Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Befristung und Ende der Stundung

Rz. 58 Die Stundung endet bei Veräußerung oder unentgeltlicher Weitergabe im Wege der Einzelrechtsnachfolge i. S. d. § 7 ErbStG (vgl. R E 28 Abs. 7 Satz 8 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1 und 4, 4 ErbStR). Die Aufgabe der Selbstnutzung führt ebenfalls in der Regel zum Wegfall der Stundung. Dies gilt insb., wenn das Grundvermögen veräußert wurde, da dann Kapital zur Begleichung der Erb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.1 Systematik

Rz. 23 Zivilrechtlich sind Vor- und Nacherbe in zeitlicher Reihenfolge Erben desselben Erblassers und desselben Nachlasses, wenngleich sich der Nachlass durch Wertveränderung oder Surrogation bis zum Zeitpunkt des Nacherbfalls verändern kann. Hängt der Nacherbfall vom Tod des Vorerben ab, erwerben beide durch Erbanfall, sodass jeweils ein Fall des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Schenkungsteuer bei einer Schenkung unter Lebenden entsteht gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit der Ausführung der Zuwendung. Obwohl der Tatbestand der Schenkung unter Lebenden eigenständig und ohne Rückgriff auf das Zivilrecht in § 7 ErbStG definiert wird (s. § 7 Rn. 1 ff.), ist nach der Rechtsprechung der Begriff der Ausführung der Schenkung eng mit dem in § 518 A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Der Anwendungsbereich von § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 40 § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG ist nur auf aufschiebende Bedingungen anwendbar. Eine Bedingung i. S. d. §§ 158 ff. BGB ist die durch Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig macht. Dies Ereignis wird auch Bedingung genannt. Bei der aufschiebenden Bedingung häng...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.9 Abfindung für aufschiebend bedingtes oder befristetes Vermächtnis (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g ErbStG)

Rz. 116 Ist ein Vermächtnis aufschiebend bedingt oder befristet, so entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erst mit dem Eintritt der Bedingung oder des Beginns der Befristung. Es ist jedoch möglich, dass der Vermächtnisnehmer in diesem Fall das Vermächtnis zwar zunächst annimmt, sich aber dann mit dem Beschwerten darauf einigt, dass er gegen Zahlung einer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Dauer/Frist

Rz. 83 Die Stundung wird zunächst für sechs Monate ohne Zinsverpflichtung gewährt werden können. Darüber hinaus kann die Stundung – verzinslich – länger dauern. Es handelt sich wiederum um eine Ermessensentscheidung. Allerdings ist hier nicht mit einer allzu langen Stundungsgewährung zu rechnen, da das FA stets zu prüfen hätte, ob der Anspruch nicht doch gefährdet erscheint....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Betagung

Rz. 12 Bei einer Betagung handelt es sich weder um eine Bedingung noch um eine Befristung. Hier sind Anspruch/Verpflichtung zum Besteuerungszeitpunkt dem Grunde nach entstanden und eben nicht abhängig von einem zukünftigen Ereignis, nur ihre Fälligkeit wird hinausgeschoben (z. B. Fälligkeitsforderung oder Zeitrente mit Zahlungsaufschub). Insoweit finden die §§ 4 bis 8 BewG k...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Stundungsmöglichkeiten (§ 28a Abs. 3 ErbStG)

Rz. 80 In besonderen Härtefällen kann nach durchgeführter Verschonungsbedarfsprüfung die verbleibende Steuer für sechs Monate gem. § 28a Abs. 3 ErbStG gestundet werden. Dabei handelt es sich um die Steuerbeträge, die nicht erlassen und damit zur Zahlung fällig sind. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der FinVerw ("kann ganz oder teilweise"). Dies und die zudem enge...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Besondere Grundstücksgruppe und gesonderter Hebesatz (Abs. 1)

Rz. 382 [Autor/Stand] Die Regelung ermöglicht es den hessischen Gemeinden, aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke (ausdrücklicher Verweis auf § 246 BewG) zu bestimmen und hierfür einen oder mehrere gesonderte Hebesätze festzusetzen. Rz. 383 [Autor/Stand] Abweichend von der Bundesregelung (§ 25 Abs....mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 2. Der ehebedingte Nachteil

Entscheidendes Kriterium bei § 1578b BGB ist der ehebedingte Nachteil. Er liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht, eine bereits ausgeübte Tätigkeit aufgibt oder teilweise aufgibt, auch bei Nachteilen infolge eines ehe- oder familienbedingten Arbeitsplatzwechsels. Der Nachteil muss kausal auf das konkret pr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 16 BewG Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 20.01.1978, BStBl II 1978, 257. Rz. 1 Bei der Ermittlung des Kapitalwerts darf der Jahreswert der Nutzungen nach § 16 BewG höchstens mit dem Wert angesetzt werden, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut anzusetzende Bedarfswert durch 18,6 geteilt wird (Jahreswert-Begrenzung). Diese Begrenzungsvorschrift ist nur auf die Erm...mehr

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ZErb 10/2025, US-Nachlass- und Schenkungsteuerrecht

Einleitung Das US-Steuerrecht ist ein Schauplatz, auf dem politische Inszenierungen und steuerrechtliche Feinheiten miteinander verschmelzen. So war im Rahmen der Nachlass- und Schenkungsteuer die Verdopplung des allgemeinen Freibetrags (unified credit bzw. lifetime exclusion amount) durch den Tax Cuts and Jobs Act 2017 von Anfang an mit einem Ablaufdatum versehen – der sunse...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 Abfindung für aufschiebend bedingte, betagte oder befristete Erwerbe (§ 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Hartmann, Abfindung für Verzicht auf eine Option zum Erwerb einer GmbH-Beteiligung, UVR 2001, 93. Rz. 668 § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG ist 1974 neu in das ErbStG aufgenommen worden. Danach werden Abfindungen für aufschiebend bedingt, betagt oder befristet erworbene Ansprüche als Schenkungen behandelt, soweit sie nicht § 3 Abs. 2 Nr. 5 ErbStG unterfal...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 BewG)

Rz. 6 § 6 Abs. 1 BewG untersagt den Abzug von Verpflichtungen, die am Bewertungsstichtag zivilrechtlich (noch) nicht entstanden sind (BFH vom 29.07.1998, BFH/NV 1999, 293). Die Norm stellt ihrem Wortlaut nach auf die rechtliche "Entstehung" der Verpflichtungen, nicht auf die Möglichkeit ihrer Geltendmachung oder zwangsweisen Durchsetzung durch den Berechtigten ab. Mit dem Aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.10 Zeitpunkt der Veräußerung

Tz. 35 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Zeitpunkt der Veräußerung bestimmt gemeinhin den zeitlichen Moment der Entstehung der Eink aus einem VG und damit die Zuordnung der Eink zu einem bestimmten VZ/EZ oder Feststellungszeitraum sowie den Stichtag der Bewertung der Ermittlungsgrundlagen für den VG. Diese Aspekte spielen bei § 22 Abs 1 UmwStG keine Rolle, da die stliche Beurte...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.2 Schenkung im Valutaverhältnis, insbesondere Versicherungsverträge

Rz. 497 Typischer Fall einer Zuwendung im Valutaverhältnis ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages (Kapitallebensversicherung/Rentenversicherung) aus dem ein Dritter begünstigt ist (Rn. 493, Beispiel 1). Sofern der Tod des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall auslöst, ist zu beachten, dass keine Schenkung i. S. d. § 7 ErbStG, sondern ein Erwerb von Todes wegen g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19a Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (§§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann je...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 3 Obligatorisches Nutzungsrecht und unwirksamer Nießbrauch

Den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann auch ein obligatorisch Nutzungsberechtigter erfüllen, wenn er eine gesicherte Rechtsposition erlangt hat und tatsächlich selbst die Stellung des Vermieters oder Verpächters einnimmt. Eine gesicherte Rechtsposition ist gegeben, wenn der Eigentümer dem Nutzenden den Gebrauch des Grundstücks für ein...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.6 Betagte Gegenleistungen

Von einer Befristung ist die bloße Betagung zu unterscheiden, bei der lediglich der Eintritt der Fälligkeit der bereits bei Begründung des Schuldverhältnisses entstandenen Forderung von einem bestimmten Termin abhängt (z. B. Zahlung an die Schwester bzw. deren Erben zum 30.6.2024). Hier liegen Anschaffungskosten bereits im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vor.[1] Hat sich ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werbungskosten Vermietung u... / 1.3.2 Nicht auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit

Hat sich der Steuerpflichtige nur für eine vorübergehende Vermietung entschieden, bildet dies ein gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechendes Beweisanzeichen, wenn voraussichtlich Werbungskostenüberschüsse erzielt werden. Allein der Abschluss eines Mietvertrags auf eine bestimmte Zeit rechtfertigt noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.4 Ende der vorübergehenden Übertragung

Die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit endet bei Wegfall des sachlichen Grundes (z. B. bei Urlaubs- oder Krankheitsende des Vertretenen). bei Ablauf der Frist, wenn das Fristende noch vor dem Wegfall des sachlichen Grundes liegt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Beschäftigten bei weiterem Vorliegen des sachlichen Grundes die höherwertige Tätigkei...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 4.2 Nur vorübergehende Übertragung

Ob eine Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird, richtet sich nach gefestigter Rechtsprechung nach dem bei Übertragung zum Ausdruck gekommenen Willen des Arbeitgebers. Dieser kann sich aus den Umständen ergeben, soweit diese dem Beschäftigten erkennbar waren.[1] Eine Beurteilung der Umstände durch eine rückwirkende Betrachtung kann nicht vorgenommen werden. Ebenso wenig b...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Entgelt / 12.2.1.4 Einzelvertragliche Vereinbarung

Eine Befristung von übertariflichen Entgeltbestandteilen muss ausdrücklich und eindeutig vereinbart werden. Daher sollte der Arbeitgeber, sofern er von der Möglichkeit der Gewährung der Fachkräftezulage Gebrauch macht, die Befristung der Zulage und deren Höhe einzelvertraglich regeln. In Anbetracht der Rechtsprechung zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen einzelne...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1 Bedingung

Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung und ab diesem Zeitpunkt,[2] sodass der Vorgang grunderwe...mehr

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Entgelt / 12.1.1 Grundlage

Der Bund hat mit Rundschreiben vom 7.1.2009[1] für die Zeit zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.12.2010 zugelassen, dass in den Entgeltgruppen 10 bis 15 eine außertarifliche "IT-Fachkräftezulage" bis zu einer Höhe von 1.000 EUR monatlich für bis zu 5 Jahren gezahlt werden kann. Der Zeitraum zur Anwendung der IT-Fachkräftezulage wurde mit Rundschreiben vom 12.12.2012 bis zum 31....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 12.2.2.3 Einzelvertragliche Vereinbarung

Sofern der Arbeitgeber von der übertariflichen Arbeitsmarktzulage Gebrauch macht, sollte er die Höhe der Zulage, die Bedingungen für einen Widerruf bzw. die Befristung der Zulage einzelvertraglich regeln, um den Beschäftigten nicht unangemessen zu benachteiligen.[1] Ein Widerrufsvorbehalt ohne Festlegung von sachlich begründeten Widerrufsgründen ist unwirksam.[2] Es muss zum...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.2 Halbierung des Bruttolistenpreises für Zeiträume seit 2019

Die Halbierung des Bruttolistenpreises, die im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % führt, wird nach dem Gesetzeswortlaut für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.[1] Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde die Befristung bis zum 31.12.2030 verlängert. Die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.3.2 Wiedereinstellung nach befristeter Beschäftigung

Die bis zum Jahr 2011 geltende Rechtsprechung des BAG[1] und die Regelung des § 16 (Bund) Abs. 2 und Abs. 3 TVöD (i. d. F. bis 29.2.2016) hatten zur Folge, dass auch Beschäftigte des Bundes in den Entgeltgruppen 2 bis 8 (§ 16 [Bund] Abs. 3 Satz 2 TVöD i. d. F. bis 29.2.2016)/der kommunalen Arbeitgeber in den Entgeltgruppen 2 bis 15 (§ 16 [VKA] Abs. 2 Satz 2 TVöD), welche nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.5 Ladestrom und Ladevorrichtungen

Seit 2017 ist das Auftanken von Strom für Elektro- oder Hybridelektroautos des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber steuerfrei.[1] Der Arbeitgeber ist aus Vereinfachungsgründen nicht verpflichtet, die steuerfreien "Stromvorteile" im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.[2] Außerdem fördert der Gesetzgeber durch die Einführung einer Pauschalierungsvorschrift die Verbreitung von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.2.1 Einschlägige Berufserfahrung (Bund)

Bis zum 29.2.2016 musste bei der Einstellung von Beschäftigten zwischen den Entgeltgruppen 2 bis 8 und 9a bis 15 unterschieden werden, da bei Einstellungen ab Entgeltgruppe 9a und höher nur eine Zuordnung zur Stufe 1 möglich war. Lediglich, wenn zuvor ein Arbeitsverhältnis mit dem Bund bestand und dieses nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 Monate bei Wissenschaftlern ab EG 13...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
Gesetz zur Stabilisierung d... / 1 Ziel

Mit dem Gesetz soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Es soll ferner dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt. Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von 3 Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 5.3 Abgrenzung nach Übertragungszeit

Grundsätzlich kann das Weisungsrecht, wie alle Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, zeitlich befristet übertragen werden. Der TVöD sieht selbst 2 Vertragsformen vor, bei denen Führungsaufgaben und damit auch eine Leitungsfunktion nicht dauerhaft übertragen werden sollen: Führung auf Probe (§ 31 TVöD) Führung auf Zeit (§ 32 TVöD) Hintergrund dieser tariflichen Regelung ist es,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.6 Doppelte Weisungsausübung

Betreffen Weisungen mehrere miteinander verbundene Sachverhalte, hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht für jedes der betroffenen Sachverhalte nach den Grundsätzen der Punkte 3.1-3.4. zu prüfen und das billige Ermessen auszuüben (siehe Punkt 4.9). Praxis-Beispiel Der Arbeitgeber möchte der Beschäftigten A vorübergehend nach § 14 TVöD/TV-L eine höherwertige Tätigkeit übertragen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Immaterielles Vermögen und ... / 4.3 Immaterielle Anlagen unbestimmter Nutzungsdauer

Nicht planmäßig abschreibbar sind immaterielle Vermögenswerte unbestimmter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer (IAS 38.88). Da auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abzustellen ist, stören rechtliche Befristungen nicht, solange eine Erneuerung/Verlängerung des Rechts zu niedrigen Kosten möglich ist. Beispiel Die Mobilstream hat eine Mobilfunklizenz erworben. Der Lizenzzeitraum ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.3 Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Kausalität)

Rz. 14 Die Rechtsprechung verlangt bei § 159 SGB III eine mehrstufige Kausalitätsprüfung. Der Eintritt einer Sperrzeit setzt zunächst ein arbeitsvertragswidriges Verhalten voraus. Dieses Verhalten muss kausal für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses geworden sein. Darüber hinaus muss die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses ihrerseits Ursache für den Eintritt der Bes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.2 Begrenzung der Ruhenszeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Rz. 24 Nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III ruht der Arbeitslosengeldanspruch nicht über den Tag hinaus, an dem das Arbeitsverhältnis infolge einer Befristung, die unabhängig von der Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestanden hat, geendet hätte. Insofern wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Fristablauf wie auch die Beendigung des Arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Regelungszweck

Rz. 3 Hintergrund für die Herausnahme der Saison- und Kampagne-Betriebe aus dem betrieblichen Geltungsbereich der Massenentlassungsregelungen sind die in diesem Bereich üblicherweise starken Schwankungen der Beschäftigtenanzahl. Hierdurch soll den betreffenden Betrieben ermöglicht werden, sich unkompliziert und ohne Erschwerungen dem sich regelmäßig verändernden Personalbeda...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigungsfrist

Rz. 13 Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer (etwa bei einem tariflichen Sonderkündigungsschutz,[1]) fingiert das Gesetz in § 158 Abs. 1 Satz 3 SGB III eine im Hinblick auf das Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung geltende Kündigungsfrist. Dies gilt auch für besonders kündigungsgeschützte Arbeitnehmer. Hierbei sind die fiktiven Kündigungsfristen gestaffelt nach ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Der Ruhenszeitraum beginnt jeweils nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, für dessen Beendigung die zu beachtende Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat oder dieses beantragt. Dieser Termin ist selbst dann maßgeblich, wenn der Arbeitslosengeldanspruch zugleich ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.1 Beteiligungspflichtige Kündigungen

Rz. 3 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung, der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung anzuhören.[1] Die Anhörungspflicht besteht auch bei Änderungskündigungen. [2] Rz. 4 Der Betriebsrat ist auch anzuhören, wenn das KSchG keine Anwendung findet, d. h. auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses [3], sowie bei einer Kündigung vor Vertragsantritt [4]. Rz. 5 K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3 Beginn der Meldepflicht

Rz. 3 In § 38 Abs. 1 Satz 1 SGB III ist eine einheitliche Meldefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Meldung hat also spätestens 3 Monate vor der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses zu erfolgen. Ob es sich hierbei um ein befristetes oder unbefristetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht relevant.[1] Für den Zeitpunkt ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (1) Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 38 Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[53] Ein von diesem Grundsatz abweichender Anfall des Vermächtnisses kann sich aber zivilrechtlich aus §§ 2176–2178 BGB ergeben. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a E...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / V. Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

Rz. 36 In vorsorgenden Eheverträgen sind Regelungen, die den nachehelichen Unterhalt einschränken, extrem kritisch, da sie in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Sie sollten daher in den Fällen, in denen bereits weitere Bereiche umfangreich einschränkend geregelt wurden, möglichst ganz vermieden werden, um im Rahmen der Gesamtschau nicht den Vorwurf der Si...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / a) Stiftungszweck

Rz. 6 Der Stiftungszweck ist das bestimmende und zentrale Element der Stiftung.[18] Er konkretisiert den Stifterwillen, was unmittelbar dazu führt, dass der Stiftungszweck die "Marschroute" der Stiftung vorgibt. Der Stiftungszweck bildet insoweit die Leitlinie für die gesamte künftige Stiftungstätigkeit.[19] Mitunter wird deshalb auch zutreffend vom Stiftungszweck als die "S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2 SGB III umschreibt den allgemeinen Handlungsauftrag der Arbeitsagenturen. Darüber hinaus betont die Regelung die Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für den Arbeitsmarkt und die konkreten Beschäftigungsverhältnisse.[1] Speziell für die Situation einer arbeitgeberseitigen Kündigung findet sich in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III eine b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 4.4.1 Zeitliche Befristung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist zeitlich befristet. Es werden nur solche Investitionen begünstigt, für die ein Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 bzw. zwischen dem 1.1.2023 und dem 30.9.2029 (für Wohnungen, die die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeist-Klasse nachweislich erfüllen), gestellt wird[1] Im Ergebnis folgt aus der zeitlic...mehr