Drei bayerische Diözesen lenken ein
In den anderen 24 deutschen Diözesen waren die Neuerungen bereits zum 1. August in Kraft getreten. Scheidung und standesamtliche Heirat sind für Mitarbeiter etwa in katholischen Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kindergärten oder Schulen demnach nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft.
Bedenken bestehen weiterhin
Überzeugt von den Reformen sind die drei Bistümer, die nun nachzogen, aber immer noch nicht. «Die Umsetzung erfolgt daher allein deshalb, weil die Bischöfe das Anliegen eines einheitlichen kirchlichen Arbeitsrechtes in Deutschland noch höher bewerten», teilte ein Sprecher der Diözese Regensburg am Dienstag mit. Es gebe etwa Bedenken im Hinblick auf die praktische Umsetzbarkeit und die Rechtssicherheit. Eine Mehrheit der deutschen Bischöfe hatte sich im Frühjahr für die Neuerungen ausgesprochen.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
1.567
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8502
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
7521
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Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
591
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Entgelttabelle TV-L
534
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