Die evangelische Landeskirche hat einem Kirchenmusiker fristlos gekündigt. Grund waren seine Pläne, eine Leihmutter zu beauftragen. Die Kündigung war nicht rechtmäßig, entschied das Arbeitsgericht Braunschweig.mehr
Das BAG hat den Fall einer Hebamme, die wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche die Kündigung erhielt, dem EuGH vorgelegt. Da der Arbeitgeber auch konfessionslose Hebammen beschäftigt, soll der Gerichtshof nun prüfen, wann und ob eine Ungleichbehandlung wegen Religion zulässig ist.mehr
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Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart kündigte dem Koch einer evangelischen Kindertagesstätte fristlos, nachdem sie von seinem Kirchenaustritt erfuhr. Nun hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart ein Urteil gefällt.mehr
Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat einer konfessionslosen Bewerberin Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro wegen Diskriminierung zugesprochen. Sie hatte sich im Sekretariat der evangelischen Landeskirche Baden beworben und wurde im Bewerbungsgespräch zu ihrer Religionszugehörigkeit befragt.mehr
Die Kündigung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses aufgrund seiner Wiederheirat war unzulässig, da er wegen seiner Religion benachteiligt wurde. Dies hat das BAG - nach einer Vorlage beim EuGH - in dem über zehn Jahre dauernden Rechtsstreit nun entschieden.mehr
Die Kündigung eines katholischen Chefarztes an einem kirchlichen Krankenhaus war nicht rechtmäßig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Kirchliche Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn ein in der beruflichen Tätigkeit liegender Grund dafür nicht vorhanden ist.mehr
Können kirchliche Arbeitgeber eine bestimmte Religionszugehörigkeit des Bewerbers zum Einstellungskriterium machen? Diese Frage hat nun das BAG – nach einem Umweg über den EuGH – entschieden und dabei konkretisiert, wann eine solche Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann.mehr
Aufgrund der Sonderstellung von Kirchen oder kirchennahen Arbeitgebern gelten für diese teilweise andere arbeitsrechtliche Vorgaben als für privatrechtliche Unternehmen. Wie die Sonderwege zu beurteilen und etwa Loyalitätspflichten einzuordnen sind, schreibt unser Kolumnist Alexander Zumkeller.mehr
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein Düsseldorfer Krankenhaus nach seiner Wiederheirat könne eine verbotene Diskriminierung darstellen, urteilten die Luxemburger Richter.mehr
Verletzt ein kirchlicher Arbeitgeber die Vorgaben des Kirchenarbeitsrechts, sind die entgegenstehenden, individuell vereinbarten Vertragsklauseln – in den Grenzen des staatlichen Arbeitsrechts – dennoch wirksam. Der Verstoß betrifft lediglich den kirchlichen Rechtskreis, entschied nun das BAG.mehr
Bei der Kirche Beschäftigte sind den Besonderheiten kirchlichen Arbeitsrechts unterworfen. Hierbei geht das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen über das weltlicher Arbeitgeber, etwa bei der Frage der Lebensführung der Arbeitnehmer (Scheidung etc.), weit hinaus. Der EuGH könnte die gerichtliche Überprüfbarkeit kirchlicher Arbeitsrechtsentscheidungen nun deutlich ausdehnen.mehr
Nach einem Betriebsübergang ist der Erwerber an eine im Arbeitsvertrag vereinbarte dynamische Bezugnahmeklausel gebunden – auch wenn diese den weltlichen Arbeitgeber auf kirchliches Arbeitsrecht verweist. Das BAG bestätigt mit diesem Urteil seine Linie zur Bezugnahme.mehr
Bei einem Betriebsübergang gehen Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers auf den Erwerber über. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch dann, wenn ein Betrieb von einem kirchlichen Arbeitgeber übernommen wird und auf das Arbeitsverhältnis kirchliches Arbeitsrecht anwendbar ist. mehr
Darf ein katholisches Krankenhaus einem Chefarzt kündigen, wenn er ein zweites Mal kirchlich heiratet? Diese Frage beschäftigt zur Zeit nicht nur viele bei der Kirche Beschäftigte, sondern auch fast alle in Betracht kommenden Gerichte. Es geht inzwischen nicht mehr nur um das arbeits- und familienrechtliche Schicksal Einzelner, sondern ziemlich grundsätzlich um das umstrittene Kirchenarbeitsrecht.mehr
Trotz Bedenken, setzen nun auch die Bistümer Regensburg, Passau und Eichstätt das neue liberalere Arbeitsrecht der katholischen Kirche um.mehr
Bisher mussten Mitarbeiter der katholischen Kirche nach Scheidung und erneuter Heirat um ihren Job bangen. Das ändert sich nun - jedenfalls in den meisten Bistümern.mehr
Die Tätigkeit einer Mesnerin in einer Kirche darf nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg nicht in einzelne Arbeitsvorgänge aufgeteilt werden, um die Beschäftigte auf diese Weise in eine niedrige Entgeltstufe einzugruppieren.mehr
Die katholische Kirche hat ihre arbeitsrechtlichen Regeln zur Kündigung gelockert. Künftig müssen Mitarbeiter nach einer Scheidung und erneuten Heirat nur noch in Sonderfällen um ihren Job fürchten. Auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften sind die Vorgaben weniger streng.mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlich geschützte Sonderstellung der Kirchen und der ihnen zugeordneten Einrichtungen gestärkt. Es hat ein Urteil des BAG aufgehoben, das sich nun erneut mit der Kündigung eines Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus beschäftigen muss.mehr
Die katholische Kirche will ihr Arbeitsrecht lockern. Danach sollen Geschiedene, die eine neue Ehe eingehen, künftig nicht mehr automatisch gekündigt werden, schreibt die Rheinische Post. Die Regel würde für katholische Arbeitgeber, also auch für Krankenhäuser oder Caritas gelten.mehr
Das Arbeitsgericht Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei.mehr