Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 32c Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum zu § 32c EStG aF: Wiegand, Einführung in die Tarifglättung für Einkünfte aus LuF, Grundstruktur der gesetzlichen Regelungen und Hintergründe zur Tarifglättung; NWB 2017, 649; Lammers, § 32c EStG – der fehlgeschlagene Versuch einer Begünstigung durch den Gesetzgeber, DStR 2017, 1576; Kanzler, Die neue Tarifglättung für die Einkünfte aus LuF – § 32 EStG reloaded, DStZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

Schrifttum: Kanzler, Die steuerlich Gewinnermittlung zwischen Einheit und Vielfalt, FR 1998, 233; Jachmann, Die Einkommensbesteuerung aus LuF und ihre Zukunft, Agrarrecht 1999, 1; Geckle, § 13a EStG – Erwartungen und Wirklichkeit, HLBS-Report 2004, 81; Wiegand, Vorschläge der FinVerw zur Neustrukturierung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem § 13a EStG, HLBS-Report ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für einen Betrachtungszeitraum

Rn. 16 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gem § 32c Abs 1 S 1 EStG wird die Tarifermäßigung nach Ablauf von drei VZ (sog Betrachtungszeitraum) entsprechend den Vorgaben des S 2 gewährt. Im Hinblick darauf, dass Land- und Forstwirte regelmäßig ein vom Kj abweichendes Wj haben, sind somit vorweg die für den jeweiligen Betrachtungszeitraum maßgeblichen Einkünfte unter Berücksichtigung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 13 Einkünfte aus Land– und Forstwirtschaft

Schrifttum: Märkle/Hiller, Die ESt bei LuF, 12. Aufl 2019; Agatha/Eisele/Fichtelmann/Schmitz/Walter, Besteuerung der LuF, 11. Aufl 2023; Felsmann/Pape/Giere/König/Wiegand, Einkommensbesteuerung der LuF, Loseblattwerk; Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Loseblattwerk. Verwaltungsanweisungen: R 13.1–13.6 EStR 2012; H 13.1–H 13.5 EStH 2024; BMF v 18.05.2018, BStBl I 2018, 689 (Er...mehr

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Versorgungskrankengeld (bis... / 2.1 Einkünfte aus Land-/Forstwirtschaft/Gewerbebetrieb/selbstständiger Arbeit

Die Berechnung des Versorgungskrankengeldes, wenn der Berechtigte unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt, ist in § 16b BVG geregelt. Bemessungszeitraum ist hier ist das letzte Kalenderjahr, für das ein Einkommensteuerbescheid vorliegt. Als Regelentgelt gelten die Gewinne, die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

1. Begriff Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand, während das Bewertungsgesetz das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv abgrenzt.[2] Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

1. Betriebsbegriff Rz. 55 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 Satz 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ihm dauernd zu dienen bestimmt sind. Zur Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 2 BewG. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, is...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / C. Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Entscheidung des BVerfG betrifft zwar nicht ausdrücklich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Gleichwohl ist aus dem Urteil zu schließen, dass die für die getroffene Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte auch auf die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu übertragen sind. Zudem hat das BVerfG in der Weite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Abgrenzung vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Rz. 96 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach § 233 Abs. 2 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren anderen als als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grund und Boden, Wohn- und Wirtschaftsgebäude

Rz. 31 [Autor/Stand] Grund und Boden stellt die wichtigste Betriebsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft dar. Darunter sind primär Äcker, Grünland, Forst-, Wein- und Gartenbauflächen zu fassen. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser.[2] Zum Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft gehören auch Flächen minderer Qualität (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 87 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung und Bedeutung

Rz. 4 [Autor/Stand] § 34 BewG wurde in mehreren Schritten aufgebaut, wobei teilweise Regelungen aus anderen (älteren) Bewertungsgesetzen übernommen und modifiziert wurden. In einzelnen Absätzen finden sich allerdings auch komplett neue Bestimmungen. So sind die Absätze 1 bis 3 insgesamt neu. Nach Absatz 1 gliedert sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den Wirtsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 25 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz nennt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Steuergegenstand, während das Bewertungsgesetz das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv abgrenzt.[2] Land- und Forstwirtschaft definiert die Rechtsprechung als planmäßige Nutzung des Grund und Bodens zur Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse sowie die unmit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Der Wohnteil

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Wohnungen und Wohnräume, die in die wirtschaftliche Einheit des land und forstwirtschaftlichen Vermögens einzubeziehen sind, gehören teils zum Wirtschaftsteil, teils zum Wohnteil. Soweit sie zum Wirtschaftsteil rechnen, werden sie im Vergleichswert der einzelnen Nutzungen erfasst, dabei allerdings nicht besonders bewertet. Eine Ausnahme bilden hier n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fremde Gebäude und Betriebsmittel

Rz. 72 [Autor/Stand] Grundsätzlich dürfen Wirtschaftsgüter nur dann zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG, vgl. insb. § 2 BewG Rz. 54–60). § 34 Abs. 4 BewG enthält jedoch eine Ausnahmevorschrift von diesem Grundsatz. Hiernach sind die der Bewirtschaftung des Betriebs dienenden Betriebsmittel und die a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

Rz. 48 [Autor/Stand] Abgrenzungsfragen ergeben sich auch zwischen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem gewerblichen Betriebsvermögen. Ob eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. die Kommentierung zu § 232 BewG Rz. 167).[2] Liegen teils gewerbliche und te...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Existenzgrundlage

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete, war nicht einfach zu beantworten. Existenz bedeutet "Dasein", "Lebensunterhalt". Das Gesetz gebrauchte jedoch nicht den Begriff "Existenz", sondern das Wort "Existenzgrundlage". Das bedeutet, dass nicht der gesamte Unterhalt aus dem Betrieb der Lan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verpachtung von Flächen und Betrieben

Rz. 60 [Autor/Stand] Wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder werden Teile davon einem anderen Berechtigten zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwer tung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse überlassen, so gilt dies nach § 232 Abs. 2 Satz 2 BewG als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Überlassenden. Die gesetzliche Fikt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung vom Grundvermögen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von den Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen, ist für die Grundsteuer relevant, da unterschiedliche Bewertungsverfahren (§§ 236, 250 BewG) und unterschiedliche Steuermesszahlen (§§ 14, 15 GrStG) zur Anwendung kommen. Abgrenzungsfragen stellen sich insb. bei unbebauten Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Aweh, LuF: Kleinbetriebe oder Gartenbewirtschaftung für Eigenbedarfszwecke, EStB 2011, 323; Bruschke, Die (ungewollte) Mitunternehmerschaft in der Land- und Forstwirtschaft, ZSteu 2006, 315; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens – Die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit, Inf 1984, 561; Geisler, Die Einheitsbewertung des land- und fo...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / D. Systemänderung

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgte bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung mit dem Ertragswert. Für die alten Bundesländer wurde die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung vorgenommen. Rz. 26 [Autor/Stand] In den alten Bundesländern gehörte der Woh...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.2 Vereinfachtes Lohnkonto für Aushilfen

Für Aushilfs- und Teilzeitkräfte sowie für geringfügig Beschäftigte, deren Arbeitslohn mit festen Pauschalsteuersätzen nach § 40a EStG pauschal besteuert wird, genügt eine vereinfachte Form des Lohnkontos. Hier reicht es aus, wenn der Arbeitgeber für die jeweilige Aushilfskraft folgende Daten aufzeichnet: Name und Anschrift, Dauer der Beschäftigung, Zahl der tatsächlich geleist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Anteile des Eigentümers an anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 92 [Autor/Stand] Nach § 30 Abs. 3 BewG 1934 konnte bereits ein Anteil des Eigentümers an anderen Flächen in seinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einbezogen werden. Die Rechtsprechung hat diese Vorschrift aber auch sinngemäß auf Anteile des Eigentümers an Gebäuden und anderen Betriebsmitteln angewendet.[2] § 34 Abs. 5 BewG 1965 spricht ganz allgemein von einem Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 34 Abs. 6 BewG ist vom Finanzausschuss des Bundestages auf Vorschlag des Ernährungsausschusses in das Gesetz eingefügt worden. Sie soll einer neueren Entwicklung in der Landwirtschaft Rechnung tragen und die Bildung der wirtschaftlichen Einheit erleichtern, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von einer Gesellschaft oder Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz 2 BewG

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erfordert eine Einordnung in eine der beiden Vermögensarten land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen. Für die Grundsteuer gibt es nur diese beiden Vermögensarten. § 2 Nr. 1 GrStG nennt als Steuergegenstand auch die Betriebsgrundstücke i.S.d. § 218 Satz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Sonderfälle

Rz. 63 [Autor/Stand] Erforderlich ist auch eine Abgrenzung von aktiv wirtschaftenden Betrieben oder dauerhaft im Ganzen verpachteten Betrieben von Stückländereien. § 232 Abs. 2 Satz 2 BewG sieht vereinfachend vor, dass auch die Verpachtung oder unentgeltliche Überlassung von land- und forstwirtschaftlich genutzten bzw. nutzbaren Flächen als land- und forstwirtschaftliche Tät...mehr

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Beitragszuschuss (landwirts... / 3 Ermittlung des Arbeitseinkommens

Neben dem nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG ermittelten Einkommen wird auch das nach § 13a EStG ermittelte Einkommen als Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft herangezogen. Hierfür gilt § 32 Abs. 1-4 ALG. Von der landwirtschaftlichen Alterskasse wird in diesen Fällen kein gesondertes Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft festgesetzt. Entsprechendes gilt für die son...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 55 [Autor/Stand] Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 Satz 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dieser umfasst alle Wirtschaftsgüter, die ihm dauernd zu dienen bestimmt sind. Zur Abgrenzung gelten die allgemeinen Grundsätze des § 2 BewG. Was als wirtschaftliche Einheit zu gelten hat, ist nach den Anschau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich des Abs. 4

Rz. 46 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen eines als Existenzgrundlage dienenden Betriebs der Land- und Forstwirtschaft genossen nicht den Schutz des § 69 Abs. 2 BewG, soweit für diese Flächen nach § 55 Abs. 5 Satz 1 EStG der höhere Teilwert festgesetzt wurde. § 69 Abs. 4 BewG enthielt mithin eine Einschränkung der Schutzvorschrift des § 69 Abs. 2 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Entwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftliche Tierhaltung geschaffen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 34 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörenden Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, der durch das BewG 1965 neu eingeführt und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] In den Vorbemerkungen zu den §§ 33–67 BewG wurde schon auf den Wegfall der Vermögensunterarten beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, die Herausstellung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit den verschiedenen Nutzungen als der einzigen wirtschaftlichen Einheit sowie die getrennte Wertermittlung für den Wirtschafts- und Wohnteil hingewiese...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 [Autor/Stand] § 13 leitet den zweiten Abschnitt des GrStG ein, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm beschreibt das Verfahren auf abstrakte Weise. Die §§ 14–24 GrStG regeln im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge. Differenzierte Messzahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke leg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nutzungsarten

Rz. 58 [Autor/Stand] § 234 Abs. 1 Nr. 1 BewG führt verschiedene Nutzungsarten auf. Der Wirtschaftsteil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst danach die landwirtschaftliche Nutzung, die forstwirtschaftliche Nutzung, die weinbauliche Nutzung, die gärtnerische Nutzung und die sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Als landwirtschaftliche Nutzung wird die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Obstbaugemeinschaften

Rz. 108 [Autor/Stand] Grundlage der Bewertung bei Obstbaugemeinschaften sind die Absätze 5 und 6 des § 34 BewG.[2] Daher ist zu untersuchen, ob die Wirtschaftsgüter der Gemeinschaft (Bruchteilseigentum) wirtschaftlich mit den Betrieben der an dieser Gemeinschaft Beteiligten verbunden sind, d.h. ob sie zusammen mit ihnen genutzt werden oder ob es sich um einen von einer Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Persönliche Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

Rz. 13 [Autor/Stand] Alle Gesellschafter oder Mitglieder der Gemeinschaft müssen Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sein. Es muss sich somit um aktive Land- und Forstwirte handeln. An der Gemeinschaft darf keine Person beteiligt sein, die selbst keine aktive land- und forstwirtschaftliche Betätigung ausübt. Rz. 14 [Autor/Stand] Weiter müssen die aktiven Land...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Betriebsmittel

Rz. 40 [Autor/Stand] Stehende und umlaufende Betriebsmittel gehören nach § 233 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 4 BewG zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Zuordnung ist nach der Zweckbestimmung vorzunehmen. Die Widmung des Vermögens, dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen, setzt eine gewisse planmäßige und ständige Bearbeitung voraus, was nach objekt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Tausendsatz und Promillesatz

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl wird in § 13 Abs. 1 Satz 2 GrStG in abstrakter Form bezeichnet, bevor §§ 14, 15 GrStG die jeweiligen Steuermesszahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie für Grundstücke konkret benennen. Das ab dem 1.1.2025 geltende Recht verwendet hier den Begriff des Promillesatzes. Der Begriff "Promille" entstammt dem Lateinischen (pro...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 BewG enthält die allgemeinen Vorschriften über die Bestimmung und Abgrenzung der zu bewertenden Objekte. Diese Vorschriften waren früher in § 137 Abs. 2 AO 1919 bzw. § 9 BewG 1925 enthalten und wurden seinerzeit in das BewG 1931 (§ 2) übernommen. Im BewG 1934 ist lediglich die Fassung der Vorschriften verbessert worden. § 2 BewG 1934 wurde ohne Änderu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung (Grundzüge)

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird hier nur in Grundzügen beschrieben. Die detaillierte Darstellung und Erläuterung finden sich in der Kommentierung zu §§ 236–242 BewG. Rz. 68 [Autor/Stand] Die Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft erfolgt nach § 236 Abs. 1 BewG mit dem Ertragswert, der auf der Grundlage der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätzliches

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Vergünstigungsvorschrift kam nur einem solchen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugute, der die Existenzgrundlage des Betriebsinhabers bildete.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 3 Lohnsteuerpauschalierung

Alternativ besteht in vielen Fällen die Möglichkeit zur Pauschalierung der Lohnsteuer. Für Saisonarbeiter in der Land- und Forstwirtschaft kann der Arbeitslohn mit 5 % pauschaliert werden.[1] Die Pauschalierung ist aber nur zulässig, wenn die Aushilfskraft in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, ausschließlich typische land- und forstwirtschaftliche Tätigke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen waren bzw. sind in folgenden Vorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BAV-Förderbetrag / 6.2 Arbeitslohngrenze bei geringfügig Beschäftigten und Aushilfen

Der BAV-Förderbetrag kann auch für die betriebliche Altersversorgung von Arbeitnehmern gewährt werden, deren Arbeitsentgelt bzw. Arbeitslohn nicht individuell nach den ELStAM, sondern als geringfügig entlohnte Beschäftigte mit 2 % oder 20 % [1] als kurzfristig beschäftigte Personen mit 25 % [2] bzw. als Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft mit 5 % [3] pauschal versteuert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] § 2 GrStG bringt die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers in sachlicher Hinsicht zum Ausdruck. Mit der Anknüpfung an den inländischen Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen konkretisiert der Gesetzgeber den Steuergegenstand des GrStG. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 5.2 Berechnungsgrundlage

Bei dem für die Berechnung des Regelentgelts zu berücksichtigenden Arbeitseinkommen ist von § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen ist danach der Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Zum Arbeitseinkommen gehören Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Das Arbeitseinkommen kann nur insoweit berücksichtigt werden, wie es der Bei...mehr