Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Ab 2023 gelten geänderte Werte. Zusätzliche Voraussetzungen sind bei Zuschüssen und Essensmarken zu beachten. Auch auf Auswärtstätigkeiten kommt es regelmäßig zur Gestellung von Mahlzeiten. Hier ist jedoch die Sachbezugsbewertung die Ausnahme. Wir sagen Ihnen, was zu beachten ist.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zu Mahlzeiten, die ab 2023 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.mehr
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Benefits zahlen nachhaltig auf die Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung ein - das ist längst kein Geheimnis mehr. Mit einem Essenszuschuss, also einem Zuschuss zu den Verpflegungskosten, fördern Arbeitgeber zudem die Produktivität ihrer Mitarbeitenden. Wie Essenszuschüsse als Mitarbeiterbenefit funktionieren, wie sie steuerfrei bleiben und wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt, erfahren Sie in dieser Themenserie.mehr
Unter der Rubrik "Aus der Praxis - für die Praxis" greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute eine Frage zur Kürzung der Verpflegungspauschale, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Essen einlädt.mehr
Die Verpflegungspauschalen sind auch dann nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG zu kürzen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung stellt, der Arbeitnehmer aber nicht über eine erste Tätigkeitsstätte verfügt.mehr
Die Verwaltung hat jüngst zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsrechnungen Stellung genommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Betriebsausgabenabzug, aber auch lohnsteuerlich ist bei Bewirtungen einiges zu beachten.mehr
Werden Arbeitnehmende auf Dienstreisen von ihrem Arbeitgeber verpflegt, müssen grundsätzlich die Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Nicht immer ist klar, wann aus lohnsteuerrechtlicher Sicht eine "Mahlzeit" vorliegt und in welchen Fällen eine Kürzung unterbleiben kann. Besondere Streitfälle gibt es an Bord von Flugzeugen. mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die unentgeltliche Mahlzeitengestellung auf Flügen von über 6 Stunden keinen Arbeitslohn darstellt.mehr
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Das Schreiben ersetzt den bisherigen Erlass von 2014 und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Berücksichtigt werden in dem Schreiben auch die neue Rechtsprechung zur Mahlzeitengestellung sowie die ab 2020 geltenden Änderungen bei den Verpflegungspauschalen.mehr
Das BMF hat seinen Erlass zur "Steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern" neu gefasst. Berücksichtigt werden insbesondere die neuere BFH-Rechtsprechung mit Schwerpunkten bei der ersten Tätigkeitsstätte, der Mahlzeitengestellung und der doppelten Haushaltsführung sowie die ab 2020 geltenden Rechtsänderungen, u. a. bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zu Mahlzeiten, die ab 2021 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.mehr
Vom Arbeitgeber überlassene Restaurantschecks sind nach einem aktuellen Urteil regelmäßig mit dem Sachbezugswert als Arbeitslohn anzusetzen. An den Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung durch die Mitarbeiter dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. mehr
Das FG Köln hat sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Unterkünften und der Gestellung von Mahlzeiten gegenüber ausländischen Saisonarbeitskräften befasst.mehr
Im Jahr 2019 hat der BFH einige Entscheidungen veröffentlicht, die erhebliche praktische Auswirkungen haben und von uns besprochen wurden. Wir zeigen Ihnen, welche dieser Kommentierungen am häufigsten aufgerufen wurden.mehr
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu Mahlzeiten, die ab 2020 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.mehr
Nach aktueller Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Gestellung von Backwaren nebst Heißgetränken durch den Arbeitgeber kein Arbeitslohn. Backwaren ohne Belag sind insbesondere auch kein als Sachbezug anzusetzendes Frühstück.mehr
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren (Brötchen, Rosinenbrot) nebst Heißgetränken kostenlos zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.mehr
Die ermittelten Verpflegungspauschalen sind zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird.mehr
Das BMF bezieht Stellung zu Kantinenmahlzeiten und Papier-Essenmarken bei arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten.mehr
Das BMF äußert sich in einem Schreiben zu Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.mehr
Nach § 9 Abs. 4a Satz 8 EStG sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer beispielsweise auf einer Dienstreise eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt wird. Was gilt aber, wenn der Arbeitnehmer die Mahlzeiten tatsächlich nicht in Anspruch nimmt?mehr
Nicht immer unterliegt eine Mahlzeitengestellung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter der Lohnsteuer. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die Verpflegung auf einer Offshore-Plattform dar, weil dort die Mahlzeiten aus betriebsfunktionalen Gründen vom Arbeitgeber gewährt werden.mehr