Verlängerung der Tarifermäßigung nach § 32c EStG
Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurde beschlossen, dass die Tarifermäßigung bis 2028 fortgeführt wird (vgl. News).
BMF-Schreiben zur Tarifermäßigung nach § 32c EStG
Die Finanzverwaltung erläutert in einem Schreiben, welche Zugangsvoraussetzungen gelten und wie die Tarifermäßigung zu ermitteln ist. Zudem wird auch dargelegt, wie eine Änderung einer gewährten Tarifermäßigung vorzunehmen ist.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
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Aktualisiertes FAQ zum Kassengesetz
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22.01.2026