BMF: Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten

Das BMF bezieht Stellung zu Kantinenmahlzeiten und Papier-Essenmarken bei arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten.

Sachbezugswert bei Mahlzeiten

Die Finanzverwaltung erläutert in einem aktuellen Schreiben die Anwendung der Regelungen von R 8.1 Abs. 7 Nummer 4 der Lohnsteuer-Richtlinien. Dabei wird vor allem thematisiert: 

  • Ansatz des maßgebenden amtlichen Sachbezugswerts
  • Pauschalierung der Lohnsteuer
  • Arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten für Home Office-Mitarbeiter und für Teilzeitkräfte
  • Einzelkauf von Bestandteilen einer Mahlzeit
  • Erwerb auf Vorrat

Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.2.2016 (Haufe Index 9124838) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 18.1.2019, IV C 5 - S 2334/08/10006-01

Schlagworte zum Thema:  Mahlzeitengestellung, Zuschuss, Lohnsteuer