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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

Sabine Jungbauer
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EB/EBK siehe Empfangsbekenntnis
EDV elektronische Datenverarbeitung; in Anwaltskanzleien nicht mehr wegzudenken; Erfassen und Verarbeiten von Texten/Daten mittels Computer
eEB elektronisches Empfangsbekenntnis; muss vom Anwalt abgegeben werden, wenn ein solches elektronisch angefordert worden ist
EG Einführungsgesetz zu einem Gesetz, z.B. EGBGB – regelt Übergangsvorschriften, d.h. ab wann z.B. Gesetzesänderungen (hier im BGB) gelten sollen
EG Europäische Gemeinschaft
eG Eingetragene Genossenschaft
EGVP elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach; elektronisches Postfach der Justiz für die elektronische Kommunikation mit Anwälten, Notaren, Bürgern, Behörden, u.a. soll es der Beschleunigung von Verfahren und Kostensenkung dienen sowie den Zugang zu Behörden und Gerichten erleichtern; umfassende Informationen finden Sie unter www.egvp.de
Ehe auf Lebensdauer angelegte, besonderen Formvorschriften und Rechtsfolgen unterworfene Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren); Schließung der Ehe ist gesetzlich oder rituell geregelt; wird meist in einer Zeremonie geschlossen; Auflösung der Ehe erfolgt durch Scheidung oder Aufhebung; gleichgeschlechtliche Ehe ist inzwischen auch in Deutschland zulässig; Lebenspartnerschaften, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen geschlossen wurden, bleiben fortbestehen; Eheschließung aber auch nachträglich möglich
eheähnliche Gemeinschaft oder auch nichteheliche Lebensgemeinschaft ist das auf Dauer abgestellte Zusammenleben von Menschen ohne förmliche Eheschließung
Eheaufhebung Aufhebungsgründe sind z.B. die Eingehung einer Scheinehe zum Zwecke der Umgehung des Asylrechts
Ehefähigkeit Fähigkeit einer Person zur rechtswirksamen Eheschließung
Ehemündigkeit Erreichung des für...

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