Die Finanzverwaltung äußert sich zur Bewertung von Feldinventar und stehender Ernte nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG i. V. m. R 14 Abs. 2 EStR 2012 mit standardisierten Werten nach dem BMEL-Jahresabschluss.
Aktualisierte Standardherstellungskosten
So stellt die Finanzverwaltung klar, dass die erstmalige Anwendung der im April 2022 aktualisierten Standardherstellungskosten für die Bewertung des Feldinventars und der stehenden Ernte erstmalig zu einer Bestandserhöhung im Wirtschaftsjahr 2021/2022 oder im Wirtschaftsjahr 2022 bei dem Feldinventar/der stehenden Ernte (unfertige Erzeugnisse) führen und einen zusätzlichen buchtechnischen Gewinn (Umstellungsgewinn) auslösen kann.
Bewertung des Feldinventars
In dem BMF-Schreiben wird erläutert, wie der Umstellungsgewinn ermittelt wird. Zudem werden die Standardherstellungskosten der unterschiedlichen Bewertungsmethoden zum 30.6.2022 (zum Beispiel für Roggen oder Winterweizen) anhand von Berechnungsbeispielen vorgestellt.