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Abschreibung, Arten und Berechnung / 4 Abschreibungsarten im Überblick

Prof. Dr. Sascha Dawo, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Im Steuerrecht gibt es eine Reihe unterschiedlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Die Höhe der Abschreibung und die Voraussetzungen sind unterschiedlich geregelt. Die beiden nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht. Vermerkt ist auch, ob die jeweilige Variante handelsrechtlich grundsätzlich zulässig ist.

 

Abschreibung von Wirtschaftsgütern ohne Gebäude

Bezeichnung der Abschreibung abzuschreibendes Objekt Bemessungsgrundlage zulässig in Handelsbilanz

lineare Abschreibung (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer)

§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
abnutzbare Wirtschaftsgüter (bewegliche und unbewegliche) Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert ja

Abschreibung kurzlebiger Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung

§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
Nutzungsdauer: nicht mehr als ein Jahr Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert nein

degressive Abschreibung bewegliche Wirtschaftgüter

§ 7 Abs. 2 EStG

abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter,

  • die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 angeschafft oder hergestellt wurden (Abschreibungssatz 25 %) oder
  • die nach dem 31.3.2024 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt wurden (Abschreibungssatz 20 %) oder
  • die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt wurden (Abschreibungssatz 30 %)
Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert/Wechsel zur linearen AfA erforderlich

ja

(wenn dies dem tatsächlichen Wertminderungsverlauf entspricht)

degressive Abschreibung E-Fahrzeuge

§ 7 Abs. 2a EStG
Elektrofahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KfzStG des Anlagevermögens, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden, können mit festen Jahresabschreibungssätzen über 6 Jahre abgeschrieben werden (75 %, 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %) Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert Nein (nur wenn dies im Einzel...

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