Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf Reisekosten und erste Tätigkeitsstätte

Rz. 105 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Leiharbeitnehmer, die nach ihrem Arbeitsvertrag bei mehreren Kunden ihres ArbG (Verleihers) eingesetzt werden können, werden im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Kunden haben (vgl § 9 Abs 4 EStG). Ihre Aufwendungen sind > Reisekosten ; Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte können sie iHd tatsäch... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Gesetzesradar / 3.14 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, a... / Kollektives Arbeitsrecht

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.4 Abgrenzung nach Übertragungszeit

Grundsätzlich kann das Weisungsrecht, wie alle Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, zeitlich befristet übertragen werden. Der TVöD sieht selbst zwei Vertragsformen vor, bei denen Führungsaufgaben und damit auch eine Leitungsfunktion nicht dauerhaft übertragen werden sollen: Führung auf Probe (§ 31 TVöD) Führung auf Zeit (§ 32 TVöD) Hintergrund dieser tariflichen Regelung ist ... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.8 Doppelte Weisungsausübung

Betreffen Weisungen mehrere miteinander verbundene Sachverhalte, hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht für jedes der betroffenen Sachverhalte nach den Grundsätzen der Punkte 3.1-3.4. zu prüfen und das billige Ermessen auszuüben (siehe Punkt 4.9). Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber möchte der Beschäftigten A vorübergehend nach § 14 TVöD eine höherwertige Tätigkeit übertragen, die... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Jahressteuergesetz 2026 / 3.2 Unentgeltliche Lieferungen und sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG)

In den Anwendungsbereich der Vorschriften von § 3 Abs. 1b und 9a UStG fallen nur unentgeltliche Abgaben in den unternehmensfremden (privaten) Bereich. Soweit der bisherige Wortlaut von § 3 Abs. 1b und 9a UStG auch die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe in den Bereich der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit i. e. S. zulässt, ist er angesichts der Entwicklung der Rechtsp... mehr

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Jahressteuergesetz 2026 / 3.9 Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)

Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurde eine zeitlich befristete Wertgrenze i. H. v. 50 EUR für umsatzsteuerfreie Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr in § 6 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG eingeführt. Für im Drittland ansässige Personen besteht seitdem nur dann die Möglichkeit, die Umsatzsteuer für Einkäufe in Deutschland, deren Waren sie im Reisegepäck in ein Drittland... mehr

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Rechtsprechungsübersicht, A... / Urlaub

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungsgesetz 2025

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.13 § 15 UStG (Vorsteuerabzug)

• 2021 Ausübung des Zuordnungswahlrechts auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist / § 15 UStG / § 149 AO Vor dem EuGH ist die Frage anhängig, ob die nationale Rechtsprechung, wonach der Vorsteuerabzug in den Fällen, in denen ein Zuordnungswahlrecht beim Leistungsbezug besteht, ausgeschlossen ist, wenn bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die USt-Jahreserk... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2021 Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG / Option zur KSt nach § 1a KStG / Modernisierung des Personengesellschaftsrechts / § 5 GrEStG / § 6 GrEStG Vor dem Hintergrund der Neuregelung in § 1a KStG wurden die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingeschränkt. Die Ausübung der Option innerhalb der Nachbehaltensfrist nach § 5 Abs. 3 GrEStG führt zur rückwirkenden Ver... mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 2 Quantitative und qualitative Planung als notwendige Voraussetzung

Grundlage für die Besetzung einer Position ist deren Existenz, deren Beschreibung sowie eine Vorstellung über die daraus resultierenden Anforderungen an zukünftig Mitarbeitende. Während sich die quantitative Personalplanung mit der Menge des Bedarfs befasst, wird unter dem Begriff der qualitativen Personalplanung die Art des Bedarfs näher bestimmt. Neben einer Personalanford... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Broemel/Mörwald , Neue Anwendungserlasse zur Grunderwerbsteuer – Überblick und neue Kontroversen, DStR 2026, 1657; Feindt/Rettke , Tatsächliche Verständigung und strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Zugleich Anmerkung zu BGH v. 17.9.2025 – 1 StR 258/25, DStR 2026, 1650; Meyering/Boer-Weber , Unionsrechtliche Neuausrichtung durch das Urteil MS KLJUCAROVCI und Folgen für die C... mehr

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Arbeitsvertrag / 5.1 Notwendige Bestandteile (Arbeitsvertrag und Niederschrift)

Einbeziehung des TVöD Da nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Zusammenhang mit den Einstellungsverhandlungen nicht gefragt werden darf (sogenanntes "Recht zur Lüge"), wird der Einheitlichkeit halber bei tarifgebundenen Arbeitgebern stets ausdrücklich die Geltung des TVöD im Arbeitsvertrag im Rahmen einer Bezugnahmeklausel (Einbeziehungsabrede) vereinbart. Dies ist der Weg, ... mehr

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Arbeitsvertrag / 6 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist... mehr

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Arbeitsvertrag / 2.1 Vereinbarungen über die Hauptrechte und Hauptpflichten (§ 2 Abs. 1 TVöD)

Hauptleistungsrechte- und pflichten sind die Arbeitsleistung Hierzu gehören auch Vereinbarungen über den Arbeitsort sowie über den zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung. die vertragliche Einbeziehung des TVöD [1] das Arbeitsentgelt Hierzu gehört z. B. die Zusage eines höheren (übertariflichen) Entgelts,[2] des Weiteren auch die Zusage von Schicht- und Wechselschichtzuschlägen.[3] e... mehr

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Arbeitsvertrag / 5 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im TVöD-Arbeitsverhältnis bedürfen aufgrund der Geltung des TVöD nur einige wenige Punkte einer Regelung im Arbeitsvertrag. Die Muster-Arbeitsverträge enthalten: Datum des Arbeitsvertrags, Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung, Umfang der Arbeitszeit, Einbeziehung des TVöD Entgeltgruppe, Beendigung des Arbeitsverhältnisses b... mehr

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Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Aufgrund einer Änderung des BGB zum 1.10.2021 sind vertragliche Abtretungsverbote... mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 2.2.1 Kein Eingriff in unentziehbare und unverzichtbare Rechte/Grundprinzipien des WEG

Durch Vereinbarung kann nicht in die unentziehbaren und unverzichtbaren Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. In diesem Zusammenhang ist verbreitet vom "Kernbereich" des Wohnungseigentums die Rede. Die Reichweite dieses "Kernbereichs" ist nicht abschließend fes... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Bedingung und Befristung (§§ 4–8 BewG)

2.4.1 Überblick Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsver... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.6 Befristungen (§ 8 BewG)

Rz. 51 Nach § 8 BewG gelten die §§ 4–7 BewG auch, wenn der Erwerb des Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall der Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist. Die Vorschrift bezieht sich auf Fälle, in denen die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen Ereignis abhängig ist, bei dem der Eintritt als solcher gewiss und nur ... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.1 Überblick

Rz. 25 Die §§ 4 –8 BewG regeln die verschiedenen Fälle bedingter und befristeter Erwerbe und Lasten. Sie beruhen auf dem Grundsatz, dass der am Bewertungsstichtag bestehende Zustand maßgebend sein soll und später möglicherweise eintretende Umstände zunächst nicht berücksichtigt werden.[1] Die Regelung des § 98a S. 2 BewG, wonach bei der Bewertung des Betriebsvermögens die §§ 4... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.5 Auflösend bedingte Lasten (§ 7 BewG)

Rz. 50 Lasten, deren Fortdauer auflösend bedingt ist, werden nach § 7 Abs. 1 BewG wie unbedingte abgezogen, soweit nicht ihr Kapitalwert nach § 13 Abs. 2 und 3, § 14 und § 15 Abs. 3 BewG zu berechnen ist. Auflösend bedingte Lasten, die wiederkehrende Leistungen von unbestimmter Dauer zum Gegenstand haben, sind daher mit den sich aus diesen Vorschriften ergebenden Werten anzu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.2 Aufschiebend bedingter Erwerb (§ 4 BewG)

Rz. 33 Nach § 4 BewG werden Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, erst berücksichtigt, wenn die Bedingung eingetreten ist. Unter einer aufschiebenden Bedingung erworbene Wirtschaftsgüter gelten daher bis zum Bedingungseintritt als nicht erworben. Im Erbschaftsteuerrecht sind aber vorrangig die Vorschriften des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Bu... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.4 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 45 Nach § 6 Abs. 1 BewG werden aufschiebend bedingte Lasten bis zum Bedingungseintritt nicht berücksichtigt. Damit untersagt die Vorschrift den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind.[1] Unter Lasten fallen Verpflichtungen aller Art, also nicht bloß Kapitalschulden, sondern auch wiederkehrende Leistungen wie z. B.... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.11.2 Nutzungen oder Leistungen, die auf bestimmte Zeit beschränkt sind

Rz. 135 Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen vor, wenn der Endzeitpunkt kalendermäßig bestimmt ist oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt.[1] Nach § 13 Abs. 1 S. 1 BewG ist der Kapitalwert mit dem aus Anlage 9a zum BewG zu entnehmenden Vervielfältiger des Jahreswerts anzusetz... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4.3 Auflösend bedingter Erwerb (§ 5 BewG)

Rz. 40 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene behandelt. Dies gilt auch für den Fall, dass sich bei einer Erbeinsetzung die auflösende Bedingung auf den Erwerb des Nachlasses als Ganzes bezieht. Als auflösend bedingter Erwerb gilt auch die Vorerbfolge, wenn die Nacherbfolge nicht durch d... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.3 Befristung im Wissenschaftsbereich

Gesetzestitel: Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Der Gesetzentwurf ändert das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und ist für Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber relev... mehr

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Rechtsprechungsübersicht TV... / Teilzeit- und Befristungsrecht

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.13 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Zeitlicher Umfang

Rz. 14 Der Anspruch endet, sobald der Dienstverpflichtete seine Erkrankung überwunden hat, spätestens aber mit Ablauf von 6 Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem erstmalig krankheitsbedingt Fürsorgeleistungen erbracht wurden; er besteht jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gleichgültig, ob dieses durch Befristung, Aufhebungsvertrag oder Kündigung e... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Rechtsprechungsübersicht TV... / Kollektivarbeitsrecht

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.12 Reformprogramm der Koalition

Gesetzestitel: Programm für Aufschwung und Beschäftigung Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Neuntes StBerRÄndG: Gesetzg... / g) Entfristung des Befreiungsregimes bei Personengesellschaften

Das in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG, BGBl. I 2021, 3436) sorgte für den Wegfall des Gesamthandseigentums bei vermögenden Personengesellschaften sowie ihrer Gesamthänder. Gesellschafter einer Personengesellschaft haben am Vermögen dieser Gesellschaft keine dingliche Mitberechtigung mehr. Eigentümerin ist allein nur noch die ... mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 6 Mitglieder, Wahlbewerber und Wahlinitiatoren der Betriebsverfassungsorgane

Gemäß § 15 KSchG genießen die Mitglieder der Organe der Betriebsverfassung einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie ihre Aufgaben frei und unabhängig ausüben können, ohne ständig ihre Entlassung befürchten zu müssen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden davon erfasst, sofern sie vorzeitig gekündigt werden. Wirksam befristete Arbeitsverträge enden jedoch automatisch ... mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren allgemeinen Kündigungsschutz erweitert und die Arbeitgeberkündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Die folgenden Ausführungen gelten nur für Kündigungen, nicht aber für Aufhebungsverträge. Die Wi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unterhalt / 3 Reihenfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und reicht das Einkommen nicht für alle, gilt folgende Rangfolge[1]: 1. Rang: Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. 2. Rang: Kinder betreuende Elternteile und (geschiedene) Ehepartner bei langer Ehedauer. D. h., hierzu zählen nicht verheiratete Elternteile und geschiedene E... mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 9 Massenentlassungen

Anzeigepflicht Der Arbeitgeber ist gemäß § 17 Abs. 1 KSchG verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern 10 % der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer oder aber mehr al... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 1 Befristung und Übertragung

Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG grundsätzlich nur während des jeweiligen Urlaubsjahres. Der Urlaubsanspruch ist damit grundsätzlich auf das Kalenderjahr befristet. Am Jahresende offener Resturlaub wird ausnahmsweise bis zum Ende des gesetzlichen Übertragungszeitraums, d.h. bis zum 31.3... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.2 Mitwirkungsobliegenheiten bei Langzeiterkrankungen

Die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers verpflichtet diesen auch dazu, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen. Nur wenn der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat, verfällt der Urlaubsanspruch. Bei der Frage, ob diese Mitwirkungsobliegenheit auch greift, wenn der Mitarbeiter langzeiterkrankt ist, gil... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergüt... mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2 Urlaubsverfall und Mitwirkungsobliegenheit

Der Urlaub verfällt zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums nur, wenn der Arbeitgeber seine diesbezüglichen Hinweispflichten erfüllt hat: Er muss den betreffenden Mitarbeiter vor dem Verfall rechtzeitig konkret dazu auffordern, seinen Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitr... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.3.2 Befristung von Kompetenzen

Rz. 87 In bestimmten Fällen sollten Institute übertragene Befugnisse befristen oder den Umfang delegierter Kreditgenehmigungen begrenzen (→ BTO 1.1 Tz. 6, Erläuterung). Diese bestimmten Fälle werden nicht näher konkretisiert. Vermutlich zielt diese Vorgabe vor allem auf Vertretungsregelungen ab. Zur Vermeidung operationeller Risiken erscheint es insgesamt ratsam, die Befugni... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6. Identitäts- und Rechtemanagement

Rz. 1 Ein Identitäts- und Rechtemanagement stellt sicher, dass den Benutzern eingeräumte Berechtigungen so ausgestaltet sind und genutzt werden, wie es den organisatorischen und fachlichen Vorgaben des Instituts entspricht. Das Identitäts- und Rechtemanagement hat die Anforderungen nach AT 4.3.1 Tz. 2, AT 7.2 Tz. 2 sowie BTO Tz. 9 der MaRisk zu erfüllen. Jegliche Zugriffs-, ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.10 IT-Berechtigungsvergabe

Rz. 98 Von den Instituten sind Prozesse für eine angemessene "IT-Berechtigungsvergabe" einzurichten, die sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter nur über jene Rechte verfügt, die er für seine Tätigkeit benötigt. Die eingerichteten Berechtigungen dürfen insbesondere nicht im Widerspruch zur organisatorischen Zuordnung von Mitarbeitern stehen (→ AT 7.2 Tz. 2, Erläuterung). Beide... mehr