Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 1 Arbeitszeugnis: Allgemeine inhaltliche Anforderungen

Allen Arten von Arbeitszeugnissen ist es gemein, dem Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel für sein weiteres berufliches Fortkommen einen Nachweis über seine bisherige Tätigkeit zu geben. Je länger ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, desto detaillierter müssen die Angaben im Zeugnis sein. Dabei geht die Rechtsprechung von dem sog. Einheitlichkeitsgrundsatz aus, das Zeugnis m...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.3 Vorteile eines Insolvenzplans

In der Praxis ist der Insolvenzplan eine Alternative zur sogenannten übertragenden Sanierung (Asset Deal), bei der das Unternehmen oder fortführungsfähige Unternehmensteile schuldenfrei auf einen Investor übertragen werden. Diese Form führt häufig zu einem Betriebsübergang[1] und zur Liquidation des bisherigen Unternehmensträgers. Im Gegensatz dazu bleibt das schuldnerische U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.3 Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Es geht darum, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer geplanten Betriebsänderung aus Sicht der Belegschaft abzuschwächen. Der Sozialplan hat also grundsätzlich eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19a Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (§§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann je...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.3.1 Betriebsvermögen

Rz. 64 Dem Erwerber werden zwei Optionen eingeräumt: 1. Option: Das Kernstück der Regelung (§§ 13a, 13b ErbStG) geht von einer pauschalierten Festlegung des begünstigten Betriebsvermögens i. H. v. 85 % aus. 85 % werden (zunächst) nicht besteuert ("Abschlag von der Bemessungsgrundlage"), während die restlichen 15 % nach Berücksichtigung eines gleitenden Abzugsbetrags von 150.00...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7 Speziell: Erbfall und Einkommensteuerrecht

Rz. 44 Die allgemeine Diskussion des Übergangs des Steuerschuldverhältnisses von Todes wegen wird in der Einkommensteuer zusätzlich überlagert durch Eigenheiten dieser Steuerdisziplin. Rz. 45 Exkurs: Behandlung von latenten und offenen Einkommensteuer-Positionen im Erbfall Die Diskussion hierbei gilt nicht nur der Frage der Vererbung von Verlusten. Der Erbfall bildet trotz der...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar.[1] Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[2] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.10 Personalauswahl

Bei der Entscheidung, welcher Beschäftigte eine bestimmte Tätigkeit auszuüben hat, wird es in der Praxis häufig zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren qualifizierten Beschäftigten kommen. Beschäftigte, die fachlich oder persönlich ungeeignet sind, braucht bzw. darf der Arbeitgeber dabei nicht berücksichtigen.[1] In diesen Fällen sind die jeweiligen Interessen der betroff...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4 Konkretisierung des Weisungsrechts

Der Arbeitgeber ist bei der Ausübung seines Weisungsrechts nicht völlig frei. Schon bei der Art und Weise der Weisungserteilung ist er nach § 106 GewO durch die Ausübung des billigen Ermessens eingeschränkt (vgl. § 315 BGB). Aber auch der Inhalt der Weisung unterliegt den Grenzen der Rechtsordnung. Diese Grenzen ergeben sich aus den Grundrechten des Beschäftigten, gesetzlich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3 Anwendungsbereiche

Durch Ausübung seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einseitig die Leistungspflicht des Beschäftigten nach Inhalt, Zeit und Ort der Leistungserbringung konkretisieren bzw. bestimmen. Das Weisungsrecht setzt zwingend ein Arbeitsverhältnis voraus. In anderen Vertragsverhältnissen ist für eine derart weitreichende einseitige Leistungsbestimmung eine vertragliche Regelung e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.1 Fehlende Anhörung des Betriebsrats

Rz. 54 Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Sie kann nicht nachgeholt werden, sondern ist nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats zu wiederholen. Hinweis Die Unterrichtung über die Gründe der ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochenen Kündigung ersetzt nicht die Anhörung f...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.8 Betriebsübergang

Rz. 113 Bei einer Kündigung durch den alten Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang bleibt der alte Arbeitgeber für das Kündigungsschutzverfahren auch nach dem Betriebsübergang passiv legitimiert. Der Arbeitnehmer muss die Klage selbst dann gegen den alten Arbeitgeber richten, wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits auf den Erwerber übergegangen ist.[1] Der Erw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.9 Betriebsübergang

Rz. 42 Bei einem Betriebsübergang greift das Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB . Danach ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie "wegen" eines Betriebsübergangs erfolgt. Auf etwaige Verstöße des Arbeitgebers gegen dieses Verbot findet § 4 Satz 1 KSchG Anwendung.[1] Im Kontext eines Betriebsübergangs kann im Übrigen der scheinbar nur den Betriebserwerber betreffende Festste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Entstehung von Verpflichtungen

Rz. 53 Pensionsverpflichtungen entstehen i. d. R. durch vertragliche Vereinbarungen. Diese sog. Direktzusagen können entstanden sein durch: Einzelzusage (Pensionszusage), Gesamtzusage (Pensions- oder Versorgungsordnung), Betriebsvereinbarung (§ 87 BetrVG), Tarifvertrag, Besoldungsordnung (unmittelbare Versorgungszusage durch den Arbeitgeber), Gesetz (z. B. Beamtenversorgungsgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Haftungsverhältnisse (Abs. 7)

Rz. 42 Nach Abs. 7 haben KapG/KapCoGes für die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nun noch im Anhang zu machen (Abs. 7 Nr. 1). Dabei sind die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben (Abs. 7 N...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Zurechnung von Schulden

Rz. 85 Gem. § 246 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Schulden in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. Danach sind grds. alle im eigenen Namen eingegangenen Schulden zu passivieren. Das kaufmännische Vorsichtsprinzip erfordert, dass der rechtlich Verpflichtete Verbindlichkeiten stets zu bilanzieren hat, auch wenn wirtschaftlich ein Dritter die Belastung zu tragen hat. Eventuelle Ersatz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gewährleistungen für fremde Leistungen

Rz. 27 Die Vermerkpflicht betrifft Eventualverpflichtungen, die zugunsten des Gläubigers eines Dritten eingegangen werden, aber keine Bürgschaft sind. Derartige bürgschaftsähnliche Verpflichtungen gibt es in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Auch die Verpflichtung des Kfm., dem Gläubiger eines Dritten auf erste Anforderung eine Bürgschaft zu bestellen oder sonstige Sicher...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausschlussfrist / 5.1.12 Sonderfall: Widerspruch beim Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs ist es für alle Beteiligten schwierig, den Überblick darüber zu behalten, wer wann von wem was fordern kann. Entsprechend muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Ablauf von Ausschlussfristen und der richtigen Geltendmachung von Ansprüchen gelegt werden (siehe Punkt 6.3). Widerspricht nun der Beschäftigte gem. § 613a Abs. 6 BGB, verkomplizi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.15.1 Tarifverträge

Nur bei näherer Bezeichnung des Tarifvertrags selber oder des Geltungsbereichs der Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, kann der Zweck der Nachweis-Richtlinie und entsprechend auch des NachwG erfüllt werden. Aus der bloßen Angabe, dass auf das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden, kann der Arbeitnehmer sich nicht in dem...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausschlussfrist / 6.4 Empfänger der Erklärung

Die Erklärung muss dem Verpflichteten aus dem geltend zu machenden Recht zugehen. Der Zugang richtet sich dabei nach den Grundsätzen des Privatrechts für Willenserklärungen. Ausreichend, aber auch erforderlich ist daher, dass die Erklärung so in den Machtbereich des Verpflichteten gelangt, dass dieser nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse von der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.1 Bezeichnung der Vertragsparteien

Nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 NachwG hat der Nachweis Name und Anschrift der Vertragsparteien zu enthalten. Weder das Erfordernis an sich noch die Nummerierung hat sich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU geändert. Nach dem Gesetzeszweck soll der Arbeitnehmer insbesondere durch die Bezeichnung seines Arbeitgebers über die rechtliche Identität seines Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 4 Änderung der Vertragsbedingungen

Nach § 3 Satz 1 NachwG a. F. war dem Arbeitnehmer (bzw. dem Praktikanten gemäß § 1 Satz 2 NachwG) eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach der Änderung mitzuteilen. Seit 1.8.2022 sind Änderungen gemäß Art. 6 RL 2019/1152/EU bzw. der Umsetzung in § 3 NachwG sogar stets unmittelbar mit der jeweiligen Änderung mitzuteilen. Seit dem 1.1.2025...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Förderung der b... / 8.1 Staatlicher Arbeitgeberzuschuss

Der Zuschuss beträgt 30 % der Arbeitgeberbeitragsleistung zur betrieblichen Altersversorgung. Er setzt eine Mindestbeitragsleistung von 240 EUR pro Jahr voraus und ist auf eine Maximalbeitragsleistung von 960 EUR[1] pro Jahr begrenzt. Ab 2027 soll sich die Obergrenze auf 1.200 EUR erhöhen.[2] Der bAV-Förderbetrag beträgt demnach mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR, ab 20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei einem Betriebsübergang an einen anderen Inhaber durch Rechtsgeschäft tritt der neue > Arbeitgeber arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein (vgl § 613a BGB). Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.

Gesetzestext (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Betriebsübergang nach § 613a.

Rn 9 Prokura und Handlungsvollmacht (§§ 52, 54 HGB) enden bei einer Betriebseinstellung oder Veräußerung des Unternehmens (Staud/Schilken Rz 2; Neuner AT § 50 Rz 56).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigung ›wegen‹ Betriebsübergangs.

Rn 34 IV 1 verbietet Kündigungen des Arbeitsverhältnisses ›wegen‹ des Betriebs(teil)übergangs, dh wenn der Betriebs(teil)übergang tragender Grund und nicht nur äußerer Anlass für die Kündigung ist (BAG NZA 06, 672 [BAG 27.10.2005 - 8 AZR 568/04] mwN). Das Kündigungsverbot gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des KSchG (§ 13 III KSchG), somit auch in der Wartezeit (§ 1 KSchG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuales.

Rn 37 Klagegegner einer auf IV und das KSchG gestützten Kündigungsschutzklage ist der ArbG, der die Kündigung ausgesprochen hat (BAG ArbR 11, 535; NZA 99, 706 [BAG 18.03.1999 - 8 AZR 306/98]). Hat er das Arbeitsverhältnis allerdings nach dem Betriebsübergang erst gekündigt, ist die Klage unbegründet, weil kein Arbeitsverhältnis mit dem Veräußerer mehr besteht (BAG NZA 14, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergang der wirtschaftlichen Einheit auf einen anderen Inhaber.

Rn 4 Die wirtschaftliche Einheit geht über, wenn der Inhaber wechselt, also die natürliche o juristische Person mit Arbeitgeberverpflichtungen ihre Verantwortung an den Erwerber abgibt (BAG NZA 18, 933 [BAG 25.01.2018 - 8 AZR 309/16]), die Einheit jedoch auch beim neuen Inhaber ihre Identität bewahrt (EuGH NZA 16, 31 – Aira Pascual ua.; BAG NZA 19, 1279). Maßgeblich sind ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entspr für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09]). Bei g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen, Abs 1 S 2–4.

Rn 17 Betriebsvereinbarungen gelten nach Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter, wenn die Identität des Betriebes beim Erwerber im Wesentlichen erhalten bleibt (BAG NZA 20, 49 [BAG 13.08.2019 - 1 AZR 213/18]), Gesamtbetriebsvereinbarungen (BAG NZA-RR 17, 413 [BAG 24.01.2017 - 1 ABR 24/15]; NZA 15, 1331 [BAG 05.05.2015 - 1 AZR 763/13]) und mglw auch Konzernbetriebsvereinb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Voraussetzungen.

Rn 64 Verwirkung setzt zunächst voraus, dass zwischen der ersten Möglichkeit der Geltendmachung des betreffenden Rechts und seiner tatsächlichen Geltendmachung ein längerer Zeitraum verstrichen ist, währenddessen der Berechtigte untätig geblieben ist: ›Zeitmoment‹. Der Zeitablauf allein genügt für den Eintritt der Verwirkung jedoch nicht, vielmehr müssen weitere Umstände vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Grundsatz der Gesamtbewertung als Regelfall

..., ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des Transferpakets zu bestimmen. ... Rz. 1253 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets als gesetzlicher Grundtatbestand. Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Eine Einzelbewer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung des Veräußerers und des Erwerbers, Abs 2 u 3.

Rn 29 Ab dem Betriebsübergang richten sich die Ansprüche übergegangener ArbN gg den Erwerber. Jedoch besteht gesamtschuldnerische Haftung des Veräußerers für Verpflichtungen gem II (BGH NZA 09, 848 [BGH 19.03.2009 - III ZR 106/08] – Betriebsrenten) sowie ggf nach den §§ 133, 134 UmwG, §§ 25, 28 HGB. Für Verpflichtungen gem II 2 haftet der Veräußerer pro rata temporis (zB bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr