktion damit, dass man sich eine „differenziertere“ Lösung gewünscht habe.: „Bei einer Zustellung über mehrere Etagen sollte die 23-Kilo-Vorschrift greifen, bei einer ebenerdigen Zustellung sollte hingegen weiterhin die Zustellung schwerer Pakete durch nur einen Paketboten möglich sein.“ Das habe die Ampelregierung aber strikt abgelehnt. Zudem befürchtete die Union, dass durch das neue Gesetz zu viel Bürokratie entstehen würde. In der aktuellen Legislaturperiode soll der Gesetzesentwurf aber erneut auf den Tisch kommen.
Weniger Bürokratie
Grüne und SPD wiesen in Replik auf die Blockade der Union darauf hin, dass dieses Gesetz die bestehenden Regelungen sogar vereinfacht hätte. Im aktuell geltenden Postgesetz sei nämlich vorgesehen, dass Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn, einer einzelnen Person wird für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesetzesentwurf müssten weiterhin besonders schwere Pakete durch zwei Personen zugestellt werden, aber das zulässige Maximalgewicht für Pakete in der Einzelzustellung wäre von aktuell 31,5 Kilogramm auf 23 Kilogramm abgesenkt worden – ein großer Schritt im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
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