Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.1.2 Verfassungsrechtliche Vorgaben

Das BVerfG hat in seiner für die Reform des Bewertungsrechts maßgebenden Entscheidung vom 10.4.2018[2] ausgeführt, dass eine ausreichende Rechtfertigung für die bisherigen Ungleichbehandlungen sich für das derzeitige Recht weder allgemein aus dem Ziel der Vermeidung eines allzu großen Verwaltungsaufwands noch aus Gründen der Typisierung und Pauschalierung noch wegen Geringfügig...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.2 Veränderte Steuermesszahlen

Die Steuermesszahlen wurden an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerlichen Auswirkungen angepasst. Für die der Grundsteuer A unterliegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl zukünftig 0,55 ‰.[1] Für die der Grundsteuer B unterliegende bebauten und unbebauten Grundstücke beträgt die Steuermesszahl einheitlich 0,34 ‰.[2]mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.4.2 Bebaute Grundstücke

Die Grundsteuer wird i. H. v. 25 % erlassen, wenn bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstands um mehr als 50 % gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des normalen Rohertrags nicht zu vertreten hat. Beträgt hingegen die Minderung des normalen Rohertrags 100 %, ist die Grundsteuer i. H. v. 50 % zu erlassen.[1] Normaler Rohertrag ist bei be...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 4.2 Die Änderungen im Detail

Gesetzestechnisch ist die Einführung der Grundsteuer C in § 25 Abs. 4 und 5 GrStG verortet. Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz – vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG – jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. In § 25 Abs. 5 Satz 1 GrStG hat der Gesetzgeber ind...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 4.1.2 Baulandmobilisierung mittels Grundsteuer C

Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Wertentwicklung von Grundstücken wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekte zu halten. Diese Grundstücke werden nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Einer sachgerechten un...mehr

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Steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG

Leitsatz Die steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG (nach dem 31.12.1998) ist nur möglich, wenn es sich hierbei um ein Baudenkmal handelt. Normenkette § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin erzielte in den Streitjahren (2007 und 2008) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Keine Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen ­Billigkeitsentscheidung für nachfolgende Veranlagungszeiträume

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung (konkludent) getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, ist kein Dauerverwaltungsakt und entfaltet daher für nachfolgende Veranlagungszeiträume keine Bindungswirkung. Normenkette § 13, § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwi...mehr

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Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Ein Erlass von Nachzahlungszinsen kommt nicht allein aufgrund einer verzögerten Bearbeitung des Steuerfalles in Betracht. Sachverhalt Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Vermietung und Verpachtung. Ende 2014 erließ das Finanzamt eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2011 bis 2013. Der Prüfungsbeginn war im...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Betriebseinnahmen

3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer[1] haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde; in Zeile 4 ein abweichendes Wirtschaftsjahr zu verme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5a § 15b EStG gilt unmittelbar nur für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er ist lex specialis zu § 15a EStG (§ 15b Abs. 1 S. 3 EStG). Zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten[1] gilt er gem. § 13 Abs. 7 EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG Rz. 366ff.), gem. § 18 Abs. 4 S. 2 EStG für freiberufliche Einkünfte entsprechend, gem. § 20 Abs. 7 EStG für Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Allgemeines – Amtliche Muster I-III

Rz. 41 Die Finanzverwaltung stellt darauf ab, dass die Steuerbescheinigung für den zivilrechtlichen Gläubiger ausgestellt wird, nicht den Steuergläubiger.[1] Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann bei sog. "Contractual Trust Arrangements" (CTA)-Modellen die Steuerbescheinigung direkt an den stpfl. Treugeber (Arbeitgeber) versendet werden.[2] Rz. 41a Dem Gläubiger der Kapitale...mehr

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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Leitsatz 1. Ein vom Verpächter eines ruhenden land‐ und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.3.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 55 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 34 Der Grund und Boden muss zum 1.7.1970 zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ergibt sich aus § 33 Abs. 1 S. 1 BewG. Danach sind dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter zuzurechnen, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Abzustelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 6.3.3.5 Grund und Boden ohne im Liegenschaftskataster eingetragener Ertragsmesszahl (§ 55 Abs. 3 EStG)

Rz. 43 Voraussetzung für die Anwendung von § 55 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 S. 1 EStG ist, dass zum 1.7.1970 hinsichtlich des danach zu bewertenden Grund und Bodens die Schätzung nach dem BodSchätzG und eine entsprechende Eintragung der Ertragsmesszahl im Liegenschaftskataster vorliegen. Fehlt es daran, ist der Ausgangsbetrag nach § 55 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Nach § 55 Abs. 3 S. 1 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 16 Handelt es sich um einen Stpfl., der seinen Gewinn für das Wirtschaftsjahr, in das der 30.6.1970 fällt, nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG oder nach der für Land- und Forstwirte geltenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ermittelt, gilt § 55 EStG für den Grund und Boden, der mit Ablauf des 30.6.1970 zum Anlagevermögen des Betriebs des Stpfl. gehört. Rz. 17 Unter dem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 55 EStG regelt die Einführung der Bodengewinnbesteuerung für vor dem 1.7.1970 angeschafften Grund und Boden in die Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG und in die für Land- und Forstwirte geltende Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen.[1] Eingefügt wurde § 55 EStG in das EStG durch G. v. 10.8.1971.[2] Seit dem EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.20...mehr

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Gemeinschaftliche Tierhaltung bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften

Leitsatz Überträgt eine landwirtschaftlich tätige GbR die sich für sie ergebende Möglichkeit zur landwirtschaftlichen Tierhaltung in Vieheinheiten auf eine KG, die einen Betrieb zur Tierhaltung ohne ausreichende Nutzung eigener landwirtschaftlicher Flächen unterhält, und sind an beiden Gesellschaften jeweils dieselben Gesellschafter beteiligt, kann die Tierhaltung der KG zur...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Rz. 5 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind ausländisch, wenn die Land- und Forstwirtschaft in einem ausl. Staat betrieben wird. Hinsichtlich der Begriffe Land- und Forstwirtschaft kann auf die Legaldefinitionen in §§ 13 und 14 EStG zurückgegriffen werden. Unter Land- und Forstwirtschaft erfasst werden auch das Zubehör und das lebende und tote Inventar des land- und f...mehr

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ZErb 11/2019, Nachlassverbi... / Aus den Gründen

I) Die zulässige Klage ist insoweit begründet, als die Kl die Berücksichtigung der für die (Nach-)Erstellung der Einkommensteuererklärungen 2002–2012 gezahlten Steuerberatungskosten in Höhe von 9.856,29 EUR als Nachlassverbindlichkeiten begehrt. Demgegenüber hat der Bekl zu Recht dem steuermindernden Ansatz der Kosten für die Wohnungsauflösung in Höhe von 2.685,67 EUR als Na...mehr

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Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch

Leitsatz Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, son...mehr

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Energiesteuerentlastung: Pilzzucht auf einem nicht selbst erzeugten Substrat keine Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG.

Leitsatz Nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG sind nur solche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe energiesteuerlich begünstigt, die "Bodenbewirtschaftung" betreiben. Züchtet ein Unternehmen Champignons auf einem nicht von ihm selbst erzeugten Substrat, liegt keine Bodenbewirtschaftung vor. Sachverhalt Die Klägerin züchtet Champignons auf einem nicht von ihr erzeugten Substr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 30 [Werkzeuggeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 30 EStG sind Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers als sog. "Werkzeuggeld" steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen. Rz. 2 Es ist nur das vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahlte Werkzeuggeld steuerfrei. Das Werkzeug muss durch den Arbeitnehmer b...mehr

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Anhang I: Sonderfragen zur ... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll die verminderte Leistungsfähigkeit von Erwerben betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abrechnungen und Zurechnungen

Rz. 159 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung sind die natürlichen Ertragsbedingungen mit den tatsächlichen Verhältnissen der einzelnen Nutzung zu berücksichtigen (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 1a BewG). Für die Festsetzung der Normalwerte wurden dagegen die regelmäßigen Ertragsbedingungen des Bewertungsgebiets unterstellt. Da diese Verhältnisse aus der Summe der forstwirtschaftlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Baumgruppen und Baumreihen auf Flächen anderer land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen, wie z.B. auf Wiesen oder Weiden, an Wegrändern oder Hofzufahrten oder auf Grundstücksflächen, die zum Grundvermögen gehören[2], rechnen nicht zur for...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

Rz. 17 [Autor/Stand] Die aktuell gültige Fassung von § 91 BewG ist für die Ermittlung des Grundstückswerts für die Grundsteuer und wegen § 47 BewG auch für den Wohnungswert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden. Rz. 18 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht ist § 91 BewG in der heute gültigen Fassung unverändert seit 1965 für die Grundsteuer und den Wohnungsw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift/geplante Änderungen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 132 BewG wurde durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] eingefügt. Die im Gebiet der ehemaligen DDR weiter geltenden Einheitswerte auf den 1.1.1935 werden danach erstmals auf den 1.1.1991 fortgeschrieben bzw. nachfestgestellt. Rz. 2 [Autor/Stand] Da für bisher unbewertete Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser ab dem 1.1.1991 eine pauschale Grundste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 20 [Autor/Stand] Die forstwirtschaftliche Nutzung ist Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, und zwar des Wirtschaftsteils (§ 34 Abs. 2 BewG). Für die forstwirtschaftliche Nutzung wird deshalb kein Einheitswert festgestellt, sondern nur ein Vergleichswert ermittelt. Der Vergleichswert der forstwirtschaftlichen Nutzung kommt nur dann nach Abrundung dem Einheitsw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wirtschaftjahr

Rz. 10 [Autor/Stand] Der im Rahmen der Einheitsbewertung maßgebende Stichtag ist allgemein in § 35 Abs. 1 BewG geregelt. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Bestandsaufnahme der Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt. Feststellungszeitpunkt ist stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung der Einheitswerte erfolgt somit jeweils zum 1. Januar eines Jahres.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umlaufende Betriebsmittel

Rz. 11 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Ausschlaggebend für die Einstufung ist die Zweckbestimmung des entsprechenden Wirtschaftsgutes.[2] So gehören bei landwirtschaftlichen Betrieben z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen einschließlich des zum Verkauf bestimmten Viehs ebenso wie Dünge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ertragswerte

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Ertragswerte werden jeweils für eine Altersklasse berechnet. Ausgangswert für diese Berechnung ist der Normalwert, der für die Ertragsklasse des Bestandes des betreffenden Gebiets festgesetzt wurde. Gehört die Fläche einer forstwirtschaftlichen Nutzung zu mehreren Bewertungsgebieten, so kann die Waldzustandsübersicht nach Bewertungsgebieten getrennt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entwicklung der Abrundungsvorschriften

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung 1964 wurden die Einheitswerte, unabhängig davon, ob für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für Grundvermögen oder für Betriebsgrundstücke festgestellt, auf volle 100 DM abgerundet. Da ab dem 1.1.1996 wesentlich höhere Grundbesitzwerte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab 1.1.1997 bei der Grunderwerbsteuer angesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Selbstständig verwertbare Teilfläche

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist für die Annahme einer selbstständig nutzbaren Teilfläche nicht entscheidend, ob die Teilflächen baulich nutzbar sind. Vielmehr wird unter einer selbstständig nutzbaren Teilfläche jede sinnvolle Nutzung verstanden. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Lagerfläche, Abstellfläche, Gartenfläche, einen Schr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 91 BewG wurde durch das BewÄndG vom 13.8.1965 [2] in das Bewertungsgesetz neu aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frage der Wertermittlung für Grundstücke im Zustand der Bebauung in § 33a RBewDV geregelt (siehe Kommentierung zu § 129 Abs. 2 Satz 2 BewG) Rz. 5 [Autor/Stand] Der heute nicht mehr gültige Abs. 2 sah anders als § 33a RBewDV vor, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 133 BewG i.d.F. bis zum 1.1.1997 war durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Ziel war es, entsprechend der für die alten Bundesländer geltenden Zuschlagsregel in § 121a BewG, die Einheitswerte in den neuen Bundesländern an das Niveau von 1974 heranzuführen (s. § 121a BewG Rz. 1).[4] Rz. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften

Werden Land- bzw. Forstwirte gemeinschaftlich tätig und erfolgt dies im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses[1], gelten hierfür die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Daraus folgt aber nicht, dass die Einkünfte damit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden; es liegen weiterhin Einkünfte nach § 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.1 Gewerbliche Mitunternehmerschaften

Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Hierbei ist die tatsächliche Tätigkeit maßgebend. Eine Eintragung im Handelsregister hat allenfalls Indizwirkung. Dieser Kernbereich der Mitunternehmerschaft ist in der Praxis meist unproblematisch und bedarf keiner weiteren Erö...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitunternehmerschaft / 1.4 Art der Betätigung

Weitere Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber den mitunternehmerischen Gedanken auch auf die anderen Gewinneinkünfte übertragen. Damit können Zusammenschlüsse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bzw. mit einer freiberuflichen Tätigkei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

Leitsatz 1. Ein laufend zu führendes Verzeichnis i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG muss nicht zeitnah, sondern lediglich fortlaufend erstellt werden. Auch ein im Rahmen der Außenprüfung nachträglich erstelltes Verzeichnis kann daher den gesetzlichen Anforderungen genügen. 2. Der Finanzverwaltung steht es angesichts des klaren Wortlauts der Anlage 1 zum BewG in der in den Stre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedarfsbewertung ehemaliger Hofstellen

Rz. 364.1 [Autor/Stand] Der BFH[2] hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei der Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen, für die Wohnung ein pauschaler Zuschlag von 20 % nach § 146 Abs. 5 BewG anzusetzen ist. Der BFH hat entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts keinen Zuschlag anges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Durchschnittliche Miete

a) Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 Rz. 239 [Autor/Stand] In den Fällen, die in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG genannt sind, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete. Die Gesetzesformulierung dürfte – für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 – so zu verstehen sein, dass die Zeiten, in denen für ein Gebäude oder ein Gebäudeteil innerhalb des dreijährigen Miete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung des Mindestwerts

Rz. 381 [Autor/Stand] Zur Berechnung des Mindestwerts nimmt § 146 Abs. 6 BewG auf die Bewertungsvorschrift für unbebaute Grundstücke in § 145 Abs. 3 BewG Bezug. Danach ist als Mindestwert grundsätzlich die Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 20 % anzusetzen. Weichen die Merkmale, die in der Bodenrichtwertkarte für das Bodenrichtwertgrundstück ang...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verteilung eines Gestattungsentgelts für die Überlassung landwirtschaftlicher Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

Leitsatz 1. Überlässt ein Steuerpflichtiger, der seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahme-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu seinem Betriebsvermögen gehörende Grundstücke gegen ein vorausgezahltes Entgelt zur Nutzung für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, kann er das Gestattungsentgelt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3...mehr