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Transfersozialpläne: Herausforderung oder Überforderung ... / 12 Die Transfergesellschaft im Rahmen einer Sanierung

Thomas Gerwert
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Die Einrichtung einer Transfergesellschaft wird besonders dann relevant, wenn die aktuelle unternehmerische Krisensituation durch den Einstieg eines Investors abgewendet werden soll. In diesem Fall schafft die Transfergesellschaft eine Rechtsstruktur, die es ermöglicht, ein bestehendes Unternehmen oder Teilbereich auf ein neu gegründetes Unternehmen zu übertragen, ohne die Mitarbeiter automatisch mitnehmen zu müssen. Stattdessen werden die Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft überführt. Das neue Unternehmen kann dann aus der Transfergesellschaft die Mitarbeiter auswählen,, die es für die weiteren Tätigkeiten benötigt. Die übrigen Mitarbeiter werden, wie bereits erläutert, durch Vermittlungsmaßnahmen in neueBeschäftigungsverhältnisse integriert. Dieser Weg hat das höchste deutsche Arbeitsgericht nun ausdrücklich auch außerhalb von Insolvenzverfahren für zulässig befunden. Das Risiko des Betriebsübergangs nach § 613a BGB ist damit höchstrichterlich ausgehebelt worden[1].

Der Erfolg des Sanierungskonzeptes steht und fällt mit der Anzahl der Mitarbeiter, die in die Transfergesellschaft überwechseln. Zu beachten ist, dass im Falle einer kompletten Unternehmensübernahme alle Mitarbeiter in die Transfergesellschaft wechseln müssen, um die Folgen des § 613 a BGB auszuhebeln, sofern sich der Übernehmer aus dem Pool der Mitarbeiter der Transfergesellschaft bedienen will.

[1] BAG, Urt. v. 23.11.2006 – 8 AZR 349/06

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