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Verlängerung der Tarifermäßigung nach § 32c EStG


Verlängerung der Tarifermäßigung nach § 32c EStG

Die Tarifermäßigung nach § 32c EStG wurde verlängert. Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben Stellung, insbesondere zu Zugangsvoraussetzungen und Ermittlung der Tarifermäßigung.

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurde beschlossen, dass die Tarifermäßigung bis 2028 fortgeführt wird (vgl. News). 

BMF-Schreiben zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG

Die Finanzverwaltung erläutert in einem Schreiben, welche Zugangsvoraussetzungen gelten und wie die Tarifermäßigung zu ermitteln ist. Zudem wird auch dargelegt, wie eine Änderung einer gewährten Tarifermäßigung vorzunehmen ist. 

BMF, Schreiben v. 4.9.2025, IV D 4 — S 2230/00036/003/151


Schlagworte zum Thema:  Land- und Forstwirtschaft , BMF-Schreiben
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