Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.2.6 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.3 Beschränkung bei Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 45a Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen unter den Voraussetzungen der Sätze 2-6 steuerlich nicht abzugsfähig, wenn Überentnahmen getätigt werden, d. h. wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen (sog. Eigenkapitalmodell).[1] Liegt keine Überentnahme vor, sind die Zinsen in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig. Diese Regelung folgt dem Grun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusagen

Rn. 645 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach dem Gesetzeswortlaut liegt eine Altzusage, also eine Zusage, auf die die Passivierungspflicht keine Anwendung findet, nur dann vor, wenn sie vor dem 01.01.1987 erteilt wurde. Dies bedeutet bei der Vereinbarung von Vorschaltzeiten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 638) in der Zusage, dass auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zusage abzustellen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.4 Ende der Tarifgebundenheit bei Betriebsübergang

Das Ende der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG tritt ein, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen Erwerber übertragen wird, der nicht Mitglied im abschließenden Arbeitgeberverband ist. Der automatischen Übertragung der Mitgliedschaft steht regelmäßig § 38 BGB entgegen, soweit die Satzung des Verbandes nicht Abweichendes vorsieht.[1] Bei Vorliegen eines Betriebsüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.1 Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei

Die Wirkungen der Tarifbindung treten nur ein, wenn der Arbeitnehmer Mitglied in einer Tarifvertragspartei (Gewerkschaft) ist. Aufseiten des Arbeitgebers muss für eine Tarifbindung nur dann eine Mitgliedschaft in einer Arbeitgeberkoalition bestehen, wenn ein Verbandstarifvertrag abgeschlossen ist. Besteht ein Firmentarifvertrag, ist also der einzelne Arbeitgeber Partei des a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 2.3 Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG

Die einmal entstandene Tarifbindung nach § 3 Abs. 1 TVG endet nicht bereits dann, wenn die beiderseitige Mitgliedschaft in den Tarifvertragsparteien endet (sog. verlängerte Tarifbindung). Nach § 3 Abs. 3 TVG gilt der Tarifvertrag bis zu seiner Beendigung unmittelbar und zwingend weiter. Die Vorschrift gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[1] Wichtig Verlängerte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.3 Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst wurde

Rz. 20 Um auszuschließen, dass sich der Arbeitgeber seiner finanziellen Verpflichtungen wegen der Schwangerschaft/Entbindung entzieht, darf er das Arbeitsverhältnis einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Gleiches gilt bei einer Fehlgeburt, die nach Ablauf der 12. Schwangerschaftswoche eintrat (§ 17 Abs. 1 M...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.5 Sozialplan bei Zweifel über Betriebsübergang

Ist bei Kündigung eines Auftrags über bestimmte Dienstleistungen und Neuvergabe dieses Auftrags an einen anderen Auftragnehmer ungewiss, ob ein Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Auftragnehmer vorliegt oder eine Betriebsstilllegung, für die der bisherige Auftraggeber seinen Arbeitnehmern – vorsorglich – betriebsbedingt kündigen muss, so können die Betriebspartner ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 5.4.2 Bezugnahmeklauseln, die nach dem 31.12.2001 vereinbart worden sind

Das BAG wendet bei Arbeitsverträgen, die nach dem 31.12.2001 abgeschlossen worden sind, für dynamische Verweisungen auf einschlägige Tarifverträge und Tarifwerke nicht mehr die Auslegungsregel an, wonach die Bezugnahmeklausel als bloße Gleichstellungsklausel zu verstehen ist, wenn es keine innerhalb oder außerhalb der Vertragsurkunde liegenden, eine solche Annahme ausschließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 4 Wo verbleibt es trotz BEG IV bei der Schriftform?

Das BEG IV hat zwar in einigen Bereichen mittels der Ersetzung der Schriftform durch die Textform oder die elektronische Form gewisse Erleichterungen gebracht. An bestimmten arbeitsrechtlich relevanten Stellen verbleibt es jedoch weiterhin bei dem Erfordernis der Schriftform. Nachfolgend sollen beispielhaft die wichtigsten Stellen, an denen das BEG IV keine Änderungen bracht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 4.1 Anpassung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen und anderen Leistungsnachweisen

Nach § 10 Abs. 2 SBGG kann die Person u. a. verlangen, dass Zeugnisse und andere Leistungsnachweise und damit vergleichbare Dokumente sowie Ausbildungs- und Dienstverträge, soweit diese Angaben zum Geschlecht oder zu den Vornamen enthalten und zur Aushändigung an die Person bestimmt sind, mit dem geänderten Geschlechtseintrag und den geänderten Vornamen neu ausgestellt werde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Die Schwerbehindertenvertre... / 2.5 Übergangsmandat

In der Vergangenheit enthielt das SGB IX keine Regelung zur Sicherung der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Betriebsaufspaltung, Betriebsübergang u. a. Änderungen der Unternehmensstruktur. Ein Übergangsmandat der SVB gab es nicht. Erst mit der Neuregelung im BTHG hat der Gesetzgeber Ende 2016 eine entsprechende Regelung geschaffen. In § 94 SGB IX ist 2016 ein neu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Betriebsübergang

Rz. 407 Das Arbeitsverhältnis eines Altersteilzeitlers geht bei einem Betriebsübergang auf den neuen Betriebsinhaber über. Dies gilt auch bei Arbeitnehmern, die sich in der Freistellungsphase des Blockmodells befinden.[1036] Freilich steht auch Arbeitnehmern in Altersteilzeit das gesetzliche Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB zu. Arbeitgeber sollten vor einem Betriebsü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / I. Betriebsübergang

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1045 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche am Standort A ausgliedern. An dem Teilbetrieb ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung wird der Teilbetrieb durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung des Betriebs in A nach § 111 Nr. 3 BetrVG. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Betriebsübergang

Rz. 940 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG stellt ein Betriebsübergang allein keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG dar. Nur wenn sich der Betriebsübergang nicht in dem bloßen Betriebsinhaberwechsel erschöpft, sondern mit Maßnahmen verbunden ist, die als solche eine Betriebsänderung i.S.v. § 111 BetrVG darstellen, handelt es sich um eine interessenausgleichspflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / (1) Betriebsübergang

Rz. 313 Liegt ein Betriebsübergang vor, dürfen die zwingenden Rechtsfolgen des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht umgangen werden. Ein diesen Zweck verfolgender Aufhebungsvertrag ist gem. § 134 BGB nichtig.[570] Eine Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer zu veränderten Konditionen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Mindestinhalt des Unterrichtungsschreibens über den Betriebsübergang

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / B. Betriebsübergang und Umwandlung

I. Betriebsübergang 1. Typischer Sachverhalt Rz. 1045 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche am Standort A ausgliedern. An dem Teilbetrieb ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung wird der Teilbetrieb durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung des Betriebs in A nach §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Betriebsübergang

Rz. 1025 Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gem. § 613a BGB auf den Betriebserwerber übergeht, erhalten keine Abfindung, wenn ihre Arbeitsstätte beim Betriebserwerber nicht weiter als (…) km von ihrer bisherigen Arbeitsstätte entfernt liegt. Liegt die Arbeitsstätte weiter als (…) km entfernt von der bisherigen Arbeitsstätte, erhalten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (cc) Bezugnahmeklauseln und Betriebsübergang

Rz. 1059 Häufig erfolgt die Anwendung des Tarifvertrags nicht aufgrund der beidseitigen Tarifbindung gemäß § 4 Abs. 1 TVG, sondern durch arbeitsvertragliche Inbezugnahme.[2724] Die Tarifverträge gelten dann lediglich schuldrechtlich und beim Betriebsübergang gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB weiter.[2725] Weder die Veränderungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 BGB,[2726] noch die Ablö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Betriebsübergang (§ 613a BGB) in der Insolvenz

aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 1057 Im Falle eines identitätswahrenden Übergangs eines Betriebs(teils) ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung beim Erwerber ohne Transformation der Normen möglich.[2660] Von einer solchen Wahrung der betrieblichen Identität ist zumindest auszugehen, wenn der Betrieb als Ganzes übergeht und nicht in eine fremde Betriebsorganisation eingegliedert wird;[2661] im Falle vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1072 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB auch nicht analog anzuwenden.[2805] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB aus.[2806]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (b) Widerspruchsrecht

Rz. 1055 Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers ist ein "Rechtsfolgenverweigerungsrecht", da es auf die Verhinderung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1 S. 1 BGB gerichtet ist.[2633] Laut BAG ist nicht nur der Übergang des Arbeitsverhältnisses, sondern auch das Recht, dem Übergang zu widersprechen, eine Rechtsfolge des Betriebsübergangs i.S.d. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB.[2634] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (bb) Fortgeltung von Tarifverträgen

Rz. 1058 Bezüglich der Fortgeltung von Tarifverträgen ist zwischen Verbands- und Firmentarifverträgen zu unterscheiden. Ferner ist von Belang, ob der Betriebsübergang im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge erfolgt. Dabei ist, wie bei Betriebsvereinbarungen, eine nach § 613a Abs. 1 S. 2 BGB transformierte kollektivrechtliche Regelung auch im Nachhinein (z.B. durch Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Sekundärfolgen

Rz. 1065 Auch über mittelbare, etwa wirtschaftliche Folgen des Betriebsübergangs ist zu unterrichten, sofern diese absehbar und für die Ausübung des Widerspruchsrechts von Bedeutung sein können,[2765] insbesondere:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Einschränkung des Kündigungsschutzes

Rz. 1137 Die Vorschrift des § 613a BGB gilt grundsätzlich auch in der Insolvenz.[3008] Damit tritt nach Abs. 1 S. 1 der Vorschrift der Erwerber bei einem (Teil-)Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.[3009] Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen (Teil-)Betriebsüberganges unwirksam.[3010] Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Zeitpunkt und Zugang der Unterrichtung

Rz. 1071 Das Gesetz verlangt in § 613a Abs. 5 BGB lediglich eine Unterrichtung "vor dem Betriebsübergang", ein genauer Zeitpunkt für die Unterrichtung ist nicht vorgeschrieben. Mit dem Zugang der vollständigen und zutreffenden Unterrichtung beginnt die einmonatige Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers (§ 613a Abs. 6 S. 1 BGB).[2801] Die Beweislast für den Zugang des Unterrichtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Vorliegen eines Betriebs-/Betriebsteilübergangs

Rz. 1046 Ein Betriebs- oder Betriebsteilübergang liegt gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft [2554] auf einen anderen Inhaber übergeht. Dies ist anzunehmen, wenn eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität vom neuen Inhaber weitergeführt oder wieder aufgenommen wird.[2555] Bis zur Rechtssach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Unterrichtungspflicht

Rz. 1049 Gemäß § 613a Abs. 5 BGB haben der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von dem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer über den Betriebsübergang zu informieren.[2600] Dabei handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Pflicht [2601] (echte Rechtspflicht)[2602] des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Inhabers im Hinblick auf den Betriebsübergang und des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers

Rz. 1140 Neben der Einschränkung des Kündigungsschutzes beim Betriebsübergang in der Insolvenz gilt die Haftungsnachfolge des Erwerbers für die vor dem Betriebsübergang entstandenen Verpflichtungen nach § 613a Abs. 2 BGB nur eingeschränkt (teleologische Reduktion). Nach der Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nicht für solche Ansprüche, die bereits vor der Ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Grund des Übergangs

Rz. 1052 Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer über den "Grund" des Betriebsübergangs zu unterrichten. Dafür ist die Angabe des dem Betriebsübergang zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes erforderlich, aber nicht ausreichend.[2619] Nach der Rechtsprechung sollten auch die unternehmerischen Gründe zumindest schlagwortartig mitgeteilt werden, die sich im Falle eines Widerspruchs au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Auslegung von Bezugnahmeklauseln in nach 2002 geschlossenen Verträgen

Rz. 1459 Bezugnahmeklauseln, die nach dem 1.1.2002 vereinbart wurden, sind primär nach ihrem Wortlaut auszulegen sowie nach den Begleitumständen des Vertragsschlusses. Die Auslegung orientiert sich also nicht – wie bei Altverträgen – an einem unterstellten Gleichstellungszweck der Bezugnahmeklausel.[3414] Bei der Formulierung von Bezugnahmeklauseln ist deshalb besondere Vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (c) Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen: Grundsätzliches

Rz. 1056 Zu informieren ist auch darüber, ob kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Konzernbetriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen,[2639] Sprecherausschussrichtlinien gemäß § 28 Abs. 2 SprAuG) fortgelten.[2640] Dabei ist zu präzisieren, ob die kollektiven Regelungen normativ oder in transformierter Form gemäß § 613a Abs. 1 S. 2 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Checklisten

a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang Rz. 1077mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / dd) Parteibezeichnung

Rz. 17 Aus der Klage muss ersichtlich sein, wer Beklagter und wer Kläger ist. Der Arbeitnehmer hat als Kläger (auch) seinen Wohnort anzugeben, § 253 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 130 Nr. 1 ZPO. Allerdings kann eine Kündigungsschutzklage die Frist des § 4 S. 1 KSchG auch ohne diese Angabe wahren.[50] Kläger ist regelmäßig der gekündigte Arbeitnehmer. Stirbt der Arbeitnehmer nach Ablau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Besonderheiten der Unterrichtungspflicht bei Umwandlungsfällen

Rz. 1076 Der § 35a Abs. 2 UmwG (ehemals: § 324 UmwG) enthält für die Fälle von Verschmelzungen und aufgrund Verweisungen im UmwG auch für Spaltungen oder Vermögensübertragungen eine Rechtsgrundverweisung auf § 613a Abs. 1, Abs. 4–6 BGB. Die Voraussetzungen des Betriebsübergangs sind demzufolge auch für die übertragenden Umwandlungen selbstständig zu prüfen.[2833] Als "Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Empfangsbestätigung

Rz. 1080 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.79: Empfangsbestätigung Hiermit bestätige ich, _________________________ (Vor- und Nachname), das Unterrichtungsschreiben über einen Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB, §§ 35a Abs. 2, 131 UmwG [2847] von der X auf die Z in Schriftform am heutigen Tage erhalten zu haben. _________________________ (Ort), den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Übergang der Arbeitsverhältnisse

Rz. 1048 Infolge des Betriebs(teil)übergangs gehen die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die der konkreten wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind. Arbeitnehmer im Sinne der Richtlinie 2001/23 ist jede Person ist, die in dem betreffenden Mitgliedstaat aufgrund des einzelstaatlichen Arbeitsrechts geschützt ist, da Art. 2 1 d) der RL auf den jeweiligen nationa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (a) Übergang des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1054 Die Arbeitnehmer sind im Einzelnen darauf hinzuweisen, was der Eintritt des neuen Inhabers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bedeutet. Dabei muss insbesondere deutlich werden, dass der neue Inhaber zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs neuer Schuldner arbeitsvertraglicher Ansprüche ist und ihm das Direktionsrecht zusteht und zwar – wenn der Arbeitn...mehr