Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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Gesetzesradar / 1.3 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.4 Betriebliche Mitbestimmung

Gesetzestitel: Entschließung des Bundesrats zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 31 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandstätigkeit / 2.1 Vertragliche Gestaltung eines Auslandseinsatzes

Bei der vertraglichen Umsetzung und Ausgestaltung eines Auslandseinsatzes ist im ersten Schritt zu prüfen, ob der Auslandseinsatz mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn der Auslandseinsatz allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einv...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 9.4 Kündigung nach Betriebsübergang durch Erwerber

Auch außerhalb der Insolvenz ist die "Veräußererkündigung auf Erwerberkonzept" bekannt und anerkannt. Im Insolvenzverfahren sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Anwendung von § 125 InsO (Interessenausgleich mit Namensliste; Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrunds; eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl) sowie §§ 126, 127 InsO (gerichtliche Bestätigung e...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 65 Umstritten sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen. Gesamtbetriebsvereinbarungen regeln keine Angelegenheit "des Unternehmens", Bezugsobjekt und Regelungssubstrat sind vielmehr die einzelnen Betriebe. Eine Gesamtbetriebsvereinbarung gilt daher nicht "im Unternehmen", sondern in den Betrieben des Unternehmens.[1] Der Fortbestand od...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Kündigung von Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 69 (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen können, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten von einer der Vertragsparteien gekündigt werden (§ 77 Abs. 5 BetrVG). Rz. 70 Für die Kündigung einer im Rahmen der Zuständigkeit nach § 50 Abs. 1 BetrVG abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, auch, wenn sich dieser zwis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswirkungen von Umstrukturierungen und Übertragungen von Unternehmen(steilen)

Rz. 18 Praxisrelevant sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen auf das Bestehen des Gesamtbetriebsrats und die Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen. Grundsätzlich ist das Bestehen des Gesamtbetriebsrats an den Bestand des Unternehmens geknüpft. [1] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 47 Abs. 1 BetrVG ("Best...mehr

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Betriebsrat: Kosten / 1 Allgemeines

Der Betriebsrat verfügt über keine eigene Einnahmequelle. Er ist insbesondere nicht berechtigt, Beiträge zu erheben[1] und ist auch weder rechtsfähig noch vermögensfähig. Daher ist auch eine Vertragsstrafenvereinbarung zugunsten des Betriebsrats unwirksam[2], und zwar auch zugunsten Dritter.[3] Voraussetzung für die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Kostentragung ist in jed...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Eigentum und Besitz/Vermögensfähigkeit des Betriebsrats/Streitigkeiten

Rz. 79 Der Arbeitgeber behält das Eigentum an den vom Betriebsrat genutzten Sachmitteln. Das gilt nicht für verbrauchbare Sachen (Papier, Schreibmaterialien). Allerdings ist der Betriebsrat nicht zur Herausgabe der Akten verpflichtet. Der Betriebsrat hat die Akten vielmehr nach Ablauf seiner Amtszeit dem neuen Betriebsrat herauszugeben. Erfolgt keine Neuwahl, sind sie zu ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.9 Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Rückstellungsberechnung

Tz. 598 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt auch bei beherrschenden Ges-GF nach den normalen Prinzipien des § 6a Abs 3 S 1 Nr 2 EStG. Der Tw-Ermittlung ist also nicht erst der Zeitpunkt der Zusage, sondern das Wj des Beginns des Dienstverhältnisses zugrunde zu legen (§ 6a Abs 3 S 1 Nr 2 S 3 EStG; s R 6a Abs 8 S 1 EStR). Ein Verstoß gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.3 Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 655 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Voraussetzung der Erdienbarkeit muss auch bei diesem Pers-Kreis geprüft werden. Da das Rückwirkungsverbot nicht gilt, können hierbei auch Dienstzeiten vor Erteilung der Pensionszusage angerechnet werden. In Anlehnung an § 1 Abs 1 BetrAVG erkennt der BFH die Erdienbarkeit bei diesem Pers-Kreis auch dann an, wenn die zukünftige Dienstzeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Patt/Rasche, Aktuelle Fragen zu den Einbringungstatbeständen des UmwStR, FR 1995, 432; Herzig/Förster/Förster, GewStlicher Verlustvortrag bei Wechseln im Gesellschafterbestand und Umstrukturierung von Pers-Ges, DStR 1996, 1025; Patt/Rasche, Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG mit stlicher Rückwirkung, FR 1996, 365; Kellersmann, Korrespondierende Fortschreibung v...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1 Besonderer Kündigungsschutz

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass bestimmte Personengruppen besonders schutzbedürftig sind. Er hat ihren Kündigungsschutz erweitert und die Kündigung von einer behördlichen Zustimmung abhängig gemacht oder sie auf bestimmte Tatbestände beschränkt. Für folgende Personengruppen sehen die verschiedenen Gesetze einen besonderen, wenn auch unterschiedlich gestalteten Kündigungssc...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.5.2 Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz besteht, wenn bei Zugang der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft offenkundig ist[1] oder die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. deren Gleichstellung nachgewiesen (§ 173 Abs. 3 SGB IX) ist oder die Schwerbehinderteneigenschaft zwar zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung nicht nachgewiesen ist, jedoch ihre Feststellung spätestens 3 Wochen vor Zugang der Kün...mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 2.4 Einzelfälle

Krankheit Krankheit ist nicht grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 626 BGB ungeeignet.[1] Allerdings muss der Prüfungsmaßstab den hohen Anforderungen Rechnung tragen, die nach § 626 Abs. 1 BGB an eine außerordentliche Kündigung zu stellen sind. Danach kann die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses ger...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Böswillig unterlassener Erwerb

Rz. 24 Um den Dienstberechtigten davor zu schützen, dass der Dienstpflichtige auf seine Kosten vorsätzlich Verdienstmöglichkeiten außer Acht lässt, muss sich der Dienstpflichtige auch den hypothetisch erzielbaren Verdienst anrechnen lassen. Eine Anrechnung findet jedoch nur statt, wenn der Dienstpflichtige die anderweitige Verwendung seiner Dienste böswillig unterlässt. Ein ...mehr

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Entgelttransparenz: Vertrag... / 3.2 Share Deal oder Asset Deal: Wer erbt was?

Für das Risikoverständnis ist die Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal fundamental. Beim Share Deal kauft der Investor die Anteile an der Gesellschaft. Die Gesellschaft selbst bleibt Arbeitgeberin; die Arbeitsverhältnisse und alle darin angelegten Ansprüche laufen unverändert weiter. Wirtschaftlich bedeutet das: Der Investor erbt die gesamte Compliance-Historie ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Erfüllbares Dienst-/Arbeitsverhältnis

Rz. 5 § 615 BGB verlangt zunächst ein erfüllbares Dienstverhältnis, aufgrund dessen der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte zur Annahme berechtigt ist. Rz. 6 Wird der Arbeitnehmer aufgrund eines Weiterbeschäftigungsanspruchs tätig, ist zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch zu differenzieren. Im Hinbl...mehr

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Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.2 Grundsatz der Gleichbehandlung

Die gesetzliche Rechtsfolge des § 613a Abs. 1 BGB kann daher dazu führen, dass im Betrieb/Unternehmen des Erwerbers die neu eintretenden Arbeitnehmer andere Arbeitsbedingungen und insbesondere Vergütungsstrukturen "einbringen", die mit der bisherigen Vergütungsstruktur nicht kompatibel sind, also nach unten oder nach oben abweichen. Diese "Inkompatibilität" kann gerade auch ...mehr

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Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.1 Betriebs(teil)übergang – § 613a BGB

Zu einem Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang und damit zu einer Anwendung der Regelungen des § 613a Abs. 1 BGB kommt es insbesondere in den folgenden Konstellationen: Asset Deal: Ein Unternehmen (Veräußerer) überträgt seine Wirtschaftsgüter (Anlagen, Betriebsmittel, Kundenstamm) ganz oder teilweise per Einzelrechtsnachfolge an ein anderes Unternehmen (Erwerber) Im Zuge ...mehr

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Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.4 Empfehlungen für Arbeitgeber

In diesem Sinne sollten Unternehmen künftig bei der Planung von Maßnahmen, die die Rechtsfolgen des § 613a BGB auslösen können, vorab die Folgen für die Anwendung von Vergütungsregelungen prüfen, um ein möglicherweise nach Betriebsübergang unterschiedliches Niveau zwischen Stammbelegschaft und neuer Belegschaft zu ermitteln und hier insbesondere bereits vorab analysieren, ob e...mehr

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Entgelttransparenz: Auswirk... / 2.3 Auswirkungen der ETRL

Eine Änderung an den dargestellten Leitlinien, was den Inhalt des Grundsatzes der Gleichbehandlung angeht, ist der ETRL in dieser Form nicht zu entnehmen. Die Richtlinie und ihre Erwägungsgründe selbst geben zu der Frage, wie mit unterschiedlichen Vergütungsregimen als gesetzliche Rechtsfolge im Zuge einer Umstrukturierung umzugehen ist, keine direkte Auskunft. Auch der Absch...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.6 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr

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Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 5.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Damit werden die beiderseitigen Hauptleistungspflichten, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers, suspendiert.[2] Das Arbeitsverhältnis an sich und die Mitgliedsc...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Der Alleinerbe bzw. die Erbengemeinschaft muss die Buchwerte des Erblassers nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fortführen....mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.1 Grundsätzliches Übertragungsverbot

Die Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf bAV und laufende Leistungen ist nicht in das Belieben der Vertragsparteien gestellt. Zum Schutz der Arbeitnehmer und des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) dürfen unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG übertragen werden. § 4 BetrAVG regelt nur die Übertragun...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1.1 Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat bei der Einstellungsverhandlung vor allem die Pflicht, den potenziellen Arbeitnehmer über alle Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu unterrichten. Das gilt nicht für Umstände, die sich von selbst verstehen, sondern insbesondere für von der Regel abweichende Gegebenheiten, wie etwa überdurchschnittliche Anforderungen. Eine allgemeine Aufklärung...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2 Betriebsübergang in der Insolvenz

8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1 Betriebsübergang

Rz. 83 Schwierigkeiten treten dann auf, wenn der Vertragspartner des Arbeitnehmers wechselt und ein neuer Vertragspartner in die Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses eintritt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der bisherige Arbeitgeber (= Veräußerer) seinen Betrieb an einen Dritten (= Erwerber) verkauft. Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt derjenige, auf den ein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.2 Urlaubsentgelt

Rz. 87 Hinsichtlich der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsentgelt ist zu unterscheiden, wann der Urlaubsantritt begann: vor oder nach dem Betriebsübergang: Wird der Arbeitnehmer bereits vor dem Betriebsübergang freigestellt, zahlt der Veräußerer jedoch trotz Fälligkeit (§ 11 Abs. 2 BUrlG [1]) das Urlaubsentgelt nicht, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner (§...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 88 Allein die Tatsache des Eintritts eines Betriebsübergangs führt nicht zum Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen gegenüber dem Veräußerer.[1] Unerheblich ist dabei, ob der Veräußerer das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt hatte oder nicht. Rz. 89 Praxis-Beispiel Eine Arbeitnehmerin war bei der Firma A seit Juni 2020 als Reinigungskraft beschäftigt. Sie wurde ständi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.1 Urlaubsanspruch

Rz. 84 Aus dem Charakter des Urlaubsanspruchs ergibt sich bereits, dass nach erfolgtem Betriebsübergang eine Gewährung von Urlaub durch Freistellung von der Arbeitspflicht nicht mehr durch den Veräußerer erfolgen kann[1]: Dieser ist nicht mehr Vertragspartner des Arbeitnehmers. Es besteht gerade keine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Veräußerer, sodass dieser i...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 96 Bei der Urlaubsabgeltung ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Urlaubsabgeltungsansprüche, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, ist gleichzeitig auch das Arbeitsverhältnis zwingend vor Insolvenzeröffnung beendet worden. Das Arbeitsverhältnis kann deshalb gar nicht auf den Erwerber übergehen. Die haftungsrechtliche Regelung des § 613a Abs. 1 BGB g...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.4 Urlaubsentgelt/Urlaubsgeld

Rz. 97 Diesbezüglich ist auf die Ausführungen in Rz. 99 ff. zu verweisen. Je nachdem, welchem Zeitraum der Urlaubsentgeltanspruch zuzuordnen ist – vor oder nach Insolvenzeröffnung – haftet der Erwerber auch in der Insolvenz für rückständige Ansprüche auf Urlaubsentgelt, wenn das Arbeitsverhältnis auf ihn übergeht. Ist das Arbeitsverhältnis dagegen vor dem Betriebsübergang be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.2 Urlaubsanspruch

Rz. 95 Für Urlaubsansprüche gilt die Haftungsregelung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB uneingeschränkt. Denn die urlaubsrechtlichen Ansprüche auf bezahlte Freistellung (§ 1 BUrlG) bleiben von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt.[1] Nach Auffassung des für das Urlaubsrecht ausschließlich zuständigen 9. Senats des BAG ergibt sich die zutreffende Begründung aus § 108 Ins...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.1 Rationalisierungsschutz (Absatz 1 Buchst. a)

Der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 ist nach § 21 Abs. 1 Buchst. a im Geltungsbereich des TV-V nicht nur auf die Arbeitnehmer anzuwenden, deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, sondern auf alle Arbeitnehmer im Tarifgebiet West. Hierbei ist die Begriffsbestimmung in § 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Carve-Out-Transaktionen im ... / 3. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rechtlich selbständiges herauszulösendes Unternehmen: Vollzieht sich die Carve-Out-Transaktion durch Veräußerung eines rechtlich selbständigen Unternehmens – und mithin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge –, erfolgt der Übergang der betroffenen Arbeitnehmer in der Regel problemlos. Rechtlich unselbständiger herauszulösender Unternehmensteil: Anders kann sich dies bei einem rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt.[1] Die Freistellungsvereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden; auch die Auslegung bestimmter Formulierungen kann zu einer Freistellungsvereinbarung führen; dies kann beispielsweise in der Vereinbarung...mehr