Sicherheitsrisiken an Unternehmensschnittstellen
Laut § 8 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit miteinander abzustimmen. Dies wird herausfordernd, wenn Beschäftigte verschiedener Unternehmen an Schnittstellen tätig sind – wie es bei der Lagerung, dem Umschlag sowie der Beförderung von Gefahrstoffen der Fall ist.
Rechtliche Anforderungen an den Arbeitsschutz in Lieferketten
Die BAuA hat im Rahmen ihres Forschungsprojekts „INTER-OSH – Arbeitsschutz an den Schnittstellen von Lieferketten“ ein neues Gutachten veröffentlicht, das sich mit den rechtlichen Grundlagen des zwischenbetrieblichen Arbeitsschutzes beschäftigt. Berücksichtigt wurden dabei:
- das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht,
- die Betriebssicherheitsverordnung,
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
- einschlägige EU-Richtlinien und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Ergebnis des Gutachtens
Das Gutachten zeigt: Trotz rechtlicher Regelungen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wer für welchen Bereich des Arbeitsschutzes verantwortlich ist. Unklare Zuständigkeiten können gefährliche Lücken zur Folge haben.
BAuA-Empfehlungen
Problemkonstellationen wurden basierend auf drei BAuA-Use-Cases untersucht. Aus den Bereichen der Chemie- und Papierlogistik wurden reale Herausforderungen illustriert, bei denen unklare Verantwortlichkeiten und mangelhafte Kommunikation Sicherheitsrisiken begünstigen. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt das Gutachten
- eine klare Zuständigkeit zu definieren,
- die Kommunikation zu verbessern,
- eine vertrauensvolle Fehlerkultur zu etablieren.
So kann entlang der Lieferketten eine gemeinsame Präventionskultur gestärkt werden.
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