Forderung nach verbessertem Mutterschutz und lückenloser Arbeitszeiterfassung
Ärztinnen im Mutterschutz empfinden ihre berufliche Situation häufig als unbefriedigend und problematisch. Vielen wird eine Weiterbeschäftigung und eine konsequente Verfolgung ihrer Karriere erschwert, teils sogar ganz verwehrt. Das war zumindest die Einschätzung der Abgeordneten des 129. Deutsche Ärztetags, der vom 27. bis 30. Mai 2025 in Leipzig stattfand.
Beschlüsse des Ärztetages
Die 250 Abgeordneten des „Ärzteparlaments“ betonten die Notwendigkeit eines „kulturellen Wandels“, um Ärztinnen und Eltern endlich als unverzichtbare Stützen des Gesundheitssystems angemessen zu würdigen. Dazu gehöre vor allem der Erhalt der Arbeitsstelle sowie die Fortsetzung von Weiterbildung und Karriere. Vor diesem Hintergrund müsse der Mutterschutz konsequent umgesetzt werden, ohne dabei die ärztliche Tätigkeit unnötig einzuschränken. Erfahrungen, insbesondere aus der Chirurgie zeigen, dass der Schutz werdender und stillender Mütter mit der ärztlichen Berufsausübung gut vereinbar ist.
Maßnahmenpaket
Doch welche konkreten Maßnahmen sollten laut Ärztetag dazu umgesetzt werden? Der Ärztetag rief die Arbeitgeber dazu auf, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Regel des Ausschusses für Mutterschutz (AfMU) für alle schwangeren und stillenden Ärztinnen durchzuführen, wobei die bisher erarbeiteten Positivlisten der medizinischen Fachgesellschaften hierfür zu berücksichtigen seien. Weiterhin müssten Standard-Operating-Procedures für die Abläufe nach einer Schwangerschaftsmeldung, für die Zeit während und nach der Schwangerschaft beziehungsweise nach Mutterschutz oder Elternzeit implementiert werden. Es brauche zudem mehr Sprechstunden durch Arbeits- und Betriebsmediziner sowie mehr Schulungsangebote für Personalverantwortliche, um das Mutterschutzgesetz effektiv und rechtskonform umsetzen zu können.
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Lückenlose Arbeitszeiterfassung
Ein weiteres wichtiges Arbeitsschutzthema auf dem Ärztetag war die Arbeitszeiterfassung. Die Delegierten verlangten eine flächendeckende, manipulationssichere und lückenlose elektronische Erfassung der Arbeitszeiten von angestellten Ärzten und Ärztinnen. Der Grund: In der Praxis würden sich die Zeiterfassungssysteme oftmals nach Ablauf der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden automatisch ausloggen, auch wenn die betreffenden Personen noch tätig sind. Mehrarbeit und Überstunden seien daher ausnahmslos zu erfassen und entsprechend den tariflichen und arbeitsvertraglichen Vorgaben auszugleichen.
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