Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
Versorgungsleistungen nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG
Unbare Altenteilsleistungen sind als Sonderausgaben mit ihrem tatsächlichen Wert anzusetzen. Wird ein Einzelnachweis nicht geführt, so ist die Höhe der Aufwendungen zu schätzen (vgl. BFH Urteil vom 23.05.1989 - X R 34/86, BStBl 1989 II S. 784).
Es wird nicht beanstandet, wenn der Wert der zur Verfügung gestellten Verpflegung am Maßstab der Sachbezugswerte des § 2 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung geschätzt wird (vgl. BFH Beschluss vom 08.06.2018 - X B 112/17, BFH/NV S. 1086).
Übriger Sachaufwand (Heizung und Beleuchtung, andere Nebenkosten)
Für den übrigen Sachaufwand (Heizung und Beleuchtung, andere Nebenkosten) enthält die SvEV keine Festlegungen. Der Sachaufwand kann nach Ansicht des LfSt Bayern jedoch anhand der Werte der Sachbezugsverordnung 1994 unter Berücksichtigung des gestiegenen Preisniveaus geschätzt werden. Hierzu enthält die Verfügung eine Tabelle für die VZ 2015 bis 2024. So ergeben sich etwa für die unbaren Altenteilsleistungen für den VZ 2024 folgende Werte:
Einzelperson
- Verpflegung: 3.756 EUR
- Heizung, Beleuchtung, andere Nebenkosten: 841 EUR
- = Gesamt: 4.597 EUR
Altenteiler-Ehepaar bzw. Altenteiler-Partnerschaft
- Verpflegung: 7.512 EUR
- Heizung, Beleuchtung, andere Nebenkosten: 1.682 EUR
- = Gesamt: 9.194 EUR
Die Verfügung des Bayer. Landesamts für Steuern v. 22.12.2022, S 2221.1.1-10/63 St32, wird gleichzeitig aufgehoben.
LfSt Bayern, Verfügung v. 22.12.2023, S 2221.1.1 - 10/67 St32
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026