Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 6 Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse bei Betriebsveräußerung

Veräußert der Insolvenzverwalter während des Verfahrens den Betrieb, so gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gemäß § 613a BGB mit über. Den Arbeitnehmern darf von dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs gekündigt werden. Der Erwerber tritt in die Stellung des Veräußerers ein. Eine Betriebsveräußerung gemäß § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / Arbeitsrecht

Bei den rechtlichen Folgen der Betriebsnachfolge (Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils vom bisherigen auf einen neuen Betriebsinhaber) für die einzelnen Arbeitsverhältnisse ist zwischen Gesamtnachfolge und Einzelnachfolge zu unterscheiden. Bei der Gesamtnachfolge (z. B. Erbfolge, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften) geht das Vermögen als Ganzes mit sämtlichen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing / Arbeitsrecht

Unternehmen sind im Zuge der immer stärker werdenden Konkurrenz auf nationalen und internationalen Märkten gezwungen, sich zur Erhaltung oder Steigerung ihrer Konkurrenzfähigkeit zu reorganisieren und ihre Organisationsstrukturen zu optimieren. Eines der Instrumente, mit denen versucht wird, die Effektivität zu erhöhen oder die Kosten zu reduzieren, ist das Outsourcing. Die L...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / Zusammenfassung

Begriff Unter Betriebsnachfolge versteht man den Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger, d. h. einen neuen Betriebsinhaber, und zwar unabhängig von dem Rechtsgrund der Nachfolge. Die Betriebsnachfolge kann aufgrund eines Individualvertrags oder als Gesamtnachfolge (z. B. im Falle einer Erbschaft) erfolgen. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / 5 Einmalzahlungen

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt unterliegt der Beitragspflicht, wenn das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht. Für die Ermittlung der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen (SV-Luft) sind alle beitragspflichtigen Zeiten des Beschäftigungsverhältnisses bei dem Arbeitgeber, der die Einmalzahlung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Betriebsänderung

Gemäß § 122 InsO kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung einholen, ohne das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG zu durchlaufen. Erteilt das Arbeitsgericht nach § 122 InsO die Zustimmung zur Betriebsänderung, so findet § 113 Abs. 3 BetrVG keine Anwendung. Die Nachteilsausgleichsansprüche der Arbeitnehmer werden ausge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 4.2.2 Fiktiver Entgeltanteil der Entlassungsentschädigung

Der maßgebliche Bruttobetrag der Entlassungsentschädigung wird nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem gesetzlich bestimmten – fiktiven – Anteil für die Ermittlung des Ruhenszeitraums herangezogen. Dieser fiktive Entgeltanteil beträgt mindestens 25 % und höchstens 60 % der Entlassungsentschädigung. Die im Einzelfall maßgebliche Höhe des Prozentsatzes bestimmt sich nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Todesfall / 2 Tod des Arbeitgebers

Der Tod des Arbeitgebers beendet dagegen das Arbeitsverhältnis nicht und stellt in der Regel auch keinen Grund zur Kündigung dar. Das Arbeitsverhältnis geht vielmehr auf den Rechtsnachfolger über.[1] Das Erlöschen einer Aktiengesellschaft beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Auch wenn die Erben des Arbeitgebers das Unternehmen nicht fortführen wollen oder können,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Outsourcing / Zusammenfassung

Begriff Durch das Outsourcing werden bestimmte Dienstleistungen oder bestimmte Produkte nicht mehr von dem Unternehmen selbst hergestellt, sondern bei einem anderen Unternehmen in Auftrag gegeben, das diese Leistung kostengünstiger anbietet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Outsourcing erfolgt aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen eines Unternehmers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / 4 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine – bei geringfügig entlohnt Beschäftigten mögliche – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Endet die Beschäftigung und wird bei einem neuen Arbeitgeber eine neue Beschäftigung aufgenommen, muss eine Befreiung neu beantragt werden. Im Falle eines Betriebsübergangs handelt es sich um ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsnachfolge / 2 Teilnahme am Ausgleichsverfahren zur Erstattung der Entgeltfortzahlung

Für die Teilnahme des Betriebs am Ausgleichsverfahren nach dem AAG gilt, dass bei einer Übernahme eines Betriebs durch einen anderen Arbeitgeber die Teilnahme am U1-Erstattungsverfahren neu geprüft wird, wenn ein neuer Betrieb entstanden ist.[1] Bei einem unterjährigen Betriebsübergang[2] bleibt die für das laufende Kalenderjahr getroffene Feststellung weiter maßgebend.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beihilfen / 1 Arbeitsrechtliche Grundsätze

Bis auf wenige Ausnahmen sind Beihilfen des Arbeitgebers, etwa Zuschüsse zu Krankheitskosten, Fahrtkosten oder ähnlichen Aufwendungen, freiwillige Zusatzleistungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Ein Anspruch kann sich jedoch ergeben aus: einer vertraglichen Regelung im Arbeitsvertrag einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag einer betrieblichen Übung, wen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 2.7 Arbeitgeberwechsel

Eine Entsendung liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes seinen Arbeitgeber wechselt. In einem solchen Fall gilt der Arbeitnehmer als Ortskraft und es gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Wird der Arbeitnehmer zunächst für einen Zeitraum von weniger als 2 Monaten in Deutschland eingesetzt und dann entsand...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendung / 2.4 Ende einer Entsendung

Eine Entsendung gilt als beendet, wenn der Entsendezeitraum abläuft und der Arbeitnehmer nach Deutschland zurückkehrt. Wechselt der im Ausland tätige Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, so gilt die Entsendung als beendet, da er als "Ortskraft" gilt. Etwas anders gilt, wenn es sich um einen Betriebsübergang handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Betriebsrat im Insolvenzverfahren

Der Betriebsrat behält im Insolvenzverfahren die Funktionsfähigkeit für die Wahrnehmung seiner Rechte, auch wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren stillgelegt wird.[1] Das bereits zuvor von der Rechtsprechung[2] anerkannte Übergangsmandat des Betriebsrats gilt gemäß § 21a BetrVG nun auch gesetzlich für Spaltungen und Betriebszusammenlegungen bis zu 6 Monaten. § 120 InsO enthä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandstätigkeit / 2.1 Vertragliche Gestaltung eines Auslandseinsatzes

Bei der vertraglichen Umsetzung und Ausgestaltung eines Auslandseinsatzes ist im ersten Schritt zu prüfen, ob der Auslandseinsatz mit oder ohne Änderungen des bestehenden Arbeitsvertrags durchgeführt werden kann. Keiner Änderung bedarf es, wenn der Auslandseinsatz allein aufgrund des Weisungsrechts des Arbeitgebers möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine (einv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

Ob es sich bei der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob etwa nur eine familiäre Mithilfe vorliegt, entscheidet sich nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Arbeitsvertrags. Die maßgeblichen Kriterien sind in § 611a Abs. 1 BGB niedergelegt. Zu denken ist daneben auch an eine "verdeckte" Stellung als selbstst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Es gilt der Grundsatz der freien Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Wesentliche Inhalte Aufhebungsverträge ersparen dem Arbeitgeber zumindest Zeit und Ärger, sind aber häufig verbunden mit Abfindungszahlungen. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmend, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Besonderheiten Der A...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.1.7 Rücklage bei Übernahme einer Pensionszusage

Bei Übernahme einer Pensionszusage eines Arbeitnehmers durch den neuen Arbeitgeber unter Übernahme von Vermögenswerten normiert § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG eine (besondere) Bewertung der übernommenen Pensionsverpflichtung. Laut BFH steht diese aber nicht der Anwendung des Satzes 5 (Möglichkeit einer gewinnmindernden Rücklagenbildung aus dem Übertragungsgewinn) entgegen, sodass ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geltungsbereich des TVöD (§... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Der TVöD gilt für alle Beschäftigten des Bundes und der Arbeitgeber, die Mitglieder eines Mitgliedverbands der VKA sind. Die frühere Unterscheidung im BAT nach Angestellten und Arbeitern ist entfallen. Die Geltung des TVöD setzt ein Arbeitsverhältnis voraus, dem ein Arbeitsvertrag (§ 611a BGB) zugrunde liegt. Der weitere Arbeitnehmerbegriff des Unionsrechts, der auch die Bea...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / he) Unentgeltlicher unterjähriger Betriebsübergang (§ 6 Abs 3 EStG)

Rn. 115 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei unentgeltlichem unterjährigem Betriebsübertragung (§ 6 Abs 3 EStG: Buchwert-Fortführung) waren der anteilige Gewinn/Verlust von Rechtsvorgänger und Rechtsnachfolger zu addieren (BMF v 20.03.2017, BStBl I 2017, 423 Tz 18).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mot Anm Fischer; Reddig, FR 2018, 925). Damit soll eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung des WG zum Betrieb des Investors sichergestellt werden (BFH v 03.12.2020, IV R 16/18, BSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) ABC zu § 7 Abs 1 S 5 EStG

Rn. 156 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Abschreibbarkeit Auch durch Einlage dem BV zugeführte WG sind abschreibbar (BFH BStBl II 1984, 312; BFH BFH/NV 1993, 229); dies setzt § 7 Abs 1 S 5 EStG denklogisch nunmehr voraus. Als Begründung heranziehen könnte man die Wertverzehrsfunktion der AfA (Bordewin, DStZ 1985, 11; s Rn 9, 9a) die Kostenverteilungsfunktion der AfA (s Rn 9, 9a) eine ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

Urteilskommentierung aus TVöD Office Professional
Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Um dieses Beteiligungsrechts zu sichern, kann der Betriebsrat entsprechend § 101 BetrVG verlangen, dass der Arbeitgeber ein Zustimmungsverfahren einleitet und bei Zustimmungsverweigerung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.2 Verfahren

Rz. 70 Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines Antrags des Arbeitgebers, der an keine Form gebunden ist und aus dem sich ergeben muss, dass die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung einer Schwangeren oder Wöchnerin begehrt wird. Hinweis Um ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen, ist es dem Arbeitgeber aber dringend anzuraten, den Antrag schriftlich zu stelle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.1 Besonderer Fall

Rz. 76 Bei dem Begriff des "besonderen Falles" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Würdigung durch die Verwaltungsbehörde in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.[1] Ein "besonderer Fall" liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände das Zurücktreten der vom Gesetzgeber als vorrangig angesehenen Interessen der Schwangeren hinter die des Arb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang

Zusammenfassung Begriff Unter Betriebsübergang ist der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber zu verstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs werden in § 613a BGB geregelt, welcher in der geltenden Fassung auf der EG-Betriebsübergangsrichtlinie beruht. Die Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.2 Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB muss der betroffene Arbeitnehmer über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Betriebsübergangs unterrichtet werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1 Voraussetzungen des Betriebsübergangs

Voraussetzung für die Anwendung des § 613a BGB ist, dass ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. 1.1 Betrieb oder Betriebsteil Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf D...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 6 Stellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Es ändert sich an der betriebsverfassungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.5 Zeitpunkt des Betriebsübergangs

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Übergang des Betriebs oder Betriebsteils ist der Übergang der Inhaberschaft vom Veräußerer auf den Erwerber.[1] Die rechtliche Übertragung von Betriebsmitteln ist grundsätzlich nicht erforderlich[2], aber auch nicht ausreichend.[3] Maßgeblich ist allein, dass der neue Inhaber die Nutzungsmöglichkeit an der betrieblichen Einheit de facto erhält[...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 4 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der neue Inhaber des Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.[1] Der Übergang erfolgt kraft Gesetzes. Es bedarf daher keiner Zustimmung des Arbeitnehmers oder der beteiligten Arbeitgeber. Der Übergang kann nicht gegen den Willen des Arbeitnehmers ausgeschlosse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.1 Betrieb oder Betriebsteil

Für den Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils (= abgrenzbare Teileinheit eines Betriebs[1]) ist nach der Rechtsprechung die Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit das entscheidende Kriterium.[2] Es muss sich um den Übergang einer auf Dauer angelegten wirtschaftlichen Einheit handeln, deren Tätigkeit nicht auf die Ausführung eines bestimmten Vorhabens beschrä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 5 Kündigungsschutz

Ein eigenständiges Kündigungsverbot sieht § 613a Abs. 4 BGB vor. Danach ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Betriebsübergangs unzulässig. Die Vorschrift findet nicht nur auf die Kündigung Anwendung, sondern erfasst auch sonstige Beendigungstatbestände, die wegen des Betriebsübergangs erfolgen. Angesprochen ist damit der Aufhebungsvertrag und die Eigenkündigu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.3 Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

Vom Übergang eines Betriebs- oder Betriebsteils ist die Funktionsnachfolge abzugrenzen. Die bloße Fortführung einer Tätigkeit durch einen Dritten ohne Übernahme einer wirtschaftlichen Einheit stellt keinen Betriebsübergang dar.[1] Eine Funktionsnachfolge kann auch dann vorliegen, wenn einzelne Betriebsmittel oder Arbeitnehmer übernommen werden. Maßgeblich ist darauf abzustel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / Zusammenfassung

Begriff Unter Betriebsübergang ist der Übergang eines Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber zu verstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die arbeitsrechtlichen Folgen eines Betriebsübergangs werden in § 613a BGB geregelt, welcher in der geltenden Fassung auf der EG-Betriebsübergangsrichtlinie beruht. Die Rechtsprechung zu diesem Pro...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 1.4 Abgrenzung zur Betriebsstilllegung

Betriebsstilllegung und Betriebsübergang schließen sich gegenseitig aus. Liegen die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs vor, wird der Betrieb nicht stillgelegt.[1] Eine Betriebsstilllegung liegt vor, wenn der Betriebszweck unter Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft und Entlassung der Belegschaft aufgrund ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.1 Grundsätze

Der bisherige und der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht erfüllen. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Unterrichtung (Widerspruchs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2 Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers

2.1 Grundsätze Der bisherige und der neue Inhaber des Betriebs- oder Betriebsteils sind zur Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB verpflichtet.[1] Der Betriebsveräußerer und der Betriebserwerber müssen sich verständigen, in welcher Weise sie ihre gemeinsame Pflicht erfüllen. Folgen fehlerhafter oder unterbliebener Unterrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3 Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

3.1 Grundsätze Liegen die Voraussetzungen des § 613a BGB vor, so geht das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes auf den Betriebserwerber über. § 613a Abs. 6 BGB regelt das Recht des Arbeitnehmers, den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Das Widerspruchsrecht besteht ausnahmsweise in den Fällen nicht, in denen ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergegan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3.4 Rechtsfolgen der Ausübung des Widerspruchsrechts

Hat der Arbeitnehmer den Widerspruch wirksam rechtzeitig erklärt, tritt der Betriebserwerber nicht nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ein. Das Arbeitsverhältnis bleibt mit dem bisherigen Arbeitgeber bestehen. Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang form- und fristgerecht und hat der Betriebsübergang vor Ausübung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 4.2 Die Nachhaftung des alten Betriebsinhabers

Gemäß § 613a Abs. 2 BGB haftet der bisherige Betriebsinhaber neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus dem übergegangenen Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden.[1] Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs fällig, so haftet der bisherige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 3.3 Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts

Die Frist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB beginnt nur dann zu laufen, wenn der Arbeitnehmer über den Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 5 Nr. 1 BGB ordnungsgemäß unterrichtet worden ist. In Fällen ausgebliebener oder unzureichender Information nach § 613a Abs. 5 BGB muss der Arbeitnehmer das Widerspruchsrecht erst dann ausüben, wenn er nachträglich ordnungsgemäß unterrichtet wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.4 Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für den Arbeitnehmer

Nicht ausreichend ist es, den betroffenen Arbeitnehmern allein den Gesetzestext des § 613a BGB mitzuteilen.[1] Der Unterrichtungsverpflichtete muss dem Arbeitnehmer in seiner Mitteilung eine konkrete betriebsbezogene Darstellung in einer für Laien verständlichen Sprache über die rechtlichen Konsequenzen des bevorstehenden Betriebsübergangs geben. Das muss nicht für jeden bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsübergang / 2.3 Grund für den Übergang

Mit "Grund für den Übergang" ist zunächst der Rechtsgrund für den Betriebsübergang gemeint, also das Rechtsgeschäft [1] zwischen Betriebsveräußerer und Betriebserwerber.[2] Nach Auffassung des BAG[3] müssen zudem die unternehmerischen Gründe für das Rechtsgeschäft zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Fall seines Widerspruchs auf den Arbeitsplatz auswirken ...mehr