Die Versetzung eines Ryanair-Piloten von Nürnberg ins italienische Bologna war rechtmäßig, urteilte kürzlich das Bundesarbeitsgericht. Damit es erst gar nicht zu einem Rechtsstreit kommt, sollten Arbeitgeber die Grenzen des Direktionsrechts kennen und die Vorgaben für eine Versetzung beachten.mehr
Eine Versetzung aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers ist nicht auf Deutschland begrenzt. Das hat das BAG in einem Grundsatzurteil klargestellt. Im konkreten Fall durfte die Fluggesellschaft Ryanair einen Piloten vom Standort Nürnberg an den italienischen Standort Bologna versetzen.mehr
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Eine Schulleiterin kann wegen ihres angespannten Verhältnisses zur Lehrerschaft und einer dadurch entstandenen Störung des Schulfriedens versetzt werden. Auf ein Verschulden kommt es nicht an. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen.mehr
Der übergangene Betriebsrat zog vor Gericht, nachdem Mitarbeiter an einen anderen Betriebsstandort geschickt wurden. Allzu viel änderte sich nicht an ihrer Tätigkeit. Eine Versetzung i.S.v. § 95 Abs. 3 BetrVG stand dennoch im Raum. Das LAG Nürnberg entschied zugunsten einer Mitbestimmungspflicht und damit ggf. konträr zum BAG.mehr
Ein Arbeitgeber kann die Änderung des Arbeitsorts aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung mit einer Änderungskündigung durchsetzen. Er ist nicht verpflichtet, vorrangig eine Tätigkeit aus dem Homeoffice als "milderes Mittel" anzubieten, hat das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden.mehr
Ein Mitarbeiter eines Wertstoffhofs, bei dem der Verdacht besteht, dass er unrechtmäßige Gebühren verlangt und sich bereichert hat, darf an einen anderen Arbeitsort versetzt werden. Die Versetzung darf auch auf Erkenntnisse aus einer verdeckten Observation durch eine Detektei gestützt werden.mehr
Was darf der Arbeitgeber per Weisung anordnen? Ein Blick ins Gesetz erleichtert in diesem Fall ausnahmsweise nicht die Rechtsfindung. Denn das gesamte Weisungsrecht ist nur in einem einzigen allgemein gehaltenen Paragraphen geregelt (§ 106 GewO). Die Arbeitsgerichte legen die Grenzen des Weisungsrechts durch ihre Urteile aus. Die sieben größten Irrtümer zu diesem Thema stellt dieser Beitrag vor.mehr
Die rechtswidrige Versetzung eines Arbeitnehmers von Südhessen nach Sachsen hat für den Arbeitgeber Folgen: Das BAG urteilte, dass er dem Mitarbeiter gegenüber schadensersatzpflichtig ist und die Kosten für seine wöchentlichen Heimfahrten übernehmen muss.mehr
Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf innerbetriebliche Konfliktlagen reagiert. Er kann einen der Streithähne versetzen, ohne zunächst die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die entstandenen Konflikte im Einzelnen aufklären. So ein unlängst veröffentliches Urteil des LAG Schwerin.mehr
Werden bei der Versetzung von Beamten vom Dienstherrn mehrere Gründe angegeben, ist die Versetzung bereits fehlerhaft, wenn nur einer der Gründe nicht vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hervor.mehr
Für eine Versetzung kommt es allein darauf an, ob die Weisung des Arbeitgebers billigem Ermessen entspricht. Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist keine formale Voraussetzung, hat nun das BAG entschieden – ohne jedoch den konkreten Fall final zu entscheiden.mehr
Auch bei unbilligen Versetzungen durch den Arbeitgeber hat sich der Mitarbeiter bis zu einem rechtskräftigen Urteil an die Weisung zu halten. Diese kritisierte Ansicht des BAG zum Direktionsrecht scheint der zehnte Senat – nach einem neuen Beschluss des fünften Senats – nun abändern zu können.mehr
Die berufliche Beschäftigung dient auch der sozialen "Selbstverwirklichung" und der Arbeitnehmer ist deshalb nach Art. 2 Abs. 1 GG gegen Isolierung am Arbeitsplatz geschützt. Folgt daraus ein Recht auf Teilnahme an Kaffeepausen und Sitzungen?mehr
Nach erheblichen Spannungen unter Kollegen in einer Abteilung darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter in ein anderes Gebäude versetzen. Dieser Mitarbeiter hat Anspruch auf Teilnahme an den wöchentlichen Abteilungsbesprechungen, nicht aber an den täglichen Kaffeepausen.mehr
Möchte der Arbeitgeber eine vereinbarte alternierende Telearbeit beenden, so stellt dies regelmäßig eine Versetzung im Sinne des BetrVG dar. Die Folge: Der Betriebsrat muss zustimmen, entschied nun das LAG Düsseldorf. Im konkreten Fall war die vertragliche Klausel sogar unwirksam.mehr
Wenn der Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen möchte muss er in die Auswahl sowohl befristet als auch unbefristet Beschäftigte einbeziehen.mehr
Wenn der Mitarbeiter mit einer erneuten Versetzung rechnen muss, kann es sich um eine reisekostenrechtlich begünstigte, vorübergehende Tätigkeit handeln.mehr