Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software geändert. Bisher betrug die Nutzungsdauer für Computer drei Jahre. Diese wird nun auf ein Jahr herabgesetzt.mehr
Mithilfe eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG) kann die Steuerbelastung gesenkt werden, ohne Geld ausgeben zu müssen. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten. De facto wird mit dem Investitionsabzugsbetrag die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen.mehr
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Die AfA setzt für einen vom Nichteigentümer-Ehegatten genutzten Gebäudeteil voraus, dass dieser die Anschaffungskosten getragen hat. Zahlungen von einem gemeinsamen Ehegatten-Konto gelten für Rechnung desjenigen geleistet, der den Betrag schuldet.mehr
In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs geht es um die 10%-ige unternehmerische Mindestnutzung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.mehr
Schon das häusliche Arbeitszimmer ist nur unter erschwerten Bedingungen steuerlich abzugsfähig. Wenn es aber darum geht, einen Esstisch mit Stühlen in der Steuererklärung anzugeben, macht die Finanzverwaltung dicht. Das gilt für die Einkommen- und die Umsatzsteuer gleichermaßen, wie jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied.mehr
Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der betreffende Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.mehr
Die regelmäßigen PKW-Fahrten des Unternehmers zu seinem einzigen Auftraggeber sind nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgeben abziehbar.mehr
Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden, müssen verkehrssicher sein und Vorgaben der Arbeitssicherheit erfüllen. Werden sie im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, gilt die Straßenverkehrsordnung. Doch je nach Einsatz kommen weitere Anforderungen hinzu.mehr