Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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Befristeter Arbeitsvertrag: Befristung mit Sachgrund

Zusammenfassung Überblick Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig und wirksam. Grundsätzlich bedarf es für die Befristung eines sachlichen Grundes. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe. Diese ist jedoch nicht abschließend, auch andere, nicht im Gesetz genannte Gründe können...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.16 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender sachlicher Befristungsgrund i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG ist nach der Rechtsprechung u. a. gegeben, wenn ein Arbeitnehmer aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt wird, um z. B. die Zeit bis zum Beginn einer bereits feststehenden anderen Beschäftigung, des Wehrdienstes oder eines Studiums überbrücken zu können. D...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig und wirksam. Grundsätzlich bedarf es für die Befristung eines sachlichen Grundes. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe. Diese ist jedoch nicht abschließend, auch andere, nicht im Gesetz genannte Gründe können die Zulässigke...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.13 Personelle Kontinuität des Betriebsrats

Das andernfalls aufgrund befristeten Arbeitsvertrags auslaufende Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds kann befristet verlängert werden, wenn der befristete Vertrag zur Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsarbeit geeignet und erforderlich ist. Das BAG hat das Interesse des Arbeitgebers an der personellen Kontinuität des Betriebsrats ausdrücklich als Sachg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.15 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 – Erprobung

Die unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG genannte Befristung zum Zwecke der Erprobung war schon vor Geltung des TzBfG als sachlicher Grund für eine Befristung anerkannt. Die Bedeutung des Befristungsgrunds "Erprobung" dürfte künftig nur noch gering sein, denn auf der Grundlage der unter § 14 Abs. 2 TzBfG geregelten sog. erleichterten Befristung bedarf es bei einer Neueinstell...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.6 Maßnahmen der Arbeitsförderung

Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses gegeben, wenn der Arbeitsvertrag im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) gemäß §§ 260 ff. SGB III a. F. abgeschlossen wird.[1] Voraussetzung für eine wirksame Befristung in Zusammenhang mit einer ABM ist nach ständiger Rechtsprechung des BAG, dass die Befristung für...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.6 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Anschlussbeschäftigung an Ausbildung oder Studium

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG stellt es einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags dar, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluss an eine Ausbildung befristet beschäftigt wird, um ihm den Übergang in ein Arbeitsverhältnis zu erleichtern. Mit diesem Regelbefristungsgrund will der Gesetzgeber zum einen den tariflichen Regelungen in vielen Wirtschaftsbereiche...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1 Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hat im Laufe der Zeit zur näheren Strukturierung der an die sachliche Rechtfertigung einer Befristungsabrede zu stellenden Anforderungen eine Reihe von Fallgruppen gebildet, aus deren Kreis der Gesetzgeber einige in das Gesetz übernommen hat. Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn der betrieblich...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.19 Wunsch des Arbeitnehmers

Der ausdrücklich geäußerte Wunsch des Arbeitnehmers oder das aufgrund objektiver Anhaltspunkte zu schließende Interesse des Arbeitnehmers an der Befristung anstelle eines unbefristeten Vertrags kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen.[1] Rechtstechnisch dürfte ein solcher Wunsch als ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund unter das Regelbei...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.14 Studenten/Nebentätigkeiten

Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer mit einer sog. Nebentätigkeit nicht seinen vollen Lebensunterhalt verdient, rechtfertigt allein noch nicht die Befristung des Arbeitsvertrags. Speziell die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Studenten, die neben ihrem Studium bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten suchen, ihre Erwerbstätigkeit aber immer wieder den wechselnden Erfordernis...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.12 Unterhaltungsbranche

Für den Bereich der Unterhaltungsbranche (Künstler, Schauspieler, Sänger, Musiker) kann auf der Basis der ergangenen Rechtsprechung von einer gewissen Branchenüblichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen gesprochen werden. So hat das BAG die im Tarifvertrag "Normalvertrag Solo" vom 1.5.1924 i. d. F. vom 3.12.1974 vorgesehene Befristung von Arbeitsverträgen mit künstleri...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Dreh- und Angelpunkt: Prognose des Arbeitskräftebedarfs

Da es für die Wirksamkeit der Befristung grundsätzlich auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt, gehört es zu den Konsequenzen des Prognoseprinzips, dass es grundsätzlich unerheblich ist, ob sich die Prognose im Nachhinein bewahrheitet oder ob dies wegen später eintretender, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Umstände, nicht der Fall ist. Im Arbeitsge...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.17 Ausländische Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern ist zunächst zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis nicht etwa mit Auslaufen des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung "automatisch" endet. Insbesondere der Überlegung, das Arbeitsverhältnis könnte gemäß § 134 BGB nichtig werden, hat das BAG eine Absage erteilt.[1] Soll das Arbeitsverhältnis mit dem ausländis...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.10 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 – Eigenart der Arbeitsleistung

Die Eigenart der Arbeitsleistung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags rechtfertigen, wenn diese Besonderheiten aufweist, aus denen sich ein berechtigtes Interesse der Parteien ergibt, anstelle eines unbefristeten nur einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Dabei ist nicht nur die Eigenart der Arbeitsleistung als solche zu berücksichtigen, sondern die Befristung ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.11 Kurzzeitbefristungen bis zu 6 Monaten

Auf der Grundlage der Befristungsrechtsprechung des BAG bedurfte eine Kurzzeitbefristung unterhalb von 6 Monaten regelmäßig nicht der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn eine solche war nur erforderlich, wenn mit der Befristungsabrede Kündigungsschutzbestimmungen umgangen wurden. Angesichts der in § 1 Abs. 1 KSchG vorgesehenen Wartezeit von 6 Monaten konnte die...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Zeitweilig gesteigerter Arbeitsanfall

Ein nur vorübergehender Bedarf liegt vor, wenn zur Erledigung eines zeitweilig gesteigerten Arbeitsanfalls, z. B. bei Betriebsumstellungen oder wegen der Erledigung eines Spezialauftrags oder eines bestimmten Projekts, zusätzliche Arbeitskräfte zur Aufstockung der normalen Belegschaft benötigt werden.[1] Bei einer Tätigkeit in einem zeitlich begrenzten Projekt ist die Befrist...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.20 Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

Die Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben als solche rechtfertigt nicht die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Zwar hatte das BAG in seinen oft zitierten sog. MBSE-Entscheidungen bei den von privaten Auftragnehmern (Maßnahmeträgern) im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit durchgeführten und von ihr im Wesentlichen auch finanzierten "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und s...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 – Vorübergehender personeller Mehrbedarf

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG kann in einem zusätzlichen, aber vorübergehenden Arbeitskräftebedarf ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegen. Dieser Befristungsgrund war auch schon vor Inkrafttreten des TzBfG in der Rechtsprechung des BAG anerkannt.[1] Hinweis Regelfall Vertretung Der Fall der Vertretung eines anderen Mitarbeiters ist aus...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.15 Üblichkeiten des Arbeitslebens

Jedenfalls nach älterer Rechtsprechung des BAG konnte sich ein sachlicher Grund für eine Befristung auch allein daraus ergeben, dass es für bestimmte Branchen üblich ist, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Zugleich betonte das BAG, dass solche Üblichkeiten eine Befristung nur rechtfertigen können, wenn sie nach Auffassung verständiger und verantwortungsbewusster Vertr...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.7 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 – Vertretung eines anderen Arbeitnehmers

Eine spezielle Untergruppe des vorübergehenden personellen Mehrbedarfs[1] stellen die sog. Vertretungsfälle dar. Hierin mag auch der Grund dafür liegen, dass der Gesetzgeber diese Untergruppe gesondert in den Katalog der Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG aufgenommen hat. Der Unterschied liegt darin, dass anders als z. B. bei Betriebsumstellungen, der Erledigung ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.20 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 – Zeitlich begrenzte Haushaltsmittel

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags aufgrund zeitlich begrenzter Haushaltsmittel sachlich gerechtfertigt. Die Kontur dieses Befristungsgrunds ist unscharf. Als sachlicher Rechtfertigungsgrund weitgehend anerkannt ist dieser Aspekt allein im Bereich des öffentlichen Dienstes.[1] Die Gesetzesformulierung könnte von einem privaten Arbeit...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.21 § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 – Gerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG ausdrücklich als Sachgrund zur Rechtfertigung einer Befristungsabrede aufgenommen. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Mitwirkung des Gerichts an dem Vergleich hinreichende Gewähr für die Wahrung der Schutzinteressen des Arbeitnehmers bietet.[1] Wird der Rechtsstreit über d...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.16 Überbrückung bis zur Einstellung eines anderen Arbeitnehmers/Leiharbeitnehmers

Die für einen späteren Zeitpunkt geplante anderweitige Besetzung des Arbeitsplatzes kann die befristete Einstellung eines Arbeitnehmers bis zu diesem Zeitpunkt sachlich rechtfertigen. Das gilt nach der vor dem Inkrafttreten des TzBfG im Jahr 2001 ergangenen Rechtsprechung des BAG jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber mit dem anderen, als Dauerbesetzung vorgesehenen Arbeitneh...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.14 Sporttrainer (sog. Verschleißtatbestand)

Mit seiner Entscheidung vom 19.6.1986 hatte das BAG den sog. "Verschleißtatbestand" als speziellen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses von Sporttrainern entwickelt.[1] Zentrale Überlegung war hierbei, dass die meisten Sporttrainer nach Ablauf eines unterschiedlich langen Zeitraums die Fähigkeit verlören, die von ihnen betreuten Sportler zu besonderen oder g...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.19 Unsicherheit der finanziellen Entwicklung, Abhängigkeit von Drittmitteln

Eine sog. Drittmittelfinanzierung liegt vor, wenn ein Vorhaben nicht aus den dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden regulären Mitteln, sondern anderweitig durch Zahlungen Dritter finanziert wird. Die Wirksamkeit einer Befristung unter diesem Aspekt hängt von 2 Voraussetzungen ab[1]: Zunächst setzt sie voraus, dass der Arbeitnehmer überhaupt im Rahmen des drittmittelfinanzier...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.18 Soziale Gründe

Das BAG hat wiederholt anerkannt, dass der soziale Überbrückungszweck eines Arbeitsvertrags dessen Befristung sachlich rechtfertigen kann.[1] Praxis-Beispiel Überwindung von Übergangsschwierigkeiten Der Arbeitgeber bietet seinem wirksam gekündigten Arbeitnehmer zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten aus sozialen Gründen einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag. Vorausset...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Weitere Fallgruppen

Auch wenn keines der Regelbeispiele des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zur Anwendung kommt, kann ein von der Rechtsprechung anerkannter "sachlicher Grund" vorliegen. Aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" im Gesetzestext ergibt sich, dass die Aufzählung des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG nur beispielhaft und nicht abschließend gemeint ist. Andere Befristungsgründe sollen hierdurch...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.4 Aus- und Weiterbildung

Aus Gründen der Aus- und Weiterbildung kann ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer derart zur Fortbildung beschäftigt wird, dass ihm durch die Tätigkeit zusätzliche Erfahrungen oder Kenntnisse vermittelt werden, die durch die übliche Berufstätigkeit nicht erworben werden können. Das kann auch anzunehmen sein, wenn die A...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.9 Insolvenz

Weder die Tatsache der Insolvenz noch deren Abwicklung stellt für sich gesehen einen sachlichen Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses dar. Ein solcher könnte sich lediglich aufgrund besonderer Umstände z. B. dann ergeben, wenn ein bestimmter Auftrag noch durch den betreffenden Arbeitnehmer abgewickelt werden soll. Der pauschale Hinweis des Insolvenzverwalters, ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.7 Eingliederungszuschuss gemäß §§ 88 ff. SGB III

Die Eingliederung von Arbeitnehmern nach §§ 88 ff. SGB III ist keine Maßnahme der Arbeitsbeschaffung. Sie setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer zusätzlich eingestellt und beschäftigt wird. Sie dient daher weder der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten noch der Finanzierung von Arbeitsplätzen, sondern allein dem Ausgleich von Minderleistung...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.11 Mitarbeiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten

Entgegen den Tendenzen der früheren Rechtsprechung des BAG hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Rundfunkfreiheit den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit Mitarbeitern von Rundfunk- und Fernsehanstalten unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen.[1] Der besondere grundrechtliche Schutz durch Art. 5 Abs...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.1 Abrufarbeit (§ 12 TzBfG)

§ 12 TzBfG (früher § 4 BeschFG) schafft die Möglichkeit, unter den dort näher genannten Modalitäten, die durch die Rechtsprechung[1] konkretisiert wurden, ein sog. Arbeitsverhältnis auf Abruf zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines solchen Abrufarbeitsverhältnisses darf nicht mit einer Befristungsabrede verwechselt werden. Vielmehr stellt das Abrufarbeitsverhältnis ein besond...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.10 Konkurrentenklage

Die Anhängigkeit einer sog. Konkurrentenklage, mit der ein Arbeitnehmer als nicht berücksichtigter Konkurrent (v.a. im öffentlichen Dienst) dagegen klagt, dass sein Kollege und nicht er die Beförderungsstelle bekommen hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit dem auf der Beförderungsstelle beschäftigten Arbeitnehmer bis zum Abschluss des Rechtsstreits mit dem Konkurre...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.18 Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG reicht die bloße Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs nicht aus, eine Befristung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.[1] Diese gehört vielmehr zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch den Abschluss befristeter Arbeitsverträge auf seine Arbeitnehmer abwälzen darf. Der Arbeitgeber k...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.8 Prognose über die Rückkehr des Vertretenen

Der Sachgrund der Vertretung ist darin begründet, dass der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausgefallenen Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich beg...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.5 Wissenschaftszeitverträge

Am 17.3.2016 ist das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes in Kraft getreten. Damit wurden besondere Möglichkeiten geschaffen, außerhalb der Vorgaben des TzBfG mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal befristet Arbeitsverträge abzuschließen.[1]mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Arbeitsvertraglich vereinbarte Altersgrenze

Häufig findet sich in Arbeitsverträgen die Klausel, dass das (ansonsten unbefristete) Arbeitsverhältnis bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze automatisch enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine solche Vereinbarung stellt – rechtlich gesehen – eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags dar. Aus Sicht der Parteien sei die Vollendung eines bestimmten...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.3 Außergerichtlicher Vergleich

Den Fall des gerichtlichen Vergleichs hat der Gesetzgeber ausdrücklich mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG geregelt. Über diese Konstellation hinaus hatte das BAG in früherer Rechtsprechung angenommen, auch in einem außergerichtlichen Vergleich könne ein sachlicher Befristungsgrund liegen.[1] In späteren Entscheidungen ist das BAG allerdings zu seiner bisherigen Rechtsprechun...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.4 Einwand "Daueraushilfe"

Im Arbeitsrechtsstreit treten Arbeitnehmer dem Vorbringen des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aus Gründen eines vorübergehenden personellen Mehrbedarfs befristet worden, zuweilen mit dem Einwand entgegen, dass in Wirklichkeit die Situation einer sog. "Daueraushilfe" vorliege, der personelle Mehrbedarf also gerade kein vorübergehender sei. Auf ein entsprechendes Vorabe...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.17 Unsicherheit der künftigen Entwicklung

Zuweilen wird eine Befristungsabrede unter Berufung auf folgende Schlagworte zu rechtfertigen gesucht: Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs Unsicherheit der finanziellen Entwicklung, insbesondere Abhängigkeit von Drittmitteln Übernahme sozialstaatlicher Aufgaben Insbesondere in Abgrenzung zu dem gesetzlich ausdrücklich anerkannten Befristungsgrund des ...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.8 Freie Mitarbeiter

Freie Mitarbeiter sind keine Arbeitnehmer. Aus diesem Grunde sind die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes auf sie nicht anwendbar. Da also keine Kündigungsschutzvorschriften umgangen werden konnten, bedurfte es schon bisher keiner Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund, wenn mit einem freien Mitarbeiter nur ein befristeter Dienstvertrag abgesc...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.12 Leitende Angestellte

Auch bei leitenden Angestellten bedarf der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Auf der Grundlage der bisherigen Befristungsrechtsprechung bestand insoweit eine Besonderheit, als der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem leitenden Angestellten ohne weiteren sachlichen Grund als zulässig erachtet werden konnte, wen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.9 Unmittelbare und mittelbare Stellvertretung

Der Sachgrund der Vertretung ist unproblematisch, wenn der Vertreter die Aufgaben des Vertretenen übernimmt.[1] Der zur Vertretung befristet eingestellte Arbeitnehmer muss aber nicht zur Verrichtung derselben Aufgaben eingestellt werden, die der verhinderte Mitarbeiter ausgeübt hat.[2] Bezüglich der Form der Vertretung hat das BAG die Alternativen der unmittelbaren Vertretun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück.[1] Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich allein nach spezifischen grunderwerbsteu...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.2 Kausalität

Rz. 60 Eine Schlechterbehandlung darf nicht wegen der befristeten Beschäftigung erfolgen. Eine Schlechterstellung steht § 4 TzBfG also dann nicht entgegen, wenn sie nicht wegen der Befristung erfolgt. Sie ist dann (nur) nach den allgemeinen sonstigen Standards zu überprüfen.[1] Rz. 61 Praxis-Beispiel Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD-AT (VKA) erfolgt die Einstellung in die Stufe 2...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.1 Allgemeiner Grundsatz

Rz. 48 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das dient der Umsetzung von § 4 Nr. 1 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarun...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 5 Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 75 Ein Verstoß gegen das Schlechterbehandlungsverbot hat regelmäßig die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 134 BGB zur Folge. Der befristet Beschäftigte hat einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem unbefristet Beschäftigten, der Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Gleichstellung mit dem Vollzeitbeschäftigten; in beiden Fällen kommt es zu einer Angleichung nach oben...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare Leistungen

Rz. 52 Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung[1], die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht (Pro-rata-temporis-Grundsatz). Eine schlechtere Behandlung ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.5.2 Übertragung von internen Rückstellungen auf Pensionsfonds

Ein Ziel bei der Einführung des Pensionsfonds war es, den Arbeitgebern die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG unmittelbare Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Diese Möglichkeit wurde von den Arbeitgebern anfänglich eher zurückhaltend genutzt. Grund dafür ist u. a. der mit der Übertragung verbundene Kapitalbedarf, der durch die...mehr