Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist und die Arbeitsstätte von dieser Wohnung in zumutbarer Weise täglich erreicht werden kann.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt.mehr
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin ist.mehr
Die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin stellt deren regelmäßige Arbeitsstätte dar. Dies hat das FG Münster entschieden.mehr
Ein überwiegend im Außendienst tätiger Polizist hat sowohl aufgrund des qualitativen Tätigkeitsschwerpunkts in der Dienststelle als auch aufgrund des regelmäßigen Aufsuchens der Dienststelle zum Dienstantritt eine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F.mehr
Ein Amtsbetriebsprüfer, der ca. 2/3 seiner Tätigkeit in seinem Büro im Finanzamt ausübt, hat dort seine regelmäßige Arbeitsstätte. Dies hat das FG Münster entschieden.mehr
In einer Kindergeldsache hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden, ob die Fahrten einer Kommissaranwärterin zu ihrer jeweiligen Ausbildungsstelle als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder als Dienstreisen zu qualifizieren sind.mehr
Die regelmäßigen PKW-Fahrten des Unternehmers zu seinem einzigen Auftraggeber sind nur in Höhe der Entfernungspauschale als Betriebsausgeben abziehbar.mehr
Auch bei einer Probezeit oder einer befristeten Beschäftigung sind die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte lediglich mit der Entfernungspauschale, nicht nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.mehr
Der BFH hat - zum bis einschließlich VZ 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht - entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig ist, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist und deshalb für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale geltend machen kann.mehr
Bei sog. Einsatzwechseltätigkeiten richtet sich die Höhe der Mehraufwendungen für Verpflegung nach der Abwesenheitsdauer des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunktes; das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer stets in derselben auswärtigen Unterkunft nächtigt.mehr
Ein Mitarbeiter, der zunächst für drei Jahre und anschließend wiederholt befristet von seinem Arbeitgeber ins Ausland entsandt worden ist, hat dort keine regelmäßige Arbeitsstätte. Das soll sogar gelten, wenn er mit dem ausländischen Unternehmen für die Dauer des Entsendungszeitraums einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.mehr
Eine vom Arbeitgeber getragene Fachschule auf dem Betriebsgelände ist - anders als eine private Lerngemeinschaft - regelmäßige Arbeitsstätte.mehr
Nach der Rechtslage bis 2013 ist eine Fachhochschule auch im Rahmen eines Vollzeitstudiums nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen.mehr
Leiharbeitnehmer werden außerhalb einer dem Arbeitgeber zuzuordnenden Betriebsstätte tätig und befinden sich damit auf einer Auswärtstätigkeit. Hierfür können (noch) Reisekosten geltend gemacht werden. Dies ändert sich aber in vielen Fällen ab 2014.mehr
Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anzusetzen. Ab dem 1.1.2014 wird der Begriff regelmäßige Arbeitsstätte durch erste Tätigkeitsstätte ersetzt. In unserer Übersicht finden Sie die aktuelle Rechtslage und die Neuerungen ab 2014.mehr
Nach einem aktuellen Finanzgerichtsurteil sind Fahrten einer Betriebsprüferin zu ihrer Dienststelle beim Finanzamt mangels regelmäßiger Arbeitsstätte als Dienstreisen zu berücksichtigen - mit der Konsequenz, dass die Aufwendungen hierfür mit den tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden können.mehr
Eine Zweigstelle des Arbeitgebers ist auch dann als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer dort nur befristet für ein Jahr tätig werden soll. Mit dieser Begründung gewährte das Finanzgericht Saarland einem Arbeitnehmer nur die (ungünstige) Entfernungspauschale.mehr
Nach einem aktuellen Urteil hat eine Arbeitnehmerin, die ganzjährig am Flughafen als Fluggastkontrollkraft arbeitet, eine regelmäßige Arbeitsstätte im Flughafen.mehr
Wird ein Arbeitnehmer zunächst für drei Jahre, insgesamt aber für knapp sechs Jahre an eine ausländische Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens entsendet, handelt es sich nicht mehr um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit. Liegt weder eine berufliche Auswärtstätigkeit noch eine doppelte Haushaltsführung vor, sind Mietaufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig.mehr
Ein aktuelles Finanzgerichtsurteil zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Piloten stellt die Anwendung der BFH-Rechtsprechung in Frage.mehr
Arbeitgeber können Fahrtkosten bei Fortbildung unmittelbar übernehmen oder dem Arbeitnehmer entstandene Kosten erstatten. Ob und in welcher Höhe eine Fahrtkostenerstattung steuerfrei bleibt, ist davon abhängig, ob es sich um eine Fortbildung in Vollzeit oder um eine Fortbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses handelt.mehr
Eine vom Arbeitnehmer neben der Berufstätigkeit aufgesuchte Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar.mehr
Der 7. Senat hatte darüber zu entscheiden, ob der Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegers dessen regelmäßige Arbeitsstätte darstellt.mehr
Der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers ist auch bei einem längerfristigen Einsatz nur dann regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.mehr
Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, will die Bundesregierung das steuerliche Reisekostenrecht grundlegend vereinfachen und vereinheitlichen.mehr
Bei einer Übernachtung im Fahrzeug kann die Pauschale für Übernachtungskosten nicht in Anspruch genommen werden kann, jedoch sind Kosten in geschätzter Höhe abziehbar. Weder der LKW-Wechselplatz noch das Fahrzeug stellen die regelmäßige Arbeitsstätte dar.mehr
Wenn der Mitarbeiter mit einer erneuten Versetzung rechnen muss, kann es sich um eine reisekostenrechtlich begünstigte, vorübergehende Tätigkeit handeln.mehr
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass bei mehreren Einsatzorten eines Mitarbeiters entweder keine oder maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.mehr
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte nicht an einer betriebsfremden Einrichtung vorliegen kann.mehr