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Arbeitszeugnis: Arten / 2.3 Zwischenzeugnis

Stephan Wilcken
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Das Zwischenzeugnis ist ein Zeugnis, das während des Bestands des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es entspricht inhaltlich dem Endzeugnis mit dem Unterschied, dass das Arbeitsverhältnis nicht endet, sondern – meist geändert – fortgesetzt wird.

Während des Arbeitsverhältnisses können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, wenn es dafür triftige Gründe gibt.[1] Gründe für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses können sein:

  • Wechsel des Vorgesetzten
  • Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Arbeitnehmer wechselt innerhalb des Betriebs oder Unternehmens die Stelle
  • Arbeitnehmer möchte sich anderweitig bewerben
  • Arbeitgeber kündigt eine Kündigung an
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Voraussichtlich längere Unterbrechung oder längeres Ruhen des Arbeitsverhältnisses (z. B. Elternzeit, Sabbatical)
  • Betriebsübergang

     
    Hinweis

    Sonderfall: Zeugnisart bei Stellenwechsel innerhalb eines Konzerns

    Wechselt ein Arbeitnehmer in ein anderes Unternehmen innerhalb eines Konzerns, hängt die Frage, ob ein Zwischen- oder ein Endzeugnis ausgestellt wird, davon ab, ob durch den Wechsel ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird. Wird ein Arbeitnehmer "nur" entsandt, verbleibt arbeitsrechtlich jedoch bei seinem alten Arbeitgeber, dann besteht das Arbeitsverhältnis fort: Es ist ein Zwischenzeugnis auszustellen.

    Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer Mitarbeiter der Holding ist und von dort aus in verschiedenen konzernabhängigen Unternehmen eingesetzt wird: Auch hier besteht das Arbeitsverhältnis fort und es ist ein Zwischenzeugnis auszustellen.

    Ein Endzeugnis ist dagegen auszustellen, wenn beim Wechsel eines Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns gleichzeitig ein Arbeitgeberwechsel erfolgt.

Verlangt ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis, muss er den Grund nennen, warum er ein solches beansprucht. Andernfa...

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