Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 137 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 166 Bei einer anschließenden Betriebs- bzw. Teilbetriebsveräußerung aus der Insolvenz haftet der Erwerber des Betriebs bzw. Betriebsteiles nicht für Altverbindlichkeiten des Unternehmens, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind. § 25 HGB findet keine Anwendung.[103] Demgegenüber findet § 613a BGB auch im Insolvenzverfahren weitgehend Anwendung, jedoch mit der Maßgabe, ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _________________________ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächt...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Inländisches international zwingendes Recht

Rz. 130 Die international zwingenden Sachnormen des deutschen Rechts (sog. Eingriffsnormen, vgl. 9 Rom I-VO, Art. 16 Rom II-VO; vgl. Rdn 54) gehen vor. Ihre vorrangige Anwendung ist durch Auslegung der betroffenen Sachnorm dieser selbst zu entnehmen (sog. Sonderanknüpfung). Der international zwingende Charakter kann auch auf einer ausdrücklichen Anordnung beruhen (etwa §§ 44...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 22 Internationales Privat... / d) Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Arbeitnehmer)

Rz. 53 Die Rechtswahl bei Individualarbeitsverträgen[147] gem. Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO[148] darf dem Arbeitnehmer nicht den Schutz durch die zwingenden Vorschriften des Rechts an seinem Arbeitsort nehmen. Sofern er seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, schützt ihn das Recht am Ort der einstellenden Niederlassung oder jene im Staat der sonst engs...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Allerdings ist zu berück...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam und ist ein Indiz für eine beab...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Verschmelzungsvertrag

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _________________________ – dem Not...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 1.4 Zeitpunkt der Zeugniserteilung

Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.[1] Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses beim Arbeitgeber beansprucht. Dabei darf man keine zu hohen Anforderungen an die Wortwahl des Zeugnisantrags stellen. Wünscht der Arbeitne...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 1 Arbeitszeugnis: Allgemeine inhaltliche Anforderungen

Allen Arten von Arbeitszeugnissen ist es gemein, dem Arbeitnehmer beim Arbeitsplatzwechsel für sein weiteres berufliches Fortkommen einen Nachweis über seine bisherige Tätigkeit zu geben. Je länger ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, desto detaillierter müssen die Angaben im Zeugnis sein. Dabei geht die Rechtsprechung von dem sog. Einheitlichkeitsgrundsatz aus, das Zeugnis m...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs für den Käufer

Der Steuerberater kann im Zusammenhang mit den künftig erforderlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abrechnungsarbeiten seinen Mandanten bitten, die entsprechenden Unterlagen des Verkäufers wie Arbeitsverträge, Lohnkonten etc. anzufordern, um z. B. ein Angebot für die kommende Lohnbuchhaltung abgeben zu können und damit mittelbar auf die Brisanz aufmerksam m...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.3 Vorteile eines Insolvenzplans

In der Praxis ist der Insolvenzplan eine Alternative zur sogenannten übertragenden Sanierung (Asset Deal), bei der das Unternehmen oder fortführungsfähige Unternehmensteile schuldenfrei auf einen Investor übertragen werden. Diese Form führt häufig zu einem Betriebsübergang[1] und zur Liquidation des bisherigen Unternehmensträgers. Im Gegensatz dazu bleibt das schuldnerische U...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.3 Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Es geht darum, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer geplanten Betriebsänderung aus Sicht der Belegschaft abzuschwächen. Der Sozialplan hat also grundsätzlich eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 19a Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 114 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Letztlich kommt es zur Nachholung der Besteuerung, wenn das Dienstverhältnis zu dem bisherigen ArbG beendet wird, § 19a Abs 4 S 1 Nr 3 S 1 EStG, und der ArbG keine Erklärung gem § 19a Abs 4a EStG abgegeben hat (s Rn 128a). Das Dienstverhältnis wird regelmäßig durch Kündigung des ArbN oder ArbG beendet (§§ 620 Abs 2, 622, 623 BGB). Es kann je...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 7.3.1 Betriebsvermögen

Rz. 64 Dem Erwerber werden zwei Optionen eingeräumt: 1. Option: Das Kernstück der Regelung (§§ 13a, 13b ErbStG) geht von einer pauschalierten Festlegung des begünstigten Betriebsvermögens i. H. v. 85 % aus. 85 % werden (zunächst) nicht besteuert ("Abschlag von der Bemessungsgrundlage"), während die restlichen 15 % nach Berücksichtigung eines gleitenden Abzugsbetrags von 150.00...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7 Speziell: Erbfall und Einkommensteuerrecht

Rz. 44 Die allgemeine Diskussion des Übergangs des Steuerschuldverhältnisses von Todes wegen wird in der Einkommensteuer zusätzlich überlagert durch Eigenheiten dieser Steuerdisziplin. Rz. 45 Exkurs: Behandlung von latenten und offenen Einkommensteuer-Positionen im Erbfall Die Diskussion hierbei gilt nicht nur der Frage der Vererbung von Verlusten. Der Erbfall bildet trotz der...mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.1 Antrag auf Zustimmung zur Kündigung

Rz. 2 Der Antrag auf Zustimmung der Kündigung ist von dem Arbeitgeber an das für den Betrieb oder die Dienststelle zuständige Integrationsamt zu stellen. Maßgebend ist also nicht das für den Sitz des Arbeitgebers, sondern das für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle dieses Arbeitgebers zuständige Integrationsamt. Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 verweist zum Begriff des Betriebes ...mehr

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Entgelt / 3.4.2.4 Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses

Ein gesetzlich angeordneter Übergang des Arbeitsverhältnisses stellt keine Einstellung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD dar.[1] Eine Einstellung, die eine Stufenzuordnung i. S. d. § 16 Abs. 2 TVöD erforderlich macht, liegt bei jeder Begründung eines Arbeitsverhältnisses vor.[2] Eine solche Einstellung setzt voraus, dass durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags rechtlich ein neue...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 5.1.2 Ort der Arbeitsleistung

Als wesentliche Arbeitsbedingung stellt sich für den Arbeitnehmer der Sitz des Betriebs oder der Ort der Arbeitsstätte im Sinne einer politischen Gemeinde dar, an dem er seine arbeitsvertraglichen Leistungen zu erfüllen hat. Aber auch die Zuordnung zu einer organisatorischen Einheit kann hierunter fallen. Wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, ergibt sich...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.3 Ort der Arbeitsleistung

Die Frage des Orts, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist, wird sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag oder den Umständen ergeben. Fehlt eine entsprechende Konkretisierung, erfolgt die Zuweisung in Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber.[1] Auch bei vorhandener Festlegung eines Arbeitsorts ist eine abweichende Zuweisung möglich, wenn ein Änderungsvorbehalt...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.10 Personalauswahl

Bei der Entscheidung, welcher Beschäftigte eine bestimmte Tätigkeit auszuüben hat, wird es in der Praxis häufig zu Auswahlentscheidungen zwischen mehreren qualifizierten Beschäftigten kommen. Beschäftigte, die fachlich oder persönlich ungeeignet sind, braucht bzw. darf der Arbeitgeber dabei nicht berücksichtigen.[1] In diesen Fällen sind die jeweiligen Interessen der betroff...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4 Konkretisierung des Weisungsrechts

Der Arbeitgeber ist bei der Ausübung seines Weisungsrechts nicht völlig frei. Schon bei der Art und Weise der Weisungserteilung ist er nach § 106 GewO durch die Ausübung des billigen Ermessens eingeschränkt (vgl. § 315 BGB). Aber auch der Inhalt der Weisung unterliegt den Grenzen der Rechtsordnung. Diese Grenzen ergeben sich aus den Grundrechten des Beschäftigten, gesetzlich...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3 Anwendungsbereiche

Durch Ausübung seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einseitig die Leistungspflicht des Beschäftigten nach Inhalt, Zeit und Ort der Leistungserbringung konkretisieren bzw. bestimmen. Das Weisungsrecht setzt zwingend ein Arbeitsverhältnis voraus. In anderen Vertragsverhältnissen ist für eine derart weitreichende einseitige Leistungsbestimmung eine vertragliche Regelung e...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 5.1 Fehlende Anhörung des Betriebsrats

Rz. 54 Die Anhörung des Betriebsrats ist Wirksamkeitsvoraussetzung sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Sie kann nicht nachgeholt werden, sondern ist nach ordnungsgemäßer Beteiligung des Betriebsrats zu wiederholen. Hinweis Die Unterrichtung über die Gründe der ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochenen Kündigung ersetzt nicht die Anhörung f...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.1.1 Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer

Rz. 6 Ein versicherungswidriges Verhalten liegt nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III dann vor, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Was unter Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Man wird aber ein ausdrückliches...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.8 Betriebsübergang

Rz. 113 Bei einer Kündigung durch den alten Arbeitgeber vor dem Betriebsübergang bleibt der alte Arbeitgeber für das Kündigungsschutzverfahren auch nach dem Betriebsübergang passiv legitimiert. Der Arbeitnehmer muss die Klage selbst dann gegen den alten Arbeitgeber richten, wenn der Betrieb zum Zeitpunkt der Klageerhebung bereits auf den Erwerber übergegangen ist.[1] Der Erw...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.9 Betriebsübergang

Rz. 42 Bei einem Betriebsübergang greift das Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB . Danach ist eine Kündigung unwirksam, wenn sie "wegen" eines Betriebsübergangs erfolgt. Auf etwaige Verstöße des Arbeitgebers gegen dieses Verbot findet § 4 Satz 1 KSchG Anwendung.[1] Im Kontext eines Betriebsübergangs kann im Übrigen der scheinbar nur den Betriebserwerber betreffende Festste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Haftungsverhältnisse (Abs. 7)

Rz. 42 Nach Abs. 7 haben KapG/KapCoGes für die in § 251 HGB bezeichneten Haftungsverhältnisse die Angaben zu nicht auf der Passivseite auszuweisenden Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nun noch im Anhang zu machen (Abs. 7 Nr. 1). Dabei sind die Haftungsverhältnisse jeweils gesondert unter Angabe der gewährten Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten anzugeben (Abs. 7 N...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Zurechnung von Schulden

Rz. 85 Gem. § 246 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Schulden in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. Danach sind grds. alle im eigenen Namen eingegangenen Schulden zu passivieren. Das kaufmännische Vorsichtsprinzip erfordert, dass der rechtlich Verpflichtete Verbindlichkeiten stets zu bilanzieren hat, auch wenn wirtschaftlich ein Dritter die Belastung zu tragen hat. Eventuelle Ersatz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Gewährleistungen für fremde Leistungen

Rz. 27 Die Vermerkpflicht betrifft Eventualverpflichtungen, die zugunsten des Gläubigers eines Dritten eingegangen werden, aber keine Bürgschaft sind. Derartige bürgschaftsähnliche Verpflichtungen gibt es in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Auch die Verpflichtung des Kfm., dem Gläubiger eines Dritten auf erste Anforderung eine Bürgschaft zu bestellen oder sonstige Sicher...mehr

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Ausschlussfrist / 5.1.12 Sonderfall: Widerspruch beim Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs ist es für alle Beteiligten schwierig, den Überblick darüber zu behalten, wer wann von wem was fordern kann. Entsprechend muss auch ein besonderes Augenmerk auf den Ablauf von Ausschlussfristen und der richtigen Geltendmachung von Ansprüchen gelegt werden (siehe Punkt 6.3). Widerspricht nun der Beschäftigte gem. § 613a Abs. 6 BGB, verkomplizi...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.15.1 Tarifverträge

Nur bei näherer Bezeichnung des Tarifvertrags selber oder des Geltungsbereichs der Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden, kann der Zweck der Nachweis-Richtlinie und entsprechend auch des NachwG erfüllt werden. Aus der bloßen Angabe, dass auf das Arbeitsverhältnis die einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden, kann der Arbeitnehmer sich nicht in dem...mehr

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Ausschlussfrist / 6.4 Empfänger der Erklärung

Die Erklärung muss dem Verpflichteten aus dem geltend zu machenden Recht zugehen. Der Zugang richtet sich dabei nach den Grundsätzen des Privatrechts für Willenserklärungen. Ausreichend, aber auch erforderlich ist daher, dass die Erklärung so in den Machtbereich des Verpflichteten gelangt, dass dieser nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse von der ...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.1 Bezeichnung der Vertragsparteien

Nach § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 1 NachwG hat der Nachweis Name und Anschrift der Vertragsparteien zu enthalten. Weder das Erfordernis an sich noch die Nummerierung hat sich durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152/EU geändert. Nach dem Gesetzeszweck soll der Arbeitnehmer insbesondere durch die Bezeichnung seines Arbeitgebers über die rechtliche Identität seines Ver...mehr

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Arbeitsvertrag: Anforderung... / 4 Änderung der Vertragsbedingungen

Nach § 3 Satz 1 NachwG a. F. war dem Arbeitnehmer (bzw. dem Praktikanten gemäß § 1 Satz 2 NachwG) eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach der Änderung mitzuteilen. Seit 1.8.2022 sind Änderungen gemäß Art. 6 RL 2019/1152/EU bzw. der Umsetzung in § 3 NachwG sogar stets unmittelbar mit der jeweiligen Änderung mitzuteilen. Seit dem 1.1.2025...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

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Steuerliche Förderung der b... / 8.1 Staatlicher Arbeitgeberzuschuss

Der Zuschuss beträgt 30 % der Arbeitgeberbeitragsleistung zur betrieblichen Altersversorgung. Er setzt eine Mindestbeitragsleistung von 240 EUR pro Jahr voraus und ist auf eine Maximalbeitragsleistung von 960 EUR[1] pro Jahr begrenzt. Ab 2027 soll sich die Obergrenze auf 1.200 EUR erhöhen.[2] Der bAV-Förderbetrag beträgt demnach mindestens 72 EUR und höchstens 288 EUR, ab 20...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bei einem Betriebsübergang an einen anderen Inhaber durch Rechtsgeschäft tritt der neue > Arbeitgeber arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein (vgl § 613a BGB). Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang.

Gesetzestext (1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsver...mehr