Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Personalreduzierung beim Veräußerer wegen "Erhöhung der Verkäuflichkeit"

Rz. 48 Bei dieser Alternative handelt es sich um den klassischen Fall einer Sanierungskündigung. Der bisherige Betriebsinhaber ist zur Fortführung des Betriebs nicht mehr in der Lage und daher auf eine Veräußerung seines Unternehmens angewiesen. Um den Verkauf attraktiv zu gestalten, muss der Betrieb rationalisiert werden. Die Fortführung des Betriebs setzt daher in diesen F...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / A. Einführung

Rz. 1 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein, § 613a Abs. 1 BGB. Damit kommt es zu einem gesetzlichen Arbeitgeberwechsel, der das bestehende Arbeitsverhältnis im Übrigen unverändert lässt. Die Kündigung des Arbeits...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Tariflich unkündbare Arbeitnehmer

Rz. 60 Bei tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern gelten ebenfalls keine Besonderheiten. Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten, also auch mit dem Sonderkündigungsschutz, auf den Betriebserwerber über. Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Darstellung unter § 2 (siehe § 2 Rdn 11 ff.) verwiesen. Widerspricht hingegen der Unkündbare dem Betri...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Betriebsräte

Rz. 57 Betriebsräte werden betriebsbezogen gebildet. Geht daher ein Betrieb unverändert auf einen Betriebserwerber über, bleibt der gebildete Betriebsrat im Amt und der Kündigungsschutz nach § 15 KSchG unverändert erhalten. Es gelten uneingeschränkt die allgemeinen Grundsätze (siehe § 7 Rdn 92 ff.). Entsprechendes gilt grundsätzlich auch für einen Betriebsteilübergang. Wider...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Abgrenzung zum Gesellschafterwechsel/share deal

Rz. 13 Abzugrenzen ist jedoch der Betriebsübergang vom alleinigen Gesellschafterwechsel.[26] Werden lediglich Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft veräußert (sog. share deal), kommt es nur zu einem Wechsel des Inhabers der weiter bestehenden Gesellschaft, die ihrerseits mit den Arbeitnehmern als Arbeitgeber verbunden ist. Die Gesellschaft besteht damit trotz der Übertr...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 64 Besonderheiten bestehen für den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz. Die Einzelheiten waren bis zum Grundsatzurteil des BAG v. 28.10.2004 heftig umstritten.[144] Nach dieser Entscheidung ist der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz nunmehr zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung besteht kein Anspruch auf Wiedereinstel...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Abweichende Vereinbarung, Verzicht, Widerruf

Rz. 38 Schließlich besteht unabhängig von der nach Abs. 5 erforderlichen Unterrichtung auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und seinem bisherigen Arbeitgeber sowie dem neuen Inhaber zur Überleitung des Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber abzuschließen.[81] In diesem Fall ruht die Fortführung des Arbeitsvertrags auf einem eig...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Umgehung durch Eigenkündigung, Befristung oder Auflösungsvertrag

Rz. 42 Unzulässig ist im Übrigen eine Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a BGB in der Form, dass der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf die bevorstehende Betriebsveräußerung und auf Arbeitsplatzgarantien des Betriebserwerbers veranlasst wird, sein Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber selbst fristlos zu kündigen oder einem Auflösungsvertrag zuzustimmen, um damit dem...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Arbeitnehmer in Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

Rz. 59 Keine Besonderheiten ergeben sich ferner hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 9 MuSchG bzw. § 18 BEEG für Schwangere und Arbeitnehmer in der Elternzeit sowie Sonderkündigungsschutz nach § 5 PflegeZG.[130] Probleme können sich allenfalls dann ergeben, wenn dem Betriebserwerber dieser Sonderkündigungsschutz nicht bekannt ist. Eine Kenntnis des früheren ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Kündigung nach Erwerberkonzept

Rz. 49 Beabsichtigt der Betriebserwerber den zu übernehmenden Betrieb nur mit einer geringeren Anzahl von Arbeitnehmern weiterzuführen und sollen die Kündigungen bereits vor dem Betriebsübergang von dem bisherigen Betriebsinhaber ausgesprochen und durchgeführt werden, wird diese Problematik als Veräußererkündigung aufgrund eines Erwerberkonzeptes bezeichnet. Die Zulässigkeit...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Betriebsstilllegung

Rz. 16 In der betrieblichen Praxis wird häufig unter Verkennung des Betriebsübergangs von einer Betriebsstilllegung einerseits und einer Betriebsneugründung andererseits ausgegangen. Die unternehmerische Entscheidung, dass der bisherige Betriebsinhaber seinen Betrieb aufgibt, ist nämlich immer dann irrelevant, wenn der Betrieb als solcher fortgeführt wird, wenn auch mit eine...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Rechtsfolgen – Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 20 Erfasst werden von dem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse.[42] Nach der Rspr. des EuGH und der zugrunde liegenden Richtlinie ist dabei auf den nationalen Arbeitnehmerbegriff abzustellen.[43] Damit werden selbstständige Dienstverhältnisse und/oder Beamtenverhältnisse vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen. Aus diesem Grund kann auch der Anst...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 1. Inhalt

Rz. 23 Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB besteht zwingend gegenüber jedem Arbeitnehmer und ist dementsprechend unabhängig von der Betriebsgröße. Unterrichtungspflichtig sind sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs. Nach der Gesetzesbegründung[52] sollen sich Betriebsveräußerer und Betriebserwerber untereinander verständigen, in welcher Weis...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / F. Wiedereinstellungs- und/oder Vertragsfortsetzungsanspruch

I. Grundsätze Rz. 61 Die Wirksamkeit von Kündigungen beurteilt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Kündigung. Wird daher die unternehmerische Entscheidung getroffen, einen Betrieb stillzulegen, rechtfertigt dies die betriebsbedingte Kündigung. Fällt jedoch der Kündigungsgrund nachträglich weg, ist dieses Ergebnis für den Arbeitnehmer unbillig. Es muss deshalb ein Anspru...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 3. Fehlerhafte Unterrichtung

Rz. 33 Gesetzlich ungeregelt ist ferner die Frage, welche Rechtsfolgen bei einer unterbliebenen und/oder fehlerhaften Unterrichtung eintreten. Erfolgt keine Unterrichtung oder nur eine Unterrichtung, die den gesetzlichen Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht entspricht, kann auch die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 613a Abs. 6 BGB nicht ausgelöst werden.[62] Das Rec...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Begriff der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 4 Ausschlaggebend für die Prüfung ist damit nicht der Betriebsbegriff, sondern der vom EuGH angewandte Begriff der wirtschaftlichen Einheit.[5] Ob diese wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, ist nach sämtlichen, den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu prüfen.[6] Folgende Kriterien sind von Bedeutung (7-P...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Rechtsgeschäftlicher Übergang

Rz. 11 Weitere Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 613a BGB ist der Übergang des Betriebs/der wirtschaftlichen Einheit durch Rechtsgeschäft.[19] Als Rechtsgeschäft können der Betriebsveräußerung z.B. zugrunde liegen: Kauf, Schenkung, Pacht, Nießbrauch, Vermietung sowie eine Kombination mehrerer Veräußerungsgeschäfte. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die R...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Wiedereinstellungsanspruch gegen Altarbeitgeber

Rz. 62 Entscheidet sich der bisherige Arbeitgeber zunächst dazu, einen Betrieb bzw. eine Betriebsabteilung stillzulegen, kündigt daraufhin den betroffenen Arbeitnehmern betriebsbedingt und entschließt sich schließlich während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang auf einen neuen Betriebsinhaber, erweist sich die ursprüngliche Prognosegrundlage für die notwe...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Annahmeverzug

Rz. 69 Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage gegen den bisherigen Arbeitgeber, muss sich der Erwerber den gegen den früheren Inhaber eingetretenen Annahmeverzug zurechnen lassen.[153] Annahmeverzug tritt schon dann ein, wenn der Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang erklärt, eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers sei nicht möglich, da sein Arbeitsplatz weggefallen...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Verständnis der Norm

Rz. 2 Für das Verständnis der Norm ist eine kurze Darstellung der Rechtsprechungsgeschichte unumgänglich. Das BAG knüpfte ursprünglich allein an die betriebsverfassungsrechtliche Terminologie des Betriebs bzw. Betriebsteils an und legte damit die herkömmliche Definition des Betriebs als eine organisatorische Einheit, in der Personen mit Hilfe persönlicher, sächlicher oder im...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Klageart

Rz. 65 Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB, so muss eine Klage nach § 4 KSchG erhoben werden. Formulierungsbeispiel Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom (...) aufgelöst worden ist/aufgelöst wird.mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

1. Inhalt, Adressat, Form Rz. 34 Der Widerspruch muss nicht gesondert begründet werden. Ausreichend ist die Erklärung des Arbeitnehmers, mit dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber nicht einverstanden zu sein. Adressat des Widerspruchs ist nach § 613a Abs. 6 S. 2 BGB der bisherige Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) oder der neue Inhaber (Betriebserwer...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / G. Prozessuale Fragen

I. Klageart Rz. 65 Beruft sich der Arbeitnehmer auf die Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB, so muss eine Klage nach § 4 KSchG erhoben werden. Formulierungsbeispiel Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom (...) aufgelöst worden ist/aufgelöst wird. II. Passivlegitimation bei Kü...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / C. Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers und Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer

I. Sinn und Zweck der Neuregelung Rz. 21 Mit Wirkung zum 1.4.2002 ist die für den Betriebsübergang maßgebliche Vorschrift § 613a BGB durch zwei weitere Absätze 5 und 6 ergänzt worden. Die Neuregelung dient der Umsetzung des Art. 7 Abs. 6 der RL 2001/23/EG des Rates vom 12.3.2001.[51] Abs. 5 enthält die Verpflichtung der an einem Betriebsübergang bzw. einer Umwandlung beteilig...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / II. Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers

1. Inhalt Rz. 23 Die Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB besteht zwingend gegenüber jedem Arbeitnehmer und ist dementsprechend unabhängig von der Betriebsgröße. Unterrichtungspflichtig sind sowohl der bisherige als auch der neue Inhaber des Betriebs. Nach der Gesetzesbegründung[52] sollen sich Betriebsveräußerer und Betriebserwerber untereinander verständigen, in wel...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / 1. Grundsätze

Rz. 3 Die nach dem UmwG zu beurteilenden Vorgänge werden regelmäßig Betriebsübergänge darstellen.[5] Die Regelung des § 35a Abs. 2 UmwG stellt insoweit klar, dass § 613a Abs. 1, 4 bis 6 BGB durch die Wirkungen der Eintragung einer Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung unberührt bleiben. Der Verweis bezieht sich auf den Übergang der Arbeitsverhältnisse und deren i...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / III. Teilbetrieb

Rz. 9 Einzelne Betriebsmittel stellen regelmäßig keine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen dar mit der Folge, dass deren Einzelübertragung die Rechtsfolgen des § 613a BGB grundsätzlich nicht auslöst. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB selbstständig übergangsfähiger Betriebsteil übertragen wird.[10] Dies wiederum setzt aber voraus...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Form

Rz. 31 Die Form der Unterrichtung der von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer hat nach § 613a Abs. 5 BGB in Textform zu erfolgen (vgl. § 126b BGB). Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, muss die Erklärung so abgegeben werden, dass sie in Schriftzeichen lesbar und die Person des Erklärenden, z.B. durch Namensnennung oder eingescannte Unterschrift, erkennbar ist. Auf die...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / VII. Klagefrist

Rz. 72 Bis zum 31.12.2003 bestand für Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstoßes gegen § 613a Abs. 4 BGB mit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO auch nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG geltend zu machen. Dies wurde jedoch mit Wirkung zum 1.1.2004 grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat in dem nunmehr geä...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / 2. Frist

Rz. 36 Die Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts beträgt einen Monat. Sie beginnt in jedem Falle mit Zugang der Unterrichtung in Textform nach § 613a Abs. 5 BGB. Aber nur eine ordnungsgemäße Unterrichtung setzt die Widerspruchsfrist in Lauf.[77] Andernfalls wird die Ausübung des Widerspruchsrechts nur durch die Verwirkung begrenzt.[78] Der Arbeitnehmer kann bei ordnu...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / F. Zu verklagender Arbeitgeber

Rz. 33 Die Kündigungsfeststellungsklage wie auch die sog. Statusklage (Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses) sind gegen den Arbeitgeber zu richten. Der Arbeitgeber ist der Vertragspartner oder derjenige, der vom Arbeitnehmer als Vertragspartner in Anspruch genommen werden soll. Richtet der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage oder Kündigungsfeststellungsklage ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Adressat (der "richtige" Betriebsrat)

Rz. 57 Die Einleitung des Verfahrens hat gegenüber dem "richtigen" Betriebsrat zu erfolgen. Die Mitteilung des Arbeitgebers ist gegenüber dem Betriebsrat, also gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrats bzw. im Falle dessen Verhinderung seinem Stellvertreter gem. § 26 Abs. 3 S. 2 BetrVG, zu erklären. Hat der Betriebsrat einen besonderen Ausschuss (Personalausschuss) gebilde...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 82 Im Falle einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber gem. § 174 Abs. 2 S. 1 SGB IX den Antrag auf Zustimmung nur innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem er von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Für die Kenntniserlangung gelten die Grundsätze des § 626 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 174 Abs. 2 S. 1 SGB...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / II. Nichtigkeit gem. § 134 BGB oder § 138 BGB

Rz. 33 Wie jeder Vertrag kann auch der Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) nichtig sein. Rz. 34 Wird ein Aufhebungsvertrag rückdatiert, um die Folgen des § 158 SGB III (früher: § 143a SGB III) zu umgehen, verstößt dieser Vertrag gegen § 138 BGB, wenn beide Parteien diesen Zweck verfolge...mehr

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§ 11 Kündigung und Unterneh... / Literaturtipps

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Ausschluss der Durchschnittssatzgewinnermittlung für Rechtsnachfolge im laufenden Wj (§ 13a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht ein luf Betrieb während eines laufenden Wj im Ganzen – (teil-)entgeltlich wie unentgeltlich – zur Bewirtschaftung als Eigentümer, Miteigentümer, Nutzungsberechtigter oder durch Umwandlung auf einen Rechtsnachfolger über, hat dieser gemäß § 13a Abs 1 S 3 EStG für den restlichen Teil des laufenden (Rumpf-)Wj den Gewinn weiterhin nach der ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / A. Einführung

Rz. 1 Im Insolvenzfall gilt das Arbeitsrecht zunächst ohne Einschränkung fort. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des KSchG, des BetrVG und des § 613a BGB. Ergänzend trifft die Insolvenzordnung einige Sonderregelungen das Arbeitsrecht betreffend, insbesondere in den §§ 113, 120 ff. InsO, die im Wesentlichen die Sanierung des angeschlagenen Unternehmens erleichtern sollen. D...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / 2. Gründe für einen arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag

Rz. 24 Das Arbeitsverhältnis ist auf Antrag des Arbeitgebers durch das Gericht gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen (§ 9 Abs. 1 S. 2 KSchG). Voraussetzung ist die Prognose einer schweren Beeinträchtigung des Austauschverhältnis...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Wirksamkeit der Gestaltung

Rz. 125 In mehreren Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht die Umstrukturierungspraxis unter Einschaltung einer BQG bereits im Prinzip gebilligt[125] und die Praxis in neueren Entscheidungen im Wesentlichen bestätigt. Rz. 126 Abzugrenzen ist die – rechtswirksame – Gestaltung einer übertragenden Sanierung mittels einer Transfergesellschaft vom sog. "Lemgoer Modell". Ander...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / E. Betriebsveräußerung unter der Geltung der Insolvenzordnung (§ 128 InsO), Erwerberkonzeptkündigungen

Rz. 106 Im Bereich der Betriebsveräußerung in der Insolvenz sind vor allem § 128 InsO und § 613a Abs. 4 BGB einschlägig. § 128 InsO sieht hierzu vor, dass die unter Rdn 101 ff. zum KSchG genannten Erleichterungen auch dem Erwerber des Betriebes zugutekommen, wenn er das Unternehmen aus der Insolvenzmasse erwirbt. Kündigt der Erwerber also erst nach der Übernahme, so genießt ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Klage gegen Sperrzeit

Rz. 68 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Klage gegen Sperrzeit _________________________ Rechtsanwälte An das Sozialgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage des Herrn _________________________, _________________________ (Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ Rechtsanwälte, __________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Feldhaus, Nießbrauchsbestellung bei Hofübergabe oder zur vorbereitenden Hofnachfolge, INF 1986, 457; Westenberger, Nießbrauch an luf BV, INF 1987, 22; Pape, Folgen der Nutzungsüberlassung in der LuF bei Vereinbarungen zwischen Angehörigen, INF 1991, 49; Naumann, Nießbrauch am BV aus ertrag- und erbschaftsteuerlicher Sicht, HLBS-Report 2009, 113; Heins, Nießbrauch in der Landwirt...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / H. Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 137 Die Insolvenzsicherung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus betrieblicher Altersversorgung sind in den §§ 7 ff. des BetrAVG geregelt. Besteht danach Insolvenzschutz, ist der Pensions-Sicherungs-Verein VvaG (PSV) als Träger der Insolvenzsicherung eintrittspflichtig. Die Verpflichtungen aus einer betrieblichen Altersversorgungszusage gehen in diesem Fall gem. § 7 BetrAV...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / 1. Entschädigung

Rz. 41 Nach § 24 Nr. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG muss es sich bei der Zahlung um eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit handeln. Die Zahlung der Abfindung muss eine Gegenleistung für den Verlust des Arbeitsplatzes darstellen.[51] Dies ist nicht der Fall, wenn die Beendigung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / II. Neueinstellung

Rz. 67 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist die erleichterte, sachgrundlose Befristung gänzlich unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor ein befristetes, auch sachlich gerechtfertigtes, oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sechs Monaten befristet werden soll.[131] Der umg...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / IV. Ausnahme vom Kündigungsschutz

Rz. 41 In gleicher Weise wie bei § 17 MuSchG greift das Kündigungsverbot nicht ein, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt hat. Im Hinblick auf das Verfahren gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mutterschutz, wobei allerdings das BEEG keine Form für den Ausspruch der Kündigung wie in § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG regelt. Das Schriftformerfordernis ergibt...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 66 Da § 168 SGB IX allein darauf abstellt, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen handelt, kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt war.[121] Der Arbeitgeber läuft daher stets Gefahr, dass eine ausgesprochene Kündigung aufgrund der Regelungen des SGB IX unwirksam ist.[1...mehr