Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11.4 Forstwirtschaftliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 158 bis 159)

In der Zeile 159 ist anzugeben, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Ist dies der Fall, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen. Wichtig Umlaufende Betriebsmittel Zu dem normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln der forstwirtschaftlichen Nutzung gehört auch eingeschlagenes Ho...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.3 Umfang des Erwerbs (Zeilen 5 bis 6)

In der Zeile 5 ist die Höhe der Beteiligung des bisherigen Betriebsinhabers anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Sollte es sich um ein Einzelunternehmen handelt, dann ist die Eintragung "100 %" vorzunehmen. Von den Angaben in Zeile 5 ausgehend ist in der Zeile 6 der Umfang des Erwerbs von der Zeile 5 (Erwerber) einzutragen. Die Eintragung "100 %" ist auch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.8 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 37 bis 39)

In der Zeile 38 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts für den Wirtschaftsteil beantragt werden. In diesem Fall ist entweder ein Verkehrswertgutachten oder ein Kaufpreisnachweis beizufügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nach dem Bundesfinanzhof[1] anstelle des Liquidationswerts auch der niedrigere gemeinen Wert angesetzt werden kann (siehe auch Punkt 1.6.1). Hinw...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.3 Weinbauliche Nutzung – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 167 bis 177)

Bei der weinbaulichen Nutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen. Sofern die Verwertungsformen in einem Betrieb nebeneinander vorkommen, sind die Flächenanteile in Abhängigkeit von der jeweiligen Erntemenge zu ermitteln. In die Zeile 168 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 163 einzutragen. Sonstige am Bewertun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.2 Sondernutzungen– Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 204 bis 210)

Zur Ermittlung des Reingewinns der jeweiligen Sondernutzung sind die entsprechenden Eigentumsflächen zu Grunde zu legen. In die Zeile 205 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen. In die Zeile 206 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzutragen, die am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre verpachtet ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.4 Angaben zu den Betriebswohnungen (Zeilen 275 bis 279)

Der für die Betriebswohnungen jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befinden sich die Betriebswohnungen im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 276 ist der Wert der Betriebswohnungen im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzuge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20.2 Einzelheiten (Zeilen 286 bis 327)

In den Zeilen 287 bis 308 muss der Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere angegeben werden. Dies sind die Tiere, die über das ganze Wirtschaftsjahr zum Betrieb gehören. Hierbei ist die jeweilige Anzahl (Spalte Durchschnittsbestand in Stück) mit dem gesetzlich festgelegten Umrechnungsschlüssel (Spalte Vieheinheiten je Tier) zu multiplizieren. In den Zeilen 309 bis 327 sind di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.3 Sondernutzungen – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 211 bis 221)

Bei der jeweiligen Sondernutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen. In die Zeile 212 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 207 einzutragen. Sonstige am Bewertungsstichtag verpachtete oder unentgeltlich zur Nutzung überlassene Flächen die aus dem Erwerbsvorgang stammen sind in der Zeile 213 aufzuführen. Am Bewert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.2 Ermittlung der selbstbewirtschafteten Flächen (Zeilen 45 bis 54)

In die Zeile 46 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen. In die Zeile 47 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzutragen, die am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre verpachtet oder zur Nutzung überlassen sind. Die Zeile 46 abzüglich Zeile 47 ergibt die zu bewertende Eigentumsfläche in Zeile 48. In die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.5 Angaben zum Wohnteil (Zeilen 280 bis 284)

Der für den Wohnteil jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befindet sich das Wohnteil im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 281 ist der Wert des Wohnteils im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzugeben. Stehen im unmittelbare...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 2.8 Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 32c Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

§ 32c Ab. 5 EStG enthält Tatbestände, die die Tarifermäßigung ausschließen. Ein Ausschlussgrund ist dabei der Verlustrücktrag aus einem Veranlagungszeitraum (VZ) des zweiten Betrachtungszeitraums in einen VZ des ersten Betrachtungszeitraums. Die bisherige Fassung berücksichtigt nicht die Fallkonstellation, in der ein Verlust des ersten VZ des zweiten Betrachtungszeitraums in...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrentengesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. v. 2.000 EUR monatlich (§ 3 Nr. 21 – neu – ESt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Nach §§ 7 ff. AStG unterliegen die Einkünfte von ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. KStG, die weder Sitz noch Geschäftsführung im Inland haben, der deutschen Besteuerung, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen diese beherrschen, d. h. i. d. R. zu mehr als 50 % an ihnen beteiligt sind. Zweck dieser Vorschriften ist es, die V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.1 Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse

Nach § 96 Abs. 1 SGB III muss der Arbeitsausfall zunächst auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Wirtschaftliche Gründe Nicht alle wirtschaftlichen Gründe für einen Arbeitsausfall führen zu einem Leistungsanspruch, denn das Kurzarbeitergeld soll den Arbeitgeber nicht von allen wirtschaftlichen Risiken entlasten. Vielmehr kommen nur solche allge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 6)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 kann der Befreiungsabschlag ebenfalls gewährt werden, wenn das Grundstück in eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Land- und Forstwirtschaft

mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Viehbewertung in Landwirtsc... / Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zur Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben veröffentlicht. Es ersetzt das BMF-Schreiben von 2001 und gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Land- und Forstwirte können die Grundsätze aber auch freiwillig für frühere Jahre anwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2024

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 1.2.2 Berechnung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR

§ 94 Abs. 1a SGB XII verweist auf § 16 SGB IV, soweit es um die Ermittlung der Einkommensgrenze von 100.000 EUR geht. Gemäß § 16 SGB IV ist Gesamteinkommen die Summe der Einkünfte i. S. des Einkommenssteuerrechts. Hierunter fallen nach § 2 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kfz-Steuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Haushalt 2024

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.6 Bescheidänderung bei Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, § 32c Abs. 6 EStG

Rz. 56 Ändern sich die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft während des Betrachtungszeitraums, kann sich der Betrag der Tarifglättung eines Vz ändern. Ist für diesen Vz bereits eine Steuerfestsetzung erfolgt, ist der Steuerbescheid nach § 32c Abs. 6 EStG zu ändern. Für diesen Fall gilt auch eine Ablaufhemmung für die Festsetzungsfrist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.1 Besteuerungsgrundsätze

Die meisten deutschen DBA[1] sehen die ausschließliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Belegenheitsstaat sowie die Freistellung der Einkünfte in Deutschland vor. Der Wortlaut zum Ausnahmefall (Steueranrechnung[2]) unterscheidet sich nur hinsichtlich der Worte "können nur": Praxis-Beispiel Ein Steuerbürger hat eine Auslandsimmobilie in Paris/Frankreich. Nach deutschen G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Einzubeziehende Einkünfte (Einnahmen)

Wie sich aus Art. 6 Abs. 4 (Fassung OECD-MA) ergibt, hat das o. g. Belegenheitsprinzip Vorrang vor allen anderen Verteilungsnormen. Im Gegensatz zum nationalen Recht fallen sämtliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft unter diese Norm, da die Nutzung von Grund und Boden im Vordergrund steht. Aber auch Einkünfte aus unbeweglichem Betriebsvermögen, sei es in einem Gewerbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Absenkung des Thesaurierung... / Hintergrund

Die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG ermöglicht es Einzelunternehmern und Mitunternehmern, nicht entnommene Gewinne aus bestimmten betrieblichen Einkunftsarten zu einem ermäßigten Steuersatz zu versteuern. Dies soll die Eigenkapitalausstattung stärken und Investitionen erleichtern. Die Begünstigung gilt ausschließlich für Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Absenkung des Thesaurierung... / Zusammenfassung

Mit dem Investitionssofortprogramm wird der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit in mehreren Stufen gesenkt. Ziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis und die Förderung von Investitionen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.8 Entfristung der Energie- und Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes

Mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes" wird u. a. die bestehende Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft entfristet. Der Steuersatz wird damit dauerhaft auf den EU-weiten Mindeststeuersatz von 0,50 EUR pro Megawattstunde abgesenkt. Die Abwicklung erfolgt weiterhin über die bekannten An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung / 2 Anwendungsvoraussetzungen

Die Begünstigung nicht entnommener Gewinne gilt nach § 34a Abs. 1 EStG nur für Gewinne, die aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit stammen, durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelt werden und von Einzelunternehmern, natürlichen Personen als Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften sowie von persönlich haftenden Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontenrahmen / 5 Gebräuchliche Kontenrahmen

In der Praxis sind unterschiedliche Kontenrahmen gebräuchlich. Im Einzelnen unterscheidet man: den Groß- und Außenhandelskontenrahmen (BGA) und den Industriekontenrahmen (IKR), die DATEV-Kontenrahmen als Standard- und Branchenkontenrahmen sowie Einzelhandelskontenrahmen (EKR), Handwerks-Kontenrahmen. Daneben gibt es zahlreiche branchenspezifische Kontenrahmen wie z. B. für das Bau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte i. d. R. aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip des Ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 38. Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung von Land- und Forstwirtschaft vom 25.06.1980, BStBl I 80, 400

Rn. 46 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Bis auf eine Änderung in § 4 Abs 1 EStG, die bestimmt, daß der Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG oder nach § 13a EStG nicht zur Entnahme führt, und daß bei Gewinnermittlung nach § 3 Abs 3 EStG und nach § 13a EStG eine Nutzungsänderung des Wirtschaftsgutes nur dann Entnahme ist, wenn eine solche auch bei Gewinnermittlung nach §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 68. Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989, BGBl I 89, 233

Rn. 83 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 13 Abs 2 wurde durch eine Nr 3 dahin gehend ergänzt, daß zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auch gehört "die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit." Die steuerfreien Einnahmen in § 3 EStG werden durch eine neue Nr 27 erweitert, wonach der Grundbetrag der Pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lehrwerkstätten

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Erziehung und Bildung sind gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO. Dienen Einrichtungen der Jugendhilfe, können Lehr- und Lehrlingswerkstätten die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. Jugendliche im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) sind alle Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres (s. AEAO zu § 52...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr