Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft in den TV-L
Eine Informatik-Studentin wurde an einer Universität als studentische Hilfskraft beschäftigt. Grundlage waren mehrere befristete Arbeitsverhältnisse. Zuletzt verrichtete sie Programmierarbeiten in der Zentraleinrichtung „Computer und Medienservice“. Daraufhin verlangte sie die Eingruppierung in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und wandte sich gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
Befristung ohne wissenschaftliche Hilfstätigkeit nicht möglich
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht gaben der Studentin Recht. Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist vorliegend nicht möglich. Die Tätigkeit der Studentin war verwaltungstechnischer Art und diente nicht der Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ohne eine solche wissenschaftliche Hilfstätigkeit ist die Studentin allerdings nach den Bestimmungen des TV-L einzugruppieren.
Hintergrund zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Für eine zulässige Befristung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss eine studentische Hilfskraft entweder wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten erbringen. Voraussetzung für eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit ist dabei, dass für die Forschung und Lehre anderer unterstützend zugearbeitet wird. Nicht ausreichend ist, dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt.
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil v. 5.6.2018, 7 Sa 143/18)
Lesen Sie auch: Studenten wollen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
828
-
Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
751
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7111
-
Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
695
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
6432
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
397
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
322
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
3152
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
254
-
Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
2212
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-V
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
17.09.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
17.09.2026
-
Entgelttabelle TVöD/Bund
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
17.09.2026
-
Entgelttabelle TV-L
17.09.2026
-
Grenzen der Haftung eines Arbeitgebers nach Diskriminierung
15.09.2026