Betriebsübergang



Statue Justitia
Statue Justitia
Bundesarbeitsgericht

Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD ist wirksam

Ein Beschäftigter eines Krankenhauses arbeitete nach der Ausgliederung seiner Aufgaben im Rahmen einer Personalgestellung bei einer Service GmbH. Nachdem der EuGH bereits mit Urteil vom 22.6.2023 entschieden hatte, dass die Regelung zur Personalgestellung in § 4 Abs. 3 TVöD und TV-L mit dem Unionsrecht vereinbar ist, hat nun auch das BAG geurteilt, dass die Personalgestellung wirksam war. Ein Verstoß gegen das AÜG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor.