Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 68. Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989, BGBl I 89, 233

Rn. 83 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 13 Abs 2 wurde durch eine Nr 3 dahin gehend ergänzt, daß zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch gehört "die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit." Die steuerfreien Einnahmen in § 3 EStG werden durch eine neue Nr 27 erweitert, wonach der Grundbetrag der Pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIII. Unterschiede zur früheren Einheitsbewertung

Rz. 102 [Autor/Stand] Bei der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der Grundsteuerbewertung können sich Unterschiede zu der Einordnung in die Grundstücksarten für Zwecke der früheren Einheitsbewertung ergeben. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung. Während beispielsweise für die Einordnung in die Grundstücksarten der Mietwohngrundstüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Allgemeine Ausführungen

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz grenzt die Tierbestände, die nicht überschritten werden dürfen, wenn sie zur Land- und Forstwirtschaft gehören sollen und damit keine gewerbliche Tierhaltung gegeben ist, grundsätzlich nach Vieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ab und ermittelt daraus einen Umrechnungsschlüssel. Der Begriff "Vieheinheit" ist ein ste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 59 [Autor/Stand] Abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG haben die Gemeinden in Schleswig-Holstein grundsätzlich drei Hebesätze zu bestimmen:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Rating: ESG-Risiko-Scoring:... / 5 Das derzeit überwiegend genutzte Zwei-Faktoren-Modell

Derzeit werden in einem ersten Schritt in den ESG-Risiko-Scoring-Verfahren die Unternehmen noch nicht individuell bewertet, sondern auf Basis von 2 allgemeinen Dimensionen: Branchenzugehörigkeit: Diese wird ermittelt aus dem WZ 2008 des Statistischen Bundesamtes. Über die Branche werden die transitorischen Risiken beurteilt. Standort: Dieser ergibt sich aus der Postleitzahl. Ü...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 2.3.3.3 Abfälle

Rz. 118 Vergleichbar zu den ergänzenden Angaben zu Produkten und Materialien enthält der Abschnitt "Abfälle" weitere Angaben zu den allgemeinen Berichtspflichten zu Ressourcenabflüssen nach ESRS E5-5. Dieser Abschnitt ist den Angaben nach ESRS E5.34(b) inhaltlich zugeordnet. Gem. ESRS E5.37 hat das berichtende Unternehmen zur Gesamtmenge an Abfällen aus dem eigenen Betrieb fo...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 2

Rz. 42 Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 können durch oder aufgrund eines Tarifvertrags durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit (sowohl für Tag- als auch Nacht- und Schichtarbeitnehmer, §§ 3, 6 Abs. 2 ArbZG), die Pausen und die Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG) in der Landwirtschaft angepasst werden. Es können somit längere Arbeitszeiten (...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.1.2 Phase 2: Auswerten

Rz. 38 In Phase 2 "Auswerten" führt das Unternehmen die Auswertung der Auswirkungen und Abhängigkeiten für jeden wesentlichen Standort oder Sektor/Bereich, einschl. der Auswertung der Schwere und Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, durch (ESRS E2.AR6). Nach der TNFD umfasst Phase 2 "Auswerten" die folgenden Leitfragen für Unterne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.1 Verpflichtung zur Buchführung

Nach § 141 AO ist ein gewerblicher Unternehmer verpflichtet, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, sofern die erzielten Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 UStG, 800.000 EUR, im Kalenderjahr übersteigen oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 80.000 EUR, im Wirtschaftsjahr b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 NWGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei...mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 § 1 NWGrStHsG gilt für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes, also sowohl für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch für Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Die Vorschriften des NWGrStHsG sind gem. § 3 NWGrStHsG erstmals au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 1 Abweichungskompetenz der Länder – sog. Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019[1] wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[2] die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.1.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 17 Beim Bodenwertmodell wird die tradierte Auffassung einer wertabhängigen verbundenen Grundsteuer, deren Bemessungsgrundlage neben dem Grund und Boden auch die Gebäude einschließt, aufgegeben. Steuer- und damit Bewertungsgegenstand des – reinen – Bodenwertmodells (bzw. der „reinen Bodenwertsteuer“) ist allein der Grund und Boden. Das Bodenwertmodell wurde bislang allein ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Gründe für die Steuerermäßigungen

Rz. 9 Aus dem Grundgedanken, der der Steuerermäßigung bei der Einführung des MwSt-Systems in Deutschland zum 1.1.1968 zugrunde lag, ergab sich, dass der ermäßigte Steuersatz immer nur im Hinblick auf ein begünstigungswürdiges Interesse des privaten Letztverbrauchers gerechtfertigt war. Die Frage, welche Bereiche des Allgemeinbedarfs im Interesse des privaten Verbrauchers als...mehr

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Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.2.2 Materielle Verfassungsmäßigkeit

Rz. 93 Die landesgesetzlichen Regelungen über die von § 25 Abs. 4 GrStG abweichende Erweiterung der kommunalen Hebesatzmöglichkeiten begegnen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. In den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wird grundsätzlich das bundesgesetzlich reformiert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 3 Überblick über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel

Rz. 12 Von der Abweichungskompetenz nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG haben bislang 14 Länder Gebrauch gemacht. Im Bereich der sog. Grundsteuer A (Steuergegenstand: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens) übernehmen – abgesehen von geringfügigen punktuellen Abweichungen – alle Länder die bundesgesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 NWGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. Allgemeine Ausführungen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 4.2.2.3 Verfassungsrechtliche Einwände

Rz. 56 In der Fachkommentierung werden hinsichtlich der wertunabhängigen Flächenmodelle nach der hier vertretenen Auffassung zurecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. So wird gegen die wertunabhängigen Flächenmodelle insbesondere eingewandt, dass die Grundsteuer als Flächensteuer durch das Äquivalenzprinzip weder im Sinne einer Kosten- noch einer Nutzenäquiv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Allgemeine A... / 6.1 Grundkonzeption / Leitgedanke

Rz. 85 Nachdem sich im Laufe des Jahres 2024 anhand der festgestellten Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der darauf aufbauenden festgesetzten Grundsteuermessbeträge auf den 1.1.2025 unter der Prämisse einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer (Rz. 71) teilweise abzeichnete, dass sich infolge der verfassungsrechtlich gebotenen relations- und realitätsgerechten Bewe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forschungsgutachten vom September 2010

Rz. 35 Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung u...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / f) Das nach § 48 GNotKG begünstigte Vermögen

Rz. 18 Sind die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt, erstreckt sich das Bewertungsprivileg (halber Grundsteuersatz) auf das gesamte land- und forstwirtschaftliche Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes ( BewG).[31] Nach § 158 Abs. 2 BewG ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dazu gehören ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / II. Teilbetrieb

Rz. 64 Auch die Übertragung eines Teilbetrieb ist einkommensteuerlich gem. § 6 Abs. 3 S. 1 EStG begünstigt. Soweit der Teilbetrieb insgesamt mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen wird, erfolgt eine zwingende Buchwertfortführung, also eine Übertragung ohne Aufdeckung von stillen Reserven und damit ohne eine Steuerlast. Rz. 65 Von einem Teilbetrieb spricht man, w...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 4. Buchwertansatz

Rz. 77 Anders als bei Gewerbebetrieben,[66] wo die Übertragung eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch nicht zum Buchwert gem. § 6 Abs. 3 EStG möglich ist,[67] können landwirtschaftliche Betriebe unter Vorbehaltsnießbrauch unverändert zum Buchwert übertragen werden.[68] Die anderweitige Behandlung landwirtschaftlicher Betriebe ist eine bereichsspezifische Auslegung ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / b) Aktive oder verpachtete Betriebe, Stückländerei

Rz. 37 Die eigentliche Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens gilt sowohl für aktiv bewirtschaftete als auch für verpachtete Betriebe. Die Verpachtung wird als andere Form der aktiven Bewirtschaftung angesehen. Durch die Ergänzung des § 158 Abs. 2 BewG um einen Satz 3 ist geklärt, dass die Verpachtung von Flächen eine andere Form der aktiven Bewirtschaftung darstellt. ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / I. Einkommensteuer

Rz. 2 Die unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wird vom Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz an verschiedenen Stellen behandelt. § 6 Abs. 3 EStG regelt die Frage, ob ein entgeltlicher oder unentgeltlicher Übergang stattfindet und wie die einzelnen Wirtschaftsgüter anzusetzen und zu beurteilen sind. § 10 Abs. 1a Nr. 2 ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 1. Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 73 Ebenfalls im Rahmen der Hofnachfolge sind Nießbrauchsgestaltungen in der Land- und Forstwirtschaft üblich und werden oft vereinbart. Häufigster Anwendungsfall ist die Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Vorbehaltsnießbrauch. In diesem Fall entstehen bei einem aktiv bewirtschafteten Betrieb zwei Unternehmen im steuerlichen Sinne, zum einen in der Hand...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 1. Grundbuch

Rz. 24 Für die Eigentumsumschreibung des übertragenen Grundbesitzes fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 14110 Nr. 1 KV GNotKG an. Der Geschäftswert ist gemäß § 69 GNotKG der Wert der Grundstücke. Ist jedoch ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt,[42] Gegenstand der Übertragung, so ist Geschäftswert nicht der Verkehrswert der ...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / 2. Das Kostenprivileg des § 48 GNotKG

Rz. 2 Bei der Ermittlung des Geschäftswertes ist das kostenrechtliche Bewertungsprivileg des § 48 GNotKG zu beachten. Danach ist als Wert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, der die Voraussetzungen des § 48 GNotKG erfüllt, nicht der Verkehrswert anzusetzen, sondern höchstens 50 Prozent des Grundsteuerwertes des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Der halbe ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Vibrationen / 2 Vorkommen

Hand-Arm-Vibrationen treten z. B. auf "beim Arbeiten mit handgehaltenen oder handgeführten Arbeitsgeräten mit rotierenden oder oszillierenden Teilen, aber auch durch handgehaltene Werkstücke, durch handgehaltene schwingende Bedienelemente oder bei Geräten mit Einzelauslösung (z. B. Nagler, Bolzensetzer)" (Kap. 4.1 Allgemeines TRLV Vibrationen). Kap. 4.1.2 Teil 1 TRLV Vibrati...mehr

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§ 15 Notar- und Gerichtskosten / e) Der Betrieb als Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Inhabers

Rz. 16 Des Weiteren muss der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb unmittelbar nach Vollzug der Übergabe oder Zuwendung einen nicht nur unwesentlichen Teil der Existenzgrundlage des zukünftigen Betriebsinhabers bilden (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG). Damit wird entsprechend dem Gesetzeszweck, leistungsfähige Betriebe im bäuerlichen Familienbesitz zu erhalten, vorausgesetzt, das...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 5. Höferechtliche Abfindung

Rz. 12 Den Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind (weichende Erben) steht – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes wegen – an Stelle eines Anteils am Hof nach § 12 HöfeO ein Anspruch gegen den Hoferben auf Zahlung einer Geldabfindung zu. Überträgt der Eigentümer den Hof an einen Abkömmling, so gilt gemäß § 17 Abs. 2 HöfeO...mehr

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§ 16 Steuerrecht / d) Einheitstheorie

Rz. 23 Zur steuerlichen Beurteilung werden zunächst alle entgeltlichen Gegenleistungen zusammengerechnet und dann im Rahmen der Einheitstheorie dem Kapitalkonto des Übergebers gegenübergestellt. Keine entgeltlichen Gegenleistungen sind das Baraltenteil, das Wohnrecht einschließlich des Nutzungswertes des Wohnrechts und auch die Übernahme von betrieblichen Verbindlichkeiten, ...mehr

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§ 16 Steuerrecht / I. Sachgesamtheit

Rz. 61 Die Übertragung eines Betriebes von der einen Generation auf die nächste Generation ist gem. § 6 Abs. 3 EStG steuerneutral zwingend zu Buchwerten umzusetzen, wenn ein gesamter Betrieb übertragen wird. Dabei stellt der Gesetzgeber auf die Sachgesamtheit des betrieblichen Vermögens ab. Es sind alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter zu übertragen. Rz. 62 In der Lan...mehr

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§ 16 Steuerrecht / 2. Betriebsaufgabe

Rz. 75 In diesen Fällen ist eine Versteuerung des Betriebsaufgabegewinns zum Zeitpunkt der Aufgabeerklärung vorzunehmen. Anschließend erzielt der Neu-Eigentümer bei einer entgeltlichen Nießbrauchsüberlassung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 Abs. 1 EStG. Der Bewirtschafter, also der Nießbraucher oder Alt-Eigentümer, erzielt unverändert Einkünfte aus Land- un...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / E. Abfindung der weichenden Erben

Rz. 40 Handelt es sich bei dem übergebenen landwirtschaftlichen Betrieb um einen Hof i.S.d. Höfeordnung, werden bereits durch die Übergabe des Hofes an einen Abkömmling zu Lebzeiten des Übergebers entsprechende Abfindungsansprüche der weichenden Abkömmlinge nach § 12 HöfeO ausgelöst.[59] Die Höhe der Abfindung richtet sich in diesem Fall nach dem Hofeswert. Dieser beträgt ge...mehr

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§ 16 Steuerrecht / D. Gegenleistungen

Rz. 81 Die Vereinbarung von Gegenleistungen in einem landwirtschaftlichen Übergabevertrag sind in der Regel Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung. In der landwirtschaftlichen Literatur spricht man vom klassischen Altenteil, in der steuerlichen Literatur von einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, die in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG gere...mehr

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§ 18 Die Nachfolge in den l... / D. Muster eines Einzeltestamentes des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 18.1: Einzeltestament des Eigentümers eines Hofes im Sinne der HöfeO Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschien: Herr _________________________, geboren am _________________________ in _______...mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Abfindung nach § 12 HöfeO

Rz. 5 Nach § 4 HöfeO fällt der Hof mit dem Tode des Hofeigentümers nur einem Erben, dem Hoferben, zu (Höferechtliche Sondernachfolge). Dieser wird ohne weitere dingliche Vollzugsakte mit dem Hoferbfall Alleineigentümer des Hofes. Den Miterben, die nicht Hoferbe geworden sind, steht – vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch Übergabevertrag oder Verfügung von Todes we...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 1. Grundstücke

Rz. 21 Nach § 2 Buchst. a) HöfeO gehören zum Hof insbesondere alle Grundstücke des Hofeigentümers, die regelmäßig von der Hofstelle aus bewirtschaftet werden, wobei eine zeitweilige Verpachtung oder ähnliche vorübergehende Benutzung durch andere die Hofzugehörigkeit nicht ausschließt. Eine regelmäßige Bewirtschaftung liegt vor, wenn die Grundstücke von der Hofstelle aus nach...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / I. Grundstücke

Rz. 38 Zwar fehlt im allgemeinen Zivilrecht eine dem § 2 HöfeO vergleichbare Bestimmung, welche die Grundstücke, die von der Hofstelle aus bewirtschaftet werden, zum Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebes erklärt. Trotzdem ist nicht zweifelhaft, dass sie es sind. Dies folgt zum einem aus dem allgemeinen Begriff des Unternehmens, unter dem alle Vermögensrechte zusamme...mehr

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Umsatzsteuer in Spanien / 10.2 Weitere vereinfachte Verfahren

Unter die so genannte Ausgleichsabgabenregelung (régimen especial del recargo de equivalencia) fallen Einzelhändler (natürliche Personen oder juristische Personen, die nach einer besonderen Einkommensteuerregelung veranlagt werden), die Gegenstände oder Erzeugnisse jeder Art, die nicht besonders von der Regelung ausgenommen sind, verkaufen. Die von dieser Regelung erfassten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 34 Für Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweisung § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und Abs. 2 Nr. 1 EStG (vgl. Rz. 24). Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem...mehr