Unterkünfte und Mahlzeiten an ausländische Saisonarbeitskräfte
Ausländische Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
Der Kläger hat einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und baut Obst und Gemüse an. Das Finanzamt führte eine Lohnsteuer-Außenprüfung bei ihm durch. Der Kläger beschäftigte im Prüfungszeitraum ausländische Saisonarbeitskräfte. Die Außenprüferin kam zu einigen Prüfungsfeststellungen:
- Der Kläger hatte zu Unrecht Arbeitslohn pauschaliert für einige Kräfte, die länger als 180 Tage bei ihm tätig waren. Entsprechend ermittelte die Prüferin nun Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
- Die Saisonarbeitskräfte bekamen von dem Kläger auch eine Unterkunft gestellt. Für diese Überlassung hatte der Kläger im Rahmen der Lohnabrechnung einen Betrag von jeweils 1,55 EUR pro Tag in Abzug gebracht. Die Prüferin bezog Sachbezüge in Form der Gestellung einer Unterkunft an die länger als 180 Tage im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer mit ein.
- Die Saisonarbeitskräfte bekamen arbeitstäglich ein von einem Catering-Service geliefertes fertiges Mittagessen kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch dies bezog die Prüferin mit ein.
Überlassung von Unterkünften und Mahlzeiten
Die Außenprüferin vertrat die Auffassung, dass die verbilligte Unterkunftsüberlassung sowie die unentgeltliche Gestellung von Mahlzeiten jeweils die Gewährung eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils (Sachbezugs) darstellt. Die Bewertung erfolge nach § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG mit den amtlichen Sachbezugswerten nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV). Das Finanzamt erließ einen Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Lohnsteuerliche Folgen
Der Kläger legte Einspruch ein und wendete sich darin inhaltlich allein gegen die lohnsteuerliche Behandlung der Unterkunfts- und Mahlzeitengestellung. Er entgegnete, dass er schon nach den Regelungen der früheren Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahmeverordnung – ASAV) ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigt habe. Und hier hätte er nach Maßgabe der vormals geltenden Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit den ausländischen Partnerverwaltungen eine Unterkunft sowie Verpflegung zur Verfügung stellen müssen. Entsprechende Unterkünfte habe er auf seinem Betriebsgelände errichtet. Der Mietmarkt hätte sich bei nur kurzfristigem Aufenthalt der ausländischen Saisonarbeitskräfte ungünstig erwiesen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Unterkunftsgestellung, sei die Erfassung der Unterkunftsüberlassung als steuerpflichtiger, mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertender geldwerter Vorteil bedenklich.
Der Einspruch hatte beim Finanzamt keinen Erfolg. Doch die Klage vor dem FG Köln war teilweise erfolgreich.
Das FG entschied, dass die Mahlzeitengestellung zurecht als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wurde. Ein überwiegend betriebliches Interesse sei hier nicht gegeben. Auch bei der Gestellung der Unterkunft sah das FG kein überwiegend betriebliches Interesse. Allerdings war kein geldwerter Vorteil feststellbar, da in diesem Fall der Wert des in der Unterkunft bestehenden Sachbezugs den seitens des Klägers von den Arbeitnehmern einbehaltenen Betrag von 1,55 EUR je Tag nicht überschritten hat.
FG Köln, Urteil v. 27.11.2019, 13 K 927/16, veröffentlicht am 2.6.2020
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
359
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
320
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
261
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
183
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
172
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
147
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
129
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
122
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
108
-
Handgeldzahlungen im Profisport
23.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
-
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
-
Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
20.04.2026
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026