Land- und Forstwirtschaft





















Tabakanpflanzung
Tabakanpflanzung
Internationale Arbeitsorganisation

Deutschland ratifiziert ILO-Abkommen für die Landwirtschaft

Deutschland hat das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft endgültig ratifiziert. Die Bundesregierung verfolgt damit hauptsächlich das Ziel, einen grundlegenden Arbeitnehmerschutz in der globalen Landwirtschaft zu sichern. In Deutschland selbst sind die vom Übereinkommen geforderten Standards nach Ansicht der Regierung bereits umgesetzt. Experten sehen jedoch auch auf nationaler Ebene weiterhin Handlungsbedarf.












Maisfeld
Maisfeld
BFH

Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Betriebsaufgabe

Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche aufgrund einer durch die Erben nach § 16 Abs. 3b Satz 2 und § 14 Abs. 1 Satz 2 EStG rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG in Abzug gebracht werden.












Gärtner
Gärtner
Berufskrankheiten vorbeugen

Hautarztverfahren: Auch in den grünen Berufen ein Präventionserfolg

Mit dem Hautarztverfahren können Ärzt:innen sowie Unfallversicherungsträger schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen, um einer dermatologischen Berufskrankheit vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, in ihrem Beruf zu bleiben. Für die „grünen Berufe“ hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bereits vor 20 Jahren dieses Verfahren eingeführt. Denn in diesen Bereichen gibt es ganz besonders viele Betroffene mit berufsbedingten Ekzemen und Allergien.




Tractor spreading fertilizer in field
Tractor spreading fertilizer in field
BFH Kommentierung

Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.