Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. § 51 BewG-DDR Abgrenzung des Grundvermögens von anderen Vermögensarten

§ 51 Abgrenzung des Grundvermögens von anderen Vermögensarten (1) Zum Grundvermögen gehört nicht Grundbesitz, der zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört. (2) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen sind dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insbesondere mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 11 BewG-DDR Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör

§ 11 Mit Grundbesitz verbundene Rechte, Bestandteile und Zubehör (1) Bei Grundbesitz erstreckt sich die Bewertung auf die Rechte und Nutzungen, die mit dem Grundbesitz als solchem verbunden sind. Rechte, die den Vorschriften des Zivilrechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte), werden selbständig wie Grundbesitz behandelt. (2) Wird bei Bewertung von in der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 6.1 Wesentliche Ertragsminderung

Die Gemeinde musseinem Eigentümer des Betriebs einer Land- und Forstwirtschaft oder eines bebauten Grundstücks im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise erlassen[1], wenn diese die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten haben. Besonderer Bedarf für einen solchen Erlass besteht insbesondere in den Regionen, in denen – bedingt durch strukturell...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 7.1.2 Fortgeltung für die Zukunft

Fortgeltung bis zum Ergehen einer Neuregelung Das BVerfG hat die Fortgeltung der beanstandeten Regelungen zugleich in die Zukunft gerichtet – in einem ersten Schritt – zunächst bis zum Ergehen einer Neuregelung, insoweit längstens jedoch nur bis zum 31.12.2019 angeordnet. Dies ist dadurch gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.3 Festsetzung der Grundsteuer

Die Gemeinde wendet auf den Steuermessbetrag den vom Gemeindeparlament beschlossenen Hebesatz an und setzt die Grundsteuer fest.[1] Der Hebesatz muss nach § 25 Abs. 4 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) sowie Grundstücke (Grundsteuer B). Wichtig Beträchtliche regionale Unterschiede Da den Gemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 1 Steuerpflicht

Steuergegenstand ist nach § 2 GrStG der im Inland belegene Grundbesitz. Darunter fallen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die (bebauten und unbebauten) Grundstücke. Den v. g. Betrieben bzw. Grundstücken stehen die in § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BewG bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich. Von der Grundsteuer befreit sind insbesondere die Benutzung des Grundbesitzes v...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer (GrSt) ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer[1] . Steuergegenstand ist der Grundbesitz i. S. d. Bewertungsgesetzes. Dabei wird zwischen land- und forstwirtschaftlichem Betrieben[2], Grundstücken[3] und den Betriebsgrundstücken[4] differenziert. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer als Objektsteuer geschuldet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.5.1 Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit durch den BFH

Der BFH hatte im Jahr 2010 entschieden[1], dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens seiner Auffassung nach jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassungsgemäß sind. In Reaktion auf diese Rechtsprechung und zur Vermeidung von Masseneinsprüchen wurden nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.4.2012 [2...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.5.2 BVerfG trifft Entscheidung mit weit reichender Bedeutung

Das BVerfG hat nunmehr in den vom BFH vorgelegten 3 Normenkontrollverfahren sowie in 2 weiteren Beschwerdeverfahren mit Gesetzeskraft entschieden[1], dass die derzeit geltenden, im Urteil des BVerfG v. 10.4.2018 näher bezeichneten Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsberwertung von bebauten Grundstücken, soweit sie bebaute Grundstücke außerhalb des Bereichs der Land...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 2.2 Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Auf der 2. Stufe setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Festsetzung erfolgt regelmäßig zusammen mit der Einheitswertfeststellung in einem (zusammengefassten) Bescheid. Gleichwohl handelt es sich rechtlich um 2 Verwaltungsakte. Der Inhalt des Steuermessbescheids (= Folgebescheid bzw. Grundlagenbescheid, vgl. Tz. 2.4) wird außerdem der hebeberechtigten Gemeind...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer (Rechtslage bis... / 3 Steuerschuldner

Im Gegensatz zu den Personensteuern, z. B. der Einkommensteuer, bei der sich die Steuerschuldnerschaft aus der persönlichen Steuerpflicht ergibt, steht bei der Grundsteuer als Realsteuer das Steuerobjekt „Grundstück“ bzw. „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ im Vordergrund. Es bedarf daher einer gesetzlichen Festlegung, wer Steuerschuldner für die Grundsteuer ist. Steuersc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs – Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Leitsatz 1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. November 2017, VI R 63/15, BFHE 260, 138). 2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die an staatliche Forstbedienstete aus öffentlichen Kassen gezahlten Entschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB, DB 1996, 2056 = FR 1996, 798; FinMin MV, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im Allgemeinen nach den für Staatsforsten geltenden...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flurbereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die sog Abverdienerleistungen der Teilnehmer einer Flurbereinigungs-Teilnehmergesellschaft bleiben bis zum Wert der Beitragsverpflichtung des Teilnehmers unbesteuert. Darüber hinaus gezahlte Spitzenbeträge sind Einnahmen (EFG 1965, 129). Die Einkunftsart richtet sich nach der Tätigkeit und ggf der Grundstücksart; es kommen Arbeitslohn, sowie ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten

Leitsatz 1. Ehegatten können in der Land‐ und Forstwirtschaft ohne ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn jeder der Ehegatten einen erheblichen Teil der selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke zur Verfügung stellt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 25. September 2008 IV R 16/07, BFHE 224, 490, BStBl II 2009, 989)....mehr

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AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Das OLG hat die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Ergebnis zu Recht verneint. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. a) Die Rechtsbeschwerde hätte allerdings nicht zugelassen werden dürfen. Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung...mehr

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AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt den beklagten Freistaat auf Entschädigung für erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen in Anspruch. Der Kläger befand sich in dem Zeitraum v. 1.11.2012 bis zum 27.9.2013 in Untersuchungshaft. Nach durchgeführter Hauptverhandlung sprach ihn das LG rechtskräftig frei und stellte fest, dass er wegen des durch den Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schadens zu e...mehr

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Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.3 Jährliches Gesamteinkommen der Kinder und Eltern

Rz. 31 Um das jährliche Gesamteinkommen der privilegierten Personen zu ermitteln, ist nicht auf die §§ 82ff., sondern auf § 16 SGB IV zurückzugreifen (Brühl/Schoch, LPK-SGB XII, § 43 Rz. 8; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 43 Rz. 11; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 43 Rz. 10; Hußmann, FPR 2004 S. 534, 540; Kreiner, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 43 Rz. 7). Danach i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuordnung ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Leitsatz Der Verkauf von Grundstücken eines ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgt aus dem Betriebsvermögen, es sei denn diese wurden entnommen bzw. es lag eine Zwangsbetriebsaufgabe vor. Hierzu kommt es nur, wenn durch die Änderung der Grundstücksnutzung von einer Vermögensverwaltung auszugehen ist. Die Einstellung eines Verpachtungsbetriebs ist klar u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einordnung und Umfang des Wohnteils

Rz. 8 [Autor/Stand] Der Wohnteil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 BewG zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Die nähere Umschreibung ergibt sich aus § 34 Abs. 3 BewG. Danach umfasst der Wohnteil die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebes, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteiler...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 47 BewG regelt die Ermittlung des Wohnungswertes, der bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anzusetzen ist. Dabei nimmt sie im Wesentlichen Bezug auf die bei der Bewertung des Grundvermögens anzusetzenden Regelungen, ergänzt diese jedoch in den Sätzen 2 und 3 um für die Land- und Forstwirtschaft typis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zusammensetzung des Einheitswertes

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft besteht aus mehreren Teilen (§ 34 Abs. 1 BewG). Er umfasst neben dem Wirtschaftswert (§ 46 BewG) auch den Wohnungswert (§ 47 BewG), soweit eine Wohnung des Betriebsinhabers zur wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehört. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Werte für Wirtschaftsteil und Wohnte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ermittlung der Jahresrohmiete

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Wohnteil von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wird i.d.R. eigengenutzt bzw. unentgeltlich überlassen. Deshalb ist hier regelmäßig die übliche Miete anzusetzen. Diese ist in Anlehnung an die Jahresrohmiete zu schätzen, die beim Grundvermögen für Mietwohngrundstücken und für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig geza...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff des Wirtschaftswertes

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft kann eine oder mehrere der in § 34 Abs. 2 Nr. 1 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen oder Nutzungsteile, nicht zu einer solchen Nutzung gehörendes Abbauland, Geringstland und Unland sowie einen oder mehrere Nebenbetriebe (§ 34 Abs. 2 BewG) umfassen. Der Wert dieses Wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Schematische Darstellung über die Ermittlung des Einheitswertes

Rz. 7 [Autor/Stand] Zur Verdeutlichung der einzelnen Rechenschritte und der Zusammenführung der verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen mit dem Wohnungswert wird auf das nachstehend abgedruckte Schaubild verwiesen. Rz. 8 [Autor/Stand] Bei der Darstellung wurde unterstellt, dass bei dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nur eine wirtschaftliche Nutzungsart ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Wert für den zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehörenden Wohnteil ist nach den Vorschriften zu ermitteln, die für die Bewertung der Mietwohngrundstücke im Ertragswertverfahren nach den §§ 71, 78 bis 82 und 91 BewG gelten. Damit ist die Anwendung des Sachwertverfahrens (§§ 83 bis 90 BewG) als Bewertungsmethode generell ausgeschlossen. Rz. 17 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ermittlung der Wohnfläche

Rz. 47 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der üblichen Miete wird von der zum Wohnteil gehörenden Wohnfläche ausgegangen. Die Abgrenzung dieser Wohnfläche bietet in der Land- und Forstwirtschaft wegen der engen Verbindung von Wohn- und Wirtschaftsteil bei Eindachhöfen, bei denen sich Wohnteil und Wirtschaftsteil innerhalb eines Baukörpers befinden, gewisse Schwierigkeiten. Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006 in das Gesetz eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006 um Abs. 4 erweitert worden. Sie steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Spitzensteuersatzes ab 1.1.2007 auf 45 % bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 250.000 EUR (sog. Reichensteuer). Nach § 32c Abs. 1 EStG sind Einkünfte aus Land- und For...mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.1 Einkommen

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Näheres über die Berechnung des Einkommens nach § 82 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht...mehr

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FoVo 1/2018, Das neue Jahr ... / V. Mindestlohn

Neben dem allgemeinen auch den besonderen Mindestlohn sehen Der allgemeine – gesetzliche – Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 EUR je Stunde und bleibt auch 2018 unverändert, weil er nur alle zwei Jahre angepasst wird. Aber: Es gibt auch – deutlich höhere – Branchen-Mindestlöhne. Sie sind insbesondere dann interessant, wenn der Gläubiger Informationen über den ausgeübt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei Anwendung der Abgeltungssteuer

Leitsatz Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen damit nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können insoweit nicht berücksichtigt werden, als sich im Übrigen kein positives zu versteuerndes Einko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der Nebenbetriebe und der Sonderbetriebe der Land- und Forstwirtschaft gegenüber den gewerblichen Betrieben

1. Allgemeines Rz. 51 [Autor/Stand] Als Nebenbetriebe bzw. als Sonderbetrieb der Land- und Forstwirtschaft kommen insbesondere die folgenden Arten in Betracht: 1. Betriebe, in denen die Erzeugnisse des Hauptbetriebs be- oder verarbeitet werden, sei es allein, sei es in Verbindung mit zugekauften Waren, sei es nur in Verbindung mit Hilfsstoffen (Be- und Verarbeitungsbetriebe al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Übrige Bereiche der Land- und Forstwirtschaft

a) Allgemeines Rz. 93 [Autor/Stand] Die BewRL enthalten sehr ins Detail gehende Anweisungen zur Durchführung des vergleichenden Verfahrens der Hauptbewertungsstützpunkte, Landesbewertungsstützpunkte und der Ortsbewertungsstützpunkte. Diese Anweisungen gelten grundsätzlich auch für alle übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Rz. 94 [Autor/Stand] Für die Masse der la...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern ein Land- und Forstwirt Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern seines Betriebs verrichtet, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Nach R 15.5 Abs. 10 EStR in der Fassung bis zum 31.12.2011 war eine gewerbliche Tätigkeit nicht typisierend z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze zum land- und fortwirtschaftlichen Betrieb

Rz. 10 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Als Boden i.S. des Satzes 1 gelten auch Substrate und Wasser. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältniss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Hof- und Gebäudeflächen (Abs. 3)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit der Hofflächen und Gebäudeflächen, der Hausgärten, Wirtschaftswege, Hecken, Gräben u. dgl. zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beurteilt sich nach den Grundsätzen der Zusammenfassung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit und der Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (vgl. dazu § 33 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Der Nebenbetrieb

Rz. 26 [Autor/Stand] Land- und Forstwirte haben mitunter auch Gewerbebetriebe die eng mit der Land- und Forstwirtschaft zusammenhängen. Diese Nebenbetriebe haben grundsätzlich gewerblichen Charakter. Erfüllen solche Betriebe jedoch die Voraussetzungen des § 42 BewG, so sind sie als Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft einzustufen und als solche in die wirtschaftliche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 33 Abs. 1 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind. Hierzu rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 3 BewG auch die Nebenbetriebe der Land- und Forstwirtschaft. Rz. 2 [Autor/Stand] § 42 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Nebenbetriebes. Dabei hande...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 139 [Autor/Stand] Sofern ein Land- und Forstwirt Dienstleistungen ohne Verwendung von Wirtschaftsgütern seines Betriebs verrichtet, stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. Nach R 15.5 Abs. 10 EStR in der Fassung bis zum 31.12.2011 war eine gewerbliche Tätigkeit nicht typisierend zu unterstellen, wenn a) die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einordnung und Begriff des Abbaulandes

Rz. 6 [Autor/Stand] Abbauland gehört nach der Legaldefinition des § 34 Abs. 2 Nr. 2 BewG zum Wirtschaftsteil eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft. Die Bindung zum landwirtschaftlichen Vermögen wird nur dann gelöst, wenn die Flächen nach den bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen zum Feststellungszeitpunkt oder in absehbarer Zeit anderen al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 42 Nebenbetriebe

Schrifttum: Bolin, Überlegungen zur Errichtung eines Hofladens im Hinblick auf eine mögliche Gewerblichkeit, StW 2001, 365; Engel, Die Be- und Verarbeitung land- u. forstwirtschaftlicher Erzeugnisse im Nebenbetrieb, INF 1991, 412; Engel, Neuregelung der steuerlichen Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe, INF 1995, 742; Felsmann, Neue Abgrenzung des land- u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Substanzbetriebe

Rz. 110 [Autor/Stand] Substanzbetriebe sind Betriebe, in denen die Substanz des Grund und Bodens gewonnen und verarbeitet wird. Zu den Einzelheiten wird auf die Kommentierung zu § 43 BewG verwiesen. Rz. 111 [Autor/Stand] Die Gewinnung und Verarbeitung der Bodensubstanz ist an sich kein Ausfluss der landwirtschaftlichen Betätigung, da i.d.R. der betriebsmäßige Zusammenhang zum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Handelsbetriebe

Rz. 117 [Autor/Stand] Durch die Rechtsprechung ist bereits mehrfach klargestellt worden, dass die Veräußerung selbstgewonnener land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse durch den Erzeuger für sich keine gewerbliche Tätigkeit ist, gleichgültig, ob die Erzeugnisse in einem eigenen Laden oder direkt vom Hof verkauft werden.[2] Eine auf dem Hof befindliche Verkaufsstelle oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Verwendung von Wirtschaftsgütern

Rz. 130 [Autor/Stand] Wenn ein Land- und Forstwirt Wirtschaftsgüter außerbetrieblich verwendet, die er eigens zu diesem Zweck angeschafft hat, liegt ohne weiteres von Anfang an ein Gewerbebetrieb vor.[2] An dieser Rechtslage hat sich auch unter Berücksichtigung der EStR 2012 nichts verändert. Rz. 131 [Autor/Stand] Verwendet ein Land- und Forstwirt nicht für diesen Zweck anges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 41 Abschläge und Zuschläge

Schrifttum: Feldhaus, Abschläge nach § 41 BewG wegen viehloser Bewirtschaftung, INF 1989, 127; Grootens, Bewertung von LuF-Betrieben bei gemeinschaftlicher Tierhaltung, ErbStB 2015, 154; Köhne, Gebäudezuschläge zum Einheitswert bei Flächenzupacht, INF 1983, 485; Marré, Einheitsbewertung der viehlos bewirtschafteten Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – Abschläge nach § 41 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Der Urproduktion zuzurechnende Sonderbetriebe

Rz. 41 [Autor/Stand] Nicht jeder der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnende Sonderbetrieb ist als Nebenbetrieb anzusehen. Es gibt vielmehr auch Sonderbetriebe, die unselbständiger Teil der Urproduktion, also integrierter Bestandteil einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, eines Nutzungsteils oder einer Art der sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind. R...mehr