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Abschreibung, Arten und Berechnung

Prof. Dr. Sascha Dawo, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Bemessungsgrundlage
  • Abschreibung nach Steuerrecht
  • Abschreibung nach Handelsrecht

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne Afa auf Kfz und Gebäude) 4830 6220   Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Abschreibungen auf Kfz 4832 6222  
Abschreibungen auf Gebäude 4831 6221  

So kontieren Sie richtig!

Die Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Abschreibung anzusetzen.[1] Grundsätzlich stimmen Handels- und Steuerrecht in diesem Punkt überein. Allerdings gibt es Ausnahmen, z. B. wenn Sonderabschreibungen beansprucht werden, die nur steuerlich zulässig sind. Die Abschreibung, die der Unternehmer geltend macht, bucht er z. B. auf das Konto "Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)" 4820 (SKR 03) bzw. 6220 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)

an Wirtschaftsgut

[1] § 253 HGB.

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Berechnung der Abschreibung für die Anschaffung eines Firmenwagens

Der Unternehmer erwirbt am 30.9. einen neuen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten betragen netto 25.200 EUR. Die Nutzungsdauer des Pkw beträgt 6 Jahre, sodass die lineare Jahresabschreibung eine Höhe von 25.200 EUR : 6 = 4.200 EUR aufweist. Wegen der Anschaffung am 30.9. kann er die Abschreibung jedoch nur zeitanteilig für die Monate September bis Dezember (also für 4 Monate) beanspruchen. Die Abschreibung für das Jahr der Anschaffung beträgt 4.200 EUR : 12 Monate × 4 Monate = 1.400 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4832/6222 Abschreibungen auf Kfz 1.400 0320/0520 Pkw 1.400

3 Planmäßige Abschreibung nach Handels- und Steuerrecht – welche Methoden zulässig sind

Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) ...

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