Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / A. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Betriebsvermögen ist die dritte Vermögensart, deren Bewertung im Zweiten Teil des BewG geregelt ist (vgl. § 18 Nr. 3 BewG). Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören (§ 95 Abs. 1 BewG). Das Wort "Betrieb" wird vom BewG auch für das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

a) Land- und Forstwirtschaft Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Begriff der LuF ergibt sich unmittelbar aus dem Verweis auf § 13 EStG , so dass sämtliche Voraussetzungen aus § 13 EStG erfüllt sein müssen (Vgl Pfeffermann in H/H/R, § 49 EStG Rz 130, August 2019). Insofern ergibt sich aus § 49 Abs 1 Nr 1 EStG keine eigenständige Begriffsdefinition. Abzugrenzen sind Einkünfte a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu Freibeträgen anderer Einkunftsarten

Rn. 2006 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag ist aufgrund der Verweise in § 14 S 2 EStG und § 18 Abs 3 S 2 EStG (Rechtsgrundverweisung, vgl Graw in K/S/M, § 16 EStG Rz I6 (Dezember 2017); BFH v 21.07.2009, X R 2/09, BStBl II 2009, 963) auch auf Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe freiberuflicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe anwendbar (Schoor, DStR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einschränkungen durch DBA

Rn. 38 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Behandlung der Einkünfte aus LuF ist idR nicht durch einen gesonderten Verteilungsartikel in der DBA-Praxis geregelt und den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen zugeordnet. Nach dem OECD-MA gilt somit das Belegenheitsprinzip (Art 6 Abs 1, Art 13 Abs 1 OECD-MA). Zu dem unbeweglichen Vermögen gehört gemäß Art 6 Abs 2 OECD-MA neben dem Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betreiben im Inland

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die LuF muss im Inland betrieben werden. Das Betreiben erfolgt durch den technischen Vorgang der Bearbeitung, Verarbeitung und Bewirtschaftung unter Nutzung von Grund und Boden (Reimer in Brandis/Heuermann, § 49 EStG Rz 73, EL 162, 5/2022). Unerheblich ist, ob die LuF vom Eigentümer, Pächter, Mieter oder Nießbraucher betrieben wird (Pfefferm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
FAQ zur Inflationsausgleich... / 2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?

Eine steuerfreie IAP können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende), Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Arbeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitunternehmerschaft

Rn. 1501 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG findet Anwendung auf jede Art der Mitunternehmerschaft iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG (zu den verschiedenen Erscheinungsformen s § 15 Rn 7f (Bitz)). Über § 18 Abs 3 S 2 EStG und 14 S 2 EStG finden die Regeln über die Realteilung auch auf Mitunternehmerschaften mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Verpachtung des übernommenen Vermögens

Rn. 1528 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Werden im Rahmen einer echten oder unechten Realteilung Teilbetriebe übertragen, steht dem übernehmenden Realteiler das Verpächterwahlrecht zu. Die übernommenen Teilbetriebe können somit im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen verpachtet werden (Hess, BB 2019, 239). Erforderlich ist auch hier, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht zu der Pauschalierung § 40a EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 37 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung erfolgt nicht durch Steuerabzug, sondern durch Veranlagung gemäß § 50 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG. Aus dem Umkehrschluss aus § 50 Abs 1 S 3 EStG folgt, dass der ermäßigte Steuersatz für Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung gemäß § 34b EStG auch für beschränkt StPfl gilt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte

Rn. 33 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Aufgrund des Verweises auf § 14 EStG kann es sich bei Einkünften aus LuF sowohl um solche aus laufenden Einkünften als auch um Gewinne aus der Veräußerung oder Verpachtung ohne Betriebsaufgabe handeln (Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 18, 41. Aufl).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 34 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfteermittlung erfolgt grds nach §§ 4ff EStG. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG findet richtigerweise trotz fehlenden Verweises in § 49 Abs 1 Nr 1 EStG Anwendung, da es sich bei § 13a EStG um eine Sondernorm der Ermittlung von Einkünften der LuF handelt, deren Anwendung weder in § 49 EStG noch in § 50 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übergang von der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung zur Betriebsaufgabe (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 1151 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 16 EStG um Abs 3b ergänzt, der eine über die bisherige Rspr zum Verpächterwahlrecht (dazu s Rn 1074) hinausgehende Betriebsfortführungsfiktion enthält. Danach gilt in Fällen der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung ein Gewerbebetrieb oder ein Mitunternehm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Allgemeines

Rz. 26 Bei dem übernehmenden Rechtsträger setzt sich das Übernahmeergebnis aus den Einkünften nach § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust nach den §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG zusammen. Es unterliegt bei der übernehmenden Personengesellschaft bzw. natürlichen Person nur dann der GewSt, wenn der übernehmende Rechtsträger selbst gewerbesteuerpflichtig ist oder durch ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.2 Betriebsaufgabe

Rz. 94 Die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu § 16 EStG. [1] Die Betriebsaufgabe erfordert eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl., die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Eine Betriebsaufgabe im Ganzen setzt voraus, dass alle w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.2 Anwendungsbereich

Rz. 74 § 18 Abs. 3 UmwStG erfasst die Verschmelzung und die Spaltung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. eine natürliche Person sowie den Formwechsel.[1] Gleiches gilt, wenn das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger zu einem Betriebsvermögen wird, das der Land- und Forstwirtschaft oder der selbstständigen Arbeit zuzurec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.2.5.1 Allgemeines

Rz. 37 Das Übernahmeergebnis des übernehmenden Rechtsträgers setzt sich zusammen aus den Einkünften i. S. d. § 7 UmwStG und aus dem Übernahmegewinn bzw. -verlust i. S. d. §§ 4 Abs. 4ff., 5 UmwStG. § 7 UmwStG ist sowohl auf die Anteilseigner anzuwenden, für die ein Übernahmegewinn bzw. -verlust zu ermitteln ist, als auch auf die Anteilseigner, für die dies nicht erforderlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Besondere Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 S. 2 AO

Rz. 42 Aufgrund der Änderung durch das 2. AOÄndG[1] sind Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 und § 43 Abs. 5 EStG sind bei der Entscheidung über die maßgebliche Karenzzeit[2] nicht zu berücksichtigen. Dies dient der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens und orientiert sich an § 2 Abs. 5b EStG. Die Änderung gilt in allen Fällen, in denen die Zinsen nach dem 21.7.2022 festgese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinslauf (Abs. 2)

Rz. 35 Als Zeit der Verzinsung ist in § 233a Abs. 2 AO der Zinslauf geregelt. Für die Fälle der Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung oder der Anrechnung enthält Abs. 5 eine besondere Beschreibung des Unterschiedsbetrags sowie zusätzliche Korrekturregeln, damit in diesen Fällen die nach Änderung gültigen Zinsen im Zinsbescheid ausgewiesen werden (Sollzinsen). Die Abr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4.1 Zinslauf nach Abs. 2a

Rz. 65 Nach § 233 Abs. 2a AO beginnt der Zinslauf, wenn die Steuerfestsetzung auf der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses[1] oder auf einem rückwirkendem Ereignis nach § 10d Abs. 1 EStG beruht, 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten oder der Verlust entstanden ist. Die Regelung steht im Zusammenhang mit § 233a Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5.3 Begrenzung des Unterschiedsbetrags bei Erstattungen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 94 Ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag (Mindersoll), da die anzurechnenden Beträge höher als die festgesetzte Steuer liegen, so wird der zu verzinsende Betrag möglicherweise eingeschränkt. Zinsen sollen insoweit nicht festgesetzt und ausgezahlt werden, als die anzurechnenden Beträge nicht gezahlt worden sind. Da dies vor allem für die Vorauszahlungen gilt und di...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Winzer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Winzer bzw. Weinbauer ist ein sehr vielseitiger Beruf, der sowohl landwirtschaftliche als auch gärtnerische Fähigkeiten erfordert. Der gesamte Produktionsprozess von der Kultivierung des Bodens, über das Setzen der Jungpflanzen bzw. Weinstöcke, die ständige Pflege einschließlich Schutz der Pflanzen und Bekämpfung von Schädlingen bis zur Weinlese, d. h. der Ernt...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 3.5.8 nachwachsende Rohstoffe

"Nachwachsende Rohstoffe" sind biobasierte Materialien, die land- und forstwirtschaftlich produziert werden und stofflich als Produkte oder energetisch als Bioenergie genutzt werden.[1] Dieser Begriff eignet sich bedingt für die Produktkommunikation und bedarf ergänzender Erläuterungen. Die Nachhaltigkeitswirkung von nachwachsenden Rostoffen hän...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 225 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu den zu beachtenden gemeinsamen Voraussetzungen > Rz 166 ff und > Rz 173 ff. Rz. 226 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung mit dem besonders günstigen Steuersatz des § 40a Abs 3 EStG ist zur Wahrung einer zutreffenden Besteuerung nur in engen Grenzen zulässig. Dieser Steuersatz beträgt 5 % der BMG . Zur Rechtsentwicklung > Rz 3...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Gemeinsamkeiten bei der Pauschalierung von kurzfristig Beschäftigten (§ 40a Abs 1 EStG) und Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (§ 40a Abs 3 EStG)

Rz. 173 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ohne Bedeutung ist, ob der kurzfristig Beschäftigte oder die Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft noch Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen ArbG hat (> R 40a.1 Abs 1 Satz 3 LStR). Das kann ein Dienstverhältnis mit Regelbesteuerung im ELStAM-Verfahren, ein oder sogar mehrere weitere Dienstverhältnisse mit einer Pausch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Pauschalbesteuerung der Bezüge von Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Freier Beruf / Zusammenfassung

Begriff Das Einkommensteuergesetz unterscheidet bei den sog. Gewinneinkünften zwischen mehreren Einkunftsarten. Im Einzelnen handelt es sich um die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ­sowie die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen vor allem Freiberufler. Die Abgrenzung zwischen freiberuflich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 166 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ob der > Arbeitslohn von teilzeitbeschäftigten ArbN oder von geringfügig Beschäftigten steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Soweit der Arbeitslohn steuerpflichtig ist, bestehen Besonderheiten bei dessen Besteuerung. Bei diesen ArbN kann der ArbG den LSt-Abzug unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des ELStAM-...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 37 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Das praktische Bedürfnis, die LSt in "Bausch und Bogen", also pauschal zu erheben, ist nicht neu. Der individuelle LSt-Abzug bereitet Schwierigkeiten, wenn der ArbG für eine Vielzahl von ArbN besondere Leistungen erbringt und – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand feststellbar ist, welcher Teil der Gesamtleistung auf den einzelnen Ar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4. Definition und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst verschiedene Teile, die unterschiedlich zu bewerten sind. Nach § 160 Abs. 1 BewG sind zu unterscheiden: Der Wirtschaftsteil. Umfang des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaftmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3. Umfang der wirtschaftlichen Einheit

Um den Umfang der wirtschaftlichen Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zutreffend ermitteln zu können – auch um festzustellen, welche Vermögensteile dann durch den festgestellten Grundbesitzwert abgedeckt sind und welche gegebenenfalls separat zu bewerten sind – muss eine bewertungsrechtliche Abgrenzung des Begriffs des land- und forstwirtschaftlichen Vermög...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Bei der Bewertung des Wirtschaftsteils des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Grundsätzlich sind die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die Nebenbetriebe sowie das Abbau-, Geringst- und Unland gesondert mit ihrem Wirtschaftswert nach § 163 BewG ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.3 Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

Der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs besteht aus dem Wirtschaftsteil, dem Wert der Betriebswohnungen und dem Wert des Wohnteils. Schulden, die unmittelbar mit den Betriebswohnungen oder dem Wohnteil im Zusammenhang stehen, sind jeweils abzuziehen. Ermittlung des Grundbesitzwertsmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.4 Der Liquidationswert

Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert, ist für die wirtschaftliche Einheit der Liquidationswert nach § 166 BewG anzusetzen. Dies gilt entsprechend, wenn wesentliche Wirtschaftsgüter (Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, stehende Betriebsmittel, immaterielle Wirtschaftsgüter) dem Betrieb der Land- und Fors...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.3 Die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen

§ 175 BewG definiert die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen (Sondernutzungen und sonstige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen). Die Vorschrift dient der Abgrenzung von der landwirtschaftlichen Nutzung und ermöglicht eine bessere Ermittlung der einschlägigen Wirtschaftswerte, da bei Sondernutzungen sowohl hinsichtlich der Erträge als auch der Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist für Grundbesitz i. S. d. § 19 Abs. 1 BewG – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke –...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.1 Ermittlung der Wirtschaftswerte

§ 163 BewG normiert die Ermittlung der Wirtschaftswerte. Dabei ist von der nachhaltigen Ertragsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Betriebe auszugehen. Ertragsfähigkeit ist der bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung gemeinhin und nachhaltig erzielbare Reingewinn. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die bei einer Selbstbewirtschaftung den Wirtschaftserfolg beeinfl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.2 Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Neben dem Wert des Wirtschaftsteils gehören auch die Betriebswohnungen und der Wohnteil zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die Bewertung sowohl der Betriebswohnungen als auch des Wohnteils erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften, die für Wohngrundstücke im Grundvermögen gelten.[1] Damit sind die §§ 182 bis 196 BewG anzuwenden. Allerdings ist eine flächenmäßige A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4 Besondere Bewertungsvorschriften

Im besonderen Teil der Vorschriften über die Ermittlung des Grundbesitzwerts des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ergeben sich nach §§ 169 ff. BewG noch besondere Bewertungs- und Abgrenzungsvorschriften, insbesondere für die Einbeziehung der Tierbestände, der umlaufenden Betriebsmittel und der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. 4.4.1 Einbeziehung der T...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 2. Feststellung der Grundbesitzwerte

Ist der Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu ermitteln, wird dieser Wert gemäß § 179 AO gesondert festgestellt.[1] In dem Feststellungsbescheid sind nach § 151 Abs. 2 BewG auch folgende Feststellungen zu treffen: Über die Art der wirtschaftlichen Einheit. Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit. Bei me...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehören bewertungsrechtlich zum Grundbesitz, sodass bei der Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ein Grundbesitzwert festgestellt werden muss. Durch die Vorgaben des BewG wird im Rahmen detaillierter Vorgaben versucht, einen dem gemeinen Wert nahekommenden Wert für den land- und forstwirtschaftlichen Betri...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.2 Umlaufende Betriebsmittel

Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehört nach § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 BewG der normale Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. Dies wird durch Satz 2 der Vorschrift konkretisiert, nach dem als normaler Bestand der Bestand gilt, der zur gesicherten Fortführung des Betriebs erforderlich ist. Es gelten in Abhängigkeit der Art des land- und forstwirtschaftlichen Betr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.1 Einbeziehung der Tierbestände

Tierzucht und Tierhaltung kann nur dann zur Landwirtschaft gehören, wenn sie im Zusammenhang mit einer Bodenbewirtschaftung und einer eigenen Futtergrundlage betrieben wird oder betrieben werden könnte. Dazu ist der Tierbestand in sog. Vieheinheiten umzurechnen und mit der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu vergleichen. Übersteigen die ermittelten Vieheinheiten...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.2 Der Mindestwert

Der sich ergebende Wert für die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs darf einen bestimmten Mindestwert nicht unterschreiten. Im Durchschnitt erwirtschaften kleine und mittlere Betriebe nur einen geringen oder sogar negativen Reinertrag. Der sich daraus ergebende rechnerische Ertragswert stellt für die Erbschaftsbesteuerung keine plausible und ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

Leitsatz Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne von § 34b EStG sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen. Normenkette § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1, § 157 Abs. 2, § 179 Abs. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO, §...mehr