EU-Maschinenverordnung

Maschinenverordnung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung in Deutschland


Maschinenverordnung: Gesetzesentwurf zur Umsetzung in DE

Die neue EU-Maschinenverordnung wird ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ersetzen. Zu ihrer Umsetzung in Deutschland hat das Bundeskabinett Ende Juli 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Welche Änderungen betreffen Produkt- und Arbeitssicherheit?

Die EU-Maschinenverordnung enthält die wesentlichen Vorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Konstruktion und Bau von Maschinen. Sie gilt wie alle EU-Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedsländern, wenn sie am 20. Januar 2027 verbindlich wird. Im Gegensatz zu Richtlinien, können die einzelnen Staaten keine landespezifischen Änderungen daran vornehmen. Dennoch können die EU-Staaten begleitende Gesetze oder andere Regelwerke verabschieden, um die Verordnung besser in nationales Recht zu integrieren. In Deutschland wird die Umsetzung der Verordnung durch ein begleitendes Gesetz erfolgen, das unter anderem die Aufhebung der bisherigen nationalen Maschinenordnung (9. ProdSV) vorsieht.

Betriebsanleitung in deutscher Sprache

Die Betriebsanleitungen spielen eine wichtige Rolle im deutschen Umsetzungsgesetz. Sie müssen jedem Produkt im Anwendungsbereich der Maschine beiliegen. Der Gesetzesentwurf regelt, welche Informationen für Produkte im Anwendungsbereich der EU-Maschinenverordnung in deutscher Sprache bereitgestellt werden müssen. Die EU musste einige Fehler in der ursprünglichen Übersetzung der Verordnung korrigieren – auch für die deutsche Version. Beispielsweise wurde im Anhang I B der gefährlichen Produkte das englische Wort „Devices“ falsch mit „Maschinen“ ins Deutsche übersetzt, obwohl korrekterweise „Geräte“ gemeint war.

BAuA und der Binnenmarkt-Notfall

Die BAuA hat einen gesetzlichen Auftrag zur Marktüberwachung. Die Verordnung schreibt zusätzliche Anforderungen hinsichtlich der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen und den dazugehörigen Produkten vor. Aus diesem Grund erhält die BAuA für die Umsetzung der Maschinenverordnung weitere Aufgaben und muss hierfür neue wissenschaftliche Grundlagen erarbeiten. Diesen Mehraufwand betrachtet der Gesetzesentwurf aber als eher gering. „Die gemäß § 8 zugewiesenen Aufgaben (stellen) für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin keine regelmäßigen Aufgaben dar, sondern lediglich im Falle eines Binnenmarkt-Notfalls und (sind) deshalb nur in seltenen Fällen wahrzunehmen.“ Der sogenannte „Binnenmarkt-Notfall“ ist ein Grundbegriff des neuen Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetzes (IMERA; früher „Notfallinstrument für den Binnenmarkt“). Dieses wurde nach der COVID-19-Pandemie und dem Ukraine-Krieg geschaffen, um die EU besser auf künftige Krisen vorzubereiten und ihre Widerstandfähigkeit zu stärken.

Anforderungen an Arbeitssicherheit deutlich erweitert

Die neue Maschinenverordnung hat die Anforderungen an Produktsicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz deutlich verschärft. Im Vergleich zur bisherigen Maschinenrichtlinie gelten diese erweiterten Vorgaben nun für alle Maschinengattungen. Die neuen Anforderungen sind insbesondere im Anhang I angegeben und werden in harmonisierten europäischen Normen konkretisiert. Neue Anforderungen gelten insbesondere für Nahrungsmittelmaschinen, Maschinen für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen für den Untertagebergbau sowie für Anlagen und Maschinen, bei denen durch die maschinellen Bewegungen und das Heben von Personen Gefährdungen ausgehen können.


Schlagworte zum Thema:  Arbeitsschutz , Maschinenrichtlinie
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