Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 365 In persönlicher Hinsicht erfasst werden alle ESt-Subjekte. Ist der Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt und verbringt diese Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut in das Ausland, ist dieser Vorgang (anteilig) den Gesellschaftern zuzurechnen, da die Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht als "transparent" behandelt wird. Sind an der Personenges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.1 Einzelne Gewinnermittlungsarten

Rz. 7 Das Gesetz kennt folgende Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich, § 4 Abs. 1 EStG: Es handelt sich um die Grundnorm der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen ermittelt (vgl. im Einzelnen Rz. 278). Bilanzierung, § 5 EStG: Es handelt ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Zukunftssicherungsleistungen

Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft sind kein Sachlohn, sondern Barlohn, wenn der Arbeitgeber nicht auf eine eigene Schuld, sondern auf eine solche des Arbeitnehmers leistet.[1] Seit 2014 behandelt die Finanzverwaltung[2] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss sich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung

Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1]; das Grundstück ist nicht abnutzbar, das Gebäude ist abnutzbar und unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.1 Bedeutung der Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung

Rz. 566 Dem Begriff der Betriebsausgaben kommt zentrale Bedeutung für die Ermittlung der Nettoeinkünfte im Bereich der Gewinnermittlung zu. Die systematische Stellung des § 4 Abs. 4 EStG spiegelt diese zentrale Bedeutung allerdings nicht wider. Abs. 4 schließt an Abs. 3, die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung, an; hierin und in dem Wortteil "Ausgabe" im Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 4h EStG ist grundsätzlich auf alle Stpfl. und Personengesellschaften anwendbar. Die Zinsschranke erfasst sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Lediglich sachlich erfolgt durch § 4h Abs. 3 S. 1 EStG eine Beschränkung auf den im Inland stpfl. Gewinn, werden also Zinsen, die ursächlich zu einem im Inland nicht stpfl. oder nicht steuerbaren Gewinn gehören, aus der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

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Erfindertätigkeit (estb 202... / IV. Veräußerung der Erfindung bzw. des Patents

Veräußert der Erfinder – sofern keine Zufallserfindung gegeben ist – eine im Zuge seiner selbständigen Arbeit gemachte Erfindung, so liegen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor[29]. Wie bereits erwähnt, können entsprechend auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Land- und Forstwirtschaft vorliegen. Wird lediglich eine nicht verwertung...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.6 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 89 Land- und Forstwirtschaft ist Urproduktion i. S. d. Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte mithilfe der Naturkräfte. Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird erweitert um die in § 13 Abs. 1 Nr. 2–4 EStG aufgezählten Tätigkeiten Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei etc. (§ 13 EStG Rz. 7, 42). Die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit erfüllt i. d. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.10 Beendigung der gewerblichen Betätigung

Rz. 204 Im Bereich der Ertragsteuern gehören auch Gewinne und Verluste, die anlässlich der Beendigung der gewerblichen Betätigung entstehen, zu den gewerblichen Einkünften. Das bestätigt der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ausdrücklich. Diese Erkenntnis (§ 16 EStG Rz. 1) soll allerdings für die GewSt bei natürlichen Personen und Personengemeinschaften nicht gelten (§ 16 E...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.6 Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

Die Regelung in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3, 4 EStG knüpft an die R 15.5 EStR (Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Land- und Forstwirtschaft) an. In dieser Vorschrift geht es um die Behandlung gewerblicher Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Nähe zur Land- und Forstwirtschaft bis zu einer bestimmten Grenze den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden können...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1 Grundsätze der Durchschnittssatzbesteuerung

1.1 Anwendungsvoraussetzungen für § 13a EStG Erfüllt der landwirtschaftliche Betrieb die Zugangsvoraussetzungen des § 13a EStG, so ist der Steuerpflichtige zur Anwendung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung verpflichtet, es sei denn, er stellt schriftlich bis zur Abgabe der Steuererklärung, jedoch bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf das si...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2 Ermittlung des Durchschnittssatzgewinnes

2.1 Grundbetrag für landwirtschaftliche Nutzung und Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung Um eine zielgenauere Ausrichtung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu erreichen, hat der Gesetzgeber für die Ermittlung des Gewinns aus landwirtschaftlicher Nutzung[1] den Ansatz eines einheitlichen Grundbetrags für die landwirtschaftlichen Flächen sowie eines Zuschlags für Tierzuc...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen

Zusammenfassung Überblick § 13a EStG regelt eine Methode der Gewinnermittlung ausschließlich für Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, bei der der Gewinn nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten ermittelt wird. Die Durchschnittswerte stellen eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion dar, auf die der Landwirt bei Erfülle...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.2 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 b) EStG umfasst die übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die Tiere. Betroffen sind lediglich Veräußerungs- oder Entnahmevorgänge, bei denen der Veräußerungspreis oder Entnahmewert einschließlich Umsatzsteuer den Betrag von 15.000 EUR überschreitet. Übriges Anlagevermögen: Hierzu gehören Betriebsvorrichtungen und alle bew...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.1 Grundbetrag für landwirtschaftliche Nutzung und Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung

Um eine zielgenauere Ausrichtung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu erreichen, hat der Gesetzgeber für die Ermittlung des Gewinns aus landwirtschaftlicher Nutzung[1] den Ansatz eines einheitlichen Grundbetrags für die landwirtschaftlichen Flächen sowie eines Zuschlags für Tierzucht und Tierhaltung je Vieheinheit oberhalb von 25 Vieheinheiten eingeführt.[2] Für landwir...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.7 Mieten, Pachten, Kapitaleinkünfte und Zinsaufwendungen

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EStG : Bei dieser Kategorie, zu der auch andere Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen sowie immateriellen Wirtschaftsgütern gehören, sind die Einnahmen anzusetzen, d.h. eine Kürzung um damit im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben ist nicht möglich. Umlagen für Nebenko...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / Zusammenfassung

Überblick § 13a EStG regelt eine Methode der Gewinnermittlung ausschließlich für Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, bei der der Gewinn nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten ermittelt wird. Die Durchschnittswerte stellen eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion dar, auf die der Landwirt bei Erfüllen der entsprech...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.2 Forstwirtschaft

Für forstwirtschaftliche Nutzungen[1] allein kann die Durchschnittssatzgewinn-Besteuerung nicht angewendet werden.[2] Für die Gewinnermittlung der forstwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Anwendung des § 13a EStG ist zwingend die Gewinnermittlung nach § 51 EStDV anzuwenden.[3] Diese Gewinnermittlung pauschaliert fallabhängig die Betriebsausgaben und sieht einen pauschalen A...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.5 Abzugsverbote

§ 13a EStG unterscheidet zwischen versteckten, nicht wörtlich erwähnten Abzugsverboten für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen und zwischen den gesetzlich geregelten Abzugsverboten des § 4 Abs. 4a EStG (Schuldzinsen), § 6 Abs. 2,2a EStG (GWG, Sammelposten) sowie Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung. Versteckte Abzugsverbote: Die Abzugsmöglichkeit für Miet-, Pacht und Sc...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4 Sondergewinne

Systematisch lassen sich die Sondergewinne[1] in Erträge aus der Auflösung stiller Reserven [2] und in Gewinne aus besonderen Betriebsvorgängen [3] unterscheiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Vorgänge nicht über den Grundbetrag, die Zuschläge für Tierzucht und Tierhaltung oder die anderen Nutzungen abgegolten werden können. Der Verkauf von Grund und Boden, Nutzung...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.3 Sondernutzungen

Die Gewinnermittlung von Sondernutzungen[1] erfolgt nach Anlage 1a[2] zu § 13 a EStG. Liegen die Werte zwischen den Flächengrenzen der Spalte 2 und 3, dann werden je Sondernutzung 1.000 EUR angesetzt. Liegen die Werte unter denen der Spalte 3, so ist der Gewinn mit dem Grundbetrag abgegolten. Zu den Sondernutzungen gehören anders als in § 13a EStG a.F. nicht mehr die in § 34...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG auf § 13a EStG führt zu Gewinnkorrekturen, soweit sich ein Übergangsgewinn ergibt. Der Übergangsgewinn ist nicht über die Durchschnittsätze abgegolten. Erfolgt beispielsweise ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG und wurde in der letzten Vermögensaufs...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.5 Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben aus Vorsteuerberichtigungen

§ 9b Abs. 2 EStG sieht in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 18.12.2013 vor, dass Umsatzsteuermehr- oder Minderbeträge, die durch eine Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG entstehen, nur dann als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen erfasst werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Durch diese Neufassung des § 9b Abs. 2 EStG sollte erreicht werden, dass künftig nicht w...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelf...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.4 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen

Weil in der vor 2015 geltenden Fassung des § 13a EStG die Rücklagen, deren Auflösung zu den Sondergewinnen führten, auf Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG beschränkt waren und erst durch das Urteil des BFH vom 25.9.2014[1] auch Rücklagen für Ersatzbeschaffungen[2] zu den Sondergewinnen gezählt wurden, hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 13a EStG ab dem Wirtschaftsjahr 2015/20...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.2 Nicht mehr als 20 ha selbst bewirtschaftete Flächen (ohne Sondernutzung wie Weinbau), jeweils zum Betrachtungsstichtag 15. Mai

Der 15. Mai ist das Datum, zu dem auch auf Basis der selbstbewirtschafteten Flächen (ohne Sondernutzungen) die Anträge für die Agrarförderung gestellt werden müssen. Es handelt sich bei dieser Regelung in § 13a Abs. 1 Nr. 2 EStG um eine starre Stichtagsgrenze.[1] Ein einmaliges Überschreiten der Grenze führt bereits zur Nichtanwendung des § 13a EStG. Die Auffassung der Finanz...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.3 Gewinne aus Entschädigungen

Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen aus dem Verlust, Untergang oder der Wertminderung der unter § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1a) und b) EStG aufgeführten Wirtschaftsgüter.[1] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte durch das ausdrückliche Einbeziehen von Entschädigungen in die Sondergewinne eine Besteuerungslücke geschlossen werden. Allerdings hatte der BFH in ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.8 Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den LuF Einkünften gehören

Mit dem § 13a Abs. 3 Nr. 6 EStG hat der Gesetzgeber diesen auch vom Bundesrechnungshof aufgegriffenen Kritikpunkt beseitigt, und über die ab 2015 geltende Vorschrift auch solche Kapitaleinkünfte erfasst. Es gilt wiederum das Bruttoprinzip, d.h. es werden die Einnahmen ggf. unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG erfasst. Betriebsausgaben i.S.d...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1 Anwendungsvoraussetzungen für § 13a EStG

Erfüllt der landwirtschaftliche Betrieb die Zugangsvoraussetzungen des § 13a EStG, so ist der Steuerpflichtige zur Anwendung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung verpflichtet, es sei denn, er stellt schriftlich bis zur Abgabe der Steuererklärung, jedoch bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf das sich der Antrag bezieht[1], einen Antrag auf N...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.4 50 ha-Flächengrenze für forstwirtschaftliche Nutzung

Die 50 ha-Grenze in § 13a Abs. 1 Nr. 4 EStG entstammt der Grenze für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung bei Holznutzungen nach 51 EStDV. Im Gesetz ist – anders als im BMF-Schreiben (Tz. 8), dass hier wie bei den landwirtschaftlichen Flächen den Stichtag 15. Mai vorgibt – kein Stichtag vorgesehen. Hier regelt das BMF-Schreiben etwas anders als im Gesetz vorgesehen. D...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.3 50 Vieheinheiten-Grenze

Die Finanzverwaltung[1] geht davon aus, dass auf die Flächengrenze R 15.5 Abs. 2 EStR ("Strukturwandel") anwendbar ist. Danach führt erst eine nachhaltige Überschreitung der Vieheinheitengrenze über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren zu einem Überschreiten der Vieheinheitengrenze mit der Folge der Nichtanwendbarkeit der 50 VE-Grenze nach § 13a Abs. 1 Nr. 3 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.5 Sondernutzungen

§ 13a EStG ist auch für reine Sondernutzungsbetriebe anwendbar. Für die Anwendung dürfen jedoch die Grenzen in Spalte 2 der nachfolgenden Tabelle nicht überschritten werden.[1] Tabelle Sondernutzungen[2]mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.2 Wegfall der Durchschnittssatzgewinnermittlung

Nach § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG ist der Gewinn letztmalig für das Wirtschaftsjahr nach der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu ermitteln, das nach Bekanntgabe einer Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht oder das Überschreiten der Grenzen nach Abs. 1 Nr. 1-5 durch das Finanzamt endet. Die Mitteilungsfrist (soll) einen Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres[...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.1 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden usw.

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 a) EStG umfasst die Veräußerung oder Entnahme folgender Wirtschaftsgüter: Grund und Boden: Es handelt sich um den nackten Boden einschließlich der Grasnarbe bei Weideland. Nicht zu Grund und Boden gehören beispielsweise Gebäude, Bodenschätze (soweit als Wirtschaftsgut bereits entstanden).[1] Dazugehöriger Aufwuchs: Es handelt sich u...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.1 Buchführungspflicht

§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht nach den §§ 140, 141 AO zur Buchführung verpflichtet ist. Die Anwendung des § 13a EStG lässt sich dagegen nicht durch eine freiwillige Führung von Büchern vermeiden. Ein oder mehrere landwirtschaftliche Betriebe Die Überprüfung der Anwendung des § 13a EStG ist für jeden einzelnen landwirtsc...mehr