Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.17 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Investor aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bestehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die positive Sum...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 Abs 2 Nr 7 Buchst a EStG. Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt stpfl ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt worden ist, u...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4. Definition und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst verschiedene Teile, die unterschiedlich zu bewerten sind. Nach § 160 Abs. 1 BewG sind zu unterscheiden: Der Wirtschaftsteil. Umfang des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaftmehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Um den Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zutreffend ermitteln zu können – auch um festzustellen, welche Vermögensteile dann durch den festgestellten Grundbesitzwert abgedeckt sind und welche gegebenenfalls separat zu bewerten sind – muss eine bewertungsrechtliche Abgrenzung des Begriffs des land- und forstwirtschaftlichen Vermög...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.4 Der Liquidationswert

Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert, ist für die wirtschaftliche Einheit der Liquidationswert nach § 166 BewG anzusetzen. Dies gilt entsprechend, wenn wesentliche Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, stehende Betriebsmittel, immaterielle Wirtschaftsgüter) dem Betrieb der Land- und Fors...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Bei der Bewertung des Wirtschaftsteils des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Grundsätzlich sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie das Abbau-, Geringst- und Unland gesondert mit ihrem Wirtschaftswert nach § 163 BewG ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.3 Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs besteht aus dem Wirtschaftsteil, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils. Schulden, die unmittelbar mit den Betriebswohnungen oder dem Wohnteil im Zusammenhang stehen, sind jeweils abzuziehen. Ermittlung des Grundbesitzwertsmehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.3 Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen

§ 175 BewG definiert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Sondernutzungen und sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen). Die Vorschrift dient der Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung und ermöglicht eine bessere Ermittlung der einschlägigen Wirtschaftswerte, da bei Sondernutzungen sowohl hinsichtlich der Erträge als auch der Aufwendungen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist Grundbesitz – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke – mit dem nach § 151 Abs. 1 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.1 Ermittlung der Wirtschaftswerte

§ 163 BewG normiert die Ermittlung der Wirtschaftswerte. Dabei ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg beeinfl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4 Besondere Bewertungsvorschriften

Im besonderen Teil der Vorschriften über die Ermittlung des Grundbesitzwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergeben sich nach §§ 169 ff. BewG noch besondere Bewertungs- und Abgrenzungsvorschriften, insbesondere für die Einbeziehung der Tierbestände, der umlaufenden Betriebsmittel und der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. 4.4.1 Einbeziehung der T...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Feststellung der Grundbesitzwerte

Ist der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu ermitteln, wird dieser Wert gemäß § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Über die Art der wirtschaftlichen Einheit. Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit. Bei me...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören bewertungsrechtlich zum Grundbesitz, sodass bei der Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ein Grundbesitzwert festgestellt werden muss. Durch die Vorgaben des BewG wird im Rahmen detaillierter Vorgaben versucht, einen dem gemeinen Wert nahekommenden Wert für den land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.5 Ergänzende Hinweise der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat ausführlich zu Einzelfragen bei der Wertermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe Stellung genommen.[1] Neben grundsätzlichen Definitionen und Abgrenzungsfragen für die einzelnen Arten der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten[2] wird insbesondere zu den einzelnen Bewertungsschritten nach § 162 ff. BewG Stellung genommen. Dabei sind i...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.2 Umlaufende Betriebsmittel

Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört nach § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BewG der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. Dies wird durch Satz 2 der Vorschrift konkretisiert, nach dem als normaler Bestand der Bestand gilt, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Es gelten in Abhängigkeit der Art des land- und forstwirtschaftlichen Betr...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.1 Einbeziehung der Tierbestände

Tierzucht und Tierhaltung kann nur dann zur Landwirtschaft gehören, wenn sie im Zusammenhang mit einer Bodenbewirtschaftung und einer eigenen Futtergrundlage betrieben wird oder betrieben werden könnte. Dazu ist der Tierbestand in sog. Vieheinheiten umzurechnen und mit der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu vergleichen. Übersteigen die ermittelten Vieheinheiten...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.2 Der Mindestwert

Der sich ergebende Wert für die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs darf einen bestimmten Mindestwert nicht unterschreiten. Im Durchschnitt erwirtschaften kleine und mittlere Betriebe nur einen geringen oder sogar negativen Reinertrag. Der sich daraus ergebende rechnerische Ertragswert stellt für die Erbschaftsbesteuerung keine plausible und ...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.20 Steuerfreie Aktivrente

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 12 Ausgleich-Prozentsätze nach der Pauschalregelung für landwirtschaftliche Erzeuger

Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen. Zum pauschalen Ausgleich der Mehrwertsteuervorbelastung werden Pauschalausgleich-Prozentsätze best...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 8 Kleinunternehmergrenzen (bis 31.12.2024)/Pauschalregelungen der EU-Mitgliedstaaten

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.10 Liste der auf bestimmte Umsätze angewandten Steuersätze (0 = Nullsatz (Befreiung mit Vorsteuerabzugsrecht); [b] = befreit; [m] = Besteuerung der Marge; [-] = nicht steuerbar) – alte EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 3.3.3 Sonderfälle: Erwerbstätigkeit auch ohne Aufenthaltstitel

Saisonbeschäftigungen Für Drittstaatsangehörige ist eine Saisonbeschäftigung grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich. Bei der Saisonbeschäftigung ist die Beschäftigung ausnahmsweise ohne Aufenthaltstitel nur auf Grundlage einer (isolierten) Arbeitserlaubnis möglich. Dabei ersetzt die Erlaubnis zur Saisonarbeit de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.2 Abweichende Vorauszahlungstermine (Abs. 2 bis Vz 2008)

Rz. 16 Gem. § 37 Abs. 2 EStG a. F. konnte die jeweilige OFD nach pflichtgemäßem Ermessen für Stpfl., die überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, abweichende Vorauszahlungszeitpunkte bestimmen. Das galt auch für Stpfl., die überwiegend Einkünfte oder Einkunftsteile aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, die nicht der LSt unterliegen.[1] § 37 Abs. 2 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Land- und Forstwirtschaft

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 30 Sowohl die Ermittlung des Fehlbetrags im Entstehungsjahr als auch die Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags im Abzugsjahr erfolgen nach den allgemeinen Vorschriften. Es gelten §§ 7–10 GewStG . Nicht maßgeblich ist die Art der Gewinnermittlung. Vortragsfähig ist nach § 10a S. 7 GewStG nur ein für vorangegangene Ez ermittelter Fehlbetrag. Rz. 31 Der Begriff "Fehlbetra...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 40 KVLG 1989 – Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft

Nach § 40 Abs. 1 Satz 8 wird der folgende Satz eingefügt: 9Bei der Festsetzung der Beiträge für 2028 ist sicherzustellen, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V nur für die höchste Beitragsklasse wirkt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 223 Abs. 3 SGB V. Durch die Koppelu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 1 Legaldefinition des EStG

Das Einkommensteuergesetz (EStG) enthält eine eigene Legaldefinition des Gewerbebetriebs.[1] Danach ist Gewerbebetrieb eine Betätigung, die selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt; es darf sich weder um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft noch um solche aus selbstständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.6 Keine Ausübung eines freien Berufs oder anderer selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG

Selbstständig ausgeübte Tätigkeiten i. S. d. § 18 EStG unterscheiden sich von gewerblichen Tätigkeiten i. S. d. § 15 EStG allein dadurch, dass sie in § 18 EStG aufgeführt sind.[1] Eine selbständige nachhaltige und von Gewinnabsicht getragene Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG kein Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung als Ausübun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.4.3 Abgrenzung zum einkommensteuerlich irrelevanten Liebhabereibetrieb

Fehlt das Bestreben, Gewinn zu erzielen, liegt eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Die Betätigung fällt unter keine Einkunftsart.[1] Keine gewerblichen Einkünfte liegen also vor, wenn es sich um einen sog. Liebhabereibetrieb handelt. Hierunter ist im betrieblichen Bereich eine Betätigung zu verstehen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, d. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 4.4.2 Inhalt der Gewinnerzielungsabsicht

Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen während der gesamten Dauer des Betriebs (von Gründung bis Beendigung) in Gestalt eines Totalgewinns zu mehren.[1] Bei der Gewinnerzielungsabsicht ist maßgebend, dass der Steuerpflichtige das Ziel verfolgt, den Gewinn im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG zu vermehren. Nach § 4 Abs. 1 EStG ist Gewinn der Unterschiedsbetra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / IX. § 9 HmbGrStG – Ergänzende Regelungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Hebesatz der Grundsteuer A

1. Gesetzestext Rz. 282 [Autor/Stand] § 9 Ergänzende Regelungen und Hebesatz der Grundsteuer A (1) Zur Hofstelle nach § 234 Absatz 6 des Bewertungsgesetzes gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Absenkung des Hebesatzes für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 220 [Autor/Stand] Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) ist gem. Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2024/2025[2] auf 0 Prozent herabgesetzt worden. Hierdurch profitieren in Berlin ca. 800 Betriebe, die z.B. Landwirtschaft, Gartenbau, Gemüse- oder Blumenanbau, Fischerei oder Forstwirtschaft betreiben. Hinzu ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / g) Änderung durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft vom 29.6.1998

Rz. 156 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft v. 29.6.1998[2] wurde in § 51 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] ein Abs. 1a mit der Folge eingefügt, dass für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1999 ein geänderter Vieheinheitenschlüssel anzuwenden war. Dadurch rechneten fortan weniger Betriebe zur gewe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Erklärungen und Anzeigen; Hebesatz der Grundsteuer A (Abs. 3)

Rz. 293 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG gelten die §§ 6 Abs. 1 Satz 2. Abs. 5 und 6 sowie 7 Abs. 1 Sätze 5 bis 10 und Abs. 3 Sätze 3 bis 5 HmbGrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entsprechend. Weitere turnusmäßige Hauptfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind nach Auffassung des Hamburgischen Gesetzgebers aufgrund geringer tats...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 4. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 160 ff. BewG)

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vollzieht sich ab 1.1.2009 nach Maßgabe der §§ 160 ff. BewG. Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei wird der gemeine Wert i.S. des § 9 Abs. 2 BewG durch den Fortführungswert ersetzt. Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 BewG ist nä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / ee) Ermittlung der Bedarfswerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 144 [Autor/Stand] Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasste nach dem Jahressteuergesetz 1997[2] den Betriebsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil (§ 141 Abs. 1 BewG a.F.). Der Wert des Betriebsteils wurde unter sinngemäßer Anwendung der §§ 35 und 36 Abs. 1 und 2, der §§ 42, 43 und 44 Abs. 1 sowie der §§ 45, 48a, 51, 51a, 53, 54, 56, 59 und 62 Abs. 1 BewG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 282 [Autor/Stand] § 9 Ergänzende Regelungen und Hebesatz der Grundsteuer A (1) Zur Hofstelle nach § 234 Absatz 6 des Bewertungsgesetzes gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die ...mehr