Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.2 Grundbesitz

Rz. 30 Grundbesitz ist i. S. d. Bewertungsrechts zu verstehen, sodass auch die zum Grundstück gehörenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Betriebsgrundstücke von der Duldungspflicht erfasst werden. Besteht bewertungsrechtlich eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Grundstücken i. S. d. GBO, so erstreckt sich die Duldungspflicht auf alle Grundstücke. Die Regelu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 141 Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20; Engel, Bewertungsratgeber in der Tierhaltung, 1995; Engel, Die neue Erbschaftsteuer in der Land- und Forstwirts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 25 Freibetrag für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben

Ausgewählte Literaturhinweise: Oepen, Das zweite StÄndG 1973, DStR 1974, 400, 406; Söffing, Zweites StÄndG 1973, FR 1974, 281, 285; Söffing/Gerard, Das zweite StÄndG 1973, INF 1974, 265, 272, 273; Hauber, Besteuerung der Vereine, NWB F 4, 3205; Lange, KSt der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, NWB F 4, 3589. 1 Sinn und Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Gemeinschaftliche Land- und Forstwirtschaft (§ 25 Abs 1 KStG)

Tz. 3 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Gewährung des Freibetrags, der nur stpfl und nicht nach § 5 Abs 1 Nr 14 KStG stbefreiten Genossenschaften sowie stpfl Vereinen zusteht, ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 140 Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung von Milchlieferrechten vor dem Hintergrund der neuesten BFH-Rechtsprechung, INF 2000, 683; Eisele, Die Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Erbschaftsteuerzwecke nach dem JStG 1997, INF 1997, 225; Eisele, Abgrenzungs- und Einzelfragen zur Bedarfsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, StW 1998, 20...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom übrigen Vermögen

Rz. 78 [Autor/Stand] Soweit Wirtschaftsgüter nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Grundvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören, sind sie dem übrigen Vermögen zuzurechnen. Eine abschließende Aufzählung für die Wirtschaftsgüter, die zum übrigen Vermögen gehören, sieht das Gesetz nicht vor. Der Begriff des übrigen Vermögens ist auf das Erbschaftsteuerrecht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 6 [Autor/Stand] § 141 BewG enthält eine Definition des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, die inhaltlich weitgehend § 34 BewG[2] entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass die bei der Einheitsbewertung über viele Jahre entwickelten Abgrenzungskriterien und Definitionen auch bei der Bedarfsbewertung beibehalten werden können. Eine Abweichung gegenüber § 34 BewG be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abgrenzung bei gewerblicher Betätigung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft ergibt sich bei der Einkommensteuer aus R 15.5 EStR. Diese Regelungen sind auch bei der Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Betriebsvermögen bei der Bedarfsbewertung anzuwenden. Neben allgemeinen Aussagen, z.B. zur Definition des Begriffs Land- und Forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetzes 1997[2] hat der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[3] zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gezogen. Danach konnte die Vermögensteuer ab dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben werden, während die Erbschaftsteuer und die dazugehörende Bewertung des Grundbesitzes ab dem 1.1.1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Besonderheiten

Rz. 17 [Autor/Stand] Falls die Hofstelle eines Betriebs im Rahmen einer Dauerverpachtung der Flächen nicht mitverpachtet wird, dient sie einschließlich der darauf befindlichen Wirtschaftsgebäude nicht mehr einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und ist daher als Grundvermögen zu bewerten.[2] Dies gilt allerdings nicht für Stallgebäude, die nach der Umstellung des Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Berufung und Pflichten der Mitglieder (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Über § 67 Abs. 3 BewG wird die Anzahl und die Funktion der Mitglieder des Gutachterausschusses gesetzlich festgelegt. Danach bestehen die Gutachterausschüsse grundsätzlich aus sieben Personen. Allerdings ist eine Erweiterung der Mitgliederzahl möglich. Rz. 23 [Autor/Stand] Den Vorsitz führt der Oberfinanzpräsident der jeweiligen Oberfinanzdirektion oder e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 140 Abs. 1 Satz 1 BewG richten sich der Begriff der wirtschaftlichen Einheit und der Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 33 BewG, der dies für den Bereich der Einheitsbewertung regelt. Rz. 28 [Autor/Stand] Danach gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gründe für die gesonderte Bewertung von Betriebswohnungen

Rz. 61 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung werden Betriebswohnungen nicht gesondert bewertet. Sie sind im Wirtschaftswert des § 34 Abs. 1 Nr. 2 BewG enthalten. Diese Tatsache ist aus den allgemein in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffenden Verhältnissen zu Beginn der 60er Jahre zu erklären. Damals waren in den meisten land- und forstwirtschaftlichen Haupterwerbsbetr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 76 [Autor/Stand] Die Beschreibung des Wohnteils ergibt sich aus § 141 Abs. 4 BewG und basiert letztlich auf § 34 Abs. 3 BewG. Danach umfasst der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft die Gebäude und Gebäudeteile, soweit sie dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen. Es ist ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung zwischen landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung

Rz. 73 [Autor/Stand] Während in den vorgenannten Bereichen die Abgrenzung durch Einkommensteuerrichtlinien geregelt ist, hat der Gesetzgeber die Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe bei der Tierhaltung oder Tierzucht in das BewG aufgenommen. Die entsprechenden Vorschriften finden sich in § 51 BewG. Für gemeinschaftliche Tierhaltungen ist zusätzlich noch ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnteil bei größeren Betrieben

Rz. 84 [Autor/Stand] Bei größeren Gütern stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft tatsächlich noch die Leitung des Betriebs innehat oder ob die Leitung einem angestellten Betriebsleiter übertragen worden ist. Rz. 85 [Autor/Stand] Nur wenn in diesen Fällen der Inhaber[3] des größeren Betriebs diesen tatsächlich selbständig leitet ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 "Nicht wesentliche" Abweichung im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG

Tz. 5 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die vermögensmäßige Beteiligung an der Genossenschaft oder dem Verein dem Anteil an den zur Nutzung überlassenen Flächen und Gebäuden entspricht (s § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG). "Nicht wes" Abweichungen stehen der Gewährung des Freibetrags nicht entgegen. Nicht wes ist eine Abweichung immer dan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 43 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen richtet sich auch bei der Bedarfsbewertung grundsätzlich nach § 69 BewG. Zu den Wirtschaftsgütern, die zwischen dem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und dem Grundvermögen abzugrenzen sind, gehören insbesondere der Grund und Boden sowie die Wohn- und Wirtschaftsgebä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Begriff "Wert" im Sinne des § 25 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst a und b KStG

Tz. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 25 KStG geht bei der Frage, ob eine die Freibetragsregelung ausschließende kap-mäßige Beteiligung vorliegt, von einem Wertvergleich (Wert der Geschäftsanteile bzw Wert des Anteils am Vereinsvermögen : Wert der Flächen und Gebäude) aus. Das Gesetz bestimmt nicht, welche Werte bei dem Vergleich zu berücksichtigen sind (Tw, Einheitswert, gW). Al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stückländereien und Kleingärten

Rz. 51 [Autor/Stand] Nach § 34 Abs. 7 BewG, der nach § 141 Abs. 2 Satz 2 BewG ausdrücklich für anwendbar erklärt wird, bilden auch Stückländereien einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Nach der dortigen gesetzlichen Definition sind Stückländereien einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Allgemeines zum Inhalt der Vorschrift

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Land- und Forstwirtschaft beruht auf der Nutzung des Grund und Bodens zur Urproduktion. Deshalb ist der Grund und Boden die wesentlichste Grundlage des Betriebs. Nun gibt es einige Wirtschaftszweige, bei denen die Zugehörigkeit von Grund und Boden nicht Voraussetzung für den Betrieb ist, die aber der Landwirtschaft sehr nahestehen, weil sie irgendwie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Das vergleichende Verfahren, das grundsätzlich schon immer die Methode für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bildete, erfordert zur Festlegung der Ausgangsbasis für die Bewertung und der sich darauf aufbauenden vergleichenden Wertermittlung für die Masse der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft die beratende Mitwirkung eines mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beschreibung der Betriebswohnungen

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 141 Abs. 3 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Zu diesen Wohnungen zählt auch der dazugehörige Grund und Boden. Wegen der Abgrenzung dieses Grund und Bodens von den Nutzungen und Nutzungsteilen des Betriebs der Land- und F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftsgebäude

Rz. 42 [Autor/Stand] Zu den Wirtschaftsgebäuden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft rechnen üblicherweise Stallgebäude, Vorratslager, Maschinenhallen und andere Lagerräume sowie Verkaufs-, Arbeits- und Sozialräume. In die Wirtschaftsgebäude sind auch die Büros einzubeziehen, in denen die mit der Betriebsorganisation und Betriebsführung zusammenhängenden Arbeiten vor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsgrundlagen

Rz. 13 [Autor/Stand] § 140 BewG stellt die gesetzliche Grundlage für den Begriff und den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens dar. Die ursprünglich sowohl für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als auch für die Grunderwerbsteuer geltende Vorschrift ist seit dem 1.1.2009 nicht mehr von Bedeutung. Nachdem bereits durch das Erbschaftsteuerreformgesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Besamungsstationen

Rz. 107 [Autor/Stand] Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob Besamungsstationen ebenfalls der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine entsprechende Tätigkeit als sonstige landwirtschaftliche Nutzung gemäß § 62 Abs. 1 BewG zu erfassen ist. Die Frage ist jedoch höchstrichterlich bisher nicht entschieden wor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnteil bei Kleinbetrieben

Rz. 90 [Autor/Stand] Auch bei Kleinbetrieben stellt sich die Frage, ob die zu diesen Kleinbetrieben gehörenden Wohnungen der Betriebsinhaber noch dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Grundvermögen zuzurechnen sind. Die Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen in Form des Wohnteils des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist an eine mehr als...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sonderfälle bei Bauland

Rz. 49 [Autor/Stand] § 69 BewG regelt die Sonderfälle bei der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen. Dabei geht es häufig um die Abgrenzung von Bauland, Industrieland oder Land für Verkehrszwecke, das zwar noch land- und forstwirtschaftlich genutzt wird, bei dem aber im Besteuerungszeitpunkt anzunehmen ist, dass die bestehenden Verwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Binnenfischerei (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Binnenfischerei umfasst die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Stehende Gewässer sind die natürlichen und künstlich angelegten Seen sowie Teiche, Flüsse, Bäche und Kanäle sind hingegen fließende Gewässer. Rz. 21 [Autor/Stand] Gegenstand der Bewertung ist die "sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzung" in der Form der Fischerei. Für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Tierbestände

Rz. 46 [Autor/Stand] Zu den Tierbeständen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gehören alle Tiere, die als landwirtschaftliche Nutztiere gelten und nicht nach §§ 51, 51a BewG dem gewerblichen Betriebsvermögen zuzuordnen sind. Zu den Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu §§ 51, 51a BewG verwiesen. Rz. 47 [Autor/Stand] Werden land- und forstwirtschaftliche Tierbest...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Liebhabereibetriebe

Rz. 86 [Autor/Stand] Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die bewertungsrechtlich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechnen, verlieren diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht ertragsteuerlich als Liebhabereibetriebe[2] eingestuft werden. Sie sind somit keiner anderen Vermögensart oder dem übrigen Vermögen zuzurechnen. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderfälle bei Vermietung von Wohnraum

Rz. 59 [Autor/Stand] Neben den Abgrenzungsproblemen, die sich aus der Frage der Zuordnung von Flächen zur Land- und Forstwirtschaft oder zum Grundvermögen ergeben, spielt die Abgrenzung zwischen diesen beiden Vermögensarten auch eine Rolle in den Fällen, in denen land- und forstwirtschaftliche Wohngebäude an fremde Dritte vermietet werden. Rz. 60 [Autor/Stand] Um eine einheit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zusammensetzung des Betriebsteils

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Beschreibung des Betriebsteils findet sich im § 141 Abs. 2 BewG, der sich wiederum im Wesentlichen auf die Definition des Wirtschaftsteils in § 34 Abs. 2 BewG stützt. Der Betriebsteil enthält im Gegensatz zum Wirtschaftsteil allerdings nicht mehr die Betriebswohnungen. Diese sind in § 141 Abs. 3 BewG besonders definiert. Rz. 29 [Autor/Stand] Der Betri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Saatzucht (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 89 [Autor/Stand] Unter Saatzucht als i.S. des § 62 BewG sind die Züchtung, Vermehrung und der Verkauf von Zuchtsaatgut zu verstehen. Bloße Vermehrung und Verkauf von Zuchtsaatgut ohne Züchtung ist keine Saatzucht. Zum Saatgut zählen Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen bestimmt sind. Zuchtsaatgut ist nach den Regeln der Erhaltungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Berufung der Mitglieder

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Bildung des Bewertungsbeirats obliegt dem Bundesministerium für Finanzen. Es beruft die nichtbeamteten Mitglieder der einzelnen Abteilungen auf Vorschlag der obersten Finanzbehörden der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (§ 64 Abs. 3 Satz 1 BewG). Durch das Vorschlagsrecht der obersten Finanzbehörden der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Die 100.000 Euro-Grenze

Bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 EUR ist der Anspruchsübergang ausgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen pauschalen, auf einer politischen Entscheidung beruhenden Wert. Er dient nur der Abgrenzung des Personenkreises, bei dem eine Belastung durch den Unterhalt von vornherein ausscheiden soll. Anknüpfungspunkt ist ein Bruttobetrag, der abhängig von der Art der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Verwertungs- bzw Absatzgenossenschaften

Tz. 20 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Verwertungsgen muss sich auf die Bearbeitung oder Verwertung von Erzeugnissen beschränken, die von den Mitgliedern in ihren l + f Betrieben gewonnen worden sind. Die Gen erwirbt die Waren von den Genossen, um sie weiter zu veräußern. Produziert die Gen in ihrem Betrieb selbst für den Markt, ohne dabei Erzeugnisse der Genossen zu verwerten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 141 BewG wurde durch das Jahressteuergesetz 1997[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt. Sie enthält die Regelungen zum Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich seit dem 1.1.1996 auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab dem 1.1.1997 auf die Grunderwerbsteuer, soweit keine bezifferte G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Nach §§ 7 ff. AStG unterliegen die Einkünfte von ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. KStG, die weder Sitz noch Geschäftsführung im Inland haben, der deutschen Besteuerung, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen zu mehr als 50 % an ihnen beteiligt sind. Zweck dieser Vorschriften ist es, die Verlagerung von Einkünften in sog. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 7.3 Hinzurechnungsbesteuerung

Der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der grundsätzlich verbindlichen Vorgaben der ATAD-Richtlinie in der Reformierung der Hinzurechnungsbesteuerung nicht mehr frei. Eigentlich bereits bis zum 31.12.2018 sind die Vorgaben der Richtlinie umzusetzen und ab dem 1.1.2019 anzuwenden. Hierbei gilt die Besonderheit, dass die Richtlinie nach Art. 3 ein sogenanntes Mindestschutzniveau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.4.1.3 Saisonbedingter Arbeitsausfall

Rz. 45 Von einem saisonbedingten Arbeitsausfall i. S. v. Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ist auszugehen, wenn der Arbeitsausfall aufgrund der Eigenart des Betriebes bzw. der Wirtschafts- oder Geschäftszweiges regelmäßig zu derselben Jahreszeit auftritt. Saisonalen Einflüssen können z. B. unterliegen: die Land- und Forstwirtschaft, Betriebe zur Herstellung von Kisten für Frühgemüse sowie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 96 Erhebli... / 2.3 Unabwendbares Ereignis (Abs. 3)

Rz. 31 In Abs. 3 werden Beispiele ("insbesondere") aufgeführt, wann ein unabwendbares Ereignis i. S. v. Abs. 1 Nr. 1 vorliegt. Abs. 3 bestimmt also Fälle, bei denen trotz Nichtvorliegens wirtschaftlicher Gründe für den Arbeitsausfall dennoch Kug gewährt werden kann. Danach liegt ein unabwendbares Ereignis insbesondere dann vor, wenn ein Arbeitsausfall auf ungewöhnlichen, dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.4.1 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die eine Reinertragsminderung erlitten haben, wird die Grundsteuer i. H. v. 25 % erlassen, wenn der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerpflichtige die Minderung nicht zu vertreten hat. Beträgt die vom Steuerpflichtigen nicht zu vertretende Minderung des tatsächlichen Reinertr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.3 Die Regelungen im Detail

Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.4 Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Nach den bisherigen Verwaltungsregelungen[1] gehören selbständige Kleingärten zur gärtnerischen Nutzung und werden mit einem vereinfacht ermittelten Reinertrag für Gemüsebau bewertet. In § 240 Abs. 1 BewG wird die bisherige Rechtspraxis gesetzlich abgesichert. Die Vorschrift fingiert, dass Kleingärten und Dauerkleingartenland im Sinne des Bundeskleingartengesetzes als Betrieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.1 Vermögensarten, Billigkeitsmaßnahmen und Feststellungen

Für die Bewertung nach dem Siebenten Abschnitt erfolgt – abweichend von § 18 BewG – eine Einordnung von Vermögen in die Vermögensarten: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Grundvermögen.[1] Hinweis Betriebsgrundstücke Ein Betriebsgrundstück im Sinne des Bewertungsrechts ist der zu einem Gewerbebetrieb gehörende Grundbesitz soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.2 Grundaussagen der Neuregelung

Um in einem steuerlichen Massenverfahren die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens transparent und effizient gestalten zu können, muss die Bewertungssystematik für den Grundbesitz weitgehend vereinfacht und aufgrund zur Verfügung stehender Datengrundlagen möglichst vollautomatisiert abgewickelt werden. Dies wird im Einzelnen durch eine automationsfreundlich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.5.1 Status quo

Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung (Gesamtbewertung) mit dem Ertragswert. Für die alten Länder wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Länder in Form der Nutzerbesteuerung jeweils einheitlich nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 vorgenommen. In den alten Länder...mehr