Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Erklärungen und Anzeigen (Abs. 5)

Rz. 628 [Autor/Stand] Nach § 11 Abs. 5 NGrStG gelten für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die Regelungen des § 2 Abs. 4, § 8 Abs. 5 und 6 sowie § 9 Abs. 4 Satz 4 NGrStG entsprechend. Rz. 629 [Autor/Stand] Daraus folgt u.a., dass wie bei der Grundsteuer B (vgl. § 2 Abs. 4 NGrStG) auch bei der Grundsteuer A die Zusammenfassung von mehreren Wirtschaftsgütern zu einer wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 160 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, regelt den Umfang des land- und forstwirtschaftlich genutzten Betriebes. Dabei entspricht die Vorschrift inhaltlich im Wesentlichen den §§ 34 und 141 BewG. Ergänzende Erläuterungen waren im gleich lautenden Erlass der obersten Fina...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Der Wohnteil (Abs. 9)

Rz. 253 [Autor/Stand] Gebäude oder Gebäudeteile, die dem Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen zu Wohnzwecken dienen, sind dem Wohnteil zuzurechnen, wenn der Betriebsinhaber oder mindestens einer der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 200 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 51 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht kom...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Landesrecht vor Bundesrecht

Rz. 131 [Autor/Stand] § 1 Satz 1 NGrStG stellt klar, dass für das Land Niedersachsen grds. vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gelten. Die abweichenden Regelungen gelten ab dem Kalenderjahr 2025 und folgen damit dem bis zum 31.12.2024 geltenden (verfassungswidrigen) Recht auf Basis der Einheitsbewertung. Rz. 13...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abbauland (Abs. 4)

Rz. 221 [Autor/Stand] Abbauland gehört zum Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a BewG). Zum Abbauland gehören die Betriebsflächen, die durch Abbau der Bodensubstanz überwiegend für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nutzbar gemacht werden. Die abgebaute Bodensubstanz muss danach überwiegend, d.h. zu mehr als der Hälft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 157 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Stückländereien (Abs. 7)

Rz. 235 [Autor/Stand] Stückländereien bilden eine selbständige wirtschaftliche Einheit und damit einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wobei mehrere Stückländereien in der Hand eines Eigentümers zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden können. Eine Stückländerei liegt vor, wenn es sich um eine einzelne Fläche handelt, die land- und forstwirtschaftlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 209 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden, und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältni...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Grundsätzliches

Rz. 587 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt ehemals im Rahmen einer Betriebsbewertung (Gesamtbewertung) mit dem Ertragswert. Für die alten Länder wurde die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung jeweils einheitlich nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 vor...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 586 [Autor/Stand] § 11 Abweichende Reglungen [für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft] (1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Hofstelle (Abs. 1)

Rz. 595 [Autor/Stand] In Ergänzung der bundesgesetzlichen Regelung in § 234 Abs. 6 BewG bestimmt § 11 Abs. 1 NGrStG, dass zur Hofstelle des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht nur die Hof- und Gebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen gehören, von denen land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden, sondern auch von denen aus auf besti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 160 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden.[2] Durch Art. 36 des Jahressteuergesetzes 2024[3] wurde der Vorschrift des § 160 BewG ein Absatz 10 angehängt, mit dem die gemeinschaftliche Tierhaltung ebenfalls als Betrieb der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Von einem gewerblich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Anteil an Wirtschaftsgütern (Abs. 3)

Rz. 612 [Autor/Stand] § 11 Abs. 3 NGrStG gibt vor, dass ein Anteil des Eigentümers eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft an einem Wirtschaftsgut in den Betrieb einzubeziehen ist, wenn es mit dem Betrieb zusammen genutzt wird. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob es sich um Bruchteilseigentum oder Gesamthandseigentum handelt, A 11 Abs. 5 AEGrStG. Anwendungsfälle sind bspw. ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Gesetzestext

Rz. 347 [Autor/Stand] § 6 Grundsteuermesszahl (1) 1Die Grundsteuermesszahl beträgt 100 Prozent. 2Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 Prozent ermäßigt. (2) 1Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach Absatz 1 Satz 2 wird nochmals um 25 Prozent ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 276 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 10 BewG bildet auch die gemeinschaftliche Tierhaltung einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die Vorschrift verweist explizit auf § 13b EStG, der seit dem 1.1.2025 anzuwenden ist. Die ertragsteuerliche Bestimmung ersetzt jetzt den § 51a BewG, der durch das Gesetz vom 26.11.2019[2] mit Wirkung vom 1.1.2025 aufgehoben worden ist. Rz....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 21 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 8. Elektronische Steuererklärungen (Abs. 6)

Rz. 508 [Autor/Stand] Die Erklärung und die Anzeige nach § 8 Abs. 5 NGrStG sind gem. § 8 Abs. 6 NGrStG Steuererklärungen im Sinne der Abgabenordnung. Dies entspricht der Regelung des § 228 Abs. 5 BewG und hat u.a. zur Folge, dass bei Nichterfüllung oder bei nicht fristgerechter Erfüllung der Erklärungs- und Anzeigepflicht grundsätzlich ein Verspätungszuschlag festgesetzt wer...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 3)

Rz. 420 [Autor/Stand] § 7 Abs. 3 NGrStG regelt, dass § 25 GrStG unberührt bleibt. D.h. für die Einzelheiten zur Bestimmung des Hebesatzes gilt als Ausgangspunkt auch im niedersächsischen Modell der § 25 GrStG. Rz. 421 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 GrStG bestimmt die Gemeinde, mit welchem Hebesatz des (Grund-)Steuermessbetrags die Grundsteuer zu erheben ist. Die Norm räumt de...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) regelt die Grundsteuerbewertung für die im Land Niedersachsen belegenen ca. 3,5 Mio. wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftliche Vermögens, die in 2022 den niedersächsischen Gemeinden ein Aufkommen von rund 1,6 Milliarden Euro beschert haben. Das Gesetz ist am 7.7.202...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / I. Überblick

Rz. 60 [Autor/Stand] Das NGrStG weicht vom Bewertungsgesetz und Grundsteuergesetz im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend ab; entsprechend hoch war an dieser Stelle der gesetzliche Regelungsbedarf. Von dem insgesamt 15 Paragraphen umfassenden niedersächsischen Grundsteuergesetz entfallen allein zehn Paragraphen auf diesen (Ersten) Teil. In ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzung

Rz. 29 [Autor/Stand] Unter Landwirtschaft in weiterem Sinne ist die Bearbeitung und Ausnutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher Erzeugnisse, deren unmittelbare Verwertung durch den Verkauf oder Selbstverbrauch sowie ihre mittelbare Verwertung zur Zucht und Haltung von Vieh zu verstehen. Die landwirtschaftliche Nutzung umfasst neben den Betriebsformen Ackerbau,...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 38 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das BVerf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Besamungsstation

Rz. 152 [Autor/Stand] Eine Besamungsstation dient der Vatertierhaltung zur Gewinnung von Sperma für die künstliche Besamung. Zur Besamungsstation gehört auch der Embryo transfer bei landwirtschaftlichen Nutztieren, soweit damit eine landwirtschaftliche Tierhaltung verbunden ist.[2] Eine Besamungsstation bildet nur dann einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn der na...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 335 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 13b EStG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Pilzanbau

Rz. 139 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist der Anbau von Speisepilzen. Als Speisepilze gelten dabei die Fruchtkörper verschiedener Pilzarten, die genießbar und wohlschmeckend sind.[2] Zum Pilzanbau gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisepilzen dienen, insb. die Wirtschaftsgebäude mit den Beetflächen, Pasteurisierungs-, Anwachs- und Anspinnräumen s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Saatzucht

Rz. 133 [Autor/Stand] Saatzucht ist nach R B 160.13 ErbStR 2019 die Erzeugung von Zuchtsaatgut. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Dabei ist nicht zu unterscheiden zwischen Nutzpflanzensaatgut und dem Saatgut anderer Kulturpflanzen. Rz. 134 [Autor/Stand] Zur Saatzucht gehören alle Wirtschaftsgüter, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder den Verein übertragen (§ ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Gesellschaften/Gemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 620 [Autor/Stand] In einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der von einer Gesellschaft oder Gemeinschaft des bürgerlichen Rechts betrieben wird, sind nach § 11 Abs. 4 NGrStG – ebenfalls abweichend von § 2 Abs. 2 BewG – die Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die einem oder mehreren Beteiligten gehören und dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Die Regelung hat bspw. für ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 7. Informationsschreiben

Rz. 335 [Autor/Stand] Die Niedersächsische Finanzverwaltung hat im Mai/Juni 2022 jeder Eigentümerin/jedem Eigentümer eines Grundstücks des Grundvermögens ein Informationsschreiben zur Grundsteuerreform mit wichtigen Daten zur Erklärungsabgabe übersandt. Darin sind u.a. folgende Informationen aufgeführt: zuständiges Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt, Aktenzeichen, Lagebezeichnung...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 604 [Autor/Stand] Grundsätzlich können zu einer wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nur die Wirtschaftsgüter zusammengefasst werden, die demselben Eigentümer gehören. Durch § 11 Abs. 2 NGrStG wird jedoch geregelt, dass in den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – abweichend von § 2 Abs. 2 BewG – auch dem Eigentümer des Grund und Boden...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Grenzüberschreitende Grundstücke (Abs. 5)

Rz. 178 [Autor/Stand] Durch § 2 Abs. 5 Satz 1 NGrStG wird die Behandlung der Fälle geregelt, in denen sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Bundesland oder das Ausland erstreckt. Die Norm ist letztendlich Ausfluss des räumlichen Anwendungsbereichs des NGrStG. Da das vorbezeichnete Gesetz auf Basis der Abweichungsmöglichkeit nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG erlass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Baumschulen

Rz. 107 [Autor/Stand] Zum Nutzungsteil Baumschulen gehören die Flächen, die dem Anbau von Baumschulerzeugnissen dienen. Dazu rechnen insb. die Anzucht von Nadel- und Laubgehölzen, Rhododendren, Azaleen sowie Obstgehölzen einschließlich Beerenobststräuchern. Die Anzucht von Rosen und Stauden rechnet nur dann zum Nutzungsteil Baumschulen, wenn ihre Nutzung als Dauerkultur nich...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 5. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 168 [Autor/Stand] § 2 Abs. 4 Satz 1 NGrStG ermöglicht bei Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit. Die Norm führt damit die bisher in § 26 BewG enthaltene Regelung, die sich dort bereits bewährt hatte, fort. Rz. 169 [Autor/Stand] Auch die Grundsteuerbewertung nach dem Bunde...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Gesetzestext

Rz. 66 [Autor/Stand] (1) [1]Abweichend von § 25 Absatz 4 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl I S. 2294) geändert worden ist, muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Absatz 5 des Grundsteuergesetzes jeweils einheitlich seinmehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Feststellungen (Abs. 1)

Rz. 448 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) für Grundstücke werden in der ersten Stufe des dreistufigen Verfahrens durch gesonderten Feststellungsverwaltungsakt i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO festgestellt. Rz. 449 [Autor/Stand] Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid neben der Vermögensa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Planmäßige Nutzung

Rz. 57 [Autor/Stand] Die planmäßige Tätigkeit im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebes setzt keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr durch eine auf Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Fläche gerichtete Betätigung des Unternehmers voraus. Die am Begriff des Gewerbebetriebs i.S. des § 2 GewStG bzw. § 1 GewStDV orientierte Bestimmung, wonach Einkü...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Ursprünglich keine Bundesregelung

Rz. 27 [Autor/Stand] In seiner Grundkonzeption [2] sah das Bundesmodell keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Selbst wenn der Grundsteuerwert (§ 220 BewG i.d.F. des Grundsteuerreformgesetzes[3]) den gemeinen Wert offenkundig überstieg, sollte der typisiert ermittelte Grundsteuerwert zum Ansatz kommen. Rz. 28 [Autor/Stand] Am 27.5.2024 traf der BF...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Einheitlicher Hebesatz für das Grundvermögen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz für die Grundsteuer (§ 25 Abs. 1 GrStG). Das Bundesrecht verlangt dabei in § 25 Abs. 4 GrStG, dass die Gemeinden einen Hebesatz festlegen, der für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt (Grundsteuer A) und einen zweiten Hebesatz festlegen, der für alle Grundstücke – also die wirtschaftlichen Einheiten des Grun...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Anwendung der Verwaltungsanweisungen zum Bundesrecht

Rz. 583 [Autor/Stand] Gemäß A 10 Abs. 2 AENGrStG sind die folgende Nummern der zum Bundesrecht ergangenen AEGrStG in Niedersachsen sinngemäß anzuwenden:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Geringstland (Abs. 5)

Rz. 226 [Autor/Stand] Das Geringstland gehört ebenso wie das Abbauland zum Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BewG). Eine Begriffsbestimmung enthält die Vorschrift nicht. Rz. 227 [Autor/Stand] Nach R B 160.20 ErbStR 2019 sind Geringstland unkultivierte, jedoch kulturfähige Flächen, deren Ertragsfähigkeit so gering ist, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Betriebswohnung (Abs. 8)

Rz. 245 [Autor/Stand] Nach § 160 Abs. 8 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um Gebäude oder Gebäudeteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die dessen Arbeitnehmern und deren Familienangehörig...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 360 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 365 aufgeführten Ermäßigungstatbestände des NGrStG.mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nie... / 2. Bundesrecht bis 31.12.2024 (Abs. 1)

Rz. 641 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 hat sich in Niedersachsen – abweichend von § 1 Satz 2 NGrStG – ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG bemessen, § 12 Abs. 1 NGrStG. Das gilt sowohl für die Ermittlung, Festsetzung als auch Erhebung der Grundsteuer. Somit war für die Bewertung des inländischen...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 69 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Repräsentationsaufwendungen... / Jagd

Aufwendungen für die Jagd und die damit zusammenhängenden Bewirtungen schließt § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG vom Betriebsausgabenabzug aus. Entsprechendes gilt für den Abzug von Werbungskosten.[1] Hängt die Jagd mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft zusammen, können Verluste in die Gewinnermittlung einbezogen werden. Dieser im Gesetz nicht näher erläuterte ...mehr