In mehreren aktuellen Urteilen hat das höchste Steuergericht für weitere Berufsgruppen eine erste Tätigkeitsstätte bejaht, obwohl die dort durchgeführten Tätigkeiten vergleichsweise geringfügig waren. Lesen Sie mehr zu den einzelnen Urteilsbegründungen.mehr
In mehreren Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof mit dem Begriff der ersten Tätigkeitsstätte im neuen Reisekostenrecht bereits auseinandergesetzt. Zahlreiche weitere Verfahren sind aber noch anhängig. Eine Übersicht.mehr
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Wann gilt das Gelände des Arbeitgebers als "zusammenhängend", sodass man von einer ersten Tätigkeitsstätte ausgehen kann? Nach einem neuen Urteil genügt als Kriterium eine "Werksbahn" als Verbindung der betrieblichen Einrichtungen.mehr
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt wird in dem 65-seitigen Schreiben auch die neuere Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung.mehr
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt wird in dem 65-seitigen Schreiben insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte.mehr
Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.mehr
Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.mehr
Die Entfernungspauschale wird ab 1. Januar 2021 angehoben. Das kann auch Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug haben. Außerdem wird erstmalig eine sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt.mehr
Bei einer Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses vollzeitig aufgesucht wird, handelt es sich um eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil auch für kurzzeitige Bildungsmaßnahmen. mehr
Eine erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird. Offen ist, was für einen vorübergehenden Studienaufenthalt im Ausland gilt.mehr
Nach einem aktuellen Urteil können Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, eine erste Tätigkeitsstätte haben. Das soll auch gelten, wenn mit dem jeweiligen Entleiher eine Befristung der Tätigkeit vereinbart ist.mehr
Das FG des Landes Sachsen-Anhalt hat erörtert, ob ein Lok- bzw. Triebwagenführer eine erste Tätigkeitstätte an dem Ort hat, an dem er seine Lok oder seinen Triebwagen übernimmt und abstellt.mehr
Die Entfernungspauschale gilt arbeitstäglich für einen Hin- und einen Rückweg zur ersten Tätigkeitsstätte. Legen Mitarbeiter nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nach einem aktuellen Urteil auch nur die halbe Entfernungspauschale zu berücksichtigen. mehr
Anstatt der Entfernungspauschale können Aufwendungen für die Benutzung "öffentlicher Verkehrsmittel" als Werbungkosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. mehr
Bei einem Dienstwagen stellt der Nutzungsvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Korrekturposten zum Werbungskostenabzug dar und ist nur insoweit anzuwenden, als der Dienstwagen auch tatsächlich dafür genutzt wurde. Die tatsächlichen Fahrten können mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer bewertet werden. mehr
Ein Überblick zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer: Zuzahlung auf Nutzungsdauer verteilen, Privatnutzung und Ein-Prozent-Regelung, Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Führen des Fahrtenbuchs und weiteres.mehr
Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Sie werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nicht erfasst. Diese erstreckt sich nur auf fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen.mehr
In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine "erste Tätigkeitsstätte" hat.mehr
Mehrere Finanzgerichte haben sich in den letzten Monaten mit Zweifelsfällen zur ersten Tätigkeitsstätte beschäftigt. Dabei ging es unter anderem um den erforderlichen Tätigkeitsumfang und die Dauerhaftigkeit der Zuordnung.mehr
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass bei einem Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt.mehr
Das FG Nürnberg entschied, dass ein Rettungsassistent in seiner Rettungswache eine erste Tätigkeitsstätte innehat, sodass er keine Verpflegungsmehraufwendungen für seine Arbeitstage abziehen kann.mehr
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte eines Müllwerkers beschäftigt.mehr
Das FG Nürnberg hatte sich als erstes Gericht mit dem Arbeitgeber-Sammelpunkt beschäftigt. Zwischenzeitlich hatten sich auch das Sächsische FG und das Niedersächsische FG mit einer bislang offenen Frage zu diesem Themenbereich auseinandergesetzt. Aktuelle Entscheidungen liegen nun vom FG Thüringen vor.mehr
Die ermittelten Verpflegungspauschalen sind zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.mehr
Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt dieser Ort keine erste Tätigkeitsstätte dar. Eine Verlängerung des Vertrags würde daran nur etwas ändern, wenn sie als neues Arbeitsverhältnis zu sehen ist.mehr
Nach dem seit 2014 geltenden Reisekostenrecht bestimmt sich die erste Tätigkeitsstätte vorrangig anhand der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber. In mehreren Entscheidungen hat sich nun der Bundesfinanzhof mit der Frage befasst, wie diese Zuordnung durch den Arbeitgeber erfolgen kann.mehr
Erste Tätigkeitsstätte bei der Lohnsteuer kann nur eine „ortsfeste“ betriebliche Einrichtung sein. In mehreren Entscheidungen hat sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befasst, was darunter zu verstehen ist und wie insbesondere großflächige Arbeitgebereinrichtungen zu beurteilen sind.mehr
Bei manchen Beschäftigungen ist es nicht direkt ersichtlich, ob eine betriebliche Einrichtung als erste Tätigkeitsstätte zugrundegelegt werden kann. Dazu ist nämlich ein gewisser Tätigkeitsumfang des Mitarbeiters vor Ort notwendig. Der BFH hat nun präzisiert, welcher Tätigkeitsumfang an der ersten Tätigkeitsstätte erforderlich ist.mehr
War der Arbeitnehmer im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bereits einer ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet und wird er im weiteren Verlauf einer anderen Tätigkeitsstätte zugeordnet, stellt diese keine erste Tätigkeitsstätte mehr da, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder die Dienstreisegrundsätze Anwendung finden.mehr
Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst hat an dem ihm zugeordneten Dienstsitz, an dem er arbeitstäglich zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen hat, eine erste Tätigkeitsstätte; Verfassungsmäßigkeit des neuen Reisekostenrechts.mehr
Ein angestellter Monteur kann die Fahrten zu seiner Baustelle nach Reisekostengrundsätzen abziehen, wenn zu Beginn seiner dortigen (jeweils befristeten) Erst- und Folgeeinsätze noch nicht absehbar war, dass er an dem Ort tatsächlich über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten tätig sein wird.mehr
Wird ein Mitarbeiter wiederholt befristet auf einer Baustelle eines Auftraggebers eingesetzt, begründet er dort auch dann keine erste Tätigkeitsstätte, wenn der Einsatz insgesamt ununterbrochen länger als vier Jahren andauert.mehr
Immer wieder gilt es für Einzelfälle zu entscheiden, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Nach einem aktuellen Urteil ist dies für einen Gerichtsvollzieher das Amtsgericht. Damit können Fahrtkosten nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.mehr
Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber befristet an ein verbundenes Unternehmen entsandt, stellt sich die Frage, ob beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. mehr
Bei längerer Entsendung ins Ausland und Unterstellung unter das Direktionsrecht des ausländischen Unternehmens liegt im Ausland eine erste Tätigkeitsstätte vor. Ein steuerfreier Arbeitgeberersatz von Reisekosten ist insoweit nicht möglich. So urteilt das Finanzgericht Niedersachsen in einem aktuellen Fall.mehr
Sind Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen bei einer mehr als dreimonatigen Vollzeitfortbildung als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Nein, urteilte nun das Finanzgericht Nürnberg und verwies auf die Regelungen zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei Bildungseinrichtungen (§ 9 Abs. 4 S. 8 EStG).mehr
Ein Flughafengelände, auf dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an täglich wechselnden Kontrollstellen zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingesetzt wird, stellt für den Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Ab. 4 EStG dar.mehr
Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG auch die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.mehr
Ist der Flughafen der arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort eines angestellten Piloten bzw. einer angestellten Flugbegleiterin, sind die Fahrten zu diesen Flughafen im Wege der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Flughafen als betriebliche Einrichtung um eine solche des Arbeitgebers handelt.mehr
Streifenpolizisten begründen an ihrer Dienststelle (Polizeirevier) eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des neuen ab 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrechts. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.mehr
Das Niedersächsische FG musste entscheiden, ob ein Streifenpolizist bei seiner Dienststelle eine erste Tätigkeitsstätte begründet oder ob er Reisekosten geltend machen kann.mehr
Mit der Entfernungspauschale werden sämtliche gewöhnlichen wie außergewöhnlichen Fahrtaufwendungen abgegolten. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt es diesbezüglich keine verfassungsrechtlichen Bedenken.mehr
Liegen der Ort des eigenen Hausstandes und der Beschäftigungsort in derselben politischen Gemeinde, stellt sich bei einer doppelten Haushaltsführung die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Wohnung (am Ort des eigenen Hausstandes) als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen ist.mehr
Sucht ein Außendienstmonteur arbeitstäglich den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar.mehr
Nach einem aktuellen Urteil hat ein Betriebsprüfer, der zwei Drittel seiner Tätigkeit im Büro ausübt, dort auch eine regelmäßige Arbeitsstätte. Wir gehen der Frage nach, welche Auswirkungen sich daraus auf heutige Fälle mit erster Tätigkeitsstätte ergeben.mehr
Die Reisekostenabrechnung im Bereich der Lohnbuchhaltung wirft in der Praxis viele Fragen auf. Heute greifen wir auf, wie die Reisekosten eines Kraftfahrers mit weiträumigem Tätigkeitsgebiet richtig beurteilt werden.mehr
Verfügt ein Arbeitnehmer über mehrere Wohnungen, von denen er abwechselnd die Wege zu ersten Tätigkeitsstätte antritt, so sind die Wege von der Wohnung, die nicht der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, nur zu berücksichtigen, wenn die sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. mehr
Der BFH hat entschieden, dass die Chauffeurüberlassung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – ab 1.1.2014 erster Tätigkeitsstätte – als geldwerter lohnsteuerlicher Vorteil zu erfassen ist. Die Finanzverwaltung hat sich in einem ausführlichen BMF-Schreiben mit dieser Rechtsprechung befasst und im Wesentlichen wie folgt dazu geäußert.mehr
In einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) wird die Festlegung einer ersten Tätigkeitsstätte bei der Baufirma empfohlen. Ausschlaggebend ist, ob die Baustelle zur ersten Tätigkeitsstätte werden kann.mehr
Im Top-Thema wird der für betriebliche Mandanten entstandene Handlungsbedarf hinsichtlich bestehender Reisekostenbestimmungen aufgezeigt und auf Gestaltungsspielräume hingewiesen, die das neue Reisekostenrecht ab 2014 bietet.mehr