Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.4 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2019 Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften / § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG / § 19 GewStDV Der BFH hat mit Urteil v. 6.12.2016, I R 79/15 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass das Bankenprivileg des § 19 GewStDV grundsätzlich auch bei Konzernfinanzierungsgesellschaften Anwendung finden kann. Voraussetzung ist das gewerbsmäßige Betr...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 6.4 § 15 UmwStG (Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung auf andere Körperschaften)

• 2019 Doppeltes Ausschließlichkeitserfordernis/§ 15 UmwStG Nach Auffassung der FinVerw ist eine steuerneutrale Spaltung nur dann möglich, wenn neben dem doppelten Teilbetriebserfordernis auch das doppelte Ausschließlichkeitserfordernis erfüllt ist (BMF v. 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rz. 15.01, 15.02). Fraglich ist, ob diese Auffassung der FinVerw zutreffend ist. Dies dür...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.12 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2019 Übertragung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübernahme/§ 5 Abs. 7 Satz 4 EStG Werden im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel unmittelbare Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübern...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.7 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2019 Überentnahmen bei Personengesellschaften als Organträger/§ 4 Abs. 4a EStG Die Finanzverwaltung vertritt wohl die Auffassung, dass es bei Organschaften, bei denen Organträgerin eine Personengesellschaft ist, systematisch zu Überentnahmen i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG kommt, wenn die Gesellschafter der Organträgerin deren Gewinn entnehmen. Dem dürfte nicht zu folgen sein. Die ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.2 Inkrafttreten der Vorschrift

Rz. 3 Für ab dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen sowie für ab diesem Tag abgeschlossene Aufhebungsverträge schreibt das Gesetz die Einhaltung der Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung vor. Die Vorschrift entfaltet keine Rückwirkung für vor dem 1.5.2000 ausgesprochene Kündigungen oder abgeschlossene Auflösungsvereinbarungen. Rz. 3a Die Formvorschrift des § 623 BGB ist ...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 40 Der Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung besteht nicht nur für die Amtszeit oder die Zeit der Kandidatur, sondern er erstreckt sich auch auf einen Nachwirkungszeitraum. Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder eines Seebetriebsrats haben noch innerhalb eines Jahres, Mitglieder einer Bordvertretung innerhal...mehr

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Betriebsübergang

Zusammenfassung Begriff Unter Betriebsübergang ist der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber zu verstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs werden in § 613a BGB geregelt, welcher in der geltenden Fassung auf der EG-Betriebsübergangsrichtlinie beruht. Die Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.2 Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB muss der betroffene Arbeitnehmer über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Betriebsübergangs unterrichtet werden.mehr

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Betriebsübergang / 1 Voraussetzungen des Betriebsübergangs

Voraussetzung für die Anwendung des § 613a BGB ist, dass ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. 1.1 Betrieb oder Betriebsteil Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf D...mehr

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Betriebsübergang / Zusammenfassung

Begriff Unter Betriebsübergang ist der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber zu verstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs werden in § 613a BGB geregelt, welcher in der geltenden Fassung auf der EG-Betriebsübergangsrichtlinie beruht. Die Rechtsprechung zu diesem Pro...mehr

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Betriebsübergang / 6 Stellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Es ändert sich an der betriebsverfassungsr...mehr

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Betriebsübergang / 1.5 Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang des Betriebs oder Betriebsteils ist der Übergang der Inhaberschaft vom Veräußerer auf den Erwerber.[1] Die rechtliche Übertragung von Betriebsmitteln ist grundsätzlich nicht erforderlich[2], aber auch nicht ausreichend.[3] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber die Nutzungsmöglichkeit an der betrieblichen Einheit de facto erhält[...mehr

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Betriebsübergang / 4 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Der Übergang erfolgt kraft Gesetzes. Es bedarf daher keiner Zustimmung des Arbeitnehmers oder der beteiligten Arbeitgeber. Der Übergang kann nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers ausgeschlosse...mehr

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Betriebsübergang / 1.1 Betrieb oder Betriebsteil

Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit handeln, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschrä...mehr

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Betriebsübergang / 5 Kündigungsschutz

Ein eigenständiges Kündigungsverbot sieht § 613a Abs. 4 BGB vor. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Die Vorschrift findet nicht nur auf die Kündigung Anwendung, sondern erfasst auch sonstige Beendigungstatbestände, die wegen des Betriebsübergangs erfolgen. Angesprochen ist damit der Aufhebungsvertrag und die Eigenkündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 1.3 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Eine Funktionsnachfolge kann auch dann vorliegen, wenn einzelne Betriebsmittel oder Arbeitnehmer übernommen werden. Maßgeblich ist darauf abzustel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.1 Grundsätze

Der bisherige und der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht erfüllen. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Unterrichtung (Widerspruchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 1.4 Abgrenzung zur Betriebsstilllegung

Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, wird der Betrieb nicht stillgelegt.[1] Eine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn der Betriebszweck unter Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft und Entlassung der Belegschaft aufgrund ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2 Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers

2.1 Grundsätze Der bisherige und der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht erfüllen. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Unterrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

3.1 Grundsätze Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, so geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. § 613a Abs. 6 BGB regelt das Recht des Arbeitnehmers, den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Das Widerspruchsrecht besteht ausnahmsweise in den Fällen nicht, in denen ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergegan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3.4 Rechtsfolgen der Ausübung des Widerspruchsrechts

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang form- und fristgerecht und hat der Betriebsübergang vor Ausübung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 4.2 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3.3 Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts

Die Frist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB beginnt nur dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ordnungsgemäß unterrichtet worden ist. In Fällen ausgebliebener oder unzureichender Information nach § 613a Abs. 5 BGB muss der Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht erst dann ausüben, wenn er nachträglich ordnungsgemäß unterrichtet wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.4 Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für den Arbeitnehmer

Nicht ausreichend ist es, den betroffenen Arbeitnehmern allein den Gesetzestext des § 613a BGB mitzuteilen.[1] Der Unterrichtungsverpflichtete muss dem Arbeitnehmer in seiner Mitteilung eine konkrete betriebsbezogene Darstellung in einer für Laien verständlichen Sprache über die rechtlichen Konsequenzen des bevorstehenden Betriebsübergangs geben. Das muss nicht für jeden bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.3 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft [1] zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber.[2] Nach Auffassung des BAG[3] müssen zudem die unternehmerischen Gründe für das Rechtsgeschäft zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3.1 Grundsätze

Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, so geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. § 613a Abs. 6 BGB regelt das Recht des Arbeitnehmers, den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Das Widerspruchsrecht besteht ausnahmsweise in den Fällen nicht, in denen ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen ist und de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 4.1 Kollektivrechtliche Folgen

Außerordentlich kompliziert sind die kollektivrechtlichen Folgen. Nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB werden die Rechtsnormen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags, die im abgebenden Betrieb normativ galten, nach Übergang des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Inhalt der Arbeitsverträge und wirken somit als vertragliche Regelungen weiter. Die in die Arbeitsverträge t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 1.2 Übergang durch Rechtsgeschäft

Der Übergang des Betriebs oder Betriebsteils muss durch ein Rechtsgeschäft erfolgen. Das ist der Fall, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt. Das setzt nicht das Bestehen einer Vertragsbeziehung unmittelbar zwischen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.6 Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Unterrichtung

Die unterbliebene, unvollständige oder fehlerhafte Unterrichtung der Arbeitnehmer hat in erster Linie Auswirkungen auf das Recht des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 6 BGB zu widersprechen. Insbesondere beginnt die Monatsfrist des Abs. 6 bei fehlerhafter Information nicht zu laufen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 2.5 Hinsichtlich des Arbeitnehmers in Aussicht genommene Maßnahmen

Hierzu können Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit geplanten Produktionsumstellungen oder Umstrukturierungen und andere Maßnahmen zählen, die die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers betreffen. Hingewiesen werden muss z. B. auf in einem abgeschlossenen Interessenausgleich oder Sozialplan vorgesehene Maßnahmen[1] oder auf geplante betriebsbedingte Kündigungen beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen des Betriebsübergangs Voraussetzung für die Anwendung des § 613a BGB ist, dass ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. 1.1 Betrieb oder Betriebsteil Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang / 3.2 Form für den Widerspruch

Nach § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB muss der Widerspruch den Anforderungen des § 126 BGB (Schriftform) genügen[1] und in dieser Form dem Empfänger zugehen.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Vermutungswirkung (Abs. 2)

Rz. 7 Findet ein Betriebsübergang statt, erstreckt sich gem. § 128 Abs. 2 die Vermutung nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO oder die gerichtliche Feststellung nach § 126 Abs. 1 Satz 1 InsO auch darauf, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht wegen des Betriebsübergangs erfolgt ist.[1] § 128 Abs. 2 InsO enthält keine materiellrechtliche Vorschrift, sondern lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 4 Anders als § 127 InsO setzt § 128 Abs. 1 InsO nach seinem eindeutigen Wortlaut stets eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG voraus. Dies gilt nicht nur bei § 125 InsO, sondern auch hinsichtlich des Verweises auf die §§ 126, 127 InsO. Der Erwerber kann also nur dann von einer zuvor nach § 126 InsO erfolgten gerichtlichen Feststellung der Betriebsbedingtheit und der...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Kündigung aus anderen Gründen beim Betriebsübergang

Rz. 45 Da die Vorschrift des § 613a BGB lediglich den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse anlässlich des Betriebsübergangs garantiert, nicht aber die Geltendmachung anderer Kündigungsgründe ausschließen will, können der Altarbeitgeber oder der Neuarbeitgeber durchaus im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang kündigen, wenn sie hierfür andere triftige Gründe als ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Nachteilige Vereinbarungen anlässlich des Betriebsübergangs unwirksam

Rz. 43 In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass anlässlich eines Betriebsübergangs zwischen Arbeitnehmern und Betriebserwerbern neue vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden. Folgende Grundsätze gelten: Rz. 44 Einvernehmen besteht zunächst darüber, dass § 613a BGB zwingendes Recht darstellt.[94] Zu Lasten der Arbeitnehmer können dessen Rechtsfolgen weder durch Vere...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Kündigung "wegen" Betriebsübergangs

Rz. 41 Der Wortlaut des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB bezieht die Unwirksamkeit nur auf Kündigungen, die wegen eines Betriebsübergangs erfolgen. Die entscheidende Frage bei einer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung ist damit, wann eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen ist. Eine solche Kündigung liegt nach der Rspr. des ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Passivlegitimation bei Kündigungsausspruch vor Betriebsübergang

Rz. 66 Passivlegitimiert ist grundsätzlich der Arbeitgeber, der die Kündigung ausgesprochen hat.[147] Hat der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Kündigungsschutzklage erhoben und kommt es nunmehr zu einem Betriebsübergang, so hat dies keinen Einfluss auf den Prozess. Die Rechtskraft des Urteils wirkt nach § 325 ZPO auch gegenüber dem Erwerber.[148] Der Erwerber kann das V...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Passivlegitimation bei Kündigungsausspruch nach Betriebsübergang

Rz. 67 Die Vorschrift des § 325 ZPO findet hingegen dann keine Anwendung, wenn der Betriebsübergang schon vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutzklage vollzogen wurde.[150] Stützt daher ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer allein auf die Behauptung, der Betrieb sei vor der Kündigung auf einen Erwerber übergegangen, so führ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / B. Betriebsübergang: Begriff und Tatbestandsvoraussetzungen

I. Verständnis der Norm Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlic...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / E. Sonderkündigungsschutz beim Betriebsübergang

I. Grundsätze Rz. 55 Der Betriebsübergang lässt den Sonderkündigungsschutz als solchen unberührt. Soweit deshalb z.B. Betriebsräte, Schwangere oder Arbeitnehmer in der Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, tarifvertraglich ordentlich unkündbare Arbeitnehmer oder aber auch Auszubildende und Wehr- bzw. Zivildienstleistende von einem Betriebsübergang betroffen sind, bleibt dere...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang und Sozialauswahl

Rz. 50 Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang, verbleibt sein Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber (Betriebsveräußerer). Kann dieser den Arbeitnehmer wegen der Betriebsveräußerung mangels vorhandenen Arbeitsplatzes nicht mehr weiterbeschäftigen, berechtigt dies grds. zur betriebsbedingten Kündigung. Es stellt sich dann zwangsläufig die Frage, ob die betr...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / D. Kündigung bei Betriebsübergang

I. Grundsätze Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / VII. Betriebsübergang

Rz. 80 Bei einem Betriebsübergang während der Rechtshängigkeit der Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsklage kann der Beschäftigungsanspruch nach § 265 ZPO mit der Kündigungsschutzklage weiterhin gegen den bisherigen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine Vollstreckung ist nach § 325 ZPO i.V.m. § 272 ZPO auch gegen den neuen Arbeitgeber möglich, sofern nicht der Arbe...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / I. Umwandlungsrecht und Betriebsübergang

1. Grundsätze Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich auf den Übergang der Arbeitsverhältniss...mehr