Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 3 Privatdienstvertrag

Rz. 1 Das WissZeitVG gilt auch für Privatdienstverträge, die ein Mitglied einer Hochschule, das Aufgaben seiner Hochschule selbstständig wahrnimmt, zur Unterstützung bei der Erfüllung dieser Aufgabe mit überwiegend aus Mitteln Dritter vergütetem wissenschaftlichem und künstlerischem Personal abschließt (§ 3 Satz 1 WissZeitVG). Das HRG sieht in § 25 Abs. 1 sogar ausdrücklich ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.5 Sonstige Umstände

Durch das Wort "insbesondere" wird deutlich, dass bei der Bewertung ehebedingter Nachteile über die explizit genannten Kriterien hinausgehend auch sonstige Umstände zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang kommen insbesondere in Betracht: das Alter des Unterhaltsberechtigten zum Ende der Ehezeit Erkrankungen / Gesundheitszustand Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes die w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entnahme der zu erstattenden LSt durch den ArbG aus dem LSt-Aufkommen (§ 42b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die zu erstattende LSt ist gem § 42b Abs 3 S 2 EStG dem Betrag zu entnehmen, den der ArbG für seine ArbN für den Lohnzahlungszeitraum insgesamt für sämtliche ArbN an LSt erhoben hat. Fraglich ist, ob der ArbG den Betrag nur der einbehaltenen LSt entnehmen darf oder auch der vom ArbG geschuldeten pauschalen LSt, wenn die LSt, die der ArbG für ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.1.3 Basisunterhalt

Während der ersten drei Lebensjahre des Kindes kann der betreuende Elternteil sich vollumfänglich auf die Betreuung des Kindes konzentrieren. Eine Erwerbsobliegenheit besteht in diesem Zeitraum nicht. Dies gilt auch in engen wirtschaftlichen Verhältnissen. Übt der betreuende Elternteil in diesem Zeitraum trotzdem eine Erwerbstätigkeit aus, ist diese als überobligatorisch anzu...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.5.3 Zur Begrenzung des Altersunterhalts

BGH, Urteil v. 24.8.2010, FamRZ 2010, 1633 Zitat Bei der Frage, ob ehebedingte Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 BGB vorliegen, ist der Ausgleich unterschiedlicher Vorsorgebeiträge vornehmlich Aufgabe des Versorgungsausgleichs, durch den die Interessen des Unterhaltsberechtigten regelmäßig ausreichend gewahrt werden (im Anschluss an Senatsurteile vom 16. April 2008, XII ZR...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung des Fehlbetrags durch das Betriebstätten-FA auf Antrag des ArbG (§ 42b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Übersteigt die vom ArbG zu erstattende LSt die erhobene LSt (dazu s Rn 57), wird der Fehlbetrag auf Antrag des ArbG – in der LSt-Anmeldung – vom Betriebsstätten-FA erstattet, insoweit verweist § 42b Abs 3 S 3 EStG auf § 41c Abs 2 S 2 EStG.mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / D. Besonderheiten bei Vermächtnis

Rz. 291 Der Anfall des Vermächtnisses für den Minderjährigen erfolgt beim Erbfall (§ 2176 BGB). Wenn der Erblasser eine aufschiebende Bedingung oder eine Befristung angeordnet hat, dann erfolgt der Anfall bei Bedingungseintritt bzw. zum Zeitpunkt des Fristendes (§ 2177 BGB). Der Erblasser kann bestimmen, dass die Eltern (oder der Vormund) das Vermächtnis bzw. den Gegenstand ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.2 Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Um einen klassischen Fall eines ehebedingten Nachteils handelt es sich, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte aufgrund der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt hat und aus diesem Grunde nicht ausreichend für seinen Unterhalt sorgen kann. Abzustellen ist dabei auf die Gesamtdauer der Erziehung.[1] Die Pfl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Angabepflicht nicht realisierter Reserven, die dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden (Abs. 3)

Rz. 78 [Autor/Zitation] § 340c Abs. 3 verlangt von Instituten, dass diese im Anhang den Betrag angeben, den sie nach § 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 oder 7 KWG in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung als sog. Neubewertungsreserve den aufsichtlichen Eigenmitteln zurechnen. Die Vorschrift ergibt sich aus der zeitlich befristeten Bestandsschutzregelung des Art. 484 CRR, die bis zu...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 3.3 Unbedingte Sicherungsabtretung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sittenwidrigkeit

Stets erforderlich ist die Bestimmtheit der abgetretenen Forderung auf Zahlung des Arbeitseinkommens. Ist die Abtretung nicht an Bedingungen geknüpft, die den Umfang der abgetretenen Forderung ungewiss machen, so kommt es für das Bestimmtheitserfordernis auf die zu sichernde Forderung überhaupt nicht an. Möglich ist auch die Erstreckung des Sicherungszwecks auf alle bestehen...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 4 Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten Hochschulen

Rz. 1 Das WissZeitVG gilt für die nach Landesrecht staatlich anerkannten Hochschulen. Dies entspricht der früheren Regelung des § 70 Abs. 5 HRG, die mit Inkrafttreten des WissZeitVG aufgehoben wurde. Es soll ein Gleichlauf zwischen den staatlichen Hochschulen einerseits und den staatlich anerkannten Hochschulen andererseits hergestellt werden. Die staatliche Anerkennung rich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Rz. 585 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk kann auch unter einer Bedingung erteilt werden. Dies ergibt sich für Rechtsgeschäfte allgemein aus § 158 Abs. 1 BGB (vgl. dazu Rövekamp in BeckOK BGB, § 158 BGB Rz. 3 ff. [11/2022]). Dabei ist es wegen der Folgewirkung des erteilten Bestätigungsvermerks für die Möglichkeit der Feststellung (dazu Rz. 31 ff.) und wegen der Funkti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Verrechnung mit täglich fälligen Forderungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 RechKredV ist eine Verrechnung mit Forderungen geboten, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen.mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an[2]. Dasselbe gilt für Forschungseinrichtungen der Europäischen Unio...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[1] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Weitere Einzelheiten zur Auftragserteilung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Erforderlich zur Erteilung des Prüfungsauftrags ist die Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Prüfungsvertrags. Das Angebot ist an den oder die im Wahlbeschluss genannten (Bestimmtheitsgrundsatz, Rz. 66) Prüfer zu richten. Haben die gesetzlichen Vertreter bzw. die Mitglieder des AR Bedenken, den Prüfungsauftrag zu erteilen, weil der gewählte Prüfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Unterhalt / 3 Reihenfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und reicht das Einkommen nicht für alle, gilt folgende Rangfolge[1]: 1. Rang: Minderjährige unverheiratete Kinder und privilegierte volljährige Kinder gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. 2. Rang: Kinder betreuende Elternteile und (geschiedene) Ehepartner bei langer Ehedauer. D. h., hierzu zählen nicht verheiratete Elternteile und geschiedene E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 2.2 Abordnung

Ebenfalls in der Protokollerklärung zu Abs. 1, dort in Ziffer 1, ist die Begriffsdefinition der Abordnung geregelt. Abordnung ist danach die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wesensmerkmal der Abordnung ist die...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 3.1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher an den Leiharbeitnehmer vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht also unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.3 Umfassende Prüfung

Bei der Prüfung der Angemessenheit einer individuellen Scheidungsfolgenvereinbarung muss zwingend eine Gesamtbetrachtung der bestehenden und geplanten Verhältnisse vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Alter der Ehepartner; bestehende andere Unterhaltsverpflichtungen beider Ehepartner; Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehepartner; Ausbildung und Chancen am Arbeitsmar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.2 Ausübungskontrolle

Ist die ursprüngliche Vereinbarung an sich zulässig, wird der Richter in einem 2. Schritt im Wege der Ausübungskontrolle[1] prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich ist und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.1.2 Befristete Erlaubnis

Die Erlaubnis kann auch befristet werden. In diesem Fall muss der Mieter durch eine entsprechende Ausgestaltung des Untermietvertrags dafür sorgen, dass er die Gebrauchsüberlassung nach Ablauf der Befristung beenden kann. Dies dürfte im Einzelfall schwierig sein aufgrund der engen Grenzen eines Zeitmietvertrags in § 575 BGB. Wird die Gebrauchsüberlassung trotz Ablaufs der Be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Advanced Pricing Agreement ... / 3 Praxisfragen

Zuständig für die Einleitung des Verfahrens ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 FVG, das in diesen Fällen zentral für die sog. Außenvertretung der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. Zusätzlich muss der Antragsteller sich auf das Abkommen berufen können. Dies kann er nur, wenn er im Geltungsbereich des DBA, mithin in einem der beiden ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

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Sommer, SGB V § 275a Prüfun... / 2.6 Prüfung von Strukturmerkmalen (Abs. 6)

Rz. 32 Krankenhäuser können den MD mit Prüfungen der Strukturmerkmale (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) beauftragen (Satz 1). Vorher können Leistungen mit Krankenkassen weder vereinbart noch abgerechnet werden. Die Prüfung ist die Abrechnungsvoraussetzung für die Krankenhäuser. Grundlage der Begutachtung ist die Richtlinie des MD Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V (Regelmäßige ...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen oder als solche gewertet werden, für die...mehr

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Sauer, SGB III § 162 Teilar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung soll Arbeitnehmern, die eine von mehreren nebeneinander ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigungen verlieren, durch das Teilarbeitslosengeld (Teil-Alg) für eine begrenzte Zeit einen angemessenen Ersatz des wegen der eingetretenen Teilarbeitslosigkeit ausfallenden Arbeitsentgelts bieten. Damit wird eine Lücke im System der Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9a Ze... / 4 (Entsprechende) Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG (Abs. 3)

Rz. 11 Für den Umfang der Verringerung und für die gewünschte Verteilung der zeitlich begrenzten Teilzeit sieht § 9a Abs. 3 Satz 1 TzBfG die unmittelbare Anwendung von § 8 Abs. 2–5 TzBfG vor, der für beides unterschiedliche Regelungen enthält. Für den vom Arbeitnehmer begehrten Zeitraum der Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 9a Abs. 3 Satz 2 TzBfG die maßgeblichen Vo...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.5.4 Befristung mit Sachgrund

Rz. 326 Eine Verlängerung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass der zu verlängernde Vertrag nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG befristet war. Das bedeutet aber nicht, dass die Parteien den zu verlängernden Vertrag ausdrücklich auf § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG gestützt oder eine sachgrundlose Befristung vereinbart haben müssen. Da § 14 TzBfG kein Zitiergebot enthält, reicht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2 Sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG

4.2.1 Anwendungsbereich Rz. 313 § 14 Abs. 2 TzBfG betrifft ausdrücklich nur die kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags. Die Vorschrift gilt daher nicht für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch nicht für auflösende Bedingungen.[1] Die Vorschrift ist auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen, wie z. B. eine Vereinbarung über die vorübergehende Erhöhung der r...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.3 Befristung bei neu gegründeten Unternehmen (Abs. 2a)

4.3.1 Allgemeine Grundsätze Rz. 364 Durch die am 1.1.2004 in Kraft getretene Vorschrift des § 14 Abs. 2a TzBfG ist die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung gegenüber § 14 Abs. 2 TzBfG in neu gegründeten Unternehmen erweitert worden. In derartigen Unternehmen ist in den ersten 4 Jahren nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit die kalendermäßige Befristung von Arbeitsverträgen b...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.2 Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrags

Rz. 11 § 14 TzBfG ist auch auf die nachträgliche Befristung eines bis dahin unbefristeten Arbeitsvertrags anzuwenden. Sie ist wegen des bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber nur nach § 14 Abs. 1 TzBfG zulässig und bedarf daher eines Sachgrunds.[1] Dies gilt auch dann, wenn das unbefristete Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden hat (vgl. hier...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4 Befristung ohne Sachgrund (Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3)

4.1 Geschichtliche Entwicklung Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekäm...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3 Befristung mit Sachgrund (Abs. 1)

3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Bedeutung des Sachgrundkatalogs in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG Rz. 28 § 14 Abs. 1 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, für Zweckbefristungen und nach § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der unbesti...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5 Schriftform der Befristung (Abs. 4)

5.1 Geschichtliche Entwicklung und Zweck Rz. 418 Bis zum 30.4.2000 konnten Befristungen formfrei, d. h. auch mündlich, vereinbart werden, soweit nicht tarifliche Regelungen etwas anderes vorsahen. Mit Wirkung vom 1.5.2000 bestimmte der Gesetzgeber in § 623 BGB, dass die Befristung von Arbeitsverträgen der Schriftform bedarf. Diese Regelung wurde zum 1.1.2001 in § 14 Abs. 4 Tz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.3.2.2 Mehrfache Befristung

Rz. 118 Die Befristung kann nach einer älteren Rechtsprechung des BAG unwirksam sein, wenn bereits bei Vertragsschluss beabsichtigt ist, den Arbeitnehmer nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterzubeschäftigen. Dies kann z. B. bei einem zur Dauervertretung eingestellten sog. Springer der Fall sein.[1] Dies setzt voraus, dass der befristet beschäftigte Arbeitnehmer von vornhere...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.1 Kalendermäßige Befristung

Rz. 6 Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags liegt vor, wenn sich das Vertragsende aus der vertraglichen Vereinbarung mithilfe eines Kalenders ermitteln lässt. Dabei kann im Vertrag das Datum des Vertragsendes genannt sein (z. B. 31.12.2020). Es kann auch eine bestimmte Zeitdauer vertraglich festgelegt werden, sofern sich der Zeitpunkt des Vertragsendes daraus zw...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.2.4 Art der Befristung

Rz. 45 Nach § 1 Abs. 2 Halbs. 2 ÄArbVtrG muss die Befristung kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Das Befristungsdatum muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt sein oder es muss sich aufgrund der Angaben im Arbeitsvertrag anhand eines Kalenders zweifelsfrei feststellen lassen. Deshalb kann eine Befristung nach § 1 ÄArbVtrG nur in Form einer Zeitbefristung, nicht a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.4 Befristungen mit älteren Arbeitnehmern (Abs. 3)

4.4.1 Geschichtliche Entwicklung Rz. 383 § 14 Abs. 3 TzBfG wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom 19.4.2007[1] mit Wirkung vom 1.5.2007 neu gefasst. Bis dahin hatte die Vorschrift folgenden Wortlaut: Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverh...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung

1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem B...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter

Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden tari...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3 Voraussetzungen für die Befristung nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI

3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.2 Angabe der Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag

Rz. 315 Die Wirksamkeit der Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht davon abhängig, dass die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren, die Befristung auf diese Bestimmung stützen zu wollen. § 14 Abs. 2 TzBfG enthält kein Zitiergebot. Es reicht daher aus, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags objektiv vorliegen und ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 329 Die Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit hat das Recht der sachgrundlosen Befristung gegenüber der Rechtslage nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 eine erhebliche Änderung e...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.3 Vertraglicher Ausschluss des § 14 Abs. 2

Rz. 317 Die Arbeitsvertragsparteien können allerdings die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG, ebenso wie nach der Vorgängerregelung in § 1 Abs. 1 BeschFG, vertraglich ausschließen. Denn § 14 Abs. 2 TzBfG ist nach § 22 Abs. 1 TzBfG eine einseitig zwingende Bestimmung, die Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers zulässt.[1] Der vertragliche Aussch...mehr