Das FG Nürnberg musste zur Frage einer ersten Tätigkeitsstätte bei einer Soldatin auf Zeit entscheiden.mehr
Das höchste Steuergericht hat in mehreren Urteilen für weitere Berufsgruppen eine erste Tätigkeitsstätte bejaht, obwohl die dort durchgeführten Tätigkeiten vergleichsweise geringfügig waren. Aktuell hat sich der BFH mit der Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten sowie mit der Tätigkeit in einem weiträumigen Arbeitsgebiet befasst. Lesen Sie mehr zu den Urteilsbegründungen.mehr
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Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung auszuüben hat. mehr
Das FG Hamburg musste entscheiden, ob der Abflugflughafen als erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern anzusehen ist.mehr
Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Auffassung vertreten, dass bei befristeten Personalmaßnahmen von bis zu 48 Monaten, auch wenn die Befristung auf der Grundlage einer Prognose erfolgt, keine erste Tätigkeitsstätte begründet wird. Der BFH sieht das aber anders.mehr
Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i.S.d. § 9 Abs. 4 EStG.mehr
Was gilt im Hinblick auf die entsprechende Anwendung der Entfernungspauschale, wenn der Arbeitnehmer typischerweise einen vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt aufzusuchen hat?mehr
Erforderlich, aber auch ausreichend für das Vorliegen der ersten Tätigkeitsstätte ist, dass der Arbeitnehmer an diesem Ort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild gehören.mehr
In welchen Fällen eine erste Tätigkeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG vorliegt, ist im Einzelfall oft schwer zu beantworten. Diese Frage stellt sich auch bei der Versetzung eines Beamten.mehr
Leiharbeitnehmende und in der Zeitarbeit Beschäftigte haben regelmäßig keine erste Tätigkeitsstätte. Auch wenn der Einsatz beim Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht, fehlt es nach neuer Rechtsprechung an einer dauerhaften Zuordnung. In diesen häufigen Fällen erfolgt deshalb keine Beschränkung der Fahrtkosten auf die Entfernungspauschale.mehr
Wenn ein Leiharbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Verleiher steht, stellt sich die Frage, welches der Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte ist.mehr
Die Entfernungspauschale wurde für Fernpendler zum Ausgleich der hohen Treibstoffpreise rückwirkend ab Anfang 2022 erneut angehoben. Das kann auch Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug haben.mehr
Nach § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG bildet bei einem Studium in Vollzeit die Bildungsstätte die erste Tätigkeitsstätte, wenn die Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses stattfindet. Bei einem Fernstudium, bei dem die Bildungseinrichtung nicht regelmäßig aufgesucht wird, stellt sich die Frage, ob die Bildungseinrichtung trotzdem die erste Tätigkeitsstätte darstellt.mehr
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Nach einer erfolgreichen Beschwerde des Finanzamts gibt es nun doch ein Verfahren beim Bundesfinanzhof.mehr
Ein Überblick zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer: Privatnutzung und Ein-Prozent-Regelung, Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Führen des Fahrtenbuchs, Verteilung einer Zuzahlung auf die Nutzungsdauer und weiteres.mehr
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung wird durch die arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen bestimmt.mehr
Für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte kommt es nicht auf den qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit an. Dies gilt auch im öffentlichen Dienst. Streitfälle ergeben sich aber immer wieder hinsichtlich des erforderlichen Tätigkeitsumfangs. Nun hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung bezüglich der erste Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers für eine Überraschung gesorgt.mehr
In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um die steuerliche Behandlung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.mehr
Das Hessische Finanzgericht hat bei einem Zeitsoldaten dessen Bundeswehrstützpunkt als erste Tätigkeitsstätte angesehen und damit seine Klage im Wesentlichen abgewiesen. Das letzte Wort hat jedoch der Bundesfinanzhof.mehr
Immer wieder gilt es für Einzelfälle zu entscheiden, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs ist das für einen Gerichtsvollzieher dessen Amtssitz. Damit können Fahrtkosten nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.mehr
Bei längerer Entsendung ins Ausland und Unterstellung unter das Direktionsrecht des ausländischen Unternehmens kann im Ausland eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen. Ein steuerfreier Arbeitgeberersatz für die Fahrten dorthin ist dann nicht möglich. Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen in einem aktuellen Fall bestätigt.mehr
Eine Einrichtung des Arbeitnehmers, die er für die berufliche Tätigkeit nutzt, kann eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, wenn dieser aufgrund seines Direktionsrechts oder kraft hoheitlicher Anordnung auf die Nutzung der Einrichtung durch den Arbeitnehmer bestimmenden Einfluss nehmen kann.mehr
Erste Tätigkeitsstätte bei Entsendung ins Ausland ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist.mehr
Die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter eine erste Tätigkeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG haben können, führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten.mehr
Nach dem seit 2014 geltenden Reisekostenrecht bestimmt sich die erste Tätigkeitsstätte vorrangig anhand der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. In mehreren Entscheidungen hat sich nun der Bundesfinanzhof mit der Frage befasst, wie diese Zuordnung durch den Arbeitgeber erfolgen kann.mehr
Wann gilt das Gelände des Arbeitgebers als "zusammenhängend", sodass man von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgehen kann? Nach einem neuen Urteil genügt als Kriterium eine "Werksbahn" als Verbindung der betrieblichen Einrichtungen.mehr
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt wird in dem 65-seitigen Schreiben auch die neuere Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung.mehr
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt wird in dem 65-seitigen Schreiben insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte.mehr
Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.mehr
Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.mehr
Bei einer Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses vollzeitig aufgesucht wird, handelt es sich um eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil auch für kurzzeitige Bildungsmaßnahmen. mehr
Eine erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Offen ist, was für einen vorübergehenden Studienaufenthalt im Ausland gilt.mehr
Das FG des Landes Sachsen-Anhalt hat erörtert, ob ein Lok- bzw. Triebwagenführer eine erste Tätigkeitstätte an dem Ort hat, an dem er seine Lok oder seinen Triebwagen übernimmt und abstellt.mehr
Die Entfernungspauschale gilt arbeitstäglich für einen Hin- und einen Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte. Legen Mitarbeiter nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nach einem aktuellen Urteil auch nur die halbe Entfernungspauschale zu berücksichtigen. mehr
Anstatt der Entfernungspauschale können Aufwendungen für die Benutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" als Werbungkosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. mehr
Bei einem Dienstwagen stellt der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und ist nur insoweit anzuwenden, als der Dienstwagen auch tatsächlich dafür genutzt wurde. Die tatsächlichen Fahrten können mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer bewertet werden. mehr
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass bei einem Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.mehr
Das FG Nürnberg entschied, dass ein Rettungsassistent in seiner Rettungswache eine erste Tätigkeitsstätte innehat, sodass er keine Verpflegungsmehraufwendungen für seine Arbeitstage abziehen kann.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers beschäftigt.mehr
Das FG Nürnberg hatte sich als erstes Gericht mit dem Arbeitgeber-Sammelpunkt beschäftigt. Zwischenzeitlich hatten sich auch das Sächsische FG und das Niedersächsische FG mit einer bislang offenen Frage zu diesem Themenbereich auseinandergesetzt. Aktuelle Entscheidungen liegen nun vom FG Thüringen vor.mehr
Die ermittelten Verpflegungspauschalen sind zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.mehr
Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt dieser Ort keine erste Tätigkeitsstätte dar. Eine Verlängerung des Vertrags würde daran nur etwas ändern, wenn sie als neues Arbeitsverhältnis zu sehen ist.mehr
Erste Tätigkeitsstätte bei der Lohnsteuer kann nur eine „ortsfeste“ betriebliche Einrichtung sein. In mehreren Entscheidungen hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befasst, was darunter zu verstehen ist und wie insbesondere großflächige Arbeitgebereinrichtungen zu beurteilen sind.mehr
Bei manchen Beschäftigungen ist es nicht direkt ersichtlich, ob eine betriebliche Einrichtung als erste Tätigkeitsstätte zugrundegelegt werden kann. Dazu ist nämlich ein gewisser Tätigkeitsumfang des Mitarbeiters vor Ort notwendig. Der BFH hat nun präzisiert, welcher Tätigkeitsumfang an der ersten Tätigkeitsstätte erforderlich ist.mehr
War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt diese keine erste Tätigkeitsstätte mehr da, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder die Dienstreisegrundsätze Anwendung finden.mehr
Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst hat an dem ihm zugeordneten Dienstsitz, an dem er arbeitstäglich zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, eine erste Tätigkeitsstätte; Verfassungsmäßigkeit des neuen Reisekostenrechts.mehr
Ein angestellter Monteur kann die Fahrten zu seiner Baustelle nach Reisekostengrundsätzen abziehen, wenn zu Beginn seiner dortigen (jeweils befristeten) Erst- und Folgeeinsätze noch nicht absehbar war, dass er an dem Ort tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten tätig sein wird.mehr
Wird ein Mitarbeiter wiederholt befristet auf einer Baustelle eines Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert.mehr
Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber befristet an ein verbundenes Unternehmen entsandt, stellt sich die Frage, ob beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. mehr