Beamtenbund kritisiert Befristungen im öffentlichen Dienst
Angesichts der Bestrebungen der Koalition, die Zahl der sachgrundlosen Befristungen einzudämmen, sagte der dbb-Vorsitzende Ulrich Silberbach: „Die Politiker in Bund und Ländern sollten erstmal die eigenen Häuser in Ordnung bringen und die Befristungsmisere im öffentlichen Dienst beenden."
Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse höher als in Privatwirtschaft
Gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall hatte der dbb zum Thema „Sachgrundlose Befristung – Regelungsbedarf oder Doppelmoral?" eingeladen. 2017 hatten 8,3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen befristeten Arbeitsvertrag. Der öffentliche Dienst nahm dabei mit 9,5 Prozent Befristungen den Spitzenplatz ein, im Vergleich zu 7,1 Prozent in der Privatwirtschaft.
Viele Befristungen in Ministerien
In den Bundesministerien wurde laut dbb in den letzten Jahren fast jeder zweite Beschäftigte befristet eingestellt. Im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums wurden sogar acht von zehn Neubeschäftigten befristet eingestellt.
Silberbach kritisierte, als einziger Arbeitgeber könne der Staat Arbeitsverträge mit der Begründung befristen, im Haushalt sei schlicht keine unbefristete Stelle vorgesehen. „Diese Befristungsgründe gehören sofort abgeschafft", forderte er.
Ein Unding sei auch die Befristung der Verträge für Lehrkräfte bis zu den jeweiligen Sommerferien. Silberbach sagte: „Bei dem anhaltenden Lehrermangel sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es solche Befristungen längst nicht mehr gibt. Unsere Lehrerverbände berichten aber anderes.“
Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gefordert
Bevor die Große Koalition also neue, undurchführbare Befristungsregulierungen erlasse, sollte sie zunächst die Fehlentwicklungen im eigenen Haus abstellen. Silberbach sagte: „Das Ziel aller Arbeitgeber muss sein, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Hierfür brauchen wir eine gut durchdachte, handhabbare Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Die Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag werden diesem Anspruch aber in keiner Weise gerecht!“
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