Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG

Rz. 388 Den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG liegt nach § 15 Abs. 2 EStG eine selbstständige, nachhaltige Betätigung zugrunde, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Außerdem darf die Betätigung nicht als Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, selbstständige Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.1.1 Von der Regelung erfasste Körperschaften

Rz. 95 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG unterwirft Gewinnanteile (Dividenden), und sonstige Bezüge, die ein Gesellschafter aus einer Beteiligung an einer AG, GmbH, Genossenschaft oder optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG erzielt, als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Besteuerung. Die Regelung wird ergänzt durch § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG, der den Gewinn aus der Veräußerun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.1 Allgemeine Zuordnungsgrundsätze

Rz. 384 Bei § 20 Abs. 8 S. 1 EStG handelt es sich um eine Konkurrenznorm, die keinen eigenen Besteuerungstatbestand enthält, sondern lediglich das Verhältnis der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG, aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG, aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG und aus Vermi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 232 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Dabei sind die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 232 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 233 Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen

Schrifttum: Booth, Steuerrechtliche Auswirkungen der Vermietung landwirtschaftlicher Flächen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Freilandphotovoltaikanlagen, AgrB 2023, 215; Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Bruschke, Grundsteuerreform: Flächenbewertung bei Windenergieanlagen, ErbStB 2022, 347; Lücke, Auswirkung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum: Bruschke, Der neue Grundsteuerwert für die Land- und Forstwirtschaft, ErbStB 2022, 78; Wiegand, Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der reformierten Grundsteuer – Ländererlasse regeln praktische Umsetzung, NWB 2022, 517. A. Gesetzliche Grundlagen und Regelungsinhalt I. Rechtsentwicklung Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 232 BewG definiert den tätigkeitsbezogenen Begriff der Land- und Forstwirtschaft. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Rz. 8 [Autor/Stand] Zugleich regelt § 232 Abs. 1 BewG den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Dienen Wirtschaftsgüt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen i.S.d. § 218 Satz 1 BewG richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 225 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 167 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 255 [Autor/Stand] Begrifflich würden auch Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Jedoch müsste eine exakte Trennung bezüglich der Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Privatvermögen, erfolgen, die in der Praxis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 232 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Rz. 233 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick und Fristen

Rz. 22 [Autor/Stand] § 233 Abs. 2 BewG ist dem für die Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 1 BewG nachgebildet. Die Formulierung ist weitgehend identisch. Allerdings bestimmt die Vorschrift jetzt einen genauen Zeitrahmen, innerhalb dessen eine Umnutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen anzunehmen ist. Während § 69 Abs. 1 BewG auf eine Zweckänderung in absehbarer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hofstelle

Rz. 79 [Autor/Stand] Die Hofstelle wird nach § 234 Abs. 1 Nr. 2d i.V.m. Abs. 6 BewG als eigenständiger Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft definiert und unterliegt bei der Festsetzung des Grundsteuerwertes besonderen Regelungen. Vgl. dazu § 237 Abs. 8 BewG und die Kommentierung zu § 237 BewG. Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 233 Abs. 3 Satz 2 BewG gelten die Regelungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 248 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland sind der Art nach keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, da sie nicht zum Familieneinkommen beitragen, sondern ausschließlich den Wunsch nach Erholung und Ruhe erfüllen; die gärtnerische Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung.[2] Gleichwohl werden sie über § 240 BewG als Betrieb der Land- und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Windkraftanlagen (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung ist die Verwaltung und die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Fläche, auf der eine Windkraftanlage steht, grundsätzlich nicht mehr land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und daher dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Dabei wurde, zumindest wenn zwischen den Anlagen innerhalb eines Windparks keine Wegverbindung bestand ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude

Rz. 108 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Dieser Bereich ist über § 232 Abs. 4 BewG aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen von vornherein auszuscheiden und als Grundvermögen zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Objektive Kriterien

Rz. 31 [Autor/Stand] Für die Wahrscheinlichkeit der Umnutzung sind zuerst objektive Kriterien heranzuziehen. Diese ergeben sich regelmäßig aus der Lage der Fläche. So sind Baulücken, die sich innerhalb geschlossener Ortschaften ergeben, i.d.R. als Grundvermögen zu bewerten, da die Verwertung über Verkauf an einen Dritten oder Bebauung durch den Eigentümer unproblematisch mög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 Abs. 1 BauGB handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Subjektive Kriterien

Rz. 44 [Autor/Stand] Neben den vorstehend dargestellten objektiven Kriterien muss für die endgültige Beurteilung, ob eine land- und forstwirtschaftlich genutzte Fläche in einem Zeitraum von sieben Jahren einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, auch immer der subjektive Bereich berücksichtigt werden. Die Verwertung von land- und forstwirtschaftlichen Zwecken für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 132 [Autor/Stand] Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft zu dienen bestimmt sind, können auch Grunddienstbarkeiten und betriebliche veranlasste wiederkehrende Nutzungen und Leistungen gehören.[2] Zu den in § 232 Abs. 3 Nr. 5 BewG explizit angeführten immateriellen Wirtschaftsgüter, die ebenfalls dem land- und forstwirtschaftli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verfahrensfragen

Rz. 161 [Autor/Stand] Ob eine Fläche oder ein Gebäude zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Grundvermögen gehört, wird zweckmäßigerweise im Verfahren über die Feststellung des Grundsteuerwertes für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft entschieden. Rz. 162 [Autor/Stand] Die Entscheidung kann aber auch in dem Verfahren zur Feststellung des Grundsteuerwertes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundaussage

Rz. 56 [Autor/Stand] § 233 Abs. 3 BewG übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des für die bisherige Einheitsbewertung geltenden § 69 Abs. 3 BewG. Lediglich in Satz 2 der neuen Vorschrift ergibt sich eine geringfügige Änderung gegenüber Satz 2 des § 69 Abs. 3 BewG. Diese Änderung ist allerdings mehr redaktioneller Art und der Einführung der Hofstelle (§ 234 Abs. 1 Nr. 2d i....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Übersicht

Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Stehende Betriebsmittel

Rz. 119 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören neben den Pflanzenbeständen und Vorräten das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bewertung des Betriebsvermögens von Gewerbebetrieben kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i.S.v. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 209 [Autor/Stand] Gemäß § 97 Abs. 2 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch die Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den nichtrechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit sie einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) dienen. Solchen Rechtsgebilden (vgl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 58 [Autor/Stand] § 109 Abs. 1 BewG betrifft nur mehr die Bewertung des Betriebsvermögens von gewerblichen und freiberuflichen Einzelunternehmen. Die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ist demgegenüber in § 109 Abs. 2 BewG geregelt (vgl. dazu unten, Rz. 121 ff.). Rz. 59 [Autor/Stand] Die Anwendung des § ...mehr

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Entnahmen / 1.1 Entnahmen gibt es nur bei den Gewinneinkünften

Entnahmen sind in §§ 4 und 6 EStG, also im Kapitel mit der Überschrift "Gewinn" gesetzlich geregelt. Entnahmen sind somit nur bei den sog. Gewinneinkünften, d. h. den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit, von Bedeutung. Bei den übrigen in § 2 Abs. 1 Nr. 4-7 EStG genannten Einkunftsarten gibt es keine Entnahmen.mehr

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Entnahmen / 1.2 Entnahmen beim Betriebsvermögensvergleich

Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit gilt § 4 Abs. 1 EStG, für den Betriebsvermögensvergleich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gilt § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 5 EStG. Dass auch beim sog. qualifizierten Betriebsvermögensvergleich nach § § 4 Abs. 1 i. V....mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 4.5.2.5 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 106 Die früher für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft getroffenen Erleichterungsregelungen[1] sowie die ergänzenden Regelungen der Länder sind inzwischen aufgehoben worden. Rz. 107 Ist die Eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen worden, kann auf gemeinsamen Antrag von Pächter und Verpächter abweic...mehr

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Anlagevermögen / Zusammenfassung

Begriff Anlagevermögen haben nur Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen. Das sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit.[1] Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter (handelsrechtlich: Vermögensgegenstände), die auf Dauer dazu bestimmt sind, dem Betrieb zu dienen. Einkommensteuerrechtlich kann ein Wirtschaftsg...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.2 Aktiv bewirtschafteter Betrieb als Voraussetzung für die Durchschnittsbesteuerung

Die Anwendung des § 24 UStG setzt grundsätzlich voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb noch aktiv bewirtschaftet wird.[1] Leistungen nach Einstellung der Erzeugertätigkeit unterliegen daher grundsätzlich der allgemeinen Regelbesteuerung. Werden nach Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs selbst erzeugte Produkte geliefert, gilt hierfür jedoch die Durchschnittsbesteuerung ...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Land- und Forstwirte / 7 Rechnungsstellung

Rechnet der Land- und Forstwirt seine erbrachten Leistungen selbst ab, muss er eine Rechnung ausstellen, in der er die Umsatzsteuer, das Nettoentgelt, den nach § 24 Abs. 1 UStG maßgeblichen Durchschnittssatz, eine laufende Rechnungsnummer sowie seine Steuernummer oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist (Rechnung). Der Leistungsempfänger benötigt eine derartige...mehr

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Land- und Forstwirte / 1.1 Übersicht Umsatzsteuer- und Vorsteuerpauschalierungen

Für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze[1] gelten – abweichend von der Regelbesteuerung – folgende Steuersätze und festgelegte Vorsteuersätze:mehr

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Land- und Forstwirte / 1.2 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG

Unter § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG (Steuersatz + Vorsteuerabzug jeweils 5,5 % = Zahllast 0 EUR) fallen insbesondere folgende im Rahmen der Forstwirtschaft anfallende Erzeugnisse[1]: Stammholz (Stämme und Stammteile), Schwellenholz, Stangen, Schichtholz, Industrieholz, Brennholz, sonstiges Holz (z. B. Stockholz, Pfähle, Reisig) und forstliche Nebenerzeugnisse wie Forstsamen, ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, Arten und Ber... / 4 Abschreibungsarten im Überblick

Im Steuerrecht gibt es eine Reihe unterschiedlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Die Höhe der Abschreibung und die Voraussetzungen sind unterschiedlich geregelt. Die beiden nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht. Vermerkt ist auch, ob die jeweilige Variante handelsrechtlich grundsätzlich zulässig ist. Abschreibung von Wirtschaftsgütern ohne Gebäudemehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 47 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Parametern zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Faktoren des Verlusts der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Gemischt genutzte Gebäude

Rz. 35 Wird ein Gebäude sowohl für begünstigte Zwecke (zum Wohnen und Schlafen) als auch für nicht begünstigte Zwecke (z. B. für ein Gewerbe oder für die Land- und Forstwirtschaft) verwendet, zeigt sich die Verwaltung großzügig. Sie geht nämlich in diesem Fall grundsätzlich von einem begünstigten Gebäude aus. Dies betrifft in der Praxis z. B. ein Mehrfamilienhaus mit Läden o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung / 3 Weitere Pauschalierungsmöglichkeiten

Handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung im steuerlichen Sinne, aber um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherung, kommen die Pauschsteuersätze von 2 % oder 20 % in Betracht.[1] Scheiden auch diese Pauschalierungsmöglichkeiten aus, kann der Arbeitgeber ggf. die Pauschalierung für Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft mit 5 % wählen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.4 Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 20 Die selbstständige Tätigkeit muss darüber hinaus im einkommensteuerrechtlichen Sinne auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden. Die Notwendigkeit einer Gewinnerzielungsabsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern stellt ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal dar, das aus dem Steuerrecht kommend auch in das Sozialrecht hineinwirkt (während das B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / 1.1 Steuerpflicht aufgrund gewerblicher Tätigkeit

Die Definition des Gewerbebetriebs ergibt sich aus § 15 Abs. 2 EStG. Aus dieser Definition lassen sich als Merkmale eines Gewerbebetriebs ableiten: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft, der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung muss überschrit...mehr