Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
Das bisherige Schreiben war aus Sicht der Finanzverwaltung zu förmlich und unpersönlich. Es wurde vom BMF zusammen mit dem Bundeszentralamt für Steuern entlang dieser drei Kriterien überarbeitet:
- Wertschätzung: Das Schreiben erreicht die Menschen in der Regel in einem besonderen Moment, etwa kurz nach der Geburt des Kindes oder wenn sie neu in Deutschland angekommen sind. Das soll anerkannt werden
- Orientierung: Im Schreiben wird erklärt, warum es zu einem so frühen Zeitpunkt kommt und wofür die Identifikationsnummer notwendig ist.
- Klarheit: Das Schreiben macht deutlich, dass nichts zu tun ist. Insbesondere nach der Geburt eines Babys soll sich niemand um unnötige Bürokratie kümmern müssen. Das Schreiben muss lediglich aufgehoben oder die Nummer notiert werden.
Ab August 2026 bekommen die Bürgerinnen und Bürger ihre Identifikationsnummer mit diesem neuen Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern übermittelt ( Muster des Schreibens ).
Ziel: Moderne und verständliche Finanzverwaltung
Das neue Schreiben soll sich in einen Ansatz der Vereinfachung einfügen. Diesen habe die Bundesregierung bereits mit der Einführung des antragslosen Kindergeldes ab 2027 umgesetzt. Eine weitere Maßnahme sei die Vereinfachung bei der Steuererklärung: Die Finanzverwaltung arbeite daran, die vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärung für einfache Steuerfälle auszuweiten.
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