Das BMF bezieht Stellung zu Kantinenmahlzeiten und Papier-Essenmarken bei arbeitstäglichen Zuschüssen zu Mahlzeiten.
Sachbezugswert bei Mahlzeiten
Die Finanzverwaltung erläutert in einem aktuellen Schreiben die Anwendung der Regelungen von R 8.1 Abs. 7 Nummer 4 der Lohnsteuer-Richtlinien. Dabei wird vor allem thematisiert:
- Ansatz des maßgebenden amtlichen Sachbezugswerts
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten für Home Office-Mitarbeiter und für Teilzeitkräfte
- Einzelkauf von Bestandteilen einer Mahlzeit
- Erwerb auf Vorrat
Das Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24.2.2016 (Haufe Index 9124838) und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.