Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.1 Keine Befristung

Es liegt keine Entsendung vor, wenn die zeitliche Befristung dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurückrufen kann oder der Arbeitnehmer die Altersgrenze für eine deutsche Vollrente erreicht. Eine zeitliche Begrenzung liegt auch nicht vor, wenn sich eine Entsendung bis zur Kündigung automatisch fortsetzt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4 Zeitliche Befristung

Voraussetzung für eine Entsendung ist, dass der Einsatz im Voraus begrenzt ist und die voraussichtliche Dauer des Einsatzes 24 Monate nicht überschreitet. Die Befristung muss sich in jedem Fall aus den vertraglichen Regelungen oder aus der Eigenart der Tätigkeit ergeben. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Arbeitnehmer mehrfach zu entsenden oder eine Entsendung zu verläng...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 4.2.3 Zeitliche Befristung

Für eine Person kann eine Vereinbarung für max. 3 Jahre geschlossen werden. Eine Verlängerung ist möglich. Das Rahmenübereinkommen ist zum 1.7.2023 in Kraft getreten. Dies ist das früheste Datum, ab dem es Anwendung finden kann. Es wurde vereinbart, dass die Regelung für alle Anträge, die bis zum 30.6.2024 eingehen, rückwirkend vom 1.7.2023 an gilt. Voraussetzung hierfür ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.3 Erneute Entsendung

Grundsätzlich ist es empfehlenswert zu überprüfen, ob eine 2-monatige Unterbrechung dafür genutzt wird, um bei einem eigentlich unbefristeten Einsatz die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften zu erwirken. Eine Überprüfung könnte beispielsweise anhand der Tätigkeits- oder Aufgabenbeschreibung erfolgen. Praxis-Beispiel Erneute Entsendung Ein deutsches Unternehmen hat ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.4.2 Unterbrechung

Eine Entsendung wird nicht beendet, wenn eine Unterbrechung für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten vorliegt. Ursächlich für eine solche könnte ein Urlaub, eine Fortbildung oder Krankheit sein. Die Unterbrechung selbst wird in die 24-Monatsfrist eingerechnet, allerdings verlängert sich der Gesamtzeitraum dadurch nicht. Praxis-Tipp Unterbrechung von mehr als 2 Monaten Wird eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 2.2.2 Zeitliche Begrenzung

Die Ermächtigung wurde bereits zweimal verlängert und gilt aktuell bis zum 31.12.2029; bis zu diesem Zeitpunkt kann sich die Landesregierung entscheiden, ob eine Gemeinde in die Verordnung aufgenommen werden soll. Die Verordnungen müssen befristet werden. Ihre maximale Laufzeit beträgt 5 Jahre. Die Befristung gilt nicht für die Verordnung an sich, sondern für die jeweilige Ge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.3 Befristungsdauer

Durch § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 3 NachwG wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Enddatum oder die vorhersehbare Vertragsdauer anzugeben. Die bisher nicht gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, das Enddatum zu nennen, wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU eingefügt, hat aber keine praktische Bedeutung, da es bisher scho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.4 Sonderregelung für Drittstaatenkapitalgesellschaften, § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 GrEStG

Grundsätzlich ist eine Kapitalgesellschaft mit mehreren Anteilseignern, die ihren Sitz in einem Drittstaat und ihre Geschäftsleitung im Inland hat, regelmäßig nicht als Kapitalgesellschaft zivilrechtsfähig und daher nach der Rechtsprechung des BGH als rechtsfähige Personengesellschaft deutschen Rechts zu behandeln. Eine solche Drittstaatenkapitalgesellschaft ist auch die unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 6.1 Form der Erklärung

Ist eine bestimmte Form in der Ausschlussklausel für die Geltendmachung vorgesehen, hindert nur die formgerechte Geltendmachung vor dem Erlöschen des Anspruchs. § 125 Satz 1 BGB ist entsprechend auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel anzuwenden.[1] Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.6 Probezeit

Nach der Neuregelung in § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 6 NachwG muss, sofern vereinbart, über die Dauer einer Probezeit informiert werden. Diese Norm geht zurück auf die entsprechende Vorgabe in der Richtlinie,[1] in der es heißt: "gegebenenfalls die Dauer und die Bedingungen der Probezeit".[2] Im deutschen Recht ist die Probezeit lediglich ein Begriff aus § 622 Abs. 3 BGB, wonach es...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Heutige Rechtslage

Rz. 48 Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 17 Abs. 1 KSchG ist unter Entlassung der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung sowie jede vom Arbeitgeber veranlasste und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Handlung (z. B. Abschluss eines Aufhebungsvertrags, Ausspruch einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG) zu verstehen (vgl. Rz. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Sonstige vom Arbeitgeber veranlasste und auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Handlungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 23 Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG stehen Entlassungen anderen Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlasst werden. Dies entspricht im Wesentlichen Art. 1 Abs. 1, letzter Satz der MERL. In Konsequenz der Junk-Entscheidung des EuGH ist § 17 Abs. 1 Satz 2 KSchG bei Neufällen dahingehend zu verstehen, dass der – ordentlichen, gleich aus welchem...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Minijobs und andere geringf... / 3.1.1 Kalenderjahrprinzip

Eine kurzfristige Beschäftigung in der Sozialversicherung liegt vor, wenn die Tätigkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahrs aufgrund ihrer Eigenart oder vertraglicher Regelung von vornherein auf längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig Befristung im Voraus maßgebend Wichtig ist, dass die Befristung im Voraus vertraglich vereinbart ist oder sich diese bere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.4.7 Basisrente-Erwerbsminderung: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung des Vertrags der Basisrente-Erwerbsminderung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Absicherung Es sind nur Beiträge für die Absicherung der eigenen Erwerbs- und Berufstätigkeit begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Befristung ohne Sachgrund.

Rn 15 Die Befristung des Arbeitsverhältnisses kann gem § 14 II TzBfG ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren wirksam vereinbart werden, sofern mit demselben ArbG (BAG NZA 16, 758; 15, 1507 [BAG 24.06.2015 - 7 AZR 452/13]) noch kein Arbeitsverhältnis (nicht: Leiharbeitsverhältnis, BAG 5.4.23 – 7 AZR 224/22; Berufsausbildungsverhältnis, BAG NZA 12, 255 [BAG 21.09.2011 - 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Befristung einzelner vertraglicher Bestimmungen.

Rn 27 Für die Wirksamkeit der Befristung einzelner Vertragsbestimmungen gilt nicht das TzBfG, sondern §§ 242, 305 ff (BAG NZA 18, 1061; § 611 Rn 62). Einhaltung des TzBfG indiziert jedoch Angemessenheit gem § 307 I (BAG NZA 16, 881 [BAG 23.03.2016 - 7 AZR 828/13]; 814 [BAG 24.02.2016 - 7 AZR 253/14]; 08, 229 [BAG 08.08.2007 - 7 AZR 855/06]), erhebliche Änderung, zB Arbeitsze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Begrenzung und Befristung.

Rn 8 Ansprüche nach § 1576 können nach § 1578b weder herabgesetzt noch befristet werden. Liegen die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Befristung vor, fehlt es bereits an den Anspruchsvoraussetzungen des § 1576. IÜ wird die gebotene Billigkeitsabwägung oftmals dazu führen, dass ein Anspruch nach § 1576 nur für eine Übergangszeit zugebilligt werden kann (BGH FamRZ 84,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Befristung (Nr 1).

Rn 2 Tritt objektiv der Zeitpunkt ein, auf den die Dauer der GbR durch hinreichend bestimmte Regelung im Gesellschaftsvertrag befristet ist (Zeitablauf), tritt automatisch die Liquidation ein. Eine vorgesehene Mindestdauer der GbR ist keine Befristung iSv Nr 1 (sondern keine Möglichkeit ordentlicher Kündigung). Von der Befristung zu unterscheiden, ist die vereinbarte auflöse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bedingung und Befristung (Abs 2).

I. Materiell-rechtlich. Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Kern Rz 53), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beendigung durch Ablauf der Befristung.

I. Dienstverträge. Rn 8 Bei Dienstverträgen ist eine Befristung, kalendarisch oder durch Zweckangabe, oder eine auflösende Bedingung unproblematisch wirksam. II. Arbeitsverhältnisse. Rn 9 Bei Arbeitsverhältnissen gelten gem III die Einschränkungen des TzBfG: 1. Grundlagen. Rn 10 Befristete Arbeitsverträge (zur Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag, BAG NZA 17, 849 [BAG 18.01.2017 - 7 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Befristung.

Rn 3 Nach III 1 ist die Bestellung eines vorläufigen Vormunds längstens auf drei Monate zu befristen, um zu verhindern, dass der Mündel bereits zu seinem vorläufigen Vormund, wenn dieser nicht zum endgültigen Vormund bestellt werden sollte, bereits eine zu intensive Beziehung aufbaut (BTDrs 19/24445, 197 ff). Hat die Suche nach einem endgültigen Vormund innerhalb der Frist k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungsüberlassung und Befristung.

Rn 14 Hinsichtlich des Inhalts des Anspruchs auf Wohnungsüberlassung ist zwischen verschiedenen dinglichen und obligatorischen Rechtslagen an der Wohnung zu differenzieren. Dabei werden hinsichtlich dinglicher Rechtspositionen das Grundeigentum, das Erbbaurecht, der Nießbrauch, das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht gleich behandelt (II 4). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2177 BGB – Anfall bei einer Bedingung oder Befristung.

Gesetzestext Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins. Rn 1 Abw von § 2176, aber übereinstimmend mit den allg Regeln für Bedingungen und Befristungen (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Bedingungen und Befristungen.

1. Vorerbschaft. Rn 34 Der Vorerbe kann unter einer aufschiebenden Bedingung eingesetzt werden, etwa der, dass er beim Erbfall verheiratet ist oder eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen hat. Ist die Bedingung nicht erfüllt, so tritt der Ersatzvorerbe ein. Hat der Erblasser einen solchen nicht bestimmt, so soll der Nacherbe schon beim Erbfall Vollerbe werden. 2. Nacherbschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sachgrundbefristung.

Rn 18 Über § 14 II, IIa TzBfG, § 21 BEEG, § 6 PflegeZG und das WissZeitVG hinaus kann ein sachlicher Grund (§ 14 I 1 TzBfG) die Befristung rechtfertigen. Bei mehreren Befristungen ist zwar formal nur die Wirksamkeit der letzten Befristung zu prüfen (BAG NZA 16, 949; 11, 34 [BAG 17.11.2010 - 7 AZR 443/09 (A)]), zur Vermeidung von Missbrauch sind jedoch auch Zahl und Dauer der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 10 Befristete Arbeitsverträge (zur Abgrenzung zum Aufhebungsvertrag, BAG NZA 17, 849 [BAG 18.01.2017 - 7 AZR 236/15]; iE BLDH/Lingemann Kap 6 Rz 1 ff M 6.1.1 ff) sind vor Ablauf einer vereinbarten Frist nicht ordentlich kündbar, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart, § 15 III TzBfG. Der ArbN kann jedoch nach Ablauf von fünf Jahren kündigen, § 15 IV ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Prozessuales.

Rn 28 Der ArbN kann gem § 17 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses bzw der Erklärung des ArbG nach § 17 III TzBfG (Rn 12) Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Befristung erheben (›Entfristungsklage‹), bei Unwirksamkeit der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen Feststellungsklage auf Fortgeltung (BAG NZA 18, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begrenzung nach § 1578b.

Rn 11 Die Billigkeitsregelung des § 1578b gilt für alle Unterhaltstatbestände, auch für § 1572 (BGH FamRZ 11, 188; 09, 1207; Schlesw FamRZ 11, 302). § 1578b ist neben § 1579 (vgl Rn 10) anwendbar. § 1578b ist auch im Hinblick auf die Befristung des Krankheitsunterhalts nicht wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig (BGH FamRZ 10, 1414). Der Befristungs- und Begrenzungseinwand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Begrenzung.

Rn 12 Eine Begrenzung ist nach § 1579 , insb wegen kurzer Ehedauer nach § 1579 Nr 1 (Saarbr FamRZ 04, 1293), möglich. Eine Herabsetzung und/oder zeitliche Begrenzung ist auch nach § 1578b möglich. Bei der Billigkeitsabwägung ist vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Dienstverträge.

Rn 8 Bei Dienstverträgen ist eine Befristung, kalendarisch oder durch Zweckangabe, oder eine auflösende Bedingung unproblematisch wirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Begriff.

Rn 1 Wie bei der Bedingung handelt es sich bei der Befristung um eine vertragliche Nebenabrede, die die Wirkungen des Rechtsgeschäfts von einem zukünftigen Ereignis abhängig macht. Anders als bei der Bedingung ist bei der Befristung der Eintritt dieses Ereignisses allerdings gewiss, lediglich der Zeitpunkt des Eintritts kann ungewiss sein (nächste Sturmflut). Ob das von den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kombination.

Rn 15 Die zeitliche Begrenzung und die zeitliche Herabsetzung nach Abs 1 und 2 können miteinander kombiniert werden. Der Unterhalt kann also für eine Übergangszeit auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt und nach einer weiteren Übergangszeit völlig versagt werden. Dazu dürfte es allerdings in der Praxis kaum kommen. Sind ehebedingte Nachteile vorhanden, die mit einem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Begründung eines Mietverhältnisses (Abs 5).

Rn 31 Nach V besteht ein Anspruch auf Begründung eines Mietverhältnisses, wenn ein solches bislang nicht bestand. Das kann zB dann der Fall sein, wenn die Wohnung in einem Haus gelegen ist, das im Alleineigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider steht oder auf Grund eines entsprechenden dinglichen Rechts bewohnt wird, aber auch dann, wenn die Wohnung zB wegen verwan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeitmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begrenzung der Kürzung durch den Unterhalt.

Rn 11 III Hs 1 begrenzt die Aussetzung auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs, den die ausgleichsberechtigte Person ohne die Kürzung hätte. Die Bestimmung korrespondiert mit I und bezieht sich daher auf den (fiktiven) gesetzlichen Unterhalt (BTDrs 16/10144, 72). Um den gebotenen Vergleich der Versorgungskürzung mit der Höhe des Unterhaltsanspruchs vornehmen zu können, muss das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruch auf Fortbildung und Umschulung.

Rn 8 Nach § 1575 II gilt § 1575 I entspr, wenn sich der Bedürftige fortbilden oder umschulen lässt, um Nachteile auszugleichen, die durch die Ehe eingetreten sind. Der Kausalzusammenhang ist nur anzunehmen, wenn die berufliche Stellung zur Zeit der Scheidung schlechter ist, als sie wäre, wenn die Eheleute nicht geheiratet hätten (BGH FamRZ 84, 988 [BGH 14.12.1983 - IVb ZR 29/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ordentliche Kündigung, I.

Rn 3 Die GbR kann von vornherein unbefristet sein, aber I gilt auch, wenn eine befristete GbR nach Zeitablauf dann (konkludent) ohne erneute Befristung fortgesetzt wird. Als unbefristet iSv I ist es auch anzusehen, wenn die GbR für die Lebenszeit des Gesellschafters eingegangen ist (Servatius § 725 Rz 23). Wird eine Höchstdauer oder eine auflösende Bedingung vereinbart, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ergänzende Vertragsauslegung bei Individualvereinbarungen.

Rn 23 Nach BGH (ZMR 13, 952) kann nicht nur ein Kündigungsausschluss im Wege der Individualvereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht, sondern auch bei Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung sei im vertraglichen Regelungsgefüge eine Lücke einget...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Betagte Verbindlichkeiten.

Rn 4 Von der Befristung ist die Betagung (vgl § 813 II) zu unterscheiden, für die § 163 nicht gilt (Roth ZZP 1985, 287; Staud/Bork Rz 2). Bei der Befristung entsteht wie bei der Bedingung die Verbindlichkeit erst mit dem Eintritt des Ereignisses. Bei der Betagung entsteht die Verbindlichkeit dagegen unmittelbar und wird lediglich erst zu dem späteren Zeitpunkt fällig (gestun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Maßnahmen im Einzelnen.

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 1 erfüllt, hat das Gericht einen weiten Spielraum in Betracht kommender Maßnahmen, ist aber an den Antrag des Opfers gebunden. Der Katalog des I 3 stellt keine abschließende Regelung (›insbesondere‹) dar. Zu treffen ist diejenige Maßnahme, durch die die Wiederholungsgefahr am ehesten ausgeräumt werden kann. Wobei stets der Grundsatz der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auskunfts- und Fortsetzungsanspruch, § 575 II.

Rn 16 Der Mieter darf vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der wirksamen Befristung Auskunft verlangen, ob der Befristungsgrund noch fortbesteht. Der Vermieter hat die Auskunft – formlos (vgl Nies NZM 01, 176, 179) – binnen eines Monats nach Zugang des Auskunftsverlangens zu erteilen. Verlangt der Mieter weniger als einen Monat vor Ablauf der Befristung die Auskunft,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begrenzung des Anspruchs.

Rn 16 Der Anspruch nach § 1570 unterfällt zwar dem Kernbereich der Scheidungsfolgen, ist aber beschränkt disponibel (BGH FamRZ 07, 1310; zu Einzelheiten vgl Kommentierung zu § 1585c). Der Anspruch kann auch nach § 1579 beschränkt oder versagt werden. Die Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes sind jedoch zu wahren (zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Materiell-rechtlich.

Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Kern Rz 53), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung bedingten gerichtlichen S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 84 Unzulässige Erstlaufzeitklauseln führen zum Wegfall der Befristung insgesamt und können nicht auf eine zulässige Höchstfrist reduziert werden (BGH NJW 00, 1113 [BGH 03.11.1999 - VIII ZR 269/98]). Die Lücke ist gem § 306 II durch dispositives Gesetzesrecht (insb §§ 648, 620 II, 621, 622) oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (s § 305c Rn 20) zu schließen (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Abdingbarkeit.

Rn 30 Das TzBfG ist (Ausn s § 22 I TzBfG) nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abdingbar. Höchstdauer der Befristung und Anzahl der Verlängerungen können kumulativ abw von § 14 II 1 TzBfG durch Tarifvertrag festgelegt werden, allerdings nicht schrankenlos (BAG NZA 22, 1678; 21, 728 [BAG 24.02.2021 - 7 AZR 99/19], Anm Merten ArbRAktuell 21, 322; 19, 1223); Bezugnahme im Arbei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Ist die Befristung als Anfangstermin gewollt, so treten zu diesem Zeitpunkt die Wirkungen des Rechtsgeschäfts ein, §§ 163, 158 I. Ist hingegen ein Endtermin bestimmt, so treten sie bei Erreichen dieses Termins außer Kraft, §§ 163, 158 II. Auf den Anfangstermin sind daher die Regeln über aufschiebende, auf den Endtermin die über auflösende Bedingungen anwendbar, die in §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Das Opfer ist an der Wohnung allein berechtigt.

Rn 15 Da § 2 Befristungen nur für den Fall vorsieht, in dem der Täter gemeinsam mit dem Opfer an der Wohnung dinglich oder obligatorisch berechtigt ist, kann das Gericht die Wohnung im Falle der Alleinberechtigung des Opfers oder dann, wenn es mit einem Dritten berechtigt ist, diesem unbefristet und damit auch endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen. Allerdings soll auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Billigkeit.

Rn 5 Sind ehebedingte Nachteile nicht gegeben oder durch einen Teil des geltend gemachten Unterhalts ausgeglichen, ist als nächstes zu prüfen, ob und welche Unterhaltsbegrenzung der Billigkeit entspricht. Rn 6 Die einzigen Billigkeitskriterien, die der BGH zunächst berücksichtigt hat, sind Dauer der Ehe und Alter des Unterhaltsberechtigten. Dabei stand weder eine 22-jährige E...mehr