Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zusammenhang einer gepachteten Jagd mit einem ebenfalls gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Einkünfte aus der Jagd stehen im Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetrieb, wenn sich das gepachtete Jagdausübungsrecht auf die bewirtschafteten Pachtflächen erstreckt. 2. Bilden die Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Pachtbetriebs einen Eigenjagdbezirk und werden diesem durch Vertrag gestützt auf § 5 Abs. 1 BJagdG Flächen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Waldflächen

Leitsatz Keine Einbeziehung des Werts der aufstehenden Bäume in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb. Sachverhalt Der Kläger betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Zur Vergrößerung seines forstwirtschaftlichen Betriebes erwarb er in verschiedenen Gemeinden liegende Waldflächen zum Preis von i...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vorbehaltsnießbrauch bei unentgeltlicher Übertragung eines verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Leitsatz 1. Bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft hat die Bestellung eines Nießbrauchs zur Folge, dass zwei Betriebe entstehen, nämlich ein ruhender Betrieb in der Hand des nunmehrigen Eigentümers (des Nießbrauchsverpflichteten) und ein wirtschaftender Betrieb in der Hand des Nießbrauchsberechtigten und bisherigen Eigentümers (Bestätigung der ständigen Rechtsprechu...mehr

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Jansen, SGB VI § 96a Rente ... / 2.3 Der (anzurechnende) Hinzuverdienst (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen)

Rz. 19 Nach § 96a Abs. 2 sind als Hinzuverdienst Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbare Einkommen zu berücksichtigen. Diese Einkünfte sind zusammenzurechnen. Bestimmte Einkünfte sind von der Berücksichtigung als Hinzuverdienst ausgenommen. Darüber hinaus findet nach Abs. 3 auch der Bezug bestimmter Lohnersatzleistungen im Rahmen des Hinzuverdienstes Berücksichtig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.1 Einkunftsarten

Rz. 41 Nach § 2 Abs. 2 EStG unterliegen sieben Einkunftsarten der ESt:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.2 Begriff der Einkünfte

Rz. 45 Einkünfte sind nach § 2 Abs. 2 EStG Nr. 1: bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 – 7k und § 13a EStG), Nr. 2: bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 – 9a EStG). Bei Einkünften aus privaten Kapitaleinkünften tritt gem. § 2 Abs. 2 S. 2 EStG ab Vz 2009 § 20 Abs. 9 EStG vor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnermittlungsarten (Absatz 3 Satz 2)

Rz. 327 [Autor/Stand] Bedeutung der Vorschrift. Die Bedeutung von § 10 Abs. 3 Satz 2 ist darin zu sehen, dass die Bestimmung die Gewinnermittlungsarten nach §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG einerseits und nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits gleichwertig nebeneinander stellt. Gleichwertig heißt insoweit, dass der unbeschränkt Stpfl. die freie Wahl hat, ob er seine Zwischeneinkünft...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Die Teilnahme eines Mitarbeiters an Mandantenbesprechungen ist abrechenbar. Ob für ihn allerdings die Hälfte des Zeitaufwands angemessen ist oder sogar mehr, ist im Einzelfall streitig. Geht es um mehr, müssen Sie auf jeden Fall vortragen, weshalb auch das fachliche Know-how des an der Besprechung teilnehmenden Mitarbeiters für den Mandanten von Nutzen ist. Frau Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

Leitsatz 1. Seit dem VerkehrStÄndG vom 5. Dezember 2012 ist die Feststellung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten durch die Zulassungsbehörde für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer bindend. Die durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Feststellung bezüglich Fahrzeugklasse und Aufbauart stellt seither gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG einen Grundlagenbeschei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wiederaufforstungskosten bei vorherigem pauschalen Betriebsausgabenabzug

Leitsatz Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, gilt allein § 51 EStDV i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Die frühere Inanspruchnahme eines pauschalen Betriebsausgabenabzugs gemäß § 51 EStDV in der zuvor geltenden Fassung steht einer gewinnmindernden Berücksichtigung von Wiederaufforstungskosten in diesen Wirtschaftsjahren deshalb schon aus...mehr

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / I. Mindestlohn

Pfändbare Beträge durch Mindestlohn Der allgemeine – gesetzliche – Mindestlohn wurde im Oktober 2018 in zwei Stufen angehoben. Er beträgt seit dem 1.1.2019 9,19 EUR je Stunde brutto und ab dem 1.1.2020 dann 9,35 EUR. Hinweis Schon der allgemeine Mindestlohn kann zu pfändbaren Beträgen führen. Hat der Schuldner 40 Stunden die Woche zu arbeiten, entspricht dies monatlich 173,33 ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Tätigkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe abrechnen?

Frage: Es geht um die Abrechnung der Buchführungs- und Abschlussarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (reine Weinbaubetriebe) ohne den Betrieb einer reinen Land- und Forstwirtschaft. Die Erstellung der Buchführungs- und Abschlussarbeiten (Bilanzen) werden nach § 39 StBVV abgerechnet. Die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG we...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücke

Leitsatz Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der kurze Zeit nach dem Erbanfall veräußerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen wesentlich niedriger ist als der nach § 166 BewG ermittelte Liquidationswert, kann der niedrigere gemeine Wert als Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer festgestellt werden. Normenkette § 166, § 198 BewG Sachver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Umschreibung des Bodenrichtwerts – Bodenrichtwertrichtlinie

Rz. 66 [Autor/Stand] Nach der Definition der Bodenrichtwertrichtlinie ist der Bodenrichtwert[2] der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen,[3] insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit[4] weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Sonderbewertungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Ist ein Industriegrundstück zu bewerten, ist der Bodenrichtwert für Industrieland anzusetzen. Für diesen Bodenrichtwert kommt es nicht, wie bei Wohngrundstücken, auf eine Unterteilung in Vorder- und Hinterland an. Allerdings kann der Bodenrichtwert mit zunehmender Grundstücksgröße degressiv verlaufen. Hierzu müssten die Bodenrichtwertkarten der Gutachte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuflusszeitpunkt von Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt ­persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung eines Flutungsrechts

Leitsatz 1. Entschädigungszahlungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, das belastete Grundstück als Überflutungsfläche für den Betrieb der Hochwasserrückhaltung zu nutzen, sind im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen. 2. Es handelt sich bei solchen Entschädigungszahlungen nicht um Einnahmen gemäß § 11...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Generationen- und betriebsübergreifende Totalgewinnprognose bei Übertragung eines Landwirtschaftsbetriebs (Pferdepension) unter Nießbrauchsvorbehalt

Leitsatz 1. Eine generationenübergreifende Totalgewinnprognose unter Einbeziehung des unentgeltlichen Rechtsnachfolgers kommt bei einem Landwirtschaftsbetrieb in Betracht, wenn der aktuell zu beurteilende Steu­erpflichtige infolge umfangreicher Investitionen die wirtschaftliche Grundlage des späteren Erfolgs in Form von positiven Einkünften bei seinem unentgeltlichen Rechtsn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelmäßiger Beginn des Zinslaufs

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Zinslauf bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Beginn der Verzinsung und deren Ende. Nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO beginnt der Zinslauf grundsätzlich mit dem Ablauf der Karenzfrist von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist. Auf die unterschiedlichen Zeitpunkte der Entstehung der Steuern (z. B. Einko...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zuständigkeit des Lagefinanzamts (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, bei Grundstücken, Betriebsgrundstücken und Mineralgewinnungsrechten richtet sich die Zuständigkeit nach deren Lage bzw., wenn sich diese auf die Bezirke mehrerer FA erstreckt, nach der Lage des wertvollsten Teils. Anwendungsfälle sind die Feststellung der Einheitswerte nach Maßgabe des Bewertu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Wohnsitzgemeinden mit mehreren Finanzämtern (§ 19 Abs. 3 und 4 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Fällen, in denen der Stpfl. in einer Großstadt mit mehreren FA mit gebietsmäßiger Zuständigkeitsverteilung seine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in einem anderen FA-Bezirk als dem des Wohnsitz-FA ausübt, hat zur Verwaltungsvereinfachung das FA, das für die an sich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2b AO i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständigkeit in anderen Fällen (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einheitlichen und gesonderten Feststellungen i. S. des § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO, die sich nicht auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbe oder aus selbstständiger Arbeit beziehen, also bei Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften, richtet sich die örtliche Zuständigke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arten der Schätzung

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von Grad und Umfang der Unaufklärbarkeit der steuererheblichen Sachverhalte hängt der Umfang der Schätzung ab. Vollschätzung ist die umfassende Schätzung aller Teile der Bemessungsgrundlage einer bestimmten Steuer in einer Steuerfestsetzung z. B. bei Nichtabgabe der Steuererklärung. Sie ist nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb führt grds. zur Versagung von Steuerbefreiungen oder Steuervergünstigungen, die wegen der Erfüllung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 51, 64 AO) oder Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter sowie politischen Parteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 bzw. 7 KStG) eingeräumt werden. Darüber hinaus gelten nac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Anzeigepflichten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, die Aufgabe und die Verlegung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbebetriebs oder einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzuzeigen. Ob eine der genannten Erwerbstätigkeiten vorliegt, richtet sich nach materiellem Recht (§§ 13, 15, 18 EStG), ob eine Betriebst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verpflichteter Personenkreis

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 141 AO erfasst Stpfl., die mit ihrer Tätigkeit i. S. der einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerbliche Unternehmer) oder solche aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, insbes. auch als Pächter oder Nießbraucher. Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, z. B. aus freiberuflicher Tätigkeit, begründen kein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsätze

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für nach dem 31.12.2017 beginnende Besteuerungszeiträume wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 die in § 149 Abs. 2 AO genannten Erklärungsfristen um zwei Monate verlängert. Daneben wurden Sonderregelungen für Erklärungen gesetzlich verankert, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Erklärungsfristen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frist für die Abgabe einer Steuererklärung bestimmt sich entweder aus den Einzelsteuergesetzen oder, wenn dort keine Regelungen existieren, nach § 149 Abs. 2 AO. Danach sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres bzw....mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / VI. Karteien, Konzernverzeichnisse

§ 32Betriebskartei (1) Die Betriebsprüfungsstellen haben über die Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe eine Kartei (Betriebskartei) zu führen. (2) Die Betriebskartei besteht aus der Namenskartei und der Branchenkartei. Die Namenskartei soll als alphabetische Suchkartei, die Branchenkartei nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Tiefengliederung für Steuerstatistiken) geführ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Feststellung von Einheitswerten (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einheitswerte werden nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes gesondert festgestellt. Sind an den entsprechenden wirtschaftlichen Einheiten (§ 2 BewG) oder Untereinheiten (s. § 19 Absatz 3 Nr. 1b BewG) mehrere Personen beteiligt, so wird die gesonderte Feststellung allen Beteiligten gegenüber einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besondere Voraussetzungen bei Steuererklärungsfristen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 109 Abs. 2 AO ist im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) in das Gesetz eingefügt werden. Die Regelung findet erstmals Anwendung auf Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen; faktisch gilt die Regelung also ab 2018. Die Norm beschränkt die Möglichkeiten eine...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Allgem... / V. Betriebsprüfer, Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung, Prüferbesprechungen

§ 25Verwendung von Beamten als Betriebsprüfer Die Verwendung eines Beamten als Betriebsprüfer, der grundsätzlich dem gehobenen Dienst angehören soll, ist nach einer mindestens sechsmonatigen Einarbeitung in der Außenprüfung nur mit Einwilligung der zuständigen vorgesetzten Finanzbehörde oder der von ihr benannten Stelle zulässig. § 26Verwendung von Verwaltungsangestellten als ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verkauf der Hofstelle im Jahr 1974 führte zur Zwangsbetriebsaufgabe

Leitsatz Das FG München beleuchtet mit Urteil vom 25.9.2018, unter welchen Voraussetzungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den 1970er Jahren das sogenannte Verpächterwahlrecht ausgeübt werden konnte. Sachverhalt Fraglich war im vorliegenden Fall, ob eine Erbengemeinschaft ihre Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als Einkünft...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
B. Land- und forstwirtschaf... / 1. Wegfall der Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 6 [Autor/Stand] Nach § 28 BewG 1934 war das land- und forstwirtschaftliche Vermögen in fünf Vermögensunterarten eingeteilt. Dabei handelte es sich um landwirtschaftliches Vermögen, forstwirtschaftliches Vermögen, Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen und übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Für jede innerhalb einer Vermögensunterart bestehende wirtschaftliche Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
B. Land- und forstwirtschaf... / 2. Getrennte Wertermittlung von Wirtschaftsteil und Wohnteil

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach bisherigem durch das BewG 1934 geschaffenen Recht war in dem für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft maßgebenden Hektarsatz der auf einen Hektar treffende Anteil des Werts der Wohnung des Betriebsinhabers enthalten. Da der Hektarsatz für Betriebe gleicher Ertragsfähigkeit gleichhoch war und es deshalb für die Anwendung der Hektarsätze auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
B. Land- und forstwirtschaf... / 3. Neugestaltung des vergleichenden Verfahrens

Rz. 19 [Autor/Stand] Bewertungsmaßstab für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist der Ertragswert, der in einem vergleichenden Verfahren ermittelt wird (§§ 36, 37 BewG). Wie bisher wird bei der Ermittlung des Ertragswerts von der Ertragsfähigkeit des Betriebes ausgegangen. Dabei werden eine ordnungsmäßige und schuldenfreie Bewirtschaftung mit entlohnten Arbeitskräften un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
B. Land- und forstwirtschaf... / IV. Ausblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach den Vorschriften der §§ 33 bis 67 BewG hat derzeit nur noch Auswirkungen für die auf der Einheitsbewertung beruhende Grundsteuer. Hierbei ist zu beachten, dass inzwischen das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung verneint hat und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung aufgefordert ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Grundbesitz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Rz. 53 [Autor/Stand] Nach Abschn. 5 Abs. 2 Fortschreibungs-Richtlinien umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" bei der Land- und Forstwirtschaft das "Ertrags-Aufwand-Gefüge, das für die Ermittlung des Ertragswerts auf den 1.1.1964 zugrunde gelegt wurde". Unter Wertverhältnisse fällt somit der gesamte Aufbau der für die Ertragsbewertung herangezogenen Grundlagen an Aufwand und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2007

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Grundbesitzwerte sind stets unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse vom Besteuerungszeitpunkt und der Wertverhältnisse vom 1.1.1996 zu ermitteln (§ 138 Abs. 1 Satz 2 BewG). Hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse kommt es auf den Besteuerungszeitpunkt an. Dieser bestimmt sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 9 ErbStG. Bei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte ab 2009

Rz. 17 [Autor/Stand] Das Anwendungsproblem wiederholte sich aufgrund des Beschlusses des BVerfG v. 7.11.2006[2] nicht. Zwar war auch in 2008 zunächst offen, ab wann das neue Recht konkret gelten soll. Fest stand im Laufe des Jahres 2008 nur, dass die Anwendung neuen Rechts spätestens für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 erforderlich ist.[3] Eine Rückwirkung war gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wegfall der "doppelten Öffnungsklausel" ab 2007

Rz. 138 [Autor/Stand] Die Regelungen der bisherigen sog. "doppelten Öffnungsklausel" sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006 entfallen.[2] Dies ist vor dem Hintergrund, dass sich der Nachweis stets auf die wirtschaftliche Einheit beziehen soll, grundsätzlich verständlich. Rz. 139 [Autor/Stand] Bei im Ertragswertverfahren zu bewertenden bebauten Grundstücken existiert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2006

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Wertverhältnisse zum 1.1.1996 gelten nach § 138 Abs. 4 BewG für alle Feststellungen von Grundbesitzwerten bis zum 31.12.2006. Durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.10.2001[2] ist der Festschreibungszeitraum für die Anwendung der Wertverhältnisse vom 1.1.1996 über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert worden. Eine Fe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundbesitzwerte ab 1.1.1996

Rz. 13 [Autor/Stand] § 138 Abs. 1 Satz 1 BewG stellt klar, dass die Einheitswerte 1935 für Grundstücke und vergleichbare Betriebsgrundstücke sowie die Ersatzwirtschaftswerte für die Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet und die Einheitswerte 1964 im übrigen Bundesgebiet für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer ab dem 1.1.1996 sowie für Zwecke der Grunderwerbsteuer ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (v... / 2.1 Übernommene Verbindlichkeiten (Zeilen 1 bis 10)

Verbindlichkeiten führen zu einer gemischten Schenkung bzw. Schenkung unter Auflage. Diese mindern die Bereicherung des Erwerbers und damit seine Steuerbelastung. In der Zeile 1 ist anzukreuzen, ob vom Erwerber Verbindlichkeiten übernommen worden sind (beispielsweise Hypotheken-, Grund- und Darlehensschulden). In der Zeile 2 sind die Art der Schuld, der Name und die Anschrift ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Leitsatz 1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. 2. Die Fiktion eines in Mi...mehr