TÜV SÜD weist auf dringende Verlängerung hin
Viele Beschäftigte, die durch den TÜV SÜD nach SCC (Safety Certificate Contractors) oder SGU (Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz) zertifiziert worden sind, müssen ihre Zertifikate spätestens bis zum 31. Oktober 2026 vorzeitig erneuern. Betroffen sind SCC-Zertifikate, die zwischen dem 01.11.2016 und 31.10.2021 ausgestellt wurden. Es handelt sich dabei um die SCC-Dokumente 016, 017 und 018. Darauf weist der TÜV Süd in einer Pressemitteilung vom 8. Januar 2026 hin. Grund dafür sei der Wechsel des Programmeigners zum Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften (VAZ e.V.). Dieser Wechsel hat im September 2021 stattgefunden und hatte die Einführung des neuen Programms SCC-VAZ 2021 zur Folge. Die Zertifikate hätten daher nur noch eine Gültigkeit von fünf statt bisher zehn Jahren.
Konsequenzen für Unternehmen
Somit verlieren die oben genannten Zertifikate für Mitarbeiter und Führungskräfte bereits Ende Oktober 2026 ihre Gültigkeit, auch wenn auf ihrem Zertifikat ein späteres Datum steht. Betroffen seien nach Angaben des Finanzportals Ad Hoc News vor allem die Petrochemie sowie die Energie- und Bauindustrie. Nicht länger zertifizierte Personen könnten ab November sogar die Zutrittsberechtigung zu Partner- und Kundenunternehmen verlieren, wenn sie ihre SCC‑Zertifikate nicht rechtzeitig nach VAZ‑2021 rezertifizieren.
SCC-Zertifizierungen des TÜV
Der TÜV (TÜV Süd, Nord, Rheinland) bietet personenzertifizierte Abschlüsse im Arbeitsschutz, insbesondere SCC-Zertifizierungen für Fachkräfte im Bereich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz an. Diese sind international anerkannt und weisen Kompetenz für Industrie- und Baustellenbereiche nach. Diese Personenzertifikate, wie z. B. PersCert TÜV, bestätigen Fachkenntnisse nach internationalen Standards und sind ein wichtiger Nachweis, um Arbeitgeber von den persönlichen Qualifikationen im Bereich Arbeitsschutz zu überzeugen. Sie sind für Mitarbeiter und insbesondere Führungskräfte in sicherheitskritischen Bereichen essenziell. Sie werden oft durch unabhängige Prüfungen (neben dem TÜV unter anderem durch die DEKRA) erworben und sind international vergleichbar nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert.
Unterschied SCC und SGU
Was ist der Unterschied zwischen SCC- und SGU-Zertifikaten? Es handelt sich dabei nicht um zwei unterschiedliche Zertifikate mit jeweils eigenen Regelwerken. Der einzige Unterschied ist, dass SCC das übergeordnete Regelwerk und Zertifizierungssystem ist, während SGU die Bezeichnung für die Inhalte und Themenbereiche darstellt. Die SGU-Prüfung ist dabei die Prüfung, die den Erwerb eines SCC-Zertifikats ermöglicht. Mit anderen Worten: SCC ist das Regelwerk, SGU der Inhalt der Zertifizierung.
Fristen von Qualifizierungen
Wie viele andere Fachzertifikate, bspw. im IT- oder Managementbereich, sind auch die Arbeitsschutzzertifikate befristet und müssen regelmäßig erneuert werden. Ob eine Verlängerung für TÜV-Personenzertifikate im Arbeitsschutz überhaupt notwendig ist, hängt vom spezifischen Zertifikatstyp ab. Eine Verlängerung erfolgt bei allen Zertifizierungen nur auf schriftlichen Antrag, der in der Regel möglichst einige Wochen vor Ablauf gestellt werden muss.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
578
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
266
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
237
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
225
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
154
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
102
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
85
-
Chronisch krank und berufstätig
75
-
Betriebliche Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz
68
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
53
-
TÜV SÜD weist auf dringende Verlängerung hin
15.01.2026
-
Kein Arbeitsunfall: Sturz über Hundeleine auf dem Firmenparkdeck
02.01.2026
-
Chronisches Erschöpfungssyndrom nach Virusinfektion: Anspruch auf Entschädigung bestätigt
29.12.2025
-
Arbeitsunfall auf der Skipiste: Für Skilehrer ja, für Geschäftsführer nein?
28.11.2025
-
„Gassi-Gehen“ als fremdbestimmte Tätigkeit anerkannt
21.11.2025
-
Geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung
14.11.2025
-
Cannabis-Legalisierung: Konsequenzen für den betrieblichen Arbeitsschutz
10.11.20251
-
Maschinenverordnung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung in Deutschland
01.09.2025
-
Sicherheitsrisiken an Unternehmensschnittstellen
05.08.2025
-
23-Kilo-Grenze für die Paketzustellung immer noch nicht geklärt
25.07.2025