Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 10. Arbeitnehmer mit Auslandsbezug (§ 46 Abs 2 Nr 7 EStG)

Rz. 100 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorgesehen ist eine Veranlagung von Amts wegen für verheiratete EU-/EWR-ArbN, deren Ehegatte in einem EU-/EWR-Staat wohnt, wenn die LSt nach Steuerklasse III erhoben worden ist. EU-/EWR-ArbN idS sind nach § 1 Abs 1 EStG im > Inland unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, für die die Steuerklasse III festgestellt w...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung einer Kiesgrube

Leitsatz 1. Eine zum Abbau eines Bodenschatzes verpachtete Fläche verliert ihre Zuordnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nicht, wenn die Rekultivierung und die Wiederaufnahme der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen sind. 2. Weder die Eigentumsverhältnisse am Bodenschatz noch das für die Abbauberechtigung entrichtete Entgelt haben für die Einheitsbewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften

Rz. 1 § 28 UStG enthält in Abs. 1 bis 3 die vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 geltende Absenkung der USt-Sätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % sowie die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG von 19 % auf 16 %. § 28 Abs. 4 UStG enthält die bis zum 31.12.2011 geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbliche Einkünfte / 1 Legaldefinition des EStG

Das Einkommensteuergesetz (EStG) enthält eine eigene Legaldefinition des Gewerbebetriebs.[1] Danach ist Gewerbebetrieb eine Betätigung, die selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt; es darf sich weder um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft noch um solche aus selbstständig...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewerbliche Einkünfte / 4.4 Gewinnerzielungsabsicht

Die Gewinnerzielungsabsicht ist weitere Voraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Sie grenzt den Einkommenstatbestand von der nicht steuerbaren Liebhaberei ab. Auch hierbei handelt es sich um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, auf das im Regelfall nur anhand von objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann. Die Gewinnerzielungsabsicht muss nicht das Hauptmotiv für d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenrecht: Anträge auf Tarifermäßigung nach § 32c EStG abrechnen

Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG trat am 27.3.2020 in Kraft, als im Bundesgesetzblatt die Feststellung der Europäischen Kommission bekannt gegeben wurde, dass die Regelung eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe darstellt (BGBl 2020 I, S. 597). Auf Antrag kann sich seither – vereinfacht gesagt – eine Steuerermäßigung für l...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Landwirtschaft

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Selbständige Landwirte erzielen regelmäßig Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 1 iVm § 13 EStG; Gewinneinkünfte nach § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG; > Einkünfte Rz 1). Die von ihnen beschäftigten Mitarbeiter erzielen als Arbeitnehmer regelmäßig > Arbeitslohn, der dem LSt-Abzug unterliegt. Zu in der Landwirtschaft häuf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Ausnahmetatbestände

Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ist dem Grunde nach ein steuerschädlicher Einsatz der Versicherungsansprüche gegeben (> Rz 35–36), kann das Abzugsverbot durch einen der folgenden in § 10 Abs 2 Satz 2 Buchst a – c EStG 2004 (> Rz 16) geregelten Ausnahmetatbestände aufgehoben sein: Rz. 39 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der Einsatz von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Bezeichnung einer Tätigkeit als "ehrenamtlich" führt für sich allein nicht zur Steuerfreiheit der daraus fließenden Entschädigung. Ebenso steht die Geringfügigkeit der Vergütung oder die kurze Dauer der Tätigkeit der Besteuerung nicht ohne weiteres entgegen (BFH 115, 342 = BStBl 1976 II, 134), wenn nicht > Liebhaberei gegeben ist (> Rz 9)...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / g) Änderung durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft vom 29.6.1998

Rz. 156 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft v. 29.6.1998[2] wurde in § 51 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] ein Abs. 1a mit der Folge eingefügt, dass für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1999 ein geänderter Vieheinheitenschlüssel anzuwenden war. Dadurch rechneten fortan weniger Betriebe zur gewe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / C. Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Entscheidung des BVerfG betrifft zwar nicht ausdrücklich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Gleichwohl ist aus dem Urteil zu schließen, dass die für die getroffene Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte auch auf die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu übertragen sind. Zudem hat das BVerfG in der Weite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Wertverhältnisse bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 83 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wird ebenfalls deutlich, dass die Wertverhältnisse des Bewertungsstichtags wegen der Typisierungen des Bewertungsgesetzes nicht exakt berücksichtigt werden. Die Anlagen 14 bis 20 zum Bewertungsgesetz mit den dort ausgewiesenen Pauschalansätzen für die verschiedenen Nutzungen gelten seit dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / 3. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 160 ff. BewG n.F.)

Rz. 304 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vollzieht sich ab 1.1.2009 nach Maßgabe der §§ 160 ff. BewG n.F. Nach § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG n.F. ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei wird der gemeine Wert i.S. des § 9 Abs. 2 BewG durch den Fortführungswert ersetzt. Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / ee) Ermittlung der Bedarfswerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen nach dem Jahressteuergestz 1997

Rz. 144 [Autor/Stand] Der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasste nach dem Jahressteuergesetz 1997[2] den Betriebsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil (§ 141 Abs. 1 BewG a.F.). Der Wert des Betriebsteils wurde unter sinngemäßer Anwendung der §§ 35 und 36 Abs. 1 und 2, der §§ 42, 43 und 44 Abs. 1 sowie der §§ 45, 48a, 51, 51a, 53, 54, 56, 59 und 62 Abs. 1 BewG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 23... / D. Systemänderung

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgt bislang im Rahmen einer Betriebsbewertung mit dem Ertragswert. Für die alten Bundesländer wird die Bewertung bisher in Form der Eigentümerbesteuerung und für die neuen Bundesländer in Form der Nutzerbesteuerung vorgenommen. Rz. 23 [Autor/Stand] In den alten Bundesländern gehört der Wohnte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / 1. Maßnahmen zur Vorbereitung des Bewertungsgesetzes 1965 und Vorbemerkungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BMF hatte schon 1950 Vorarbeiten für die Neubewertung des Grundbesitzes eingeleitet. Während sich die Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens und des Sonstigen Vermögens nach dem Bewertungsgesetz 1934 im Großen und Ganzen bewährt hatten, blieben die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens, insb. bei den bebauten Grundstücken, hinter de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 264 Bekanntmachung

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 204 BewG in § 264 BewG übernommen. § 264 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. Die inhaltlichen Regelungen des § 26...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / aa) Vorgeschichte und verfassungsrechtliche Problematik des Bewertungsgesetzes in den Fassungen vor In-Kraft-Treten des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 73 [Autor/Stand] Bereits mit Beschluss v. 12.5.1978 [2] hatte der BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Einheitsbewertung von Wohngrundstücken auf der Grundlage der preisrechtlich zulässigen Miete gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße. Der BFH führte in seinem Vorlagebeschluss u.a. aus, aus Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BewG 1965 folge, dass für die Einheitsbewertu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / 2. Reformierung der Bewertungsvorschriften für den Grundbesitz

Rz. 20 [Autor/Stand] Mit der Verabschiedung des BewÄndG 1965 war die Rechtsgrundlage zu einer zeitnahen Einheitsbewertung geschaffen worden. Allerdings wurden die neuen Einheitswerte der Besteuerung vorerst noch nicht zugrunde gelegt. Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck des neuen Bewertungsgesetzes war es nicht nur, eine Neubewertung des Grundbesitzes unter Berücksichtigung der veränd...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / cc) Sonstige Steuern

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Einheitswerte hatten bis zum 31.12.1986 auch Bedeutung für die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigengenutzten Einfamilienhaus (vgl. § 21a EStG i.d.F. des VStRG 1974). Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes waren für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / aa) Grundsteuer

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 10.12.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ansatz des gemeinen Werts

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber strebt den Ansatz des gemeinen Werts als Zielgröße bei allen Vermögensgegenständen an. Mit diesem Grundsatz reagiert der Gesetzgeber auf den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006.[2] Etwaige Begünstigungen dürfen erst auf einer zweiten Stufe realisiert werden, wobei derartige Begünstigungen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind. Rz. 96 [...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 72 [Autor/Stand] Die Unterscheidung zwischen den Wertverhältnissen und den tatsächlichen Verhältnissen war der Vergangenheit in erster Linie bei der Einheitsbewertung des Grundbesitzes relevant. Wegen der großen zeitlichen Differenz zwischen dem für die Wertverhältnisse maßgebenden Zeitpunkt (1.1.1935 bzw. 1.1.1964) und dem aktuellen Bewertungsstichtag, zu dem die tatsäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungszeitpunkt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 157 BewG regelt, welche konkreten Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände anzuwenden sind. Dabei ist ebenfalls zu entscheiden, ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Nach § 265 BewG gilt § 157 BewG erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (vgl. § 265 BewG Rz. 63 ff.). Rz. 4 [Autor/Stand]...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Funktion des § 157 BewG

Rz. 25 [Autor/Stand] § 157 BewG übernimmt für die neuen Bewertungsmethoden die Funktion, allgemein geltende Regelungen voranzustellen. Dies entspricht im Wesentlichen dem bereits bisher für die Bewertung des Grundbesitzes seit 1996 geltenden § 138 BewG . Rz. 26 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 138 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[3] hatte der Gesetzgeber vor einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einführung BewG / 2. Hinausschieben weiterer Hauptfeststellungen der Einheitswerte für den Grundbesitz

Rz. 13 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt (s. oben Rz. 12), wäre an sich nach Ablauf von sechs Jahren, d.h. auf den 1.1.1941, eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes zu treffen gewesen. Hierzu kam es jedoch infolge der Kriegsereignisse nicht. Durch die Verordnung vom 22.11.1939 [2] wurde § 1 Abs. 2 BewDV dahin abgeändert, dass eine Hauptfeststellu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1. Elternunterhalt trifft Steuerrecht – Wie prüft man die 100.000 EUR-Grenze?

Ob ein Kind Elternunterhalt leisten muss, bedarf seit 1.1.2020 vorrangig einer Prüfung steuerrechtlicher Normen. Zunächst einmal muss auf der Ebene der sozialhilferechtlichen Einkommensprüfung (§§ 82 ff. SGB XII) geprüft werden, ob das dem Grunde nach aus § 1601 ff. BGB unterhaltspflichtige Kind über ein Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV von jährlich mehr als 100.000 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leitsatz Die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer kann nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden. Normenkette § 35a, § 32d, § 2 Abs. 5, Abs. 5b, Abs. 6, § 32a, § 35a, § 43 Abs. 5 EStG Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr (2014) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2.2 Berechnung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR

§ 94 Abs. 1a SGB XII verweist auf § 16 SGB IV, soweit es um die Ermittlung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR geht. Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Corona-Sofortmaßnahme: Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2019

Kommentar Um die negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Liquidität zur Verfügung zu stellen, hat das BMF verfügt, dass ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 auf das Vorjahr erfolgen kann und dadurch bisher bereits geleistete Vorauszahlungen durch die Finanzämter erstattet werden können. Hintergrund: Rücktragsfähige Verluste e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft: Verer... / 2.1.1 Auflösung der Gesellschaft

Anteile an Kapitalgesellschaften, vor allem Aktien und GmbH-Geschäftsanteile, sind vererblich.[1] Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) i. S. d. § 705 BGB wird dagegen nach der gesetzlichen Regelung mit dem Eintritt des Erbfalls aufgelöst, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt, d. h. die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag nicht die Fortführu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Leitsatz 1. Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.06.2016 – III R 8/15, BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25, Rz 20). 2. Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Einheit bei der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 93 [Autor/Stand] Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Zu den Wirtschaftsgütern, die einem Betrieb der Land- und Forstwirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnteile der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 4 der VO)

Rz. 36 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Wohnungswerts der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist auch § 81 BewG anzuwenden (§ 47 BewG). Dementsprechend ordnet § 4 der VO an, dass die Belastungszahl auch die Grundsteuerbelastung des Wohnteils der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und dementsprechend auch der Wohnungswert ggf. gemäß § 3 der VO wegen außergewöhnlicher ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bezeichnung "land- und forstwirtschaftliches Vermögen" stellt sich als Sammelbezeichnung dar, die nicht nur die eigentliche landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung, sondern alle im § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten sonstigen Nutzungen umfasst. Folglich gehören auch die weinbauliche und die gärtnerische Nutzung sowie die übrigen land- und fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 158 bis 175 BewG

Schrifttum: Balle/Gress, Eine neue Erbschaft- und Schenkungsteuer: Der Auftrag des BVerfG an den Gesetzgeber als Chance zu einer grundlegenden Reform, BB 2007, 2660; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Druen, Zur Reform der Erbschaftsteuer – Ein Zwischenruf, DB 2015, 1073; Erkis, Der Entwurf zur Anpassung des Erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wirtschaftliche Einheit beim sonstigen Vermögen

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Bewertung nach wirtschaftlichen Einheiten gilt nicht nur für die Vermögensarten, die der Einheitsbewertung unterliegen (vgl. § 19 Abs. 1 BewG), sondern grundsätzlich auch für das sonstige Vermögen, für das Einheitswerte nicht festgestellt werden. Beim sonstigen Vermögen bildet jedoch meistens jedes einzelne Wirtschaftsgut eine wirtschaftliche Einhei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit durch Sondervorschriften des BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] In einer Reihe von Fällen bestimmt das BewG durch besondere Vorschriften selbst, welche Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören oder aus ihr auszuscheiden sind. Diese Sonderregelungen haben Vorrang vor der allgemeinen Abgrenzungsvorschrift des § 2 BewG (§ 17 Abs. 3 BewG). Solche Sonderregelungen sind in folgenden Vorschriften enthalten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von dem Verbot der Zusammenfassung von Wirtschaftsgütern

Rz. 82 [Autor/Stand] Von der Vorschrift, dass nur Wirtschaftsgüter, die demselben Eigentümer oder denselben Eigentümern gemeinschaftlich gehören, zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden dürfen, bestehen für das Gebiet der Einheitsbewertung Ausnahmen. Diese gehen dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 BewG vor (§ 17 Abs. 3 BewG). Folgende Ausnahmen bestehen: Rz. 83 [Aut...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 15... / D. Wesentliche Änderungen im Bewertungsverfahren

Rz. 23 [Autor/Stand] Das neue Bewertungsrecht für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer enthält einige wesentliche Änderung gegenüber dem vorher für Zwecke der Grunderwerbsteuer und der Erbschaftsteuer geltenden Recht. Rz. 24 [Autor/Stand] Die Eigentumsverhältnisse werden stärker hervorgehoben. Damit wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in erster Linie nur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der wirtschaftlichen Einheit im Ganzen

Rz. 43 [Autor/Stand] Soweit die wirtschaftliche Einheit Gegenstand der Bewertung ist, besteht der weitere Grundsatz: Ihr Wert ist im Ganzen festzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vorschrift ergänzt die erste Vorschrift in Satz l, wonach jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Besteht eine wirtschaftliche Einheit nur aus einem einzelnen Wirtschaftsgut, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wortlaut der Verordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Auf Grund des § 81 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: § 1 In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu lege...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Miete, Pacht

Rz. 21 [Autor/Stand] Mieter und Pächter sind Fremdbesitzer, d.h., sie besitzen die gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgüter in Anerkennung fremden Eigentums. Deshalb können ihnen allein aufgrund des Miet- oder Pachtverhältnisses die genutzten Wirtschaftsgüter nicht zugerechnet werden. Das gilt für die Pachtung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft im Allgemeinen[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.2 Grundbesitz

Rz. 30 Grundbesitz ist i. S. d. Bewertungsrechts zu verstehen, sodass auch die zum Grundstück gehörenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Betriebsgrundstücke von der Duldungspflicht erfasst werden. Besteht bewertungsrechtlich eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Grundstücken i. S. d. GBO, so erstreckt sich die Duldungspflicht auf alle Grundstücke. Die Regelu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr