Betriebliche Nutzung

Kleines Flugzeug
Kleines Flugzeug
FG Münster

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Kleinflugzeug

Aufwendungen für ein Kleinflugzeug können als Betriebsausgaben abziehbar sein. Sie fallen jedenfalls dann nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG als unangemessene Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, wenn die Lebensführung nur in sehr eingeschränktem Maß berührt wird, die Höhe der Aufwendungen nicht weit über 10 % des Gewinns liegen, die Nutzung des Flugzeugs erhebliche Bedeutung für den Geschäftserfolg hat und die Höhe der Aufwendungen im Wesentlichen den Kosten von Charterflügen entspricht. So hat das FG Münster entschieden.



Bauer beim Pflügen
Bauer beim Pflügen

Investitionsabzugsbetrag - Regelungen bis 2019

Mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Geld ausgeben zu müssen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. De facto wird mit dem Investitionsabzugsbetrag die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Hinweis: Neue Rechtslage 2020 Dieses Topthema informiert über die Regelungen, die für Investitionsabzugsbeträge gelten, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die vor dem 31.12.2019 enden. Hier finden Sie die Informationen zum Investitionsabzugsbetrag ab 2020, der durch das Jahressteuergesetz 2020 in vielen Punkten geändert worden ist. Die Neuregelungen sind erstmals auf Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die für Wirtschaftsjahre gebildet werden, die nach dem 31.12.2019 enden.

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