Immer mehr Menschen arbeiten noch im Rentenalter. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sicher weiterbeschäftigen wollen, sollten sie die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen beachten.mehr
Eine Kirchenmusikerin darf weiterhin 39 Stunden statt 3,5 Stunden die Woche arbeiten. Die befristete Erhöhung ihrer Arbeitszeit war unwirksam, da sie die Arbeitnehmerin unangemessen benachteiligte. Das entschied das LAG München.mehr
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Aus der Flut der HR-Blogs und Podcasts sucht die Online-Redaktion Personal für Sie jede Woche die interessantesten Beiträge heraus. In dieser Woche geht es um die Bedeutung von Absageschreiben, um Osterhasenpädagogik, um Intuition bei der Personalauswahl sowie um die Themen Soft Skills, Befristungen und Personalmarketing.mehr
Oft werden neue Mitarbeiter erst einmal nur befristet eingestellt. Damit ein befristeter Arbeitsvertrag auch tatsächlich wirksam ist, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. mehr
Das LAG Baden-Württemberg hat in zweiter Instanz eine sachgrundlose Befristung wegen einer 15 Jahre zurückliegenden Vorbeschäftigung für unwirksam erklärt und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Reutlingen bestätigt. Somit muss die befristet eingestellte Arbeitnehmerin unbefristet weiterbeschäftigt werden.mehr
Die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge verpflichtet Mitgliedsstaaten, die missbräuchliche Verwendung von Kettenbefristungen zu verhindern. Dies hat der EuGH in einem Fall, der Dauervertretungen von Beschäftigten im spanischen Gesundheitsdienst betraf, präzisiert.mehr
Jede zweite Neueinstellung erfolgt befristet - überwiegender Befristungsgrund ist die Erprobung von Beschäftigten. Aber auch die Zahl der Befristungen ohne Sachgrund ist gestiegen, hat eine DGB-Studie ergeben. Ein Anlass, um festzuhalten, wann eine Befristung ohne Sachgrund überhaupt möglich ist.mehr
Ein Arbeitgeber kann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zulässig auf die Saison begrenzen - zumindest dann, wenn ansonsten kein Beschäftigungsbedarf besteht. Dies hat das BAG im Fall eines im Freibad beschäftigten Gemeindemitarbeiters entschieden. mehr
Wenn durch eine Dienstreise die Höchstdauer von zwei Jahren für eine sachgrundlose Befristung überschritten wird, führt dies zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Das gilt auch dann, wenn die Dienstreise unmittelbar vor dem festgelegten Arbeitsbeginn stattfindet und die Überschreitung nur einen Tag beträgt.mehr
Eine sachgrundlose Befristung ist nur möglich, wenn mit demselben Arbeitnehmer zuvor noch kein Beschäftigungsverhältnis bestand. So das Gesetz. In der Praxis lassen die Gerichte es ausreichen, wenn eine Vorbeschäftigung "sehr lange zurückliegt". Aber was heißt das genau? Hier sollte der Gesetzgeber Klarheit schaffen, meint unser Kolumnist Alexander R. Zumkeller.mehr
Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts ist eine sachgrundlose Befristung trotz eigentlich verbotener Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber nur noch in äußerst engen Grenzen möglich. Das BAG hat nun einen solchen Ausnahmefall entschieden.mehr
Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt dieser Ort keine erste Tätigkeitsstätte dar. Eine Verlängerung des Vertrags würde daran nur etwas ändern, wenn sie als neues Arbeitsverhältnis zu sehen ist.mehr
War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt diese keine erste Tätigkeitsstätte mehr da, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder die Dienstreisegrundsätze Anwendung finden.mehr
Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland bleibt auf einem hohem Niveau. Rund ein Fünftel aller Kernbeschäftigten ist befristet angestellt, arbeitet in Teilzeit, Leiharbeit oder in einem Minijob. Besonders betroffen: Frauen und Ausländer, wie eine Analyse des WSI zeigt.mehr
Der Beamtenbund dbb hat die vielen befristeten Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst kritisiert. Vor allem in Ministerien würden viele Beschäftigte befristet eingestellt.mehr
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die aufgrund eines Transfer-Arbeitsverhältnisses von der Transfergesellschaft geleistet werden, sind keine steuerbegünstigte Entschädigung, sondern laufender Arbeitslohn.mehr
Ein Arbeitgeberwechsel, der ausschließlich dazu dient eine sachgrundlose Befristung zu ermöglichen, ist rechtsmissbräuchlich. Dies entschied das LAG Berlin-Brandenburg und gab der Entfristungsklage einer Labormitarbeiterin statt. mehr
Soll ein Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet werden, so kann dieser Beendigungszeitpunkt durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses hinausgeschoben werden. Dem Bundesarbeitsgericht zufolge ist die zugrundeliegende Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar.mehr
Nach dem Erreichen des Rentenalters dürfen Arbeitsverträge von Arbeitnehmern, die diese Altersgrenze bereits erreicht haben, rechtmäßig befristet werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Falle eines Berufsschullehrers entschieden. mehr
Eine studentische Hilfskraft wurde in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder eingruppiert, nachdem die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses für unzulässig erklärt wurde. Ihre tatsächliche Tätigkeit entsprach nicht derjenigen einer wissenschaftlichen Hilfstätigkeit.mehr
Zum Ende des Schuljahres laufen viele Befristungen von angestellten Lehrern aus. Vor allem in Baden-Württemberg melden sich betroffene Lehrer arbeitslos. Die Gewerkschaften kritisieren die Befristungen und fordern mehr Planstellen.mehr
In Berlin soll es im öffentlichen Dienst künftig keine sachgrundlosen Befristungen mehr geben – mit wenigen Ausnahmen. Der Senat hat aktuell beschlossen, keine derart befristeten Arbeitsverträge mehr abzuschließen. Hierzu hatte ihn das Abgeordnetenhaus im November 2017 aufgefordert.mehr
Das Befristungsrecht hat durch die Gerichte und wird wohl durch den Gesetzgeber eine neue Dynamik bekommen. Unser Kolumnist Alexander Zumkeller sieht vor allem die Groko in der Pflicht, mit klarstellenden Regeln für Rechtssicherheit in der Praxis zu sorgen.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat die BAG-Rechtsprechung zum Verbot der Vorbeschäftigung bei der sachgrundlosen Befristung gekippt. Welche Auswirkungen das Urteil für die Praxis hat und was Arbeitgeber bei der sachgrundlosen Befristung künftig beachten müssen, erläutert Rechtsanwältin Barbara Reinhard. mehr
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet es, Mitarbeiter mehrfach ohne Sachgrund befristet zu beschäftigen. Diese Regelung ist prinzipiell verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden und damit der gängigen Praxis des Bundesarbeitsgerichts eine deutliche Absage erteilt.mehr
Für die befristete Teilzeit und die Arbeit auf Abruf gibt es bereits einen Referentenentwurf, für die sachgrundlose Befristung steht er bevor. Unser Kolumnist Alexander Zumkeller hat sich diese Themen genauer angeschaut und gibt konkrete Anregungen für deren praxisgerechte Umsetzung. mehr
Bei der Deutschen Post wird die Entfristung eines Arbeitsvertrags unter anderem von den Krankheitstagen des Mitarbeiters und der Zahl der Unfälle mit Postfahrzeugen abhängig gemacht. Arbeitsrechtlich ist das Vorgehen nicht zu beanstanden, in der Kritik steht es dennoch. mehr
Ein städtischer Arbeitgeber hatte den zeitlich befristeten Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter vorzeitig gekündigt – offiziell, weil sich der Zweck der Befristung erledigt habe. Diesem Argument ist das Arbeitsgericht nun nicht gefolgt, zumal wohl auch parteipolitische Gründe eine Rolle spielten.mehr
Das Thema „Befristungsverträge“ sorgt für Schlagzeilen: Das Bundesarbeitsgericht hat wegen der „Eigenart der Arbeitsleistung“ die befristete Anstellung von Profifußballern für rechtmäßig erklärt, ebenso die befristete Beschäftigung von künstlerisch tätigem Personal an einem Theater.mehr
Die Gewerkschaften fordern in der laufenden Tarifrunde 2018 für Bund und Kommunen attraktivere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, um im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um Fachkräfte bestehen zu können. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst derzeit konkret aussehen.mehr
Wenn ein Arbeitnehmer bereits mit den gleichen Aufgaben über längere Zeit beschäftigt war, kann er nicht mehr mit dem Sachgrund der Erprobung nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet angestellt werden.mehr
Das Mitgliedervotum der SPD hat den Weg für eine neue Große Koalition von CDU, CSU und SPD freigemacht. Lesen Sie, was auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zukommt.mehr
Der Koalitionsvertrag ist verhandelt, auch wenn die Abstimmung darüber noch aussteht. Was aber sind die arbeitsrechtlichen Themen der Vereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD? Welche Auswirkungen haben die Inhalte für die betriebliche Praxis? Unser Kolumnist Alexander Zumkeller gibt eine Einschätzung.mehr
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf eine deutliche Eindämmung der sachgrundlosen Befristung verständigt. Eine aktuelle Analyse des IAB liefert Zahlen und beleuchtet die Auswirkungen auf den öffentlichen Dienst.mehr
Es war ein langes und hartes Ringen. Nach 13 Tagen Verhandlungsmarathon – und viereinhalb Monate nach der Bundestagswahl - konnten sich Union und SPD nun auf die Rahmenbedingungen für die Neuauflage einer großen Koalition einigen. Auch im Streitpunkt um die sachgrundlose Befristung gab es einen Kompromiss.mehr
Werden ältere Arbeitnehmer wiederholt befristet angestellt und beruft sich derselbe Arbeitgeber jedes Mal auf den Befristungsgrund nach § 14 Abs. 3 TzBfG, so ist dies unzulässig. Das Vorgehen verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, entschied das Arbeitsgericht Köln.mehr
Die Befristung des Arbeitsvertrags einer Maskenbildnerin am Theater ist zulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG). In der Vereinbarung im Arbeitsvertrag über eine überwiegend künstlerische Tätigkeit lag für die Richter ein ausreichender Sachgrund. mehr
Die Zahl der befristet Beschäftigten in Deutschland hat innerhalb der vergangenen 20 Jahre um mehr als eine Million auf rund 2,8 Millionen im vergangenen Jahr zugenommen. Der Anteil der befristet Beschäftigten an allen abhängig Beschäftigten stieg seit 1996 von 6,4 auf 8,5 Prozent.mehr
Kurz vor der Bundestagswahl 2017 sind wohl noch immer viele Wähler unentschlossen. Für Personaler spielen auch die Pläne zu HR-relevanten Themen eine Rolle bei der Entscheidung. Wir haben daher die Wahlprogramme verglichen. Heute lesen Sie, was die Parteien zu Arbeitszeit, Befristung und Leiharbeit planen.mehr
Der Beschäftigungsmotor brummt, die Auftragslage in vielen Betrieben ist hervorragend. Doch was sagt das aus über die Zufriedenheit der Beschäftigten? Ein neuer Bericht der Bundesstatistiker wirft einen Blick über den Tellerrand.mehr
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Ärztin in Weiterbildung war unwirksam, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG). Der ausschlaggebende Grund war, dass der Arbeitgeber im Prozess keine Weiterbildungsplanung darlegen konnte.mehr
Eine Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stellt fest, dass eine Laufbahn als Nachwuchswissenschaftler einer langfristigen Planung von Privat- und Familienleben häufig entgegensteht. Gewerkschaften fordern Entfristungen der Arbeitsverträge im Forschungsbereich.mehr
Die vieldiskutierte Digitalisierung lauert überall, auch bei arbeitsrechtlichen Vorgaben: Schriftform, Gesetze auslegen, Tarifverträge registrieren. Zwar verlässt das BAG diesbezüglich antiquierte Pfade des Gesetzgebers, wie unser Kolumnist Alexander Zumkeller zeigt. Das wirft aber auch Fragen auf.mehr
Eine tarifliche Regelung, die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, ist wirksam. Dies entschied aktuell das Bundesarbeitsgericht (BAG).mehr
Eine befristete Arbeitszeiterhöhung kann unwirksam sein, wenn Arbeitszeiterhöhungen seit Jahren befristet vereinbart wurden, der Arbeitgeber aber einen dauerhaften Bedarf an einer umfangreicheren Arbeitsleistung hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass der betroffene Arbeitnehmer in diesem Fall unangemessen benachteiligt sein kann.mehr
Laut Statistischem Bundesamt waren in Deutschland im Jahr 2015 rund 8 Prozent der Arbeitnehmer ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Das bedeutet: Etwa jeder zwölfte Arbeitsvertrag hat ein fest terminiertes Ablaufdatum.mehr
Ein dauerhafter Personalbedarf darf nicht durch aufeinanderfolgende befristete Verträge gedeckt werden. Ein solches Vorgehen verstößt nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Unionsrecht.mehr
Ein Arbeitsvertrag kann auch dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor ein Heimarbeitsverhältnis bestanden hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.mehr
Ein früheres Beamtenverhältnis steht einer sachgrundlosen Befristung mit dem ehemaligen Dienstherrn nicht entgegen. Ein Beamtenverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.mehr
Gerichte urteilen häufiger über befristete Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern an Hochschulen. Nun hat das BAG über einen Fall entschieden, in dem eine Wissenschaftlerin 22 Jahre lang über befristete Arbeitsverträge beschäftigt war – und stellte zumindest keinen Rechtsmissbrauch fest.mehr