Das FG Münster urteilte zur Steuerbefreiung für Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG. Zwischen den Beteiligten war streitig, ob dem Kläger die Regelverschonung nach § 13a ErbStG für auf ihn schenkweise übertragene Anteile an einer OHG zu gewähren ist.mehr
Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne von § 34b EStG sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen.mehr
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Die Finanzverwaltung hat zur Vieheinheiten-Obergrenze im Organkreis bei Anwendung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen nach § 24 UStG Stellung bezogen.mehr
Führt ein Land- und Forstwirt auf eigenen oder gepachteten Grundstücken entgeltlich eine Wiederaufforstung gegenüber Auftraggebern durch, die behördlich zur Ersatzaufforstung verpflichtet worden sind, unterliegen diese Leistungen dem Regelsteuersatz.mehr
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.mehr
Zum Jahreswechsel 2022/2023 gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Wir geben einen Überblick über wichtige Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2022 sowie einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen für 2023.mehr
Wer als Durchschnittssatzversteuerer Eingangsleistungen bezieht, um diese wegen Überschreitens der Umsatzgrenze für regelversteuerte Umsätze zu verwenden, ist daraus zum Vorsteuerabzug berechtigt. So entschied das Niedersächsische FG.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG i. V. m. R 14 Abs. 2 EStR 2012 mit standardisierten Werten nach dem BMEL-Jahresabschluss.mehr
„Smart-Farming“-Technologien können gesundheitliche Risiken und die Arbeitsbelastung für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft deutlich reduzieren. Im Folgenden werden die wichtigsten technologischen Trends vorgestellt, die immer mehr Einfluss auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den „grünen Berufen“ haben.mehr
Das BMF-Schreiben v. 18.9.2020 zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG wurde geändert.mehr
In der Öffentlichkeit kaum beachtet, bei Nichtbeachtung für Landwirtinnen und Landwirte aber mit weitreichenden Folgen: Die Cross-Compliance-Regeln in der Landwirtschaft. Ein Überblick über die geltendenden Vorschriften.mehr
Mit dem Hautarztverfahren können Ärzt:innen sowie Unfallversicherungsträger schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen, um einer dermatologischen Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, in ihrem Beruf zu bleiben. Für die „grünen Berufe“ hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bereits vor 20 Jahren dieses Verfahren eingeführt. Denn in diesen Bereichen gibt es ganz besonders viele Betroffene mit berufsbedingten Ekzemen und Allergien.mehr
Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen.mehr
Erhebliche Veränderungen haben sich seit dem 1.1.2022 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ergeben, soweit die Land- und Forstwirte bisher die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewendet hatten. Das BMF führt daher Abschn. 24.1a UStAE neu ein und ergänzt Abschn. 24.8 Abs. 3 UStAE.mehr
Erhält ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb eine Entschädigung für die vorzeitige Aufhebung einer Abnahmeverpflichtung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, unterliegt diese der Durchschnittsatzbesteuerung im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG. So entschied das FG Rheinland-Pfalz.mehr
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.mehr
"Angesetzter" Wert i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist. Ist die Entnahme steuerlich nicht erfasst worden, ist der "angesetzte" Wert der Buchwert.mehr
Die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens richtet sich nach der gemeinüblichen Bewirtschaftung, die der natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht.mehr
Zum Jahreswechsel 2021/2022 gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Insbesondere müssen die auslaufenden und ggf. verlängerten Nichtbeanstandungsfristen der Finanzverwaltung beachtet werden. Wir geben einen kompakten Überblick über wichtige Neuerungen aus Rechtsprechung und Verwaltung im Jahr 2021 sowie neue gesetzliche Regelungen für 2022.mehr
Die Vieheinheiten-Obergrenze für landwirtschaftliche Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe i.S. des § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG, §§ 51, 51a BewG ist einheitlich für alle Betriebe eines Unternehmers zu ermitteln.mehr
Das FG Münster entschied, dass die Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht auch dann zu einer Zwangsentnahme führt, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt.mehr
Die Finanzverwaltung präzisiert und ergänzt die Verwaltungsanweisungen im Zusammenhang mit den sonstigen Leistungen, die Land- und Forstwirte nach § 24 UStG begünstigt im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung ausführen können.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur steuerlichen Behandlung des Entgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.mehr
Das AG Potsdam hat einen Jäger freigesprochen, der gezielt einen Wolf abgeschossen hat. Das Amtsgericht gestand dem Jäger eine Notstandslage zu, weil der Wolf Jagdhunde angegriffen hatte. Die Rückkehr des Protagonisten viele Grimm-Märchen erhitzt die Gemüter und entfacht Kontroversen.mehr
Holz gilt als ökologisch wertvoller Baustoff, die Nachfrage steigt. Das macht Forstimmobilien für Investoren zunehmend interessant: Wenn der Einkaufspreis stimmt, sind die Renditen verlockend, heißt es in einer Studie. Auch unter erbsteuerlichen Aspekten seien Waldinvestments attraktiv.mehr
Die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft unter gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines Vorabgewinns erfolgt gegen Entgelt, wenn der Gesellschafter mit der Zahlung rechnen kann. Die Umsätze aus der Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, sondern dem Regelsteuersatz.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass für "schlafende Landwirte" kein Vertrauensschutz infrage kommt, auch wenn landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft vom Finanzamt als Privatvermögen behandelt wurden.mehr
Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft kann unter den Voraussetzungen des § 32c EStG eine Tarifermäßigung bei der Einkommensteuer erlangt werden. Hierzu hat das BMF die Antragsformulare für die Jahre 2016 bzw. 2019 mit Erläuterungen und einer Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt und aktuell in einem ausführlichen Schreiben Stellung bezogen.mehr
Eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche verliert ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt.mehr
Landwirtschaftliches Arbeiten bedeutet schwere Lasten bewegen und lange in ein und derselben Körperhaltung verharren. Beides ist eine große Belastung für den Muskel-Skelett-Apparat und führt häufig zu Erkrankungen.mehr
Das FG Köln hat sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung von Unterkünften und der Gestellung von Mahlzeiten gegenüber ausländischen Saisonarbeitskräften befasst.mehr
Überträgt eine landwirtschaftlich tätige GbR die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vieheinheiten auf eine KG, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und sind an beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt, kann die Tierhaltung der KG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn alle Gesellschafter die Voraussetzungen des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG erfüllen.mehr
Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (12 Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs einbezogen wird.mehr
Die bayerische Finanzverwaltung hat neu Vordrucke für Holznutzungen in Folge höherer Gewalt und Feststellung des Nutzungssatzes veröffentlicht.mehr
Erhält ein Land- und Forstwirt für die Überlassung von Vieheinheiten an "seine KG" einen vertraglich festgelegten Vorabgewinn, ist nach einem Urteil des FG Düsseldorf von einem Leistungsaustausch auszugehen. Die Umsätze unterliegen dem Regelsteuersatz.mehr
Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern - soweit Wertgleichheit besteht - einkommensteuerrechtlich neutral.mehr
Das Top-Thema stellt die wichtigsten Änderungen in den Einkommensteuervordrucken 2019 - auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen - im Vergleich zum Vorjahr dar. mehr
Das FG München entschied, unter welchen Voraussetzungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den 1970er Jahren das sog. Verpächterwahlrecht ausgeübt werden konnte.mehr
Das vorausgezahlte Entgelt für die Überlassung von Grundstücken zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen kann auf den geschätzten Vorauszahlungszeitraum verteilt werden, wenn Nutzungsüberlassungs- und Vorauszahlungszeitraum mehr als fünf Jahre betragen.mehr
Die Kommission hat am 25.7.2019 beschlossen, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen, weil es die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Landwirte nicht korrekt anwendet.mehr
Wird ein Teil des Milchlieferungsrechts unentgeltlich zu Gunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land-und forstwirtschaftlichen Betrieb keine erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden können.mehr
Das Bayerische LfSt veröffentlicht Informationen zu Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft.mehr
Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden.mehr
Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose kommt in Betracht, wenn der Landwirt die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs bei seinem unentgeltlichen Rechtsnachfolger gelegt hat. Das gilt betriebsübergreifend auch dann, wenn der Betrieb zunächst unter Nießbrauchsvorbehalt an die nächste Generation übertragen wird.mehr
Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegt.mehr
Zwar hat ein US-Gericht den Schadensersatzanspruch eines nach beruflicher Glyphosat-Nutzung an Krebs Erkrankten gegen Monsanto in der Berufung von über 289 Mill. Dollar auf 78 Mill. gesenkt. Für den Bayer-Konzern, der Monsanto im laufenden Verfahren übernommen hatte, ist es trotzdem ein harter Schlag. In den USA sind noch sehr viele Klagen anhängig, die für Bayer ein enormes Risiko bergen, das sich an der Börse zunehmend bemerkbar macht.mehr
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.mehr
Die Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft setzt voraus, dass die Ehegatten ihre Grundstücke im Sinne einer gemeinsamen Zweckverfolgung bewirtschaften und der Anteil des von einem Ehegatten zur Verfügung gestellten Grundbesitzes nicht weniger als 10 % der insgesamt genutzten Flächen beträgt (Anschluss an BFH, Urteil v. 25.9.2008, IV R 16/07).mehr